Garten einzäunen - rechtliche Grundlagen gesucht

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Das Omlet-Katzengehege ist ja mit einer Größe von 6 Quadratmetern wirklich eher klein und lässt sich problemlos verschieben (vom Prinzip her). Würde mich doch sehr wundern, wenn es da Probleme gibt. Setzt man da ein paar Sträucher vor, sieht man es von außen nachher ja auch kaum noch.
Stell ich mir als Erweiterung zu einem Balkon oder einer Terrasse im Erdgeschoss ganz nett vor, wenn man den Zugang zum Gehege geregelt bekommt. Wenn das Gehege auf einer Wiese steht, kann man es problemlos mit stabilen Erdankern sichern.
 
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Das Omlet-Katzengehege ist ja mit einer Größe von 6 Quadratmetern wirklich eher klein und lässt sich problemlos verschieben (vom Prinzip her). Würde mich doch sehr wundern, wenn es da Probleme gibt. Setzt man da ein paar Sträucher vor, sieht man es von außen nachher ja auch kaum noch.
Stell ich mir als Erweiterung zu einem Balkon oder einer Terrasse im Erdgeschoss ganz nett vor, wenn man den Zugang zum Gehege geregelt bekommt. Wenn das Gehege auf einer Wiese steht, kann man es problemlos mit stabilen Erdankern sichern.
Genau, der Zugang ist eben die Herausforderung. Entweder das Gehege wird so groß, dass es irgendwie sicher möglich ist, es durch die Terrassentüre zu betreten, oder es braucht eine Lösung mit Katzenklappe und Tunnel zum Gehege. Da weiß ich halt nicht, wie das mit Katzenklappe einbauen geregelt ist und wie man da einen Tunnel montiert bekommt, ohne irgendwas zu Bohren.

Hast Du ein konkretes Objekt im Auge @miss.erfolg?
 
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Ich habe keine rechtlichen Nachweise aber hab das Thema mit meinem Bruder und bei mir aktuell immer wieder..

Du musst erstens bei ner baulichen Veränderung, klassisch mit der Fassade verschraubt, reingebohrt durch die WEG mit Mehrheitsbeschluss abgestimmt werden

Und/oder zusätzlich;
Das nach außen einheitliche Bild eines Hauses oder mehrerer die eine WEG bilden darf nicht verändert werden.
Darunter würde dann der Zaun fallen.

Bsp deine Wohnung ist unten, direkt neben der Straße und jeder der vorbeiläuft kann deinen Zaun sehen. - Brauchst Zustimmung der WEG.
Bsp deine Wohnung ist ganz hinten irgendwo versteckt und du schraubst nicht in die Fassade; kannste machen solange deine direkten Nachbarn keinen Hass gegen dich haben.

Ist immer Mega schwierig und sofern man sich mit den Nachbarn gut versteht kann nur die Fragen und dann einfach bauen am besten sein..

Ich habe nun nachdem ich auf meinem Balkon ein aussengehege bauen wollte die WEG gefragt weil das mehrere Tausende € gewesen wäre; hätte durch die WEG abgesegnet werden müssen…

Da ich bereits die nächste Wohnung suche habe ich nun abgelehnt das weiter zu verfolgen.

Wenn du als einer von vielen anderen eine Wohnung kaufen willst, sind solche Dinge bevor man kauft abzuklären oft das Stück extra was kein Verkäufer gehen will und dann sucht man ewig.
Es ist zum kotzen..

Jedenfalls noch n Tipp; wenn du zB an nem Mehrfamilienhaus bereits beim besuchen von außen nicht einheitliche Markisen, Balkon sichtschutz oder sonst was siehst, is normalerweise sowas selbst zu machen keinerlei Problem und es würde dich eh niemand ankacken.
Ich würde mit den direkten Nachbarn das Gespräch suchen und dann entscheiden ob ich’s einfach riskiere.

Meine Recherche, aber vllt bin ich ja auch inkompetent haben zusammen mit der Erfahrung meines Bruders der im Baugewerbe tätig ist, das alles zusammengetragen.
Ich bin gerne bereit das zu updaten aber glaube das stimmt soweit alles.

Meistens sind gerichtliche Urteile einzelfallentscheidungen und man kann damit wenig anfangen..
 
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Das war ein Grund, daß wir schon damals von einer Eigentumswohnung abgesehen haben. Wo wir früher wohnten, war das so, also wir waren zu Miete, aber es waren Eigentumswohnungen. Die mußten für jeden Klacks eine Eigentürmerversammlung einberufen und man durfte von vornherein nicht so viel. Wäsche auf dem Balkon aufhängen... nieeemals. Es gab zwei große Trockenräume, aber Wäsche an der frischen Luft getrocknet riecht ganz anders. Ich hatte dann halt kleine Ständer, in den Trockenraum kam nur die Bettwäsche.
Ein vernetzter Balkon wäre da ganz sicher auch nicht möglich gewesen...

Es betraf uns damals nicht, ich wußte das halt von den befreundeten Nachbarn, die sich immer ziemlich aufgeregt haben.
 
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Ich hoffe / glaube aber , dass man mit den meisten Eigentümern auskommt, es möchte ja jeder mal was.

wir wohnen in Deutschland 🙄🙄🙄 hier beschäftigen sich so viele Gerichte mit völlig unnötigen Nachbarschaftsstreits.

Das Omlet-Katzengehege ist ja mit einer Größe von 6 Quadratmetern wirklich eher klein und lässt sich problemlos verschieben (vom Prinzip her). Würde mich doch sehr wundern, wenn es da Probleme gibt. Setzt man da ein paar Sträucher vor, sieht man es von außen nachher ja auch kaum noch.
Stell ich mir als Erweiterung zu einem Balkon oder einer Terrasse im Erdgeschoss ganz nett vor, wenn man den Zugang zum Gehege geregelt bekommt. Wenn das Gehege auf einer Wiese steht, kann man es problemlos mit stabilen Erdankern sichern.

6m2 ist winzig. Da ist mein jetziger Balkon größer. Wenn ich umziehe, dann nur wegen der Katzen.

Hast Du ein konkretes Objekt im Auge @miss.erfolg?

Nein, ich fange erst nach dem Urlaub rein hypothetisch an zu suchen. Habe jetzt aber ein paar Reihenhäuser gesehen, die im Budget liegen. Das gefällt mir deutlich besser als eine Eigentumswohnung.

Jedenfalls noch n Tipp; wenn du zB an nem Mehrfamilienhaus bereits beim besuchen von außen nicht einheitliche Markisen, Balkon sichtschutz oder sonst was siehst, is normalerweise sowas selbst zu machen keinerlei Problem und es würde dich eh niemand ankacken.
Ich würde mit den direkten Nachbarn das Gespräch suchen und dann entscheiden ob ich’s einfach riskiere.

Guter Tipp! Mit den verschiedenen Markisen und so.

viel. Wäsche auf dem Balkon aufhängen... nieeemals

Dein Ernst???????? Deutschland I love you.
 
Die Eigentumswohnung, die ich jetzt gekauft habe, liegt Souterrain und hat einen separaten Eingang. Der Hauseingang der anderen 7 Wohnungen ist woanders. Die Terrasse, wo das Gehege hin soll ist hinterm Haus und zwischen dem nächsten Garten eines anderen Bewohners sind erst einmal zwei Fenster zur Tiefgarage. Eigentlich müsste das Gehege für niemanden sichtbar sein. Für die anderen ist es quasi in den Boden eingelassen. Das ist natürlich eine ziemlich spezielle Wohnung und ich konnte mein Glück kaum fassen, dass ich sie bekommen habe. Der dazugehörige Garten wird allerdings nicht eingezäunt, da bräuchte ich sicherlich eine Genehmigung der WEG. Aber was mein „Omlet“ auf der Terrasse betrifft, bin ich mir ziemlich sicher, dass das niemanden stören wird und dass ich irgendeine bohrfreie Lösung finden werde. Die Fenster sind bei mir übrigens Eigentum und nicht Teileigentum. Jeder hat quasi seine eigenen Fenster, deshalb bin ich zuversichtlich mit der Katzenklappe.

Es kann sich heute ja kaum noch jemand ein Haus mit Garten leisten. Und auch da kenne ich Leute, die heftigen Stress mit Nachbarn bekommen haben, weil die sich an Tieren oder spielenden Kindern stören.

Ich wünsche @miss.erfolg, dass sie ein passendes Objekt mit coolen und tierliebenden Menschen findet!
 
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Mein aktuelles Omlet hat 2 Quadratmeter… Das zukünftige soll schon eher 10 Quadratmeter haben und die komplette Terrasse umfassen.
 
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Nochmal eine Frage.. Wohnung ist nun halbwegs klar. Was passiert, wenn ich ein Reihenhaus kaufen möchte? Also hypothetisch gesehen. Muss ich da auf Nachbarn Rücksicht nehmen oder gilt da nur das Baurecht, Gemeinderecht, Bezirksrecht? Also klar würde man mit denen zuerst sprechen aber können Nachbarn bei einem Reihenhaus etwas dagegen machen, wenn ich

A. Ein Gehege aufstelle oder
B. Den Garten einzäunen

Im Moment kotzt es mich so unendlich an, zur Miete zu wohnen 🤬🤬🤬die letzte Episode hat das fass für mich zum Überlaufen gebracht
 
können Nachbarn bei einem Reihenhaus etwas dagegen machen
Nein. Bei Reihenhäusern existieren i.d.R. keine Eigentümergemeinschaften. Insofern kann Dir keiner reinreden. Du musst halt, wie von dir vermutet, die lokalen/regionalen Bauvorschriften einhalten. Da es sich bei einem Gehege nicht um "umbauten Raum" handelt, wird dir keiner Steine in den Weg legen können. Mit den Nachbarn klar kommen muss man halt immer noch...
 
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Ich würde IMMER vorher bei der Gemeinde nachfragen, was man machen darf. Das kann von Bundesland zu Bundesland, sogar von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sein. Man kann sich nie sicher sein, ob überhaupt ein Zaun erlaubt ist, oder wenn, womöglich nur ein sehr niedriger. Ich hatte hier wirklich Glück, und die Nachbarn waren über den Zaun froh, ich hatte ja damals einen Rottweiler 🙂 Nachbar re und li haben/hatten Angst vor Hunden und vorm Rotti noch viel mehr. Dabei war sie wirklich ein Schaf im Rottifell. Und darüber, das die Katzen in Zukunft im eigenen Garten blieben, war auch keiner böse....
 
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Reihenhaus kann real geteilt sein oder Teil einer WEG.
Ist es eine WEG , gibt es eine Teilungserklärung , die aber meist deutlich mehr Verantwortung hinsichtlich Instandhaltung und gleichzeitig
mehr Freiheiten in der Nutzung bei den Einzeleigentümern lässt.
Also genau hinsehen.

Bei real geteilten Grundstücken gibt es oft Gestaltungssatzungen der Gemeinde für das betroffene Baugebiet. Das kann von der Dachform, der Farbe der Fenster oder Fassade bis hin zu Zaunhöhe und Anbauten ( Markise, Wintergarten, Pergola) gehen. Gerade in und um Hamburg gibt es da viele kleine sehr spezielle Baugebiete aus ehemaligen Bauprojekten.

Generell hat man aber bei Häusern mehr Freiheiten, als in ETWs.
Wenn irgend möglich würde ich immer ein Haus wählen. Unser Sohn hat sich abet gerade für eine ETW entschieden. Denkmalschutz- Katzennetze nur ohne Bohren aber erlaubt ( sind reichlich da) . Für ihn war wichtig nicht alleine mit gerade mal 30 für seine Wohnung vor allem auch finanziell verantwortlich zu sein .
Volieren sind übrigens oft genehmigungsfrei, sogenannte "fliegende Bauten" ohnehin. Das kann dann auch ein stabiler Sonnenpavillon mit festen "Insektengittern" sein- ihr rechnet halt mit dem Angriff der Killerhornissen und macht den etwas stabiler. 😇

Nur Mut.
Eigentum ist was Tolles.

.....geht fluchend selbst die Regenrinne flicken und nen Hammer für die losen Steine im Weg suchen...Man hat mit eigenem Haus immer was zu tun😬
 
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Nochmal eine Frage.. Wohnung ist nun halbwegs klar. Was passiert, wenn ich ein Reihenhaus kaufen möchte? Also hypothetisch gesehen. Muss ich da auf Nachbarn Rücksicht nehmen oder gilt da nur das Baurecht, Gemeinderecht, Bezirksrecht
Kann jetzt nur speziell für BaWü sprechen, aber denke ähnliche Regularien gibts auch woanders: selten gibt es bei Reihenhäusern analog zu ETW eine Teilungserklärung, sodass ähnliche Vorgaben wie bei einer ETW zu beachten sind. Dann soll idR auf ähnliche Außenfassade, Einzäunung etc. geachtet werden.
Ansonsten gilt der Bebauungsplan und dem untergeordnet das Nachbarrecht (hier sind Vorgaben zur Einfriedung zu finden, sofern dazu der Bebauunhsplan nichts vorgibt) des jeweiligen Bundeslandes.
Mein Eindruck ist, dass der Bebauungsplan eines Reihenhauses deutlich "strenger" ist als bei einem freistehenden Haus. Bei uns (Reiheneckhaus) wäre z.B. ein Hundezwinger und somit höchstwahrscheinlich auch ein Katzengehege verboten.
 
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Reihenhaus kann real geteilt sein oder Teil einer WEG.
Ist es eine WEG , gibt es eine Teilungserklärung , die aber meist deutlich mehr Verantwortung hinsichtlich Instandhaltung und gleichzeitig
mehr Freiheiten in der Nutzung bei den Einzeleigentümern lässt.
Also genau hinsehen.

Bei real geteilten Grundstücken gibt es oft Gestaltungssatzungen der Gemeinde für das betroffene Baugebiet. Das kann von der Dachform, der Farbe der Fenster oder Fassade bis hin zu Zaunhöhe und Anbauten ( Markise, Wintergarten, Pergola) gehen. Gerade in und um Hamburg gibt es da viele kleine sehr spezielle Baugebiete aus ehemaligen Bauprojekten.

Generell hat man aber bei Häusern mehr Freiheiten, als in ETWs.
Wenn irgend möglich würde ich immer ein Haus wählen. Unser Sohn hat sich abet gerade für eine ETW entschieden. Denkmalschutz- Katzennetze nur ohne Bohren aber erlaubt ( sind reichlich da) . Für ihn war wichtig nicht alleine mit gerade mal 30 für seine Wohnung vor allem auch finanziell verantwortlich zu sein .
Volieren sind übrigens oft genehmigungsfrei, sogenannte "fliegende Bauten" ohnehin. Das kann dann auch ein stabiler Sonnenpavillon mit festen "Insektengittern" sein- ihr rechnet halt mit dem Angriff der Killerhornissen und macht den etwas stabiler. 😇

Nur Mut.
Eigentum ist was Tolles.

.....geht fluchend selbst die Regenrinne flicken und nen Hammer für die losen Steine im Weg suchen...Man hat mit eigenem Haus immer was zu tun😬

Ja, das war einer der Gründe für mich, die ETW zu kaufen. Ich habe ein Haus von 1740. Denkmalschutz inklusive, 100qm auf drei Etagen und kein Garten. Ich fluche jedes Mal wenn ich die schmalen Treppen saugen muss. Dann ist überall wunderschöner Dielenboden, aber sauber krieg ich das mit Tieren nie so richtig. Und vor allem kenn ich mich null aus… Irgendwann muss das Dach neu gemacht werden und die Heizung und der Keller ist feucht… Ich finde keine Handwerker… Mein Partner hat leider auch keine Ahnung und fühlt sich auch nicht so richtig verantwortlich, weil es ja mein Haus ist. Ich schaffe das einfach nicht mehr. Deshalb habe ich mich für die moderne ETW entschieden. 90 qm auf einer Fläche, Garten, Hausverwaltung, die vieles regelt, moderne Heizung, ich freue mich darauf! In meinem Kopf sind die Catwalks schon geplant und das Omlet auch. Ich hoffe die Katzis werden es lieben. Und ich hoffe natürlich auf nette Nachbarn.
Ein Reihenhaus wäre für mich Nix gewesen, weil ich echt keine Lust mehr auf Treppen putzen habe 😆
 
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In Bezug auf Gartenzaun kann es sogar soweit kommen, das man vom Nachbarn aufgefordert wird, einen zu setzen. Das ist meinem Vater passiert.
Ich fand das immer doof, konnte man zum spielen nun nicht einfach mal über die Grundstücksgrenze gehen.

Ich denke aber nicht, das du bei einem Reihenhaus Probleme mit einem Gehege bekommen wirst.
Unser Nachbar hat sich ein überdachtes Schwimmbad gebaut gehabt. Hab zwar nie gefragt, ob er dafür eine Genemigung brauchte, aber eine Schönheit für die Nachbarn war das auch nicht.
Zum Glück hat er eine Hecke an der Grundstücksgrenze gesetzt und man sah immer nur das (Plastik-)Runddach hervor lugen.
Jetzt hat er da die Hecke weggenommen und einen Zaun mit Einflechtung aus Plastik gesetzt. Nicht wirklich schön, aber was willste machen (es ist die Seite vom Grundstück, wo er gar nicht verpflichtet ist, einen Zaun zu setzen, aber unser Zaun ist eben zu niedrig und kein Sichtschutz).
 
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Zum Teil können Bauordnungen sogar innerhalb des Stadtgebiets stark variieren. In unserer Straße ist das ganz extrem - ab dem Grundstück neben uns waren damals alle dazu verpflichtet, ein Haus mit Flachdach zu bauen, weil die Stadt in den 70ern irgendwelche ästhetische Ziele verfolgt hat 😅 da würde ich mich dann auch definitiv beim städtischen Bauamt informieren.
 
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Montag haben wir ein Besichtigungstermin für ein Reihenendhaus - anscheinend nicht nach WEG geteilt.

Ich habe generell jetzt mal beim Stadtplanungsamt angerufen, die im Bebauungsplan geschaut haben, der keine Einträge zu Einfriedungen hat. Also gilt die LBO.

Da habe ich dann beim Bauamt angerufen und der Herr meinte folgendes: da es sich bei dem Zaun um ein Tiergehege handelt, gilt ein anderer Paragraph als wenn es sich um einen Zaun handeln würde. Das Tiergehege wäre genehmigungspflichtig.

Entschuldigt mal.. Ich hab ja mal Jura studiert - lang lang ist es her.. Aber ist da der Grad zwischen Zaun und Tiergehege so schmal?? Tiergehege?? Oder hat der einfach nicht kapiert, was ich meine?

Jetzt werde ich wohl mal in eine Jura Bibliothek hüpfen (wollte ich nie wieder) und das mal recherchieren.

Klar ich will Löwen halten. Und Elefanten. Und Flamingos.
 
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Ich vermute mal die Höhe ? Wenn du sagen wir einen 4 Meter Zaun mit nach innen gerichteten Winkeln hast oben wird es als Tiergehege gewertet?
Hier in Ingolstadt ist z.B. bei 2 Meter Zaun Höhe Schluss.
Aber alles nur Vermutungen…
 
Montag haben wir ein Besichtigungstermin für ein Reihenendhaus - anscheinend nicht nach WEG geteilt.

Ich habe generell jetzt mal beim Stadtplanungsamt angerufen, die im Bebauungsplan geschaut haben, der keine Einträge zu Einfriedungen hat. Also gilt die LBO.

Da habe ich dann beim Bauamt angerufen und der Herr meinte folgendes: da es sich bei dem Zaun um ein Tiergehege handelt, gilt ein anderer Paragraph als wenn es sich um einen Zaun handeln würde. Das Tiergehege wäre genehmigungspflichtig.

Entschuldigt mal.. Ich hab ja mal Jura studiert - lang lang ist es her.. Aber ist da der Grad zwischen Zaun und Tiergehege so schmal?? Tiergehege?? Oder hat der einfach nicht kapiert, was ich meine?

Jetzt werde ich wohl mal in eine Jura Bibliothek hüpfen (wollte ich nie wieder) und das mal recherchieren.

Klar ich will Löwen halten. Und Elefanten. Und Flamingos.
Mir fehlen die Worte......
 
Montag haben wir ein Besichtigungstermin für ein Reihenendhaus - anscheinend nicht nach WEG geteilt.

Ich habe generell jetzt mal beim Stadtplanungsamt e Jura Bibliothek hüpfen (wollte ich nie wieder) und das mal recherchieren.

Klar ich will Löwen halten. Und Elefanten. Und Flamingos.
Dass is der schei** den ich bisher in Deutschland erlebt habe und mittlerweile bin ich eher für „einfach machen“.
Wer fragt und alles richtig machen will verliert am Ende eh… und is denn so ein Gehege viel schwerer zu genehmigen als ein Zaun?
 
Mir fehlen die Worte......

Wegen? Ist das echt ein Tiergrhege?

Der Zaun sollte selbstredend nicht höher als 180 sein ggf mit Überkletterschutz.

Der meinte dann irgendwas mit bis 30 Kubikmeter sind genehmigungsfrei. Auch wenn das oben offen ist, ist es ein Gehege (??????), das wäre wie ein Zwinger zu behandeln
 

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