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Wildlinge sind herrenlose Tiere. Da ist das irgendwie wieder anders.
Herrenlose Tiere
Unter herrenlosen Tieren sind nach bürgerlichem Recht Tiere zu verstehen, an denen kein Eigentum besteht (BGB ff 958-964). Dies können sowohl ausgesetzte bzw. freilebende / verwilderte Haustiere oder Wildtiere sein. Wilde Tiere gelten als herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Wildtiere in Tiergärten und Wildgehegen sowie Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos. Gefangengehaltene Wildtiere werden herrenlos, wenn sie ihre Freiheit wiedererlangen und der Eigentümer nicht unverzüglich die Verfolgung aufnimmt oder diese aufgibt. Ein gezähmtes Tier gilt dann als herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren. Freilebende Katzen und Tauben sind ebenfalls herrenlos.
Das Aussetzen in der Obhut des Menschen gehaltener Tiere mit dem Zweck, sich ihrer zu entledigen, stellt nach dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Da der ehemalige Besitzer mit dem Aussetzen auf das Eigentum am Tier verzichtet, wird dieses herrenlos. Allerdings handelt es sich um eine widerrechtliche Eigentumsaufgabe, da ein einfacher Verzicht wie bei einer beweglichen Sache auf Grund der geänderten Rechtsstellung des Tieres nicht möglich ist (Richtlinien über die Verwahrung von Fundtieren vom 30. Juni 1994).
Freilebende Katzen und Tauben sind ebenfalls herrenlos.
Wahrscheinlich ist man sich da selbst nicht ganz einig... 😕
Ich liebe die Menschen, die die alleinige Wahrheit kennen und als einzige immer Alles richtig machen.
Kurz: Dir geht es um das Wohl des Katzen'besitzers', mir um das Wohl der Katze. Wenn das nicht in dein Weltbild paßt, kann ich damit leben 😉
Haben hier alle, die Freigänger halten, schon so oft das Problem des "Einsackens" gehabt? 😕
Und an die anderen: wo wohnt ihr, dass euch reihenweise auffällige Katzen begegnen? Ich hab hier in der Umgebung sehr viele Katzen, aber keine einzige wirkt so, als hätte sie kein Zuhause - auch wenn ich nicht in allen Fällen finde, dass es das optimale Zuhause ist.
Nun, Formulierungen wie "pseudo-intellektuelles Geschwalle" haben wohl nichts mit dem Thema zu tun .
Also sind Tierschützer, welche Wildlinge an Futterstellen füttern automatisch die Eigentümer der Tiere? Befremdliche Theorie, aber für die Behörde natürlich schön kostensparend...
nach Auffassung des hiesigen Ordnungsamtes bin ich mit der Futtergabe an ein Tier automatisch Eigentümer !!!!
und für das Tier verantwortlich (besonders Hundesteuer)
a. ist das richtig
/QUOTE]
Nein - ist es nicht. Siehe mein vorheriger Link.
Huhu Bea,
zugegeben, von Deinem erstmaligen Aufschlagen in diesem Thread (s. Dein erstes Posting hier) war ich enttäuscht. Umso mehr danke ich Dir dafür, dass Du Dich doch noch beteiligt hast. Es sollte ja genau dem Zwecke dienen, dass hier mal jeder seine Meinung niederschreibt, damit man sich damit mal ausführlich auseinandersetzen kann - und dabei auch durchaus die Gemeinsamkeiten in der Denke und den Wünschen herausfindet. Damit man vielleicht auch mal verstehen lernt, wie genau nun der Standpunkt jedes Beteiligten im Kern gestaltet ist - und sich darüber sogar etwas annähern kann. Wie man sieht, liegen die Meinungen gar nicht soweit auseinander 😉
Jedenfalls danke ich Dir und jedem anderen Diskussions-"Gegner" insbesondere (😉) für die Beteiligung hieran! Wie man wohl doch sieht, ist nichts ausgeufert und man hat sich in der Tat auf einen gemeinsamen Konsenz verständigen können 🙂
LG
Nein - sind sie nicht. Viele "Beamte" bei den Gemeinden haben selber keine Ahnung vom Fundtierrecht.
Du kannst kein Eigentümer sein; lediglich Besitzer - ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Sobald du aber eine Katze anfütterst, weil du einen Streuner vermutest, reicht alleine das füttern nicht weil du praktisch die Pflichten eines Besitzers damit auf dich nimmst.
Durchaus recht ausführlicher und interessanter Link betreffs Fundtieren und Recht:
http://www.paktev.de/index.php?artnr=339&PHPSESSID=gqd06dh7nocop315bt47ksq640
In der Praxis kann man kaum zwischen "Fundtier" und "herrenlosem Tier" unterscheiden - wie auch?
Gemeinden und Kommunen verwenden jedoch gerne den Begriff "herrenlos", weil sie dann nämlich nicht für die Kosten aufkommen müssen.
Absolut unabdingbar ist aber, dass man sofort alles unternimmt, um evtl. Besitzer zu finden.
Und solche selbstgefälligen Beiträge, wo es heißt "ich gebe keine Meldung, soll doch der Besitzer suchen", finde ich furchtbar. Das ist nie und nimmer Tierschutz, sondern nur Selbstbeweihräucherung.
Auch ich habe bereits eine umherstreunende Katze mitgenommen und letzten Endes behalten.
Sie lief vor dem Sportcenter herum, wo ich meinen Sohn abholte.
Suchte sofort Kontakt, es war dunkel und kalt, Ende November.
Mein Sohn hatte bereits vor meinem Eintreffen im Sportcenter nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass die Katze vor ein paar Tagen aufgetaucht wäre und ständig versuchen würde rein zu kommen bzw. zu den Leuten ins Auto steigen würde.
Während wir auf dem Parkplatz noch überlegten, was zu tun sei, war die Katze schon in unser Auto gklettert und saß auf dem Beifahrersitz.
Da mein Sohn noch einen anderen Termin hatte, nahmen wir sie erst mal mit, ich setzte sie kurz daheim ab, brachte meinen Sohn zu seinem Treffen.
Dann packte ich die Katze samt (wenig erfreutem) Ehemann ins Auto und wir fuhren zurück zur Fundstelle.
Mittlerweile war es bereits 22:00Uhr, trotzdem wollte ich sämtliche umliegenden Häuser noch abklingeln.
Direkt gegenüber war ein Restaurant, wo man uns schon rauswarf, kurz nachdem wir mit der Katze auf dem Arm durch die Tür kamen.
Mit der Aussage "jetzt ist das Mistvieh schon wieder drin, die nervt schon seit Tagen".
Sämtliche Anwohner, die auf unser Klingeln reagierten, betätigten dasselbe, dass diese Katze plötzlich aufgetaucht war und seit etwa einer Woche dort herumlaufen würde und verzweifelt versuchen würde, irgendwo rein zu kommen.
Gegen 23:00 Uhr gab ich dann auf und nahm sie mit heim.
Am nächsten Tag meldete ich sie offiziell beim Fundbüro, beim Tierheim, beim nächsten Tierarzt. Beim Bäcker machte ich einen Aushang und gab eine "Zugelaufen" Anzeige in der Regionalzeitung und im Wochenblatt auf.
Ebenfalls war ich direkt beim Tierarzt, sie war weder gechipt, noch tätowiert, hatte Flöhe und Würmer und war ziemlich mager. Alter wurde auf 6-8 Monate geschätzt.
Als sich 2 Wochen später niemand gemeldet hatte, habe ich sie kastrieren und impfen lassen, außerdem wurde sie gechipt und auf mich registriert.
Bis heute hat sie (nach meiner Kenntnis) niemand vermißt und ich würde immer wieder genauso handeln.
[icke]
Genau deswegen hab ich ja meine Frage gestellt. Welchen Sinn hätte so eine Frage, wenn zahlreiche User hier bereits von massenhaft Fällen gesprochen hätten....😕
[icke]
darf man dann davon ausgehen, dass es mehr oder weniger ein theoretische Angelegenheit ist? Etwas, das für eine große Anzahl Menschen und Katzen eventuell nie eintreffen wird?
[icke]
denke ich auch 😉
Das Tierheim, in das ich die kranke Katze aus unserem Schuppen gebracht habe, hat mir gesagt, ich hätte sie gar nicht behalten dürfen. Ich hätte mich lediglich bereit erklären können, die Katze bei mir aufzunehmen, wenn sich nach 6 Monaten keiner gemeldet hat. Aber das hat sich ja erübrigt 🙁
Quelle: http://www.vetmed.de/vet/download/rechtssituation_fundtiere.htm
Wenn ich das richtig verstehe bleibt das Tier herrenlos, solange es draussen nur gefüttert wird, sich aber nicht in Haus/Wohnung aufhält?