Zusammenführung kastr./unkastr. - Wann Kastration des Zweitkaters?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Yosie

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11. Januar 2012
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99
Hallo,

unser kleiner zweiter Kater wird im Dezember im Alter von 4 Monaten bei uns einziehen. Er ist dann ja noch nicht kastriert. Wir haben aber einen bereits kastrierten etwas älteren Kater hier und ich frage mich jetzt schon, ob das Probleme bei der Zusammenführung oder im Laufe der Zeit geben könnte, vielleicht spätestens dann, wenn der Kleine die Geschlechtsreife erreicht hat.

Im Übernahmevertrag für den kleinen Kater steht die Klausel, dass er zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat kastriert werden soll. Finde ich etwas spät 😕 die Geschlechtsreife wird er ja sicherlich schon vorher erreichen (ist allerdings ein MaineCoon-Mix, die MCs sind ja bekanntlich in allem etwas später und sind erst mit ca. 3-4 Jahren wirklich ausgewachsen) und ich würde ihn eigentlich gerne schon ein bisschen eher kastrieren lassen, bevor er anfängt zu markieren und wie schon erwähnt, bevor es ggf. noch Probleme mit unserem Erstkater gibt. Muss ich mich an den Zeitraum 12-18 Mon. halten, oder ist eher auch schon möglich? Ich muss die Bescheinigung des Tierarztes vorlegen. Könnte es Probleme geben, wenn ich ihn schon früher kastrieren lasse oder soll nur eine zu späte (oder garkeine) Kastration ausgeschlossen werden? Sollte ich da besser noch mal nachfragen?

Über gute Ratschläge würde ich mich freuen.

LG Yosie 🙂
 
A

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Hm, ok, das war auch schon meine Einschätzung! Danke 🙂

Dass im Vertrag Monate mit Wochen vertauscht wurden, kann ich mir aber auch nicht vorstellen, denn dann müssten wir ihn ja sofort nach der Aufnahme kastrieren lassen. Ich werde sicherheitshalber noch mal nachfragen.
 
gerade nachgefragt - und ja, Kastration ist auch schon eher erlaubt und für die Sicherheit, dass nicht gezüchtet bzw. vermehrt wird, vertraglich festgelegt 🙂 Gut so!
 

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