Claw
Erfahrener Benutzer
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Zu diesem Thema gibt es nicht wenige Urteile.
Es gibt zwar Urteile die dem Mieter das Recht einräumen Katzennetze anzubringen in allen Fällen habe ich aber den Eindruck das dies Individuell betrachtet werden muss.
Hauptsächlich zählt aber tatzächlich das Gesammtbild der Anlage und in wie weit Bauliche Änderungen zum tragen kommen.
Das bezieht sich dann auch auf das blose "drüberhängen" eines Netzes.
Ein Grundsätzliches Recht ergänzend zum Recht der Katzenhaltung gibt es leider auch nicht.
Das hätte vorher abgeklärt werden müssen.
Bedauerlich....in diesen Mit währe ich auch reingetreten...
Es gibt zwar Urteile die dem Mieter das Recht einräumen Katzennetze anzubringen in allen Fällen habe ich aber den Eindruck das dies Individuell betrachtet werden muss.
Hauptsächlich zählt aber tatzächlich das Gesammtbild der Anlage und in wie weit Bauliche Änderungen zum tragen kommen.
Das bezieht sich dann auch auf das blose "drüberhängen" eines Netzes.
Ein Grundsätzliches Recht ergänzend zum Recht der Katzenhaltung gibt es leider auch nicht.
Das hätte vorher abgeklärt werden müssen.
Bedauerlich....in diesen Mit währe ich auch reingetreten...
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