Haltung von Katzen in Mietwohnungen erlaubt. Urteil des Bundesgerichtshof.

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Luitpold

Gast
Ich lese immer wieder das Katzen laut dem Vermieter abgegeben werden sollen, bzw. der Vermieter erlaubt dieses nicht mehr, und die Armen müssen ausziehen.

Wie ich mich aber erkundigt habe, darf der Vermieter die Wohnungshaltung von Katzen nicht verbieten, oder bin ich falsch informiert?

Zitat:
Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.
Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.

Wollt ihr euch auch mal dazu äußern? Mich interessiert dieses Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gut, dass du dieses Thema ansprichst...

War teilweise auch etwas verunsichert, weil ich irgendwo mal gelesen habe,
dass Vermieter Katzenhaltung nicht verbieten dürfen

Sie dürfen lediglich die Anzahl einschränken, sprich keine 5 Katzen, sondern nur 2 z.B.

Mich würde es definitiv sehr interessieren, ob hier jemand was genaues weiss

Ist vielleicht ein Anwalt unter uns? 😀

Gott sei Dank hab isch keine Probs mit meiner Vermieterin :yeah:
 
Oh, spannende Frage... Gleich mal abonnieren...

Auf jeden Fall steht es in sehr vielen Mietverträgen drinnen.
 
Nun, wie ich das verstanden habe, kann der Vermieter nur gegen die Haltung von Hunden sein, und bei jeglichen anderen Tieren, falls eine massive Gesundheitsgefährdung (z.b. schwere Allergie) vorliegt.

Alles andere wäre eine Klausel.
Wenn man mal bedenkt wieviele Tiere deswegen ins Tierheim kommen......
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde mich auch interessieren. Bei Anna, Michls Adoptantin stand, ist erlaubt solange andere Mieter sich nicht belästigt fühlen. Dann kam der Mieswurz Nachbar daher und fühlte sich gestört. Anna hätte das sicher ausfechten können, aber sie hatte da nicht das Standing, war da neu eingezogen etc.
 
Es gillt folgendes:

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden.
Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen! Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
 
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Ich denke, als juristischer Laie glaubt man, Urteile würden die Rechtssprechung für alle Fälle widerspiegeln.
Das ist nicht so. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Katzenhaltung ist nicht per se erlaubt.

Den Rest hat Velvet geschrieben.

Auch wenn viele Tierhalter gerne etwas anderes behaupten, das stimmt nicht.
 

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