Bobby - ich hab mal kurz gegoogelt, weil mir deine Euroangaben etwas komisch vorkamen.
Reisekostenrecht ist Gesetz - und steht damit über jede betrieblichen Vereinbarung die weniger ansetzt. Das heisst, da werden Mindestsätze vorgeschrieben, die dein AG nicht unterschreiten darf - mehr darf er dir natürlich bezahlen, aber nicht weniger.
Also - erstmal ist jede Abwesenheit über 24 Stunden mit pauschal
24 Euro angesetzt. Zusätzlich kannst du natürlich auch Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent pro Kilomenter ansetzen bzw. die tatsächlich entstandenen Reisekosten (Fahrkarte oder Ticket). Alle Kosten - wie z.B. Zweitwohnsitz - die nicht vom AG übernommen werden, kannst du bei der Steuer geltend machen. Lass es dir vorab eintragen und du zahlst weniger Steuern bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst du es zurückholen.
Zusätzlich muss dein Chef natürlich auch die Hotelkosten bezahlen - und für 18 Euro kriegste kein gescheites Hotel.. auch nicht für 24 Euro. Du kannst ihm ja mal vorrechnen, dass eine möblierte Unterkunft wesentlich preisgünstiger kommt. Habe ich im Job auch mal bei einem Kollegen gehabt.
Klopf da mal auf den Tisch - diese Dinge stehen dir zu. Frag im Zweifel mal einen Anwalt bzw. einen Fachmann für Reisekostenrecht. So einfach, wie dein Chef sich das denkt, ist es nun auch nicht. Du hast da ganz eindeutig eine falsche Auskunft bekommen.
Guck hier -
Reisekosten
Dir stehen als eindeutig wesentlich mehr als die 18 Euro zu. Und da kann dein Arbeitgeber sich nicht rausreden.