Garten einzäunen - rechtliche Grundlagen gesucht

  • Themenstarter Themenstarter miss.erfolg
  • Beginndatum Beginndatum
Miss.erfolg, ich würde einfach mal in die Bausprechstunde deiner Kommune gehen, dein Anliegen vortragen und dich beraten lassen, was möglich ist und was nicht. Die sind nicht umsonst als offene Sprechstunde organisiert. Das, was dir da geraten wird, daran würde ich mich auch halten. Und vor allem, für so eine bauliche Anlage brauchst du auch keinen Architekten, die Formulare kannst du selbst ausfüllen und die Skizzen oder Fotos vom Zaun reichen meistens. Aber dann bist du sicher mit dem, was du machst.
Manchmal braucht es dann noch die nachbarschaftliche Erlaubnis, verstehst du dich gut mit deinen Nachbarn? Oder hast du das betreffende Haus noch gar nicht?
 
  • Like
Reaktionen: miss.erfolg
A

Werbung

Miss.erfolg, ich würde einfach mal in die Bausprechstunde deiner Kommune gehen, dein Anliegen vortragen und dich beraten lassen, was möglich ist und was nicht. Die sind nicht umsonst als offene Sprechstunde organisiert. Das, was dir da geraten wird, daran würde ich mich auch halten. Und vor allem, für so eine bauliche Anlage brauchst du auch keinen Architekten, die Formulare kannst du selbst ausfüllen und die Skizzen oder Fotos vom Zaun reichen meistens. Aber dann bist du sicher mit dem, was du machst.
Manchmal braucht es dann noch die nachbarschaftliche Erlaubnis, verstehst du dich gut mit deinen Nachbarn? Oder hast du das betreffende Haus noch gar nicht?
Bausprechstunde? Interessant, das wusste ich nicht, dass es so was gibt. Werde ich googlen. Danke dir für den Tipp.

Ich kenne die Nachbarn noch nicht. Evtl ändert sich das aber
 
Frage.. Beim.lezzten Mal als ich eine Gemeinde angerufen habe, endete das damit, dass mein Gesprächspartner dachte, ich möchte ein Wildgehege bauen. Was natürlich nicht der Fall ist. Wie würde ich denn am besten in so ein Gespräch mit dem Beamten gehen, damit nicht wieder so ein Missverständniss entsteht? Von einem "Zaun für Katzen" sollte ich doch besser erst gar nicht anfangen🤔
Wir haben im Kleingarten 1 Meter Stabmattenzaun (mehr ist nicht erlaubt) bzw. Maschendraht (war schon da) und bis zu 2 Meter hoch drahtverstärktes Katzennetz mit Pflanzstäben (praktisch, solange die stabil sind, weil Katze nicht dran hochklettern kann) und teilweise Holzlatten. Dadurch, dass oben nur eine lockere Schnurr gespannt ist, haben die Katzen nicht wirklich Halt, wenn sie das Netz hochklettern. Aber ob ich unserer Konstruktion trauen würde, wenn die Katzen dauerhaft Zugang zum Garten hätten und nicht immer nur unter Aufsicht? Puh, wahrscheinlich nicht … 😬 Aber immerhin hält das Ganze mittlerweile 4 1/2 Jahre, und wir mussten nur gelegentlich mal was ausbessern und das Netz etwas höher machen, nachdem meine Senioren gestorben sind und junge Kater einzogen.
Das mit unten Stabmattenzaun und oben Katzennetz gefällt mir. Wenn alles zugewachsen ist, fällt es kaum auf. Wäre es aber mein eigener Garten zu Hause, würde ich wohl einen Überkletterschutz evtl. mit Strom anbauen. So war es eine gute und günstige Lösung für einen Garten, den wir nur gepachtet haben und bei dem wir uns an einige Vorgaben halten müssen (der rote Zaun gegenüber ist z.B. eigentlich nicht erlaubt).

Anhang anzeigen 311196 Anhang anzeigen 311197
ein richtiger Zaun in Höhe von 2 M ist mixt erlaubt aber ein Katzennetz mot 2m Höhe? Wo ist da denn der Unterschied?
 
ein richtiger Zaun in Höhe von 2 M ist mixt erlaubt aber ein Katzennetz mot 2m Höhe? Wo ist da denn der Unterschied?
Das eine ist fest installiert, das andere –zumindest theoretisch – jederzeit zu entfernen.
Mit Überdachungen ist es der gleiche Wahnsinn. Wir haben unsere Terrasse mit einer Plane überdacht, was erlaubt ist, weil man’s jederzeit wieder abbauen kann. Feste Überdachung wäre nicht erlaubt. Würde zwar weitaus besser aussehen als so ne doofe Plane, aber ist (zumindest offiziell) verboten.
 
Das eine ist fest installiert, das andere –zumindest theoretisch – jederzeit zu entfernen.
Mit Überdachungen ist es der gleiche Wahnsinn. Wir haben unsere Terrasse mit einer Plane überdacht, was erlaubt ist, weil man’s jederzeit wieder abbauen kann. Feste Überdachung wäre nicht erlaubt. Würde zwar weitaus besser aussehen als so ne doofe Plane, aber ist (zumindest offiziell) verboten.
Das ist so ein Kleingartengesetz oder?
 
Ja, und vielleicht auch nur in Bremen, das weiß ich nicht.
 
Werbung:
Miss.erfolg, genauso, wie du das hier erklärst, du brauchst einen Zaun, der eine Mindesthöhe von 180-2,00m haben muss und einen Überkletterungsschutz, der im Winkel von 45Grad mind. 50cm nach innen ragt. Du machst das, damit deine Katzen einen gesicherten Auslauf haben. Glaub mir, die haben schon alles gesehen und lassen sich auch gern neues erklären.

Aber sie beurteilen das Vorhaben eben auf Basis der Landesbauordnung und sagen dir, wie der Weg zur Erstellung (mit evtl. Genehmigung) laufen muss. Natürlich kannst du auch eine Bauvoranfrage stellen, das ist offizieller und wenn es genehmigungsfähig ist und du angekreuzt hast, dass du dann das Ganze als Bauantrag laufen lässt, gilt das als eingereicht und wird auch nicht mehr abgelehnt. Du musst allerdings dann noch weitere Unterlagen einreichen, um das ganze für die Behörde rechtssicher zu machen. Du siehst, du hast zwei Möglichkeiten. Ich nutze gern die Bausprechstunde, da man da alles fragen kann und dsnn eben genau weiß, wie man vorgehen muss.

Viel Erfolg
 
  • Like
Reaktionen: miss.erfolg
Um jedes Mißverständnis auszuschließen sprich von Hauskatzen.
 
  • Grin
Reaktionen: miss.erfolg
  • Wow
Reaktionen: Wildflower
Ich würde es per E-Mail machen, damit du etwas schriftliches hast. Und da einfach Beispiel Bilder anfügen.
 
Ich würde es per E-Mail machen, damit du etwas schriftliches hast. Und da einfach Beispiel Bilder anfügen.
Ich will lieber erstmal nichts schriftliches. Das ist so in Stein gemeißelt. In einem Telefonat oder persönlich höre ich vielleicht raus, wie man das Anliegen besser formuliert oder umformuliert.
 
Werbung:
Nein, per Email kann man nach einem Gespräch Unterlagen versenden. Aber wenn man das von vorne herein so macht, dann kommt das leider so an, als hätte man kein Interesse an seinem eigenen Vorhaben. Nur Leute, die bekannt sind, können das so machen. Architekten zum Beispiel

Schriftlich wird sich das Amt ohnehin erst nach Antragstellung dazu äußern. Du willst ja wissen, wie du das überhaupt hinbekommst
 
  • Like
Reaktionen: miss.erfolg
Ich habe beim Amt angerufen. Eine Sprechstunde gibt's nicht, ich soll alle Fragen per Email stellen 🙄🙄
 
Wäre es nicht möglich, dass du es so löst, wie ich es getan hab? Du hast es vor Ort ja schon gesehen.
 
Wäre es nicht möglich, dass du es so löst, wie ich es getan hab? Du hast es vor Ort ja schon gesehen.

Du meinst die "Voliere" bei der Terrasse?
Das geht auf alle Fälle. Das ist kein Problem. Aber ich möchte gern den weiteren Garten auch in irgendeiner Form sichern oder zumindest ein Gehege noch aufstellen verbunden mit einem Tunnel zur Terrassensicherung. Das weitere Gehege sollte kein Thema sein, wenn ich das richtig lese. Und da ich vorhabe, eine Hecke zu pflanzen (erlaubt), kann man den Bereich, wo ich das zweite Gehege aufstellen möchte, eh nicht mehr von außen einsehen.

Und genau die Sache mit dem Sichtschutz 5 m lang 2m hoch finde ich ebenfalls sehr interessant, brauche hier aber noch Infos, die ich bei der Stadt wohl erfragen muss. Das Gesetz ist hier mal wieder nicht eindeutig.
 
Du meinst die "Voliere" bei der Terrasse?
Das geht auf alle Fälle. Das ist kein Problem. Aber ich möchte gern den weiteren Garten auch in irgendeiner Form sichern oder zumindest ein Gehege noch aufstellen verbunden mit einem Tunnel zur Terrassensicherung. Das weitere Gehege sollte kein Thema sein, wenn ich das richtig lese. Und da ich vorhabe, eine Hecke zu pflanzen (erlaubt), kann man den Bereich, wo ich das zweite Gehege aufstellen möchte, eh nicht mehr von außen einsehen.

Und genau die Sache mit dem Sichtschutz 5 m lang 2m hoch finde ich ebenfalls sehr interessant, brauche hier aber noch Infos, die ich bei der Stadt wohl erfragen muss. Das Gesetz ist hier mal wieder nicht eindeutig.
Nein. Ich meine deinen Garten so zu sichern, wie ich es getan hab.
 
Werbung:
Im Zweifel darf ich nur 1,5 m in die Höhe. Zumindest erstmal legal.
Mein Zaun ist (von der Stützmauer gesehen) 1.40m hoch. Die Schräge geht nach innen, beeinträchtigt also die Höhe eher unwesentlich und ist auf den Festzaun auch nur aufgesetzt, also rückbaubar.
 
Schade, miss.erfolg, das ist ja nicht sehr kundenfreundlich. Ich komme aus NRW, da haben wir das und das ist auch gut so. Denn in einem Fall wie deinem kann man auch direkt sagen, dass man sich über Möglichkeiten erkundigen möchte und es noch nicht amtlich machen will.

Genauso würde ich das dann auch schreiben, also sehr unverbindlich und so vage wie möglich, aber so präzise, dass du weißt, was zu tun ist
 
  • Like
Reaktionen: miss.erfolg
Mein Zaun ist (von der Stützmauer gesehen) 1.40m hoch. Die Schräge geht nach innen, beeinträchtigt also die Höhe eher unwesentlich und ist auf den Festzaun auch nur aufgesetzt, also rückbaubar.

Öhm.. Aber durch die Stützmauer ist der Zaun per se ja schon höher als 1,5 m🤔

Schade, miss.erfolg, das ist ja nicht sehr kundenfreundlich. Ich komme aus NRW, da haben wir das und das ist auch gut so. Denn in einem Fall wie deinem kann man auch direkt sagen, dass man sich über Möglichkeiten erkundigen möchte und es noch nicht amtlich machen will.

Genauso würde ich das dann auch schreiben, also sehr unverbindlich und so vage wie möglich, aber so präzise, dass du weißt, was zu tun ist

Ja ich will erstmal nur die Gesetze verstehen ohne konkrete Frage bzgl eines speziellen Grundsrückes. Die wollten nämlich schon, dass ich die genaue Adresse angebe. Mega doof
 

Ähnliche Themen

P
Antworten
3
Aufrufe
813
cindy55
cindy55

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben