Zur Frage, ob man Katzen den Freigang verbieten darf

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Walldorf-Süd: Kreis verhängt monatelange Ausgangssperre für Katzen – zum Schutz der Haubenlerche

"Am heutigen Dienstag trat die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis in Kraft. Dort heißt es unter Verweis auf den Geltungsbereich Walldorf Süd: »Ab sofort bis einschließlich 31. August, und danach – bis zum Jahr 2025 – im Zeitraum vom 01. April bis einschließlich 31. August, ist der Freigang von Katzen, die im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung gehalten werden, durch deren Halter*innen zu unterbinden.«"
 
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Ich frage mich ernsthaft, wie das umgesetzt und kontrolliert werden soll?!
 
Ich habe mir den Artikel durchgelesen.
Ich verstehe durchaus den Ansatz, frage mich aber, wie die dann im Falle eines Falles nachvollziehen wollen, wessens Katze den "Schaden" angerichtet hat. Sollen die Kontrolleure dann Katzen einfangen, die beim Freigang erwischt werden?
Unrealistisch.
 
Ob die Naturschutzbehörde auch die anderen Fressfeinde der Haubenlerche ausschalten kann - Elstern, Rabenvögel, Eichhörnchen, Marder etc....ach ja, und am Besten auch Autofahren großräumig vermeiden🤯
 
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Ob die Naturschutzbehörde auch die anderen Fressfeinde der Haubenlerche ausschalten kann - Elstern, Rabenvögel, Eichhörnchen, Marder etc....ach ja, und am Besten auch Autofahren großräumig vermeiden🤯

..in der Verfügung steht geschrieben:
"Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es verschiedene Gründe dafür gibt, dass vom
Gelege bzw. den Nestlingen/Jungvögeln der Haubenlerche letzten Endes oft nur we-
nige überleben. Neben den Freigänger-Katzen liegt dies u.a. auch an Elstern und Ra-
benkrähen sowie Raubsäugern wie Füchse und Marder. Auch diesbezüglich wurden
bereits im letzten Jahr – und so ist es auch in diesem Jahr wieder vorgesehen – ver-
schiedene, zum Teil sehr aufwändige Maßnahmen durchgeführt (wie z.B. das Aufstel-
len von Lebendfallen, aber auch die Bejagung bzw. der Abschuss von Elstern und
Füchsen). Die Freigänger-Katzen sind also im Hinblick auf die Problematik der Hau-
benlerche nur einer von mehreren Faktoren, aber hier in Walldorf aufgrund der Sied-
lungsnähe nicht nur ein unwesentlicher Faktor, weshalb auch bzgl. der Katzen Maß-
nahmen notwendig sind"
*quelle: Allgemeinverfügung

zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelart Hau-
benlerche auf der Gemarkung der Stadt Walldorf



Ich denke, dass die Zahl der gechipten oder Tätowierten Katzen in diesem Bereich stetig sinken wird..
Wie wollen diese Katzen den Besitzern zuordnen, wenn sie keinerlei Kennzeichnung tragen.

Und was geschieht mit diesen Katzen, wenn sie im Brutgebiet entdeckt werden. Werden diese eingesammelt, in nächste TH gekarrt und überarbeiteter ehrenamtlicher TH Mitarbeiter, darf dann suchen ob sich vielleicht ein Halter findet oder meldet?
Ohh da würden sich die TH Mitarbeiter aber bestimmt freuen..haben ja sonst nüscht zu tun..

Ich verstehe zwar den Grund dieser Aktion, aber ich finde irgendwie der ist nicht so ganz ausgereift in der Umsetzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe absolut Verständnis für die Maßnahme. Es wäre doch schade, wenn man nicht alles täte, um die Haubenlerche zu retten.
Klar ist das doof für die Katzen, aber manchmal muss vielleicht das Wohl einzelner einem höheren Zweck weichen. Hier geht es um das Aussterben einer Art.
Wie man das umsetzen will… keine Ahnung und ich stelle mir das für die Betroffenen schrecklich vor…
Ich kann mir vorstellen, dass sie in dem Brutgebiet Lebendfallen aufstellen und dann schauen, wer da so hineintappst.
 
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Ich will gar nicht wissen, wie viele deshalb vielleicht ihre Katzen direkt ins TH bringen, um keine Probleme zu bekommen...
 
Ich befürchte, Jäger könnten die Erlaubnis erhalten zu schießen ... . In Schleswig-Holstein ist das leider noch erlaubt.
 
Ob die Naturschutzbehörde auch die anderen Fressfeinde der Haubenlerche ausschalten kann - Elstern, Rabenvögel, Eichhörnchen, Marder etc....ach ja, und am Besten auch Autofahren großräumig vermeiden🤯
Nicht zu vergessen freilaufende Hunde...
 
Ich weiß von solchen Maßnahmen durch eine Kollegin von mir, die in Hamburg lebt. Da war die Nachbarin eine große Vogelliebhaberin und die hat auf die Einhaltung von einer Vogelschutzverordnung gepocht (ich weiß die Details nicht mehr). Meine Kollegin konnte daraufhin ihren Kater im Frühjahr nur angeleint in den Garten lassen. Muss ziemlich schwierig gewesen sein. Aber das waren nur ein paar Wochen im Frühjahr. Aber von Anfang April bis Ende August? Also praktisch den ganzen Sommer lang?
Versteht mich nicht falsch - ich bin durchaus für den Schutz jeder Tierart. Und ich trauere um jeden Vogel, den meine hier anschleppen.
Aber ich wüsste nicht, wie ich das mit unseren Katzen durchsetzen könnte.
 
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"Auch Ordnungsamtsleiter Klaus Brecht ist überzeugt: "In der Praxis wird die Umsetzung der Allgemeinverfügung gewaltig hapern." Zudem sehe man der Katze auch nicht an, wer ihr Halter sei. Und ihnen bis zur Katzenklappe hinterherzulaufen, verspreche wenig Erfolg.

Wie Kreis-Sprecher Adameit erklärt, sollen Mitarbeiter eines Fachbüros – die auch den Bestand der Haubenlerchen kontrollieren – nach frei laufenden Katzen Ausschau halten. "Eine Möglichkeit ist, dass die Mitarbeiter dann schauen, von wo die Katzen kommen, oder den Chip am Ohr auslesen", so der Sprecher."

*quelle Rhein-Neckar-Zeitung

....ich stelle mir gerade so einen verzweifelten Fachbüro-Mitarbiter vor, der völlig hilflos versucht bei wutschnaubender Katze den Chip am Ohr zu finden...

Bedenklich an der Verordnung finde ich unter Anderem, dass dieses Verbot auch für den eigenen Garten gelten soll.

"Auf RNZ-Anfrage bestätigt Sprecher Ralph Adameit, dass sich die Katzen auch nicht im Garten ihrer Besitzer aufhalten dürfen."
*quelle Rhein-Neckar-Zeitung

Auf der Liste der Dinge, welche die Verodnung ggf. nochmal zur Überarbeitung befördern, steht wahrscheinlich auch, wie man den Radius des Gebietes ermittelt hat.
"...Von dieser Regelmäßigkeit ist bei Katzen auszugehen, die in einer
Entfernung von Haubenlerchen-Revieren gehalten werden, die geringer als der für
Hauskatzen typische Aktionsradius bzw. geringer als der rechnerische Radius von
Hauskatzen-Revieren bzw. Streifgebieten ist. Die betreffenden Angaben aus der Fach-
literatur sind nicht einheitlich. Für Katzen mit Hausanschluss werden in der Literatur
mittlere Streifgebietsgrößen zwischen 2,5 und 7,9 ha angegeben. Bei Barratt (1997)
wird aufgrund von Literaturauswertungen von einem durchschnittlichen Aktionsradius
der Hauskatzen in Wohngebieten von 343 m ausgegangen, wobei in Einzelfällen die
Aktionsradien auch deutlich größer oder kleiner sein können."
*quelle: Allgemeinverfügung

zur Gewährleistung des besonderen Artenschutzes zugunsten der Vogelart Hau-
benlerche auf der Gemarkung der Stadt Walldorf


....ich bin zwar auch dafür, dem Vogel zur Hilfe zu eilen..aber wenn ich mir vorstelle ich würde dort in dem Gebiet leben und nun Knall auf Fall die Katzen für viele Monate komplett einknasten müssen und das nicht nur für einmal sondern die nächsten Jahre..dann würde mir gerade gewaltig die Kinnlade nach unten kippen ..trotz allem Verständnisses für die Situation.
Zumal auch die Anträge für die Ausnahmeregel für dieses Jahr gar nicht gestellt werden können, sondern erst ab 2023.
Also als Katzenhalter in diesem Gebiet, hätte ich nun gar keine Möglichkeit mich im Vorfeld einer Lösung für die Katzen umzusehen. Keine Vorlaufszeit, keine Übergangsfrist ..

Ich denke, dass da ein paar Katzenhalter die Verordnung versuchen anzufechten. Zumindest um den Bereich "eigener Garten"....
 
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....ich stelle mir gerade so einen verzweifelten Fachbüro-Mitarbiter vor, der völlig hilflos versucht bei wutschnaubender Katze den Chip am Ohr zu finden...
🤣🤣🤣
Bedenklich an der Verordnung finde ich unter Anderem, dass dieses Verbot auch für den eigenen Garten gelten soll.

"Auf RNZ-Anfrage bestätigt Sprecher Ralph Adameit, dass sich die Katzen auch nicht im Garten ihrer Besitzer aufhalten dürfen."
*quelle Rhein-Neckar-Zeitung
Das ist eine bodenlose Frechheit!
Schließlich könnte man seinen Garten auch komplett zubetonieren und kein Haubenlerchenliebhaber und auch kein Bauamts-Chef können einem das verbieten. Spätesten dagegen werden sicherlich einige Katzenhalter vorgehen.
Wobei diesbezüglich ja auch garkeine Kontrollen möglich sind, dafür brüchte es dann erstmal eine richterliche Verfügung zur Hausdurchsuchung (der Garten gehört zum Haus).
 
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Wobei diesbezüglich ja auch garkeine Kontrollen möglich sind, dafür brüchte es dann erstmal eine richterliche Verfügung zur Hausdurchsuchung (der Garten gehört zum Haus).
jup..so is' es.
Ich sehe da auch ganz schlechte Karten für die Mitarbeiter des Fachbüros, zu verfolgen wo die Katze denn her kommt. Schliesslich dürfen diese sich ja nicht einfach so, durch die Gärten der Wohngebiete hupfen auf der Verfolgung einer Katze.
Und Katzen gehen ja meist nicht auf der Strasse auf dem Bürgersteig brav gen Heimat..(obwohl wer nen Chip am Ohr auslesen will, glaubt wohl auch sowas🙃)
Spätestens wenn verfolgte Katze in Gärten abbiegt ist Ende bei der Verfolgung. Wohin die Katze dann letztendlich geht und wo sie zuhause ist, lässt sich somit nur schwer bzw. meist gar nicht ermitteln.

Somit, auch wenn sicherlich sehr engagiert zum Wohle des Vogels gedacht, scheitert diese Verordnung schon alleine an den Möglichkeiten der Kontrolle.
Will heissen, die meisten Freigängerbesitzer brauchen wenig bis gar nichts zu befürchten. Und weil dem so ist, werden auch weiterhin viele Katzen durch das Brutgebiet des Vogels stelzen und die Massnahme verpuffen.
Vielleicht hält es den Einen oder Anderen Freigängerbesitzer etwas zurück oder sorgt dafür, dass geplante Katzen dann doch nicht angeschafft werden..aber einen wirklichen Schutz des Flattermanns gegen die pöse Katze bringt das Papierchen leider nicht.

Weiß eigentlich irgendwer (vielleicht kommt ja jemand hier aus der Ecke HD-Walldorf) ob davor andere Wege versucht wurden, die Katzenhalter der Region mit an Bord des Teams Vogelschutz zu bekommen? Gab es da z.B in den letzen 2-3 Jahren Infoveranstaltungen zum Thema, Bürgerbefragungen, wurde das Thema in den lokalen Medien öffentlich diskutiert oder irgend Sowas..oder flattert diese Verordnung eher Knall auf Fall nun den Freigängerbesitzern dort ins Haus?
 
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Ich fand auch schon irgendwie bedenklich, dass im Zuge des Schutzes dieser Vogelart nun auf Elstern geschossen werden soll.
Das klingt vielleicht jetzt kindisch aber ich dachte mir beim lesen nur: "Das ist aber unfair!" *Arme verschränk*
 
Ich fand auch schon irgendwie bedenklich, dass im Zuge des Schutzes dieser Vogelart nun auf Elstern geschossen werden soll.
Das klingt vielleicht jetzt kindisch aber ich dachte mir beim lesen nur: "Das ist aber unfair!" *Arme verschränk*
..ich denke, dass aber faktisch nicht viele Elstern/Rabenvögel, Füchse oder Marder geschossen werden (können).

Um dies durchzuführen braucht dieses "Fachbüro" ja sach-/fachkundige Menschen, also Förster/Jäger..und diese müssen dann auch erstmal bestellt werden, Angebote eingeholt werden, dann muss Uhrzeit/Jahreszeit/Wetterbedingungen/Dokumente & Behördliches usw. noch passen und erst dann können ein paar Kraha vom Himmel geschossen werden oder Meister Vulpes erjagdt werden.
Bis man da alle Faktoren unter Dach und Fach hat, beläuft es sich auf zwei bis drei Termine im Jahr, wo irgendwer mit Munition bepackt im Revier hockt und auf einen Vogel, Fuchs und Co. anlegen könnte..meist passt dann Datum/Wetter/Uhrzeit nicht zu den jagdgepflogenheiten von Elster oder Fuchs und bestellter Förster/Jäger hockt Stunden umsonst im Gebüsch..ohne auch nur einen einzigen Vogeldieb zu Gesicht zu bekommen.
Auch die Sache mit den Lebendfallen ist eher Wasser auf den Mühlenrädern..mit denen verhält es sich ja ähnlich..

Aber die Verodnung zeigt in meinen Augen auch ganz deutlich, wie schwer es ist Arten vor dem Aussterben zu schützen. Und auch wenn ich diese Verordnung im Bezug auf uns Katzenhalter sehr sperrig finde, immerhin ist es der Versuch irgendwie mit Irgendwas die Bedingungen für die Haubenlerche zu verbessern...deren Uhr zumindest rund um Walldorf nahezu abgelaufen erscheint.

Die Frage, die auch sicher die Walldorfer sehr interssiert, wie und was kann man besser machen. Wie schützt man den seltenen Vogel vor z.B einer überpopulation an Frassfeinden, wie vor den immer schlechter werdenden Bedingungen, egal ob nun durch Monokulturen, intenssive Landwirtschaft, Flurbereinigungen, Strassen, Flugverkehr etc. ...?

Im ersten Ansatz, würde ich auch versuchen, die unmittelbaren lokalen Gefahren wie z.B Katzenüberpopulation, Rabenvögel, Füchse, Marder, Düngemittel, Pestizide, Herbizide usw. einzudämmen..
Aber wenn das per Gesetz gar nicht geht oder zumindest nicht so einfach, was dann?
Tatenlos zusehen, wie eine Art vor den eigenen Augen ausstirbt? ..

Schwierig, schwierig dieser Walldorfer-Fall..sehr Vielschichtig..
Ich bin gespannt wie es weitergeht..und werde den Fall am Rande wohl ein bisserl weiterverfolgen...

...und ich bin froh, keine Freigänger zu haben und keinen Garten sondern einen ummauerten (Katzenausbruchsicheren) Innenhof ..
 
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Außerdem würde mich doch interessieren, wie die Behörde zum Einsatz von Insektiziden und Pestiziden steht, einer der Hauptgründe für den Rückgang der Vogelpopulation (oder auch des Artensterbens insgesamt)
 
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....ich stelle mir gerade so einen verzweifelten Fachbüro-Mitarbiter vor, der völlig hilflos versucht bei wutschnaubender Katze den Chip am Ohr zu finden...
Sarkasmus an:
Die einfachste Maßnahme wäre dann, seine Katzen nur noch nachts raus zu lassen, wenn die Fachbüro-Mitarbeiter Feierabend haben 😀

Etwas ernster:
Die Meinungen in der Diskussion zu den Artikel finde ich ab und an ... etwas ekelhaft
 
Als ich das heute morgen gelesen habe, hab ich gedacht, das ist doch für katzenhassende Nachbarn ganz prima.
Meldung ans Ordnungsamt, Nachbarskatze darf nicht mehr raus und Dosi kann auch noch Strafe zahlen....
 
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Außerdem würde mich doch interessieren, wie die Behörde zum Einsatz von Insektiziden und Pestiziden steht, einer der Hauptgründe für den Rückgang der Vogelpopulation (oder auch des Artensterbens insgesamt)
...scheitert ja auch an Kontrollen oder wie man's nachweisen will und kann.
Offiziell sind hier die Busgelder z.B für Unrkautvernichtungsmittel auf der Gargeneinfahrt, dem Gartenweg, dem Gehweg vor dem Grundstück auch bei 50.000.00 Euro ...wer kennt Wen, der diese Summe schon mal aufgebrummt bekommen hat, weil er bei seiner Einfahrt Irgendwas vernebelt hat, damit das Unkraut nicht durch die Fugen kommt?
Dabei geht es hier nicht nur um eine einzelne Tierart sondern um das Abwasser/Wasser für alle Lebewesen der jeweiligen Region.

Sarkasmus an:
Die einfachste Maßnahme wäre dann, seine Katzen nur noch nachts raus zu lassen, wenn die Fachbüro-Mitarbeiter Feierabend haben 😀
*lol* genau das dachte ich mir so klammheimlich auch...wobei das gar nicht soo völlig verkehrt gedacht ist, zumindest wenn man den empfehlungen zum Vogelschutz während der Brutzeit von Vögeln beachtet. Darin steht immer, man solle seine Katzen nur nachts- oder in der frühen Morgenstunden/Dämmerung rauslassen und tagsüber dinnen behalten.

Etwas ernster:
Die Meinungen in der Diskussion zu den Artikel finde ich ab und an ... etwas ekelhaft
..meinst du damit meine Meinung? Oder Wessen?
 
Als ich das heute morgen gelesen habe, hab ich gedacht, das ist doch für katzenhassende Nachbarn ganz prima.
Meldung ans Ordnungsamt, Nachbarskatze darf nicht mehr raus und Dosi kann auch noch Strafe zahlen....
..jup das dachte ich mir auch. Endlich wieder denunzieren können unter öffentlich anerkannten Deckmantel der Gerechtigkeit..

Ich habe mir vorhin die Kommentare auf dem im Eingangspost verlinkten Spiegelartikel angesehen..dort wird ja meist eher etwas gediegegen kommentiert..bei diesem Artikel allerdings kommt bei dem Ein oder Anderen auch direkt der "Katzenhasser" hervorgesprungen. Da waren nun nicht gerade wenige Post's dabei, wo ich mir dachte: "Muahahaaa..ein Glück, dass ich keine Freigänger habe" ...
 
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