meinst du nicht, dass man ihn auch wegen tierquälerei dran kriegt. vorrausgesetzt, man erwischt ihn wirklich, was ich wegen mangelnden beweisen nicht glaube.
Dieser Post ist vielleicht nicht im Sinne des Themenerstellers.
[OT on]
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem strafrechtlichen Rechtsempfinden schon, auch wenn die "Tierquälerei" über Leiden Schmerz und Schaden geregelt ist. Zivilrechtlich macht das keinen Unterschied. Das TierSchG hat imho da so ein paar schwammige Formulierungen:
§1 TierSchG (Grundsatz): "
... Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Meine Frage: Wie definieren Juristen Schäden im Todesfall?
§4 Abs. 1 S. 1 TierSchG (Töten von Tieren): "
... nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden." und weiter S. 3 "
... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Im ersten Teil wird nichts über die Tötungsart gesagt, sondern nur, dass Sie schmerzfrei sein muss.
Meine Frage: Tritt durch das Köpfen des Tieres der Tod nicht unmittelbar ein und falls ja, kann das Tier dann Schmerzen spüren?
Vielleicht sagt die TierSchV etwas zu Sachkundenachweise. § 4b Nr. 1d, 1e TierSchG gibt erste Hinweise...
§ 17 Nr. 1 TierSchG (Straf- und Bußgeldvorschriften): "
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ..."
Meine Frage: Das Motiv ist hier doch entscheidend, oder nicht? Dass können erst die weiteren Ermittlungen aufzeigen...
§ 18 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG (Straf- und Bußgeldvorschriften): "
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet, ..."
Ordnungswidrig sind kurz gesagt alle anderen Dinge außer $ 17 TierSchG.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/ vom 2010-03-07, Autor: ohne Angabe.
Mein Fazit: Falls er gefasst wird und man dieser Person die Tötung nachweisen kann, könnte sie sich (vielleicht) immer noch über den "Grund" herausreden. Da es immer noch heißt "In dubio pro reo", wird man höchstens ein Ordnungsgeld verhängen. Kein wirklicher Trost
und - egal wie das Urteil lautet - kein Ersatz für das geliebte Tier.
Ich will mich hier nicht profilieren, dass Thema ist schrecklich genug und außerdem bin ich keine rechtskundige Person! Nur, ich denke, bei aller Tierliebe muss man den Tatsachen ins Auge sehen. Charakterzüge von Tieren dürften in solch gelagerten Fällen vor Gericht kaum eine Rolle spielen - ein Tier bliebt immer unberechenbar.
Andere haben ein anderes Rechtsempfinden und Vertrauen in die Justiz. Ich stehe der Rechtssprechung eher skeptisch gegenüber.
[OT off]