Eigentumswohnung Balkonsicherung

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CatVany

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Ich hoffe ich bin bei "Katzen Sonstiges" richtig...
Mit der aktuellen Vermieterin gibt es riesen Probleme... die Erlaubnis zur Anbringung eines Netzes wurde ihrerseits bei Einzug (Dez. 2014) mündlich zugesichert... als wir es vor kurzem anbringen wollen wurden wir als "asozial" von ihr beschimpft... nach kurzer Suche nach einer Eigentumswohnung bin ich fündig geworden. Mit großem Balkon im 1. Stock mit eigenem Garten. Wahrscheinlich werden wir noch im Mai in die neue ETW ziehen... die Verkäufer hatten ebenfalls Katzen und ein Netz am Balkon...war alles kein Problem mit den beiden anderen Miteigentümern.
Würdet Ihr euch das von den zwei Miteigentümern schriftlich geben lassen? Wenn ja wie sollte ich da vorgehen? Möchte zum einen nicht einziehen und ihnen gleich einen wisch unter die Nase halten, andererseits kann, wie man an der Mietwohnung sieht, eine mündliche Zusage schnell ins Gegenteil geraten... ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen.
Es wäre grundsätzlich in der neuen Wohngegend sogar Freilauf möglich, Sackgasse, weit weg von einer Hauptstraße. Allerdings will ich bei 4 Katzen keinen Streit mit den Nachbarn riskieren, weil sie sicherlich dann auch in Nachbars Garten gehen würden...
Wer kennt sich aus??? 😕
 
A

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Ich würde mir das schriftlich geben lassen. Kauf ein paar Muffins, mach eine gute Zeichnung/Foto und erkläre ihnen, dass dir eine gute Nachbarschaft sehr wichtig ist, du aber schlechte Erfahrungen i.S. Katzennetz gemacht hast und deshalb im Vorfeld gerne das Thema positiv besprechen möchtest.
 
Das kann und sollte im Zuge einer Eigentümerversammlung beschlossen werden, bzw. vielleicht gibt es solch einen Beschluss sogar schon, von dem vorhergehenden Eigentümer.

Schau mal in die Verkaufs-/Verhandlungs-/Makler-Unterlagen, da müsste eine Beschlussliste dabei sein, falls nicht, dringend anfordern. Da findet man auch andere nützliche und wichtige Dinge drin geregelt.

Ansonsten spricht ja nichts dagegen sich bei den künftigen Miteigentümern schon mal "vorzustellen" (Muffins sind ne tolle Idee :grin: ) und dabei auch die kätzischen Mitbewohner zu erwähnen.

Bei mir wars überhaupt kein Problem, der Miteigentümer der meine Balkone als einziger sehen kann, hat selbst zwei Kater :grin: Der andere Miteigentümer sieht meine Balkone nicht und dem ist es auch (O-Ton): "Wurscht was ich auf meinen Balkonen mache" Trotzdem hab ich´s in die Beschluss-Liste mit aufnehmen lassen (sicher ist sicher, falls mal einer seine Whg. verkauft, kauft der "neue" dann die schon gefassten Beschlüsse mit)
 
Ich hatte damals vor 9 Jahren meine Miteigentümer überrumpelt aber Sie waren so Lieb und haben es genehmigt in der Versammlung und das einstimmig schriftlich im Protokoll niedergeschrieben.Asche heute noch auf mein Haupt und Danke .Dadurch haben ich es anderen Mietern und Eigentümern leichter gemacht.Wo Sie mir sehr Dankbar für sind.Auch Sie wenn jemand hier fragt und einen Katzensitter sucht klingel oder klopfe mal bei H....der Katzenfrau.:yeah::yeah:Ich bin hier die Punkerin oder Autonome im Häuserblock.:zufrieden:Also sicher ist man nur wenn alles schriftlich dasteht.Weil es doch auch Baumaßnahmen sind und den Wert je nach Ansicht des Hauses oder des Käufers steigen oder schmälern kann.Und ich würde das Katzennetz alleine nur aufhängen wenn Handwerklich sehr begabt oder nur von Könnern oder Profis aufhängen lassen.
 
Danke für eure Antworten. Nach den vielen schlechten Erfahrungen die ich bisher mit Vermietern machen musste, habe ich einfach ganz schöne Bedenken und hoffe das bezüglich der Katzen alles gut geht. Es ist eine drei Zimmer Maisonette, wir haben vier Katzen. Habe Angst das über uns schlecht geredet wird, zwei werden ja meist noch als normal angesehen aber gleich vier 😱
Mich würde ja interessieren ob hier im Forum die Besitzer von drei Katzen aufwärts in eigenen Häusern wohnen oder ob sie Glück mit den Vermietern oder der Eigentümergemeinschaft haben.

Ist es eigentlich richtig was ich gelesen habe, dass mir in meinen eigenen vier Wänden niemand verbieten kann ob ich da eine, zwei oder fünf Katzen halte?
 
Hallo, ich wohne auch in einer mir gehörenden Eigentumswohnung, wir haben eine Hausordnung, in der nur ein Tier (Hund/ Katze) pro Wohnung erlaubt ist.
Für die Halutung einer zweiten Katze habe ich mir die schriftliche Zustimmung meiner Miteigentümer besorgt und dies auch im Protokoll der Eigentümerversammlung vermerkt. Sicher ist sicher.
LG
 
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Danke für eure Antworten. Nach den vielen schlechten Erfahrungen die ich bisher mit Vermietern machen musste, habe ich einfach ganz schöne Bedenken und hoffe das bezüglich der Katzen alles gut geht. Es ist eine drei Zimmer Maisonette, wir haben vier Katzen. Habe Angst das über uns schlecht geredet wird, zwei werden ja meist noch als normal angesehen aber gleich vier 😱
Mich würde ja interessieren ob hier im Forum die Besitzer von drei Katzen aufwärts in eigenen Häusern wohnen oder ob sie Glück mit den Vermietern oder der Eigentümergemeinschaft haben.

Ist es eigentlich richtig was ich gelesen habe, dass mir in meinen eigenen vier Wänden niemand verbieten kann ob ich da eine, zwei oder fünf Katzen halte?

Ein alleine lebender Nachbar Kinderarzt hat hier 7 Kater auf 120 qm Wohnungsfläche und 12 Meter Balkon.Auch Eigentümer.Meine Paula war auch schon mal da oben kommt mit den Katern klar.:wow:Ach so die sind keine Freigänger.
 
Es wäre grundsätzlich in der neuen Wohngegend sogar Freilauf möglich, Sackgasse, weit weg von einer Hauptstraße.

Auch in Sackgassen werden Katzen überfahren. 🙁
Du hast Wohnungskatzen - das würde ich also nicht zwanghaft ändern. 🙂
 
Wir haben vier reine Wohnungskatzen in einer EG-Wohnung mit Balkon zur Straße und knapp 100 qm Wohnfläche. Freigang wäre nicht gut machbar, weil das Grundstück zur Straße nicht abgeschlossen ist und diese trotz Tempo-30-Zone relativ stark befahren wird. Und unsere Katzen sind Handicats.

Am Balkon habe ich - ohne weitere Maßnahmen - an mehreren Schrauben (mit Unterlegscheiben, hinter diesen hängt die Masche) über beide offenen Seiten befestigt ein einfaches, helles Katzennetz angemacht. Obwohl direkt bei mir die Hofeinfahrt langläuft, wo auch der Hauseingang ist, sieht man die Maschen des Netzes nicht ohne weiteres.

Die anderen vier Miteigentümer haben sich bisher nicht kritisch geäußert, einen zustimmenden WE-Beschluss habe ich aber bisher auch nicht eingeholt. Als wir die Wärmedämmung gemacht hatten, hatte ich den Hausverwalter um Tipps gebeten, wie ich das Katzennetz wieder sinnvoll festmachen kann, also was für Dübel ich benötige, und er hat mir für das Styropor geeignete Dübel empfohlen, die ich dann auch verwendet hatte.

Rechtssicher ist diese Sache allerdings nicht; im schlimmsten Falle müsste ich Plexiglas verwenden, das ich individuell zwischen Fußboden des Balkons und Decke zum darüberliegenden Balkon befestige, schätze ich.

Generell ist es schwieriger mit einem Balkon (wie wir ihn haben) zur Straße raus als mit einem Balkon nach hinten.

Der Grundsatz geht dahin, dass alle Veränderungen, die das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtigen, eines einstimmigen Beschlusses der WE bedürfen. Dazu zählt insofern eben auch ein Katzennetz.

Ist durch andere Maßnahmen (z. B. ein Teil der Miteigentümer hat eine feste Markise am Balkon oder - bei offenen Balkongeländern - verschiedenfarbige Balkongeländerfolien installiert, oder die Fassade innerhalb des Balkons ist in unterschiedlichen Farben gestrichen) die Einheitlichkeit der Fassade bereits gestört, kann der Katzennetzanbringer deutlich bessere Chancen haben, auch bei einer Nichtgenehmigung des Netzes durch die anderen Miteigentümer vor Gericht zu obsiegen.

Zeitablauf allein bedeutet nicht, dass die anderen Miteigentümer nicht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (= ohne Katzennetz) gerichtlich erfolgreich fordern können. Insofern ist es nicht unbedingt erfolgreich, sich darauf zu berufen, dass der Voreigentümer oder Vormieter schon unbeanstandet ein Katzennetz auf dem Balkon hatte.

Ich persönlich habe allerdings den Vorteil, dass bei den vier Balkons bzw. der Dachterrasse zur Straße hin schon eine Markise (Dachterrasse) vorhanden ist und im Bereich eines Balkons die Blinkleuchte einer Alarmanlage; das macht eine Klage gegen mein fast unsichtbares Katzennetz deutlich schwieriger.... *fg*

LG
 
Wir haben super viel Glück mit unserem Vermieter 😀 !!

Einzug mit drei Katzen und einem Hund war kein Problem, steht auch so im MV.
Teils zur Pflege waren es dann schon mal vier Katzen und zwei Hunde.
Auch überhaupt kein Problem.

Ich würde mir aber alles schriftlich geben lassen, damit Du ggf. "safe" bist.
 

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