berufliche Versetzung

  • Themenstarter Themenstarter bobby123
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Ja und was ist wenn der/die TE nun zwischendurch wieder "zu Hause" arbeiten muß? Dann ist die Wohnung untervermietet und dann?
Wie groß ist denn deine Wohnung? Könnte man eine WG draus machen? Wäre ein Gästezimmer vorhanden?
Dann könnte man ja explizit nach einem Mitbewohner incl Katzenbetreuung suchen.
 
A

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Hallo wie wäre diese Lösung da ich nicht weiß in welcher Stadt Du wohnst aber eine Bekannte meiner Schwester hat es so gemacht 1 Zimmer Ihrer Wohnung in Bochum so vermietet das die Miete für ein WG Zimmer reicht und da hat sie eine gesucht die Katzentauglich ist .Sie hat Ihre 3 Vierbeiner mitgenommen und mit der Mitmieterin einen Deal gemacht Katzenpflege an Tagen wo sie nach Bochum fährt gegen 10 Prozent Ihrer Miete das klappt seit 4 Jahren.Und Ihre Wohnung in der anderen Stadt ist einen Urlaubswohnung oder Sogenannte Kurzzeitwohnung nur ein Zimmer hat sie da Reserve für sich.Weil pendeln zwischen Bochum und Dresden ist auch nicht Ohne.Jetzt hat sie vor Ihre Wohnung zu Kaufen da es mit der Vermietung dann einfacher wird.
 
das sind appartments die man bekommt aber halt ohne tierhaltung. das heißt ich kann mir da was kochen usw. und ich habe bereits nachgefragt bei unserer Firma man bekommt 18.00 euro pro tag .. warum so wenig verstehe ich auch nicht aber das steht irgendwo.

Meine wohnung ist schon groß 75 qm aber nur 2,5 zimmer.. müsste halt in der Abstellkammer schlafen ;-) bzw ist das zimmer scho bissl größer aber nicht so wirklcih als "zimmer" zu bezeichnen.. also ich glaub nicht das sich das jemand antut.. mehr als ein bett wird nicht hineinpassen
 
Na ja - einen Großteil der Zeit kann derjenige ja die Wohnung für sich alleine nutzen.

Und Studenten oder Azubis suchen immer günstige WG's. Mehr als ein eigenes Schlafzimmer braucht es ja auch eigentlich nicht. Wohnraum und Küche werden geteilt. Und wenn du in der Miete sozusagen die Katzenversorgung mit einbeziehst, dann würde sich da sicherlich jemand finden.
 
Bobby - ich hab mal kurz gegoogelt, weil mir deine Euroangaben etwas komisch vorkamen.

Reisekostenrecht ist Gesetz - und steht damit über jede betrieblichen Vereinbarung die weniger ansetzt. Das heisst, da werden Mindestsätze vorgeschrieben, die dein AG nicht unterschreiten darf - mehr darf er dir natürlich bezahlen, aber nicht weniger.

Also - erstmal ist jede Abwesenheit über 24 Stunden mit pauschal 24 Euro angesetzt. Zusätzlich kannst du natürlich auch Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent pro Kilomenter ansetzen bzw. die tatsächlich entstandenen Reisekosten (Fahrkarte oder Ticket). Alle Kosten - wie z.B. Zweitwohnsitz - die nicht vom AG übernommen werden, kannst du bei der Steuer geltend machen. Lass es dir vorab eintragen und du zahlst weniger Steuern bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst du es zurückholen.

Zusätzlich muss dein Chef natürlich auch die Hotelkosten bezahlen - und für 18 Euro kriegste kein gescheites Hotel.. auch nicht für 24 Euro. Du kannst ihm ja mal vorrechnen, dass eine möblierte Unterkunft wesentlich preisgünstiger kommt. Habe ich im Job auch mal bei einem Kollegen gehabt.

Klopf da mal auf den Tisch - diese Dinge stehen dir zu. Frag im Zweifel mal einen Anwalt bzw. einen Fachmann für Reisekostenrecht. So einfach, wie dein Chef sich das denkt, ist es nun auch nicht. Du hast da ganz eindeutig eine falsche Auskunft bekommen.

Guck hier - Reisekosten

Dir stehen als eindeutig wesentlich mehr als die 18 Euro zu. Und da kann dein Arbeitgeber sich nicht rausreden.
 

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