L
Luitpold
Gast
Ich lese immer wieder das Katzen laut dem Vermieter abgegeben werden sollen, bzw. der Vermieter erlaubt dieses nicht mehr, und die Armen müssen ausziehen.
Wie ich mich aber erkundigt habe, darf der Vermieter die Wohnungshaltung von Katzen nicht verbieten, oder bin ich falsch informiert?
Zitat:
Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.
Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.
Wollt ihr euch auch mal dazu äußern? Mich interessiert dieses Thema.
Wie ich mich aber erkundigt habe, darf der Vermieter die Wohnungshaltung von Katzen nicht verbieten, oder bin ich falsch informiert?
Zitat:
Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.
Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.
Wollt ihr euch auch mal dazu äußern? Mich interessiert dieses Thema.
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