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Ehrlich gesagt, ich weiß gar nicht, ob ich mich auf so patzige Antworten überhaupt noch einbringen soll! Hier redet niemand von deinen Katzen, sondern dass die Art Katze es locker schafft, solche Hindernisse zu überwinden. Und ich habe schon solche Konstruktionen gesehen bzw darüber lesen können, was alles so verbaut wird, um Katzen im Bereich zu halten. Auch Stromlitzen können sich im Zweifel böse um Pfoten wickeln…..wer wie ich schon seit über 50 Jahren Tiere hält, staunt eigentlich immer noch, wie erfindungsreich sie sein können, um auf die andere Seite des Zauns zu kommen.Von Stacheldraht hab ich nie gesprochen.
Und hier springt niemand auf unser 1,50 großes Regal. Zugegebermaßen steht das auch nicht in der freien Natur. sie könnten sicher da hoch, tun sie aber nicht.
Sorry.. Das sollte gar nicht patzig rüber kommen. Ich wollte nur klarstellen, dass ich Stacheldraht ablehne, nicht, dass jemand hier auf falsche Gedanken kommt.Ehrlich gesagt, ich weiß gar nicht, ob ich mich auf so patzige Antworten überhaupt noch einbringen soll! Hier redet niemand von deinen Katzen, sondern dass die Art Katze es locker schafft, solche Hindernisse zu überwinden. Und ich habe schon solche Konstruktionen gesehen bzw darüber lesen können, was alles so verbaut wird, um Katzen im Bereich zu halten. Auch Stromlitzen können sich im Zweifel böse um Pfoten wickeln…..wer wie ich schon seit über 50 Jahren Tiere hält, staunt eigentlich immer noch, wie erfindungsreich sie sein können, um auf die andere Seite des Zauns zu kommen.
Und nun überlasse ich dich gern deiner eigenen Expertise, ich habe keine Lust mehr hier!
Wäre die Frage, ob das erlaubt ist. Stabmattenzaun plus höheres Netz. Hecke pflanzen und zuwachsen lassen wäre eh der Plan. Muss mal nachlesen, wie hoch Hecken in SH sein dürfenWir haben im Kleingarten 1 Meter Stabmattenzaun (mehr ist nicht erlaubt) bzw. Maschendraht (war schon da) und bis zu 2 Meter hoch drahtverstärktes Katzennetz mit Pflanzstäben (praktisch, solange die stabil sind, weil Katze nicht dran hochklettern kann) und teilweise Holzlatten. Dadurch, dass oben nur eine lockere Schnurr gespannt ist, haben die Katzen nicht wirklich Halt, wenn sie das Netz hochklettern. Aber ob ich unserer Konstruktion trauen würde, wenn die Katzen dauerhaft Zugang zum Garten hätten und nicht immer nur unter Aufsicht? Puh, wahrscheinlich nicht … 😬 Aber immerhin hält das Ganze mittlerweile 4 1/2 Jahre, und wir mussten nur gelegentlich mal was ausbessern und das Netz etwas höher machen, nachdem meine Senioren gestorben sind und junge Kater einzogen.
Das mit unten Stabmattenzaun und oben Katzennetz gefällt mir. Wenn alles zugewachsen ist, fällt es kaum auf. Wäre es aber mein eigener Garten zu Hause, würde ich wohl einen Überkletterschutz evtl. mit Strom anbauen. So war es eine gute und günstige Lösung für einen Garten, den wir nur gepachtet haben und bei dem wir uns an einige Vorgaben halten müssen (der rote Zaun gegenüber ist z.B. eigentlich nicht erlaubt).
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Bei Kleingärten zählt wohl tatsächlich nur der fest verbaute Zaun als Zaun – und der darf nur mickrige 1,10 (?) Meter hoch sein. Aber wie das in Wohngebieten ist …? Keine Ahnung.Wäre die Frage, ob das erlaubt ist. Stabmattenzaun plus höheres Netz. Hecke pflanzen und zuwachsen lassen wäre eh der Plan. Muss mal nachlesen, wie hoch Hecken in SH sein dürfen
Mit dem Set hab ich auch schon öfter geliebäugelt, aber für einen Kleingarten einfach zu teuer. Für nen eigenen Garten würde ich (eher niedrigen) Stabmattenzaun, Katzennetz und die Dinger nehmen.
Wir haben uns ja mit dem innenliegenden Kleintiernetz
Bitte was?
Dieses cat safe Gedöns habe ich heute auch das erste Mal gesehen und fand das ganz witzig.
Man könnte es so interpretieren, das alles was weiter als 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet wird, höher sein darf, denn die Maße scheinen ja für die Grundstücksgrenze Plus 3 Meter zu gelten.So Baurecht ist ja echt kompliziert.
In der LBO SH steht:
– Sichtschutzwände (im Terrassenbereich)
Sichtschutzwände sind verfahrensfrei bis zu einer Höhe von 2,00 m und bis zu einer Länge von 5,00 m.
Werden diese Abmessungen eingehalten, darf die Sichtschutzwand auch auf der Grundstücksgrenze
bzw. in weniger als 3,00 m Entfernung von der Grenze errichtet werden (§ 6 Abs.7 LBO).
Es geht die ganze Zeit zum Grundstücksgrenzen. Was ist aber, wenn ich das umgehen möchte zB indem ich den Zaun mit einem gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze einen Zaun errichten will? Ich finde gar nichts zu diesem Fall. Nichts, was ich in Gesetzen wiederfinde.
So interpretiere ich das auch. Aber ich glaube zur Sicherheit sollte man besser beim örtlichen Bauamt fragen oder ich rufe direkt beim Landssbauamt in Kiel anMan könnte es so interpretieren, das alles was weiter als 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet wird, höher sein darf, denn die Maße scheinen ja für die Grundstücksgrenze Plus 3 Meter zu gelten.
ich leider keine Vorstellung davon, wie es sich mit einem 1,50 m Zaun plus Überkletterschutz verhalten würde und ob Katzen auch so was überwinden können.
Springen Katzen AUF einen Überkletterschutz?
Ich denke, wenn Überkletterschutz, dann müsste er schon schräg in die Höhe gehen und relativ weit rein ins Grundstück, und dann eher locker gespannt