Garten einzäunen - rechtliche Grundlagen gesucht

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Dann kann ich immer noch empfehlen, dass du eine/n Architekten/in fragst, der vor Ort ansässig ist. Da bekommst du auf jeden Fall Auskunft.
 
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Öhm.. Aber durch die Stützmauer ist der Zaun per se ja schon höher als 1,5 m🤔



Ja ich will erstmal nur die Gesetze verstehen ohne konkrete Frage bzgl eines speziellen Grundsrückes. Die wollten nämlich schon, dass ich die genaue Adresse angebe. Mega doof
Zumindest teilweise. Das Grundstück ist ja nicht gerade. Oben zum Kaninchengehege hin verschwindet die Mauer komplett, da ist der Zaun dann auch nur 1.40m hoch und unten an der Terrasse schaut die Mauer noch einige Zentimeter aus dem Boden raus.
Wir mussten ja mit Mutterboden auffüllen, weil alles krumm, schief und schäl war und Generationen von Vorgängern ihren Bauschutt im Garten verbuddelt hatten.
 
Zumindest teilweise. Das Grundstück ist ja nicht gerade. Oben zum Kaninchengehege hin verschwindet die Mauer komplett, da ist der Zaun dann auch nur 1.40m hoch und unten an der Terrasse schaut die Mauer noch einige Zentimeter aus dem Boden raus.
Wir mussten ja mit Mutterboden auffüllen, weil alles krumm, schief und schäl war und Generationen von Vorgängern ihren Bauschutt im Garten verbuddelt hatten.

Na das hört sich doch schon mal positiv an. In Kombi mit Strom und diesen Rollen die @Andersland ins Spiel gebracht hat, sollte das gut funktionieren.

Vorausgesetzt, die rechtlichen Grundlagen passen. Das mit dem Strom muss ich ja nicht wirklich erwähnen
 
Falls du bei der Stadt/ zuständigem Amt nicht weiterkommst und du nicht scheust, etwas Geld in die Hand zu nehmen, kann ich aus eigener Erfahrung auch einen Anwalt für Baurecht/Nachbarrecht empfehlen.
Bei mir war es nämlich so, dass sich die zuständigen Ämter nur sehr vage geäußert haben, weil es bei dem Zaunbau an de Grenze ihrer Meinung nach um Nachbarrecht ging. Das ist ein Zivilrecht und obliegt somit nicht ihrer Zuständigkeit, sodass sie zum Nachbarrecht und dessen Auslegung nichts aussagen wollten.
Da wir eine passiv-agressive Nachbarin haben, die ganz klar kommuniziert hat überhaupt keinen Zaun zu wollen und im Falle, dass wir was Illegales machen auch rechtlich gegen uns vorzugehen plant, habe ich für ca. 220 Eur (? Es war auf jedenfall diese Standart-Erstberatungsgebühr) eine juristische Stellungnahme erstellen lassen. Da wurden meine Fragen ganz klar und ausführlich beantwortet und ich hatte was Schriftliches, was ich besagter Nachbarin unter die Nase halten konnte, um ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen.
 
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Falls du bei der Stadt/ zuständigem Amt nicht weiterkommst und du nicht scheust, etwas Geld in die Hand zu nehmen, kann ich aus eigener Erfahrung auch einen Anwalt für Baurecht/Nachbarrecht empfehlen.
Bei mir war es nämlich so, dass sich die zuständigen Ämter nur sehr vage geäußert haben, weil es bei dem Zaunbau an de Grenze ihrer Meinung nach um Nachbarrecht ging. Das ist ein Zivilrecht und obliegt somit nicht ihrer Zuständigkeit, sodass sie zum Nachbarrecht und dessen Auslegung nichts aussagen wollten.
Da wir eine passiv-agressive Nachbarin haben, die ganz klar kommuniziert hat überhaupt keinen Zaun zu wollen und im Falle, dass wir was Illegales machen auch rechtlich gegen uns vorzugehen plant, habe ich für ca. 220 Eur (? Es war auf jedenfall diese Standart-Erstberatungsgebühr) eine juristische Stellungnahme erstellen lassen. Da wurden meine Fragen ganz klar und ausführlich beantwortet und ich hatte was Schriftliches, was ich besagter Nachbarin unter die Nase halten konnte, um ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Du wirst lachen.. Ich bin so genervt von diesen schwammige Gesetzen und den Aussagen der Behörden, dass ich genau das vorhabe. Da kann ich Rückfragen stellen und mir das genau erklären lassen, was nicht in meinen Kopf rein will.
 
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Wie hatten einen 1,80m Maschendrahtzaun mit Überkletterschutz (u.a. mit 90 Grad Neigung nach innen). Daran wurde mit der Zeit immer mehr gebastelt - mit Rollen, mit Plexiglas etc…..Nichts hat auf Dauer geholfen. Jetzt ist bei der einen Hälfte des Gartens oben alles zu und nun ist (zumindest vorerst) Ruhe. Ich erlebe oft Katzen jeden Alters bei denen ein stinknormaler Zaun reicht, um sie im Garten zu behalten, aber bei unserem Kletteraffen-Ausbrecherkönig hat das alles nichts gebracht😵
 
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Miss.erfolg, das hätte wie gesagt auch ein Architekt für dich gemacht, die sind vielleicht nicht ganz so teuer wie Anwälte und kennen sich genauso gut aus
 
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Miss.erfolg, das hätte wie gesagt auch ein Architekt für dich gemacht, die sind vielleicht nicht ganz so teuer wie Anwälte und kennen sich genauso gut aus

Hab eben die Email an das Bauamt geschickt. Ich rechne aber nicht mit einer gehaltvollen Antwort.

Wenn das nichts bringt, dann Architektin (Bekannte von mir ist eine und das sogar in S-H. Das hab ich komplett vergessen.

Und wenn das nichts bringt, frag ich nen Anwalt. So teuer ist das nicht
 
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Das wird schon mit deiner Bekannten, bei einem Schwätzchen mit schönem Rotwein kommen bestimmt gute und kreative Ideen. Und mit der Antwort vom Amt kann sie bestimmt auch was anfangen.

Gratuliere zum todesmutigen Abschicken der Mail!
 
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Das wird schon mit deiner Bekannten, bei einem Schwätzchen mit schönem Rotwein kommen bestimmt gute und kreative Ideen. Und mit der Antwort vom Amt kann sie bestimmt auch was anfangen.

Gratuliere zum todesmutigen Abschicken der Mail!
Ich hab da auch drei Stunden rumformuliert 🙈🙈
 
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@Mein Trio und hier die Antwort.. Das ging fix und jetzt hab ich das auch mit diesem dämlichen Nachbarschaftsgesetz kapiert 🤦‍♀️ heißt für mich : wenn Nachbar nicht moppert, dann ist alles schick. Es sei denn, er beschließt, zu klagen. Das muss er aber dann aber zivilrechtlich machen und aus eigener Tasche zahlen.

Mindestens ist aber ein Gehege erlaubt, dazu steht nämlich nichts im Nachbarschaftsgesetz SH.

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Sehr geehrte Frau xxxxx

das Merkblatt, das Sie verlinkt haben, basiert offensichtlich auf einer veralteten Landesbauordnung.

Zudem ist das Nachbarrechtsgesetz privatrechtlicher Natur und damit öffentlich-rechtlich nicht relevant.

Die Bauaufsicht als Bauordnungsbehörde ist zuständig für die Wahrung der öffentlich-rechtlichen Belange und Voraussetzungen.

Zum Privatrecht kann und darf die Bauaufsichtsbehörde daher nicht beraten.

Sie haben sicher auch Verständnis dafür, dass zu einzelnen Bauvorhaben per Mail keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden können.

Ihre Anfrage in Bezug auf Einfriedungen und Nebenanlagen kann ich wie folgt allgemein beantworten:

Die Errichtung von Einfriedungen ist gemäß und unter den Voraussetzungen des § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) bzw. Nr. 7 a) der Landesbauordnung Schleswig-Holstein verfahrensfrei, das bedeutet, dass eine Anzeige oder eine Baugenehmigung o.ä. nicht erforderlich ist.

Verfahrensfrei sind (...) folgende Mauern und Einfriedungen: Stützwände und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m (…)

Verfahrensfrei sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten (…) mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m3

Kleintiergehege können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, daher wäre ein Grenzabstand von mind. 3m ratsam.

Auch wenn ein Bauvorhaben verfahrensfrei ist, so sind trotzdem alle anderen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen etc. einzuhalten.

Für die Einhaltung ist die Bauherrin/der Bauherr eigenverantwortlich.

Das Bauvorhaben muss zudem bauordnungsrechtlich, als auch bauplanungsrechtlich, an dem geplanten Standort zulässig sein.

U.a. sind alle Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplanes einzuhalten.

Diese allgemeine Auskunft bezieht sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Aspekte und wird auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes erteilt.

Mögliche privatrechtliche Aspekte sind von Ihnen ggf. eigenverantwortlich zu beachten.
 
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Jetzt kannst du auf der Stadtseite im Internet euren gültigen Bebauungsplan suchen und dort in der Legende die Festsetzungen lesen. Wenn dazu nichts drinsteht, gibt es keine. Dann kannst du den Zaun bauen, wie du möchtest. Aber meist gibt es da welche, idR irgendwas zwischen 1,50 und 2,00m.
Am sichersten bist du tatsächlich unterwegs, wenn du dir ein nachbarschaftliches Einverständnis holst. Wenn du darin erklärst, wie der Zaun aussieht, welche Höhe er hat und aus was für Material er bestehen wird und du dich auch bei der Ausführung daran hältst, dann kann ein Nachbar auch später nicht einfach so widersprechen, sondern muss klagen. Das kostet meist soviel und dauert ziemlich lange, und so richtig aussichtsvoll ist es eigentlich auch nicht, weil du dich ja an alles gehalten hast, was ihr vereinbart habt.

Aber du hast ja auch gute Argumente, deine Katzen würden nicht in den fremden Garten kommen und da reinkötteln oder Vögel fangen, sie marschieren auch nicht einfach durch offene Türen oder Fenster ins Haus, es gibt also auch Vorteile. Richtig gute Karten hat man meist, wenn man vorher miteinander spricht und auch empfänglich für Vorschläge ist.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!
 
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Jetzt kannst du auf der Stadtseite im Internet euren gültigen Bebauungsplan suchen und dort in der Legende die Festsetzungen lesen. Wenn dazu nichts drinsteht, gibt es keine. Dann kannst du den Zaun bauen, wie du möchtest. Aber meist gibt es da welche, idR irgendwas zwischen 1,50 und 2,00m.
Am sichersten bist du tatsächlich unterwegs, wenn du dir ein nachbarschaftliches Einverständnis holst. Wenn du darin erklärst, wie der Zaun aussieht, welche Höhe er hat und aus was für Material er bestehen wird und du dich auch bei der Ausführung daran hältst, dann kann ein Nachbar auch später nicht einfach so widersprechen, sondern muss klagen. Das kostet meist soviel und dauert ziemlich lange, und so richtig aussichtsvoll ist es eigentlich auch nicht, weil du dich ja an alles gehalten hast, was ihr vereinbart habt.

Aber du hast ja auch gute Argumente, deine Katzen würden nicht in den fremden Garten kommen und da reinkötteln oder Vögel fangen, sie marschieren auch nicht einfach durch offene Türen oder Fenster ins Haus, es gibt also auch Vorteile. Richtig gute Karten hat man meist, wenn man vorher miteinander spricht und auch empfänglich für Vorschläge ist.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!
Einen Bebauungsplan gibt es nicht für dieses Gebiet. das hilft auch schon mal weiter.

Und auf jeden Fall spreche ich mit den Nachbarn und würde mir ein eventuelles Einverständnis auch schriftlich geben lassen. Wenn die partout dagegen sind, dann bleibt immer noch das Gehege.

Aber sich vorher Gedanken um die rechtliche Situation zu machen schadet nicht. Ich bin ja immer sehr gern auf alles vorbereitet und wer weiß - vielleicht hilft das auch anderen, die so ein Vorhaben planen.

Da wir den Zaun eh erst frühestens im Frühjahr planen, habe ich Zeit genug, die Nachbarn kennenzulernen und mich einzuschleimen.
 
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Das klingt doch nach einem sehr guten Plan! Ich ticke da wohl ähnlich wie du und sehe zu, dass ich vorher schon weiß, was auf mich zukommt! Da wird mit Sicherheit eine gute Lösung bei rumkommen
 
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