Gefahr durch neues Gesetz!!!

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A

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(1) Streunende und verwilderte Tiere von Haustierarten dürfen nicht in Verfahren verwendet werden.

dürfen nicht verwendet werden.

Ausnahmen:

a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und

Es liegt zB der Verdacht nahe, dass irgendeine Krankheit durch streunende Hunde verbreitet wird. Dann dürfen die Hunde gefangen und untersucht werden. Wurden sie bisher auch.

b) es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch die Verwendung eines streunenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden kann.

Irgendwas muss unbedingt an Streunern, nicht an Haustieren/ Labortieren untersucht werden, zB Tollwutköder.

Ich versteh die Panik nicht. In erster Linie steht da ein Verbot, wovon es eben Ausnahmen gibt.
 
Klingt nach einer Art Vogelgrippe-Notstandsgesetz. 😀
Wie sah denn die bisherige Version aus?
 

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