Jojo12
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Darf man eben nicht immer.Es geht ja nicht um kriminelle Dinge, sondern um ganz wunderbare Freiheiten: Sagen zu dürfen, was man sagen will.
Art. 5, Abs. 2 GG:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Mischpoke = abwertend = kann als Abwertung der Ehre gesehen werden = Meinungsfreiheit beschränkt.
Ist zwar grenzwertig, aber durchaus möglich es so zu begründen.