Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Hallo,
ich weiß, dass dieser Tread schon etwas her ist. Ich hätte zu einem ähnlichen Thema mal eine Frage und hoffe auf eure Züchtermeinungen 😉
Meine Großcousine züchtet seit knapp 5 Jahren Türkisch Van.
Vor ca 1 Jahr und 3 Monaten kaufte sie sich eine Zuchtkatze bei einer Züchterin. damals war die Katze ein Kitten im Alter von 3 Monaten.
Sie schloß mit der Züchterin einen Vertrag in dem steht, dass sie die Zuchtkatze zum Liebhaberpreis erwirbt und die Züchterin (die die Katze verkaufte) das Recht hat, sich aus einem Wurf (egal von welchem Tier) zum späteren Zeitpunkt auch ein Kitten (Zuchttier) zum Liebhaberpreis aussuchen darf.
Nun mußte meine Cousine ihre Katze aber, noch bevor sie je Kitten hatte kastrieren, weil diese nicht aufgenommen hatte und eine vereiterte Gebärmutterentzündung entwickelte. Sprich : diese Katze hatte nie einem Wurf, war also keine Zuchtkatze (also kam nie zum Zuchteinsatz wegen dieser Gebärmuttergeschichte, vom Tierarzt auch bescheinigt).
Meine Frage nun : hat die Züchterin trotzdem den Anspruch auf ein Kitten, falls sie dieses je beanspruchen würde?
Den Liebhaberpreis hat sie bekommen, wie gesagt. Und in Endeffekt ist und bleibt die kastrierte Katze ja nun ein Liebhabertier.
Dankeschön für eure Meinungen im Voraus.
Danke für die bisherigen Antworten.
Wäre meine Cousine eigentlich berechtigt dieses, dann ausgesuchte Kitten frühkastrieren zu lassen, so dass diese Züchterin dann auch ein Liebchen zum Liebchenpreis hat? (Nein oder?)
Oder muss sie ihr nun ein Zuchtkitten zum Liebhaberpreis geben auch wenn inzwischen die "Tauschkatze" kastriert wurde vor Zuchteinsatz? Boah ... blödes Wort ... Tauschkatze 🙄
Meine Cousine hat auch inzwischen dazu gelernt und es war das 1. und letzte mal, dass sie sich auf solch einen Vertrag eingelassen hat.
Auch wurde nichts vereinbart, wie lange die andere Züchterin das Recht hat sich ein Kitten zu wählen.
Kann das jetzt Jahre dauern oder kann meine Cousine ihr eine Frist setzen (zB für die nächsten 3 Würfe die fallen ... oder so)?
Und wenn meine Cousine aufhört zu züchten hat die andere Züchterin Pech?
Mann mann ... wie kann man sich auch auf soetwas einlassen? Sie beißt sich inzwischen aber selbst in den Ar***. Aber nicht deshalb, weil es bei ihrer Katze "schief" gegangen ist, sondern eigentlich schon kurz nach Vertragsunterzeichnung. Sie hat sich das leider nicht richtig überlegt vorher und dann war es zu spät ... zumal sich die andere Zucht sehr verändert hat in der Zwischenzeit und meine Cousine eigentlich dort kein Kitten mehr hingeben möchte 🙁 (inzwischen viele Zuchttiere mehr und gewerblich gemeldet). Aber aus dieser Nr. kommt sie jetzt wohl leider nicht mehr raus ...
warum sollte sie das tun?Danke für die bisherigen Antworten.
Wäre meine Cousine eigentlich berechtigt dieses, dann ausgesuchte Kitten frühkastrieren zu lassen, so dass diese Züchterin dann auch ein Liebchen zum Liebchenpreis hat? (Nein oder?)
meiner Meinung nach schon... Sie hat schliesslich ein Kitten mit Einverständnis zur Zucht erhalten und sich vertraglich verpflichtet, ein ebensolchen an die andere Züchterin herauszugeben.Oder muss sie ihr nun ein Zuchtkitten zum Liebhaberpreis geben auch wenn inzwischen die "Tauschkatze" kastriert wurde vor Zuchteinsatz? Boah ... blödes Wort ... Tauschkatze 🙄
kommt drauf an, was die beiden Vereinbart haben...um einen Vertrag nachträglich zu üändern müssen beide Parteien einverstanden sein.Meine Cousine hat auch inzwischen dazu gelernt und es war das 1. und letzte mal, dass sie sich auf solch einen Vertrag eingelassen hat.
Auch wurde nichts vereinbart, wie lange die andere Züchterin das Recht hat sich ein Kitten zu wählen.
Kann das jetzt Jahre dauern oder kann meine Cousine ihr eine Frist setzen (zB für die nächsten 3 Würfe die fallen ... oder so)?
Und wenn meine Cousine aufhört zu züchten hat die andere Züchterin Pech?
Mann mann ... wie kann man sich auch auf soetwas einlassen? Sie beißt sich inzwischen aber selbst in den Ar***. Aber nicht deshalb, weil es bei ihrer Katze "schief" gegangen ist, sondern eigentlich schon kurz nach Vertragsunterzeichnung. Sie hat sich das leider nicht richtig überlegt vorher und dann war es zu spät ... zumal sich die andere Zucht sehr verändert hat in der Zwischenzeit und meine Cousine eigentlich dort kein Kitten mehr hingeben möchte 🙁 (inzwischen viele Zuchttiere mehr und gewerblich gemeldet). Aber aus dieser Nr. kommt sie jetzt wohl leider nicht mehr raus ...
Aso. Ich hatte es so verstanden, dass sie nur von der verkauften Zuchtkatze (also "ihrer Katze) ein Kitten erhalten darf.
Dass sie ein Kitten von IRGENDEINER Zuchtkatze aus der Zucht erhalten kann, ist dann doch eher ungewöhnlich.
Dann muss ich das oben korrigieren, dann sind ja genügend andere potenzielle Katzen übrig, die Kitten "produzieren" können.
Folglich ist es auch total egal, dass die angedachten Zuchtkatze unbrauchbar war. Der Anspruch auf ein beliebiges Kitten bleibt.
Gemäß dem Fall, es kommt nun ein Wurf auf die Welt.
Der Herausgabeanspruch der Züchterin , § 985 BGB auf eines der Kitten, entsteht zunächst, weil eine antizipierte Einigung mit hinreichender Bestimmtheit vorliegt. Auch wenn die Übergabe (Cousine gibt Kitten an Züchterin) noch nicht erfolgt ist, ist in diesem Moment schon von einem Besitzmittlungsverhältnisses aus § 930 BGB auszugehen (zunächst Verwahrungsvertrag § 688 BGB bis Kitten abholbereit, muss ja ein paar Wochen bei der Mutter bleiben) (.... jetzt lasse ich den eigentlich juristisch komplexen Teil mal weg) : die Züchterin wird Eigentümer an dem Kitten. Sie kann es also jederzeit herausverlangen.
Dieser Herausgabeanspruch als solcher verjährt gemäß § 197 BGB erst nach 30 Jahren.
Allerdings: warum bespricht die Cousine mit der Züchterin nicht einfach, welches Kitten sie wann will?😕 Ich würde es nicht so kompliziert machen und mit der Züchterin einfach mal bereden, dass sie sich doch bitte innerhalb der nächsten X Würfe ein Tier aussucht.
(...) Daher kann auch gar kein Eigentumsübergang in Frage kommen, weil ja nicht einmal ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft geschlossen worden war.
(...)
Im Übrigen musst du diesen Satz anders meinen als er dort steht- so wie es dort formuliert ist, ist das eine grobe Missachtung unseres Trennungs-und Abstraktionsprinzips. Eigentumsübergang hat nichts mit dem schuldrechtlichen Vertrag zu tun.