Muggili
Forenprofi
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- 30. November 2013
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- Ort
- an der schwäbischen Eisenbahn
Rechtlich gesehen ist das Ganze eh ein Witz: man kann es nicht beweisen, Eigentumsrechte bei einer Freigängerkatze...was ist da als normal anzusehen, was ist rechtlich fragwürdig.
Hart durchgreifen geht meist nicht, bei mir hat nichts genützt.
Man muß bei Freigänger sicherlich etwas großzügiger denken ! Aber wir haben hier doch vielmehr die Fälle, wo Nachbarn das ausnützen.
Gerade mein spezielles Paar würde nie selber eine Katze anschaffen, "da ist man ja so abhängig und gebunden", das "kostet manchmal ganz schön"....das haben die selber sagt....also lieber das Angenehme von MEINER Katze mitnehmen und dann die Tür zumachen, wenn man genug hat. Da soll einem nicht der Hut hochgehen!
Hart durchgreifen geht meist nicht, bei mir hat nichts genützt.
Man muß bei Freigänger sicherlich etwas großzügiger denken ! Aber wir haben hier doch vielmehr die Fälle, wo Nachbarn das ausnützen.
Gerade mein spezielles Paar würde nie selber eine Katze anschaffen, "da ist man ja so abhängig und gebunden", das "kostet manchmal ganz schön"....das haben die selber sagt....also lieber das Angenehme von MEINER Katze mitnehmen und dann die Tür zumachen, wenn man genug hat. Da soll einem nicht der Hut hochgehen!