Garten einzäunen - rechtliche Grundlagen gesucht

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miss.erfolg

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13. Januar 2022
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Huhu,
Mal eine noch hypothetische Frage. Angenommen wir wollen eine Wohnung kaufen (Haus geht nicht, zu teuer hier in HH).

Und angenommen, die Wohnung hat einen kleinen Garten dabei. Darf ich den einfach so einzäunen? Wo finde ich rechtliche Grundlagen dafür, was erlaubt ist und was nicht? Irgendwie hab ich ein Brett vorm Kopf.

Und muss ich die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft einholen?

Was wäre mit einem großen Freigehege?

Wie kann ich vor einem Kauf sicherstellen, dass ich den Garten einzäunen kann oder wenigstens ein Freigehege bauen darf?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder weiß, an wen ich mich wenden kann?
 
A

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Das würde ich auf jeden Fall im Vorfeld mit der Hausverwaltung absprechen. In der Regel ist es so, dass alles über die Eigentümerversammlung abgesegnet werden muss. Bei dieser gibt es einen Eigentümer-Vertreter, der dir eventuell auch Auskunft geben könnte.

Aber in der Stadt eine Wohnung mit Garten zu finden, ist ja auch schon wie ein Gewinn im Lotto oder?
 
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Und muss ich die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft einholen?
Ja, da braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer.

Soweit ich weiß, zählt selbst ein Gartenzaun zu einer baulichen Veränderung ( wie z.B. ein Gartenhaus) und muß via Gemeinschaftsbeschluss abgesegnet werden.
 
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Das würde ich auf jeden Fall im Vorfeld mit der Hausverwaltung absprechen. In der Regel ist es so, dass alles über die Eigentümerversammlung abgesegnet werden muss. Bei dieser gibt es einen Eigentümer-Vertreter, der dir eventuell auch Auskunft geben könnte.

Aber in der Stadt eine Wohnung mit Garten zu finden, ist ja auch schon wie ein Gewinn im Lotto oder?

Wir wollen etwas weiter raus. Umkreis 25 km nördlich der Elbe. Hypothetisch gesehen 😉 Wenig Probleme sehe ich bei einem Garten, wo eh schon eine hohe Hecke dabei ist.
 
Ja, da braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer.

Soweit ich weiß, zählt selbst ein Gartenzaun zu einer baulichen Veränderung ( wie z.B. ein Gartenhaus) und muß via Gemeinschaftsbeschluss abgesegnet werden.

Vor dem Kauf aber schwierig oder?
 
Es gibt in jedem Bundesland (manchmal auch in den einzelnen Kreisen) Regelungen dazu, wie so ein Zaun aussehen darf. Maximale Höhe, Art, Abstand zum Nachbarn …
Bei Eigentumswohnungen wird es aber nochmal komplizierter, weil da die übrigen Eigentümer auch mitreden dürfen und das ist vor dem Kauf wahrscheinlich nur recht schwer umsetzbar.
 
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Und zusätzlich die Bauordnung des Bundeslandes beachten. Da steht wie hoch der Zaun sein darf und welche Abstände eingehalten werden müssen.

Und außerdem kann es noch Sonderregelungen speziell für deine Gegend geben. Also, am besten schriftlich beim Bauamt anfragen.

😄🤪😄
 
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Definitiv.

Aber man könnte ja schauen, ob andere Wohnungseigentümer des Hauses ihre Grundstücke eingezäunt haben...🤔
Ja, und als Käufer hast du ja Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten (ich glaube) fünf Jahre. Und da könntest du ja schauen, ob es schon ähnliche Anträge für bauliche Veränderungen gab und ob man die eher abgeschmettert hat oder ob denen zugestimmt wurde.
 
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Ja, und als Käufer hast du ja Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten (ich glaube) fünf Jahre. Und da könntest du ja schauen, ob es schon ähnliche Anträge für bauliche Veränderungen gab und ob man die eher abgeschmettert hat oder ob denen zugestimmt wurde.

Aber angenommen, sie will nur kaufen, wenn eine Einzäunung möglich ist, lässt sie da ja vorher wohl kaum jemand reinschauen 🤔
 
Aber angenommen, sie will nur kaufen, wenn eine Einzäunung möglich ist, lässt sie da ja vorher wohl kaum jemand reinschauen 🤔
Nein, du kriegst auch als Interessent Einsicht in die Protokolle, weil du ja oft erst aufgrund dieser Protokolle entscheidest, ob du die Wohnung überhaupt kaufst.
 
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Neben der Bauordnung kann es auch noch durch einen lokalen Bebauungsplan geregelt sein. Das kann dir die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung sagen.
 
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Frag am Besten die Verwaltungsbeiräte und schau dich in der jeweiligen Wohnanlage genau um, wie das gehandhabt wird. Die Verwaltungsbeiräte haben oft einen guten Überblick darüber, wie das in der Wohnanlage in der Praxis gehandhabt und von den anderen Eigentümern gesehen wird. Die Verwalter geben natürlich die formal korrekten Antworten und verweisen auf den notwendigen Beschluss aufgrund einer evtl Veränderung des Erscheinungsbildes. Etwas anderes werden sie zur eigenen Absicherung auch nicht sagen dürfen.

Hier in unserer Eigentümergemeinschaft wird in der Praxis relativ viel geduldet. Vor dem Kauf vor über 20 Jahren konnte ich sehen, dass viele Terrassen von dichten Hecken oder Zäunen umgeben und sehr individuell gestaltet waren. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich mir die Wohnung im EG damals nicht gekauft. Einige Terrassen haben hier auch einen Zaun aufgrund von Hundehaltung, auf den Balkons sind diverse Katzennetze vorhanden. Hier war noch nie eine Beschlussfassung nötig.

All das ist im Zweifel natürlich angreifbar, wenn man penible Nachbarn oder eine strenge Verwaltung hat. Da muss man daher vorab etwas „ausloten“.

Lange hatte ich hier ein halbhohes Netz innen an der Hecke, die das Netz nach außen vollständig abgedeckt hat. Das Netz war daher nicht vom Garten her zu sehen und als grünes Netz vor der Hecke auch nicht von oben von den Balkons zu sehen.
Mein damals schon etwas älteren Kater und die Katze, mit denen ich eingezogen war, haben das genauso wie das Netz vom Balkon der Wohnung davor als Hindernis akzeptiert. Die nächsten Kater haben das auch so akzeptiert und sind nie drüber weggesprungen.
Meine beiden jetzigen jungen Kater haben allerdings deutlich gemacht, dass die alte Absicherung für sie kein Hindernis, sondern eher ein Anreiz zum Klettern war (Zitat bei der Übergabe im Tierheim: die brechen gerne aus…)
Da musste ich anders ran und bin dann das Risiko eingegangen und habe die Terrasse bis oben zum darüberliegenden Balkon mit einem Gestell vernetzt.

Zum Glück habe ich sehr tierliebe direkte Nachbarn, die sich freuen, wenn sie die Kater sehen und die das nicht stört. Habe meine beiden Nachbarn in den Wohnungen über mir befragt und zur einen Seite, ob es stört. Zur anderen Seite ist die Hecke so hoch, dass man dahinter nichts sieht. Nach vorne zum Garten ist die Hecke auch so hoch, dass kaum etwas von außen zu sehen ist. Hinter dem Garten ist nur Feld, so dass da im Grunde auch keiner darauf schaut.
Freigang ist hier verkehrstechnisch leider ausgeschlossen, hier liegt eine Einfuhrschneise in Richtung Hamburg neben der Wohnanlage und das wäre viel zu gefährlich für Katzen.

Den Verwaltungsbeiräten habe ich übrigens selbst das Netz bei einer Begehung gezeigt. War selbst jahrelang als Beirätin aktiv und unterstütze die beiden verbliebenen Beiräte immer noch bei den Abrechnungsprüfungen, Begehungen etc. Dass ich hier schon lange wohne und im Laufe der Jahre viel für die Gemeinschaft getan habe, kommt mir sicher zugute. Wir haben hier aber auch immer pragmatische Lösungen gefunden, wenn jemand einen Zaun wegen Hundehaltung benötigt hat.

So sieht es bei mir von der Gartenseite her aus, das Gestell und das Netz in Schwarz unter dem Balkon sind kaum zu sehen:

IMG_5006.jpeg


Von innen sieht das so aus, die Terrasse ist für die beiden Racker komplett ausbruchssicher:

IMG_6622.jpeg



IMG_5494.jpeg



So sah es mit dem alten grünen Netz aus, das sah man vor der Hecke überhaupt nicht. Merlin war aber auch kein Ausbrecher und sehr häuslich. Er hat seine Terrasse und den kleinen Garten sehr geliebt.

IMG_0641.jpeg
 
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...eine weitere potentielle Informationsquelle (vor dem Kauf) ist die Teilungserklärung. Darin ist regelmäßig beschrieben, von wem und in welcher Art der Garten/Innenhof genutzt werden darf. Und gerade in Fällen, bei denen man hinter dem Haus (im Gegensatz zur Straßenseite/Hausfront) so etwas installieren möchte, wird häufig (behaupte ich aus Erfahrung als langjähriger Beirat - ohne rechtliche Grundlage) ein Auge zugedrückt.
Was du dir auch durch den Kopf gehen lassen kannst ist, ob nicht ein vollständig und spurlos rückbaubares Netz bereits deine Vorstellungen erfüllt. "Zaun" ist für mich gedanklich mit im Boden verankerten/einbetonierten Pfosten und deutlich sichtbarem Maschendraht verknüpft. Damit tun sich manche Gemeinschaften schwerer.
 
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Genau die Teilungserklärung ist wichtig, dort hat unser Bauträger z.B. festgelegt, dass Markisen und Gartenhäuser nicht Zustimmungspflichtig sind bis zu einer bestimmten Größe.
Da können dann auch Regelungen über den Zaun drin festgehalten werden.
Falls ihr also Erstkäufer in einem Neubauprojekt seid dann müsst ihr euch nur. It dem Bauträger absprechen. Wir haben in die Teilungserklärung aufnehmen lassen, dass wir als Erdgeschoss Bewohner nur die Hälfte des Aufzuges zahlen,da es keine Tiefgarage gibt.
Ein weiterer Punkt ist ob der Garten Sondernutzungsrecht ist oder Sondereigentum. Die Möglichkeit des Sondereigentum gibt es seit wenigen Jahren und dann musst die Eigentümer Gemeinschaft nicht fragen weil der Garten wie deine Wohnung wirklich dir gehört.
 
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Die Verwaltungsbeiräte haben oft einen guten Überblick darüber, wie das in der Wohnanlage in der Praxis gehandhabt und von den anderen Eigentümern gesehen wird

Danke. Das ist auch eine gute Idee. Gibt es immer solche Verwaltungsbeiräte oder nur bei größeren Eigentumsgemeinschaften? Dein Gehege sieht übrigens toll aus

eine weitere potentielle Informationsquelle (vor dem Kauf) ist die Teilungserklärung

Sehr guter Punkt.

Zaun" ist für mich gedanklich mit im Boden verankerten/einbetonierten Pfosten und deutlich sichtbarem Maschendraht verknüpft. Damit tun sich manche Gemeinschaften schwerer.

Deshalb schrieb ich auch als Alternative "Gehege". So ein Stabmattenzaun zb ist ja auch nicht ganz billig. Das würde mir am Anfang schon reichen.

Ein weiterer Punkt ist ob der Garten Sondernutzungsrecht ist oder Sondereigentum. Die Möglichkeit des Sondereigentum gibt es seit wenigen Jahren und dann musst die Eigentümer Gemeinschaft nicht fragen weil der Garten wie deine Wohnung wirklich dir gehört.

Danke auch für den Hinweis. Auch ein sehr guter Ansatz.

Angenommen ich schaue mich nur nach einer Wohnung mit Balkon im, dürfte das Einnetzen aber weniger problematisch sein nehme ich an
 
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Das Problem ist, Terrasse und Balkon gehören dir, die Fassade , Fenster aber wieder nicht prinzipiell. Und die beliebte Aussenansicht spielt auch hier eine Rolle.
Wahrscheinlich ist das Einnetzen einer Terrasse einfacher wenn Mann dann noch eine Hecke davor hat als ein Balkon den man gut einsehen kann.
Ich hoffe / glaube aber , dass man mit den meisten Eigentümern auskommt, es möchte ja jeder mal was.
 
Danke. Das ist auch eine gute Idee. Gibt es immer solche Verwaltungsbeiräte oder nur bei größeren Eigentumsgemeinschaften? Dein Gehege sieht übrigens toll aus



Sehr guter Punkt.



Deshalb schrieb ich auch als Alternative "Gehege". So ein Stabmattenzaun zb ist ja auch nicht ganz billig. Das würde mir am Anfang schon reichen.



Danke auch für den Hinweis. Auch ein sehr guter Ansatz.

Angenommen ich schaue mich nur nach einer Wohnung mit Balkon im, dürfte das Einnetzen aber weniger problematisch sein nehme ich an
nicht unbedingt. Leider habe ich schon oft von enttäuschten Katzenbesitzern gelesen, die zwar einen Balkon haben, diesen aber nicht für die Katzen nutzen können, weil eine Veränderung nicht erlaubt ist, auch kein durchsichtiges Katzennetz. Dringend dann vorher schlau machen.

Ich hatte es damals einfach, wohne aber in BW. Ich hab in der Gemeinde nachgefragt... 2 m Zaun auf die Grundstücksgrenze. Da ich damals an Katzen noch nicht gedacht habe, gabs einen 1,20 Maschendrahtzaun, den ich dann 2015 mit Stangen und Katzennetz auf etwas über 2 m erhöht habe. Bis jetzt hat sich keiner beschwert...

Viel Glück und viel Erfolgt bei Deiner Suche nach etwas Geeignetem für Euch *daumendrückÜ*
 
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Danke. Das ist auch eine gute Idee. Gibt es immer solche Verwaltungsbeiräte oder nur bei größeren Eigentumsgemeinschaften? Dein Gehege sieht übrigens toll aus

Verwaltungsbeiräte sind inzwischen leider nicht mehr gesetzlich verpflichtend vorhanden, aber immer dann wenn es eine Verwaltung gibt, üblich als Schnittstelle von Eigentümern und Verwaltung und aus meiner Sicht auch absolut unverzichtbar. Immerhin ist dadurch auch eine wichtige Kontrollinstanz z.B. bei den Prüfungen der Abrechnungen und Kontoauszüge vorhanden. Ich empfehle dir die Seiten von Wohnen im Eigentum, da finden sich viele wichtige Informationen zum Thema Eigentumswohnungen, Verwaltung und Verwaltungsbeirat.

Bei Problemen oder Beschwerden werden die Beiräte von der Verwaltung in der Regel eingebunden, um eine Lösung zu finden und sie kennen die Anwohner und die Befindlichkeiten sehr gut. Somit ist ein Beirat eine wichtige Auskunftsquelle und die Beiräte wissen in der Regel genau, was in der WEG toleriert wird und was nicht.

Lediglich in ganz kleinen WEG mit Selbstverwaltung und nur einer Handvoll Wohnungen gibt es meist keinen Beirat.

Mein Gehege ist aus einem sehr dünnen und reißfesten schwarzen Netz, das war das unauffälligste Netz, das ich finden konnte und ich habe es in München bestellt.
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Lediglich im unteren Bereich musste ich doch noch etwas schwarzen Volierendraht davor setzen, da wir hier Nagetiere haben und leider doch kleine Löcher reingebissen wurden. ( Inzwischen sind die Kater dagegen aber aktiv, vor einer Woche wurde die erste Spitzmaus von Felix gefangen, worauf er extrem stolz war.) Das Gestell ist aus Douglasie, die mit schwarzer Wetterschutzfarbe lasiert ist.
Mit dem neuen Gehege bin ich bewusst auf dem erlaubten gepflasterten Teil der Terrasse geblieben (ist hier Sondernutzungsrecht) und habe nicht das zwar übliche, aber eben nur „geduldete“ Beet dahinter einbezogen.
Im Vorwege habe ich mir hier wirklich viele Gedanken gemacht, viel recherchiert, wie ich das Gehege möglichst unauffällig gestalten kann und das auch gegenüber den Nachbarn und Beiräten betont.
Im Ergebnis gab es keine Beschwerden und die Kater genießen ihren geschützten Bereich wirklich sehr. Sie haben hier Bretter zum Klettern und Ausschauen, Katzenminze und einen Kratzbaum.

Zum Thema Netze:
Dunkle Netze sind deutlich unauffälliger als helle Netze. Schwarz wird vom Auge wenig wahrgenommen.
Hier in der Anlage gibt es ja diverse Katzennetze auf den Balkons und das einzige Netz, dass man sofort auf den ersten Blick sieht, ist ein weißes Netz. Bei den dunklen Netzen muss man schon sehr genau hinschauen, um sie vom Garten aus überhaupt zu erkennen.
 
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Ich habe auch eine Eigentumswohnung gekauft, welche sich noch im Bau befindet. Ich habe alle verrückt gemacht mit dem geplanten Omlet-Katzengehege - Bauunternehmen, Bauleiterin, Architektin, Notar… Letztendlich hieß es, dass es da kein Problem gibt, so lange die WEG nix dagegen hat. Die tagt halt erst zum ersten Mal kurz vor Übergabe der Wohnungen. Der Notar meinte, dass dieses Gehege aus seiner Sicht wie ein Pavillon zu werten sei und deshalb nicht genehmigt werden müsste von der WEG, so lange ich nicht in die Fassade bohre. Wie ich das ohne Bohren hinkriege weiß ich jetzt noch nicht. Ich denke aber schon, dass die zukünftigen Nachbarn eher froh sein werden, wenn meine Katzen nicht in deren Gärten machen. Es ist ein Risiko, das ich eingegangen bin. Ich hatte keine Handhabe, irgendwas an der Teilungserklärung zu ändern oder vorher in die WEG Bescheinigung eintragen zu lassen. Mein zukünftiger Garten wird auch nur Sondernutzung. Ich glaube die meisten Menschen sind nett und wollen ja selbst leben und Freiheiten haben. Ich dachte mir dann, dass ich halt im schlimmsten Fall entweder mit Geschirr mit den Katzen in den Garten gehe, oder einen mobilen Katzenzaun aufstelle. Denn alles, was mal eben wieder abmontiert werden kann, dürfte kein Problem sein.
 
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