Ein Zucht- bzw. Tierhalteverbot spricht das Veterinäramt oder Gericht aus, das hat (leider) nichts mit den Zuchtverbänden zu tun, wenn die Vereine nicht von jemand das Gerichtsurteil mit Zucht- und Haltungsverbot weitergeleitet bekommt weiß der Verein das unter Umständen gar nicht.
Öffentlich ist sowas sicher nicht, denke die Info hat nur das zuständige Veterinäramt. Und da haben wir auch schon den Salat, weil wenn derjenige, gegen den das Zucht- bzw. Tierhalteverbot ausgesprochen wurde, in ein anderes Bundesland zieht, oder ins Ausland, kann er munter weitermachen.
lg Christine