Hat die Ärztin meine Katze fahrlässig operiert?

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
H

Happykatz

Gast
Ich muss leider etwas weiter ausholen und bedanke mich schonmal bei allen, die den Text durchlesen.

Meine Katze Emma (4 Jahre, Langhaarmix) hat am Montag, 30.9. einen großen Haarballen erbrochen. Danach noch mehrmals viel Flüssigkeit (Wasser, Speichel, Magensäure??). Da es dienstags nicht besser war, und sie auch nicht fressen wollte, sind wir zum Tierarzt. Bauch druckschmerzhaft. Sie hat ein Schmerzmittel und was gegen Übelkeit bekommen. Mittwochs war ich wieder in der Klinik. Keine Besserung. Es gab Infusion und nochmal Medikamente. Man hat mir Päppelfutter mitgegeben, was ich mit Wasser vermischen und über eine Spritze füttern sollte. Am Freitag waren wir wieder dort, Blutentnahme, Werte soweit ok, keine besonderen Auffälligkeiten. Wieder Infusion, Antibiose, etc.
Montags drauf war ich dann in der Tierklinik.
Emma hatte Fieber, die Blutwerte zeigten erhöhte Entzündungszeichen und eine leichte Anämie. Fieber 39,8. Ultraschall zeigte diffuse Entzündungsherde - Schatten.
Die Ärztin der Klinik meinte, Emma solle über Nacht da bleiben, Infusion mit Schmerzmitteln und Fiebersenker. Und Dienstag OP - Bauchdeckenöffnung um zu schauen, was im Bauch los sei.
Dienstag morgen haben wir telefoniert. Man sagte mir, die Katze wäre soweit stabil und es gebe kein erhöhtes Narkoserisiko. Gegen Mittag war die OP. Aus dem OP rief die Ärztin an, es gebe einen Entzündungsherd. Diesen wolle sie wegschneiden und Proben entnehmen das Labor - Tumor oder Entzündung.
Um 16.40 bekam ich den Anruf, dass Emma während der Aufwachphase einen Herz- und Atemstillstand hätte. Man sei bei der Reanimation, welche letztlich nicht geklappt hat.
Ich bin sofort hin, meine Emma abholen. Da sagte die Ärztin, der Zustand habe sich über Nacht verschlechtert, Emma sei schwer krank gewesen, Fieber weiter gestiegen und der Bauch voller Entzündungsherde, welche zwar gesäubert aber nicht entfernt werden konnten.

Morgens hieß es also kein erhöhtes Narkoserisiko und abends schwer krank, Fieber gestiegen, sehr schlechter Allgemeinzustand.
Hätte sie unter den Umständen überhaupt operieren dürfen? Wenn sie mir das morgens gesagt hätte, dann hätte ich der OP nie zugestimmt.

Ich habe dann sämtliche Befunde (Blut, Ultraschall und OP-Bericht) angefordert.
Den Bericht habe ich nach der 2. Aufforderung erhalten. Allerdings falsche Daten und andere Angaben als im persönlichen Gespräch.

Meine Emma bekomme ich nicht wieder, aber ich bin nicht bereit, die OP-Kosten zu zahlen, da in meinen Augen grob fahrlässig und in feinster Weise zum Tierwohl gehandelt wurde.

Meint Ihr, ich habe Chancen?
 
A

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Hallo,

als erstes mein herzliches Beileid zum Verlust deiner Emma! :reallysad:

2016 hatte deine Süße ja auch schon Magenprobleme; damals war, wenn ich das richtig gelesen habe, von einer Gastritis die Rede? Von daher ist es möglich, dass eine Vorbelastung bestanden hatte.

Dass - wenn Röntgen und andere bildgebende Verfahren, die in der Klinik ja sicherlich gemacht worden sind, kein klares Bild ergeben - der Bauch aufgemacht wird, um nachzusehen, was evtl. los ist (Tumorverdacht etc.), ist durchaus Handeln nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Davon losgelöst ist die Frage der Narkosefähigkeit.

Von daher würde ich, ohne weitere Fakten zu kennen, aufgrund deiner Schreibe unterstellen, dass die OP als solche innerhalb der Regeln der ärztlichen Kunst erfolgte.

Die Narkosefähigkeit kann ohne weiteres vorgelegen haben; es gibt leider Fälle, wo unter der Narkose Probleme auftreten, die so nicht vorhersehbar waren. Z. B. weil das Narkosemittel nicht vertragen wird oder weil Probleme mit dem Herzen bestehen, von denen niemand wusste. Solche Sachen.
Und es stellt sich dann auch die Frage, was die Ärztin im Bauchraum vorgefunden hat, also ob bei Gelingen der OP nicht evtl. eine Situation bestand, bei der sie so anders bei dir angerufen und geraten hätte, Emma nicht wieder aus der Narkose aufwachen zu lassen (z. B. fortgeschrittenes bösartiges Tumorleiden; sowas hatte ich mit meinem Sternchen Nero, dessen Pankreas übelst verkrebst war, mit Metastasierung an den anderen Organen :reallysad:).

Das Problem ist: die Beweislast, dass ein sog. Kunstfehler vorlag, liegt bei dir. Denn du behauptest die Mangelhaftigkeit der ärztlichen Leistung, aufgrund derer du die Bezahlung der Rechnung verweigerst. Die Tatsache allein, dass es unter der OP zu Komplikationen gekommen ist, reicht dafür m. E. nicht aus, denn so etwas kann, wie gesagt, vielfältige Ursachen haben, und du berufst dich ja gerade auf die Ausnahme, den ärztlichen Kunstfehler.
D. h. du musst bei Gericht vortragen und beweisen, was die Ärztin hätte tun müssen, um regelgerecht zu operieren, und was sie demgegenüber getan oder unterlassen hat, was insofern zu einem Kunstfehler erwuchs. Der zudem dann auch noch ursächlich (und zwar allein ursächlich!) für Emmas Tod war.

Dafür brauchst du die Unterlagen aus der Tierklinik, wo Emma operiert wurde, und das Gutachten eines anderen kompetenten Tierarztes. Und es wäre sinnvoll, wenn Emma obduziert worden wäre, um die genaue Todesursache und ihren Gesundheitszustand festzustellen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass du Zweifel hast, ob Emma hätte operiert werden dürfen, bzw. dass es dir schwerfällt, dich damit abzufinden, dass sie nicht mehr lebt. Und dass du dafür auch noch viel Geld bezahlen sollst!
Aber die Erfolgsaussichten, wenn du keine Krankenakte von Emma aus der Tierklinik hast und Emma auch nicht obduziert wurde, sind nicht übermäßig gut. Das ist bei der Tiermedizin leider anders als teilweise in der Humanmedizin, wo die Beweislast inzwischen z. T. umgekehrt wird, also dass die Ärzte sich entlasten und beweisen müssen, dass sie eben gerade keinen Kunstfehler begangen haben.
Bei mir war es seinerzeit so, dass ich wegen Nero im Büro angerufen wurde und mich gar nicht mehr von ihm verabschieden konnte. Natürlich hatte ich zugestimmt, dass er direkt im OP noch eingeschläfert wird; er sollte nicht unnötig leiden müssen. Und es gab auch keinen Gedanken daran, dass jemand einen Kunstfehler begangen haben könnte.
Trotzdem: als die Rechnung kam, war ich richtig angefressen, dass ich für mein totes Tierchen noch einen Haufen Geld bezahlen sollte, obwohl die OP und auch die ganze Behandlung buchstäblich für die Katz gewesen war. Gleichzeitig fühlte ich mich elend und schlecht, weil ich, wie gesagt, von Nero nicht mehr hatte Abschied nehmen können. Da sind eine Menge Gefühle zusammen gekommen, die mit der Rechnung eigentlich gar nichts zu tun hatten. Aber ich habe in dem Augenblick die Klinik wirklich gehasst, obwohl ich so anders die Rechnung auch direkt nach der OP hätte zahlen sollen. Dass sie mir zugeschickt wurde (und dies auch ca. zwei Wochen dauerte), war insofern schon ein gewisses Entgegenkommen von der Klinik. Pietät und das. 😉

Vielleicht kannst du (wenn nicht heute, aber vielleicht in einigen Tagen?) einmal versuchen, in dich hineinzuhorchen, welcher Teil von dir was fühlt und warum. Einmal diese "normale" Wut und Trauer, dass du für das tote Tierchen noch bezahlen sollst, und einmal das, was auf einem potentiellen Kunstfehler beruhen könnte.
Und bitte mach dir auch Gedanken, wo du evtl. die notwendigen Unterlagen herkriegen könntest! Bevor du nicht die Krankenakte, das OP-Protokoll usw. hast, macht es im Grunde auch keinen Sinn, einen anderen Tierarzt aufzusuchen und um eine gutachterliche Äußerung zu bitten. Ganz zu schweigen davon, dass im Zweifelsfalle Emma ja auch nicht obduziert worden ist.

Wenn du vor Gericht ziehen möchtest (bzw. die Zahlung der Rechnung verweigern willst), brauchst du Beweismittel, und dafür musst du auch wieder Geld in die Hand nehmen.
Wieviel ein sog. privates Sachverständigengutachten über die Frage eines Kunstfehlers kosten mag, kann ich so nicht sagen, aber jedenfalls wird ein zweiter Tierarzt nicht kostenlos seine Meinung über die OP usw. abgeben. Und eine Obduktion in der Pathologie einer veterinärmedizinischen Uniklinik kostet nach meiner Erfahrung zwischen 100 und 200 Euro bei der Katze (ich hatte 2018 mein Sternchen Nine Katharine obduzieren lassen, nachdem wir sie hatten einschläfern lassen müssen; sie hatte einen bunten Blumenstrauß an chronischen Erkrankungen, und ich wollte für mich Gewissheit, dass wir sie bestmöglich hatten behandeln lassen und nichts übersehen hatten, und auch wissen, ob es sich wohlmöglich um eine vermeidbare Erbkrankheit gehandelt hatte, bei der ich dem Züchter hätte Bescheid sagen wollen und sollen).

Dazu kommen Gerichts- und Anwaltskosten, die du tragen müsstest, sofern du den Prozess verlierst; wie gesagt, ist das Risiko nicht unerheblich, wegen der Beweislastverteilung.
Es ist ein nicht unerheblicher Aufwand und das Ergebnis ungewiss.




Ich muss leider etwas weiter ausholen und bedanke mich schonmal bei allen, die den Text durchlesen.

Meine Katze Emma (4 Jahre, Langhaarmix) hat am Montag, 30.9. einen großen Haarballen erbrochen. Danach noch mehrmals viel Flüssigkeit (Wasser, Speichel, Magensäure??). Da es dienstags nicht besser war, und sie auch nicht fressen wollte, sind wir zum Tierarzt. Bauch druckschmerzhaft. Sie hat ein Schmerzmittel und was gegen Übelkeit bekommen. Mittwochs war ich wieder in der Klinik. Keine Besserung. Es gab Infusion und nochmal Medikamente. Man hat mir Päppelfutter mitgegeben, was ich mit Wasser vermischen und über eine Spritze füttern sollte. Am Freitag waren wir wieder dort, Blutentnahme, Werte soweit ok, keine besonderen Auffälligkeiten. Wieder Infusion, Antibiose, etc.
Montags drauf war ich dann in der Tierklinik.
Emma hatte Fieber, die Blutwerte zeigten erhöhte Entzündungszeichen und eine leichte Anämie. Fieber 39,8. Ultraschall zeigte diffuse Entzündungsherde - Schatten.
Die Ärztin der Klinik meinte, Emma solle über Nacht da bleiben, Infusion mit Schmerzmitteln und Fiebersenker. Und Dienstag OP - Bauchdeckenöffnung um zu schauen, was im Bauch los sei.
Dienstag morgen haben wir telefoniert. Man sagte mir, die Katze wäre soweit stabil und es gebe kein erhöhtes Narkoserisiko. Gegen Mittag war die OP. Aus dem OP rief die Ärztin an, es gebe einen Entzündungsherd. Diesen wolle sie wegschneiden und Proben entnehmen das Labor - Tumor oder Entzündung.
Um 16.40 bekam ich den Anruf, dass Emma während der Aufwachphase einen Herz- und Atemstillstand hätte. Man sei bei der Reanimation, welche letztlich nicht geklappt hat.
Ich bin sofort hin, meine Emma abholen. Da sagte die Ärztin, der Zustand habe sich über Nacht verschlechtert, Emma sei schwer krank gewesen, Fieber weiter gestiegen und der Bauch voller Entzündungsherde, welche zwar gesäubert aber nicht entfernt werden konnten.

Morgens hieß es also kein erhöhtes Narkoserisiko und abends schwer krank, Fieber gestiegen, sehr schlechter Allgemeinzustand.
Hätte sie unter den Umständen überhaupt operieren dürfen? Wenn sie mir das morgens gesagt hätte, dann hätte ich der OP nie zugestimmt.

Ich habe dann sämtliche Befunde (Blut, Ultraschall und OP-Bericht) angefordert.
Den Bericht habe ich nach der 2. Aufforderung erhalten. Allerdings falsche Daten und andere Angaben als im persönlichen Gespräch.

Meine Emma bekomme ich nicht wieder, aber ich bin nicht bereit, die OP-Kosten zu zahlen, da in meinen Augen grob fahrlässig und in feinster Weise zum Tierwohl gehandelt wurde.

Meint Ihr, ich habe Chancen?
 
Es geht mir nicht um einen Kunstfehler. Es geht darum zu erfahren, ob überhaupt hätte operiert werden dürfen in dem Zustand, in dem sich Emma laut Aussagen (nach der OP) der Ärztin befunden hat.
Die Aussagen morgens vor der OP stehen in absoluter Diskrepanz zu den Aussagen nach der OP was Emmas Zustand betrifft.

Verwunderlich an der ganzen Sache finde ich auch, dass ich den Bericht erst nach mehrmaliger Aufforderung erhalten habe und die Blutwerte, Ultraschallbilder mir bis heute vorenthalten werden.

Eine Obduktion ist nicht mehr möglich, da Emma bereits eingeäschert wurde.
 
Mein aufrichtiges Beileid zu deiner Emma.
Ich kann fachlich nichts dazu beitragen,
aber ich denke mir wenn nicht operiert
worden wäre, und Emma wäre verstorben
hättest du vielleicht die gleichen Vorwürfe erhoben.
Das verstehe ich voll und ganz.
Wie weit deine Emma OP tauglich war, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht gab es in ihrem Zustand keine andere
Lösung.
Im nachhinein ist man immer klüger und macht sich Vorwürfe
falsch entschieden zu haben.
Ich bin sowieso Tierärzten gegenüber kritisch eingestellt
und hier ein schlechter Ratgeber,
aber ich würde nicht zu meinem Kummer noch ein finanzielles
Desaster erleben wollen. Da gebe ich Nicker recht.
Ich würde mir, wenn möglich einen Termin bei der zuständigen Ärztin
geben lassen und um eine Erklärung bitten.
Um vielleicht auch etwas verstehen zu können.
Das Schicksal hat dich vor die Tatsachen gestellt und das ist grausam:sad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal mein Beileid zu deinem Verlust 🙁


Ich gebe biveli john schon Recht:

aber ich denke mir wenn nicht operiert
worden wäre, und Emma wäre verstorben
hättest du vielleicht die gleichen Vorwürfe erhoben.

Sowas ist immer schwer. Ich würde mir auch einen Beratungstermin geben lassen und mir das nochmal genauer erklären lassen.

Verwunderlich an der ganzen Sache finde ich auch, dass ich den Bericht erst nach mehrmaliger Aufforderung erhalten habe und die Blutwerte, Ultraschallbilder mir bis heute vorenthalten werden.

das scheint oft so zu sein. Ich musste auch betteln. Bei meiner TA hatte ich zu erst die unfreundliche TA-Helferin nach meinen Befunden gefragt. Antwort in etwa: Das können sie ja nicht bei jedem machen, sie haben keine Zeit, wenn nur gegen Geld und auf keinen Fall jetzt gleich. Bei der freundlichen TA-Helferin war es kein Problem, hat nur ein paar Tage gedauert.

In der TK wurde mir gesagt, dass sie die Befunde an meine TÄ gesendet haben. Auf Nachfrage bei meiner TÄ meinte diese, dass die Befunde lediglich mündlich überbracht wurden. Dann habe ich in der TK nochmal Druck gemacht, dann gings. Leider wurden die Bilder aber auch nicht mit gesendet 🙁 Ist also leider kein Einzelfall und alle schienen auf meine Nachfrage hin überfordert oder überrumpelt gewesen zu sein.
 
Es geht mir nicht um einen Kunstfehler. Es geht darum zu erfahren, ob überhaupt hätte operiert werden dürfen in dem Zustand, in dem sich Emma laut Aussagen (nach der OP) der Ärztin befunden hat.
Die Aussagen morgens vor der OP stehen in absoluter Diskrepanz zu den Aussagen nach der OP was Emmas Zustand betrifft.

Verwunderlich an der ganzen Sache finde ich auch, dass ich den Bericht erst nach mehrmaliger Aufforderung erhalten habe und die Blutwerte, Ultraschallbilder mir bis heute vorenthalten werden.

Eine Obduktion ist nicht mehr möglich, da Emma bereits eingeäschert wurde.

Auch eine Fehleinschätzung des Narkoserisikos kann, für sich betrachtet, ein Kunstfehler sein, Happykatz. Aber hier gilt genau dasselbe, was auch für eine fehlerhafte Operation gelten würde:
Es obliegt dir der Nachweis, dass Emma nicht narkosefähig war und dass sie deswegen nicht hätte operiert werden dürfen.

Mit deiner allgemeinen Zustimmung zur OP hast du im übrigen nicht zugestimmt, dass Emma narkotisiert werden sollte, selbst wenn sie nicht narkosefähig gewesen wäre! Diese selbstständig zu prüfen, obliegt dem Tierarzt, und deine Zustimmung zur OP schließt stillschweigend mit ein, dass die Tierärztin insofern auch die Narkosefähigkeit beurteilen und nur dann operieren sollte, wenn Emma narkosefähig gewesen wäre.
Du kannst aber nur dann davon ausgehen, dass Emma nicht narkosefähig gewesen sei, wenn die Tierklinik dir entsprechende Anmerkungen in Emmas Krankenakte zukommen lässt. Und kein verantwortungsbewusster Tierarzt würde geplant operieren, wenn er ernsthafte Zweifel an der Narkosefähigkeit des tierischen Patienten hätte!
Von daher spricht meiner Meinung nach vieles dafür, dass Emmas Zustand am Morgen der OP bei weitem nicht so schlimm war, wie sich die Äußerung der Tierärztin am Nachmittag anhörte.

Es kann durchaus vorkommen, dass eine frisch operierte Katze postoperativ innerhalb der ersten 24 Stunden verstirbt. Solche Tragödien können sogar bei augenscheinlich topfitten und pumperlgsunden Katzen passieren; ich muss gerade an CutePoisons junge Katze denken, die sie als Pflegestellenversagerin aus dem Wurf, den die Mama bei CP aufgezogen hatte, behalten hatte. Die Kleine wurde mit Inhalationsnarkose kastriert und war nach der OP auch schon wieder wach gewesen, verstarb dann aber an ungeklärten Ursachen. Ein kleines Mädchen, kein halbes Jahr alt und ein fittes, munteres Spielkind. CP hat diesen Verlust sehr schwer genommen, und ich kann das voll und ganz verstehen. Niemand hat je eine andere Erklärung gehabt als das allgemeine Narkoserisiko, also dass solche tödlichen Nebenwirkungen in Ausnahmefällen vorkommen können.

Den Vorschlag, dir noch einmal von der TK erklären zu lassen, was aus deren Sicht genau passiert ist mit Emma, finde ich gut, denn wenn du mit der Aufklärung des Sachverhalts und potentiellem Rechtsstreit weiter voran kommen willst, benötigst du ja ohnehin die bei der TK vorhandenen Unterlagen über Emmas Behandlung. Die Herausgabe der Unterlagen (Fotokopien, die du im Zweifel selbst bezahlen musst) und so eine vertieftes Aufklärungsgespräch lassen sich m. E. gut miteinander verbinden.
Vielleicht erfährst du auf diese Weise auch Einzelheiten, die die Diskrepanz zwischen den Informationen am Morgen der OP ("Emma ist stabil und hat die Nacht gut überstanden") und am Nachmittag ("Emmas Fieber war gestiegen" usw.) im Idealfall auflösen oder sonst wenigstens mehr Logik reinbringen!
Die Äußerung, dass Emma hohes Fieber hatte, könnte ja auch auf den Zeitpunkt nach der OP, aber vor ihrem Kollaps und Herzstillstand, bezogen gewesen sein statt auf den Morgen. Z. B.


Falls du mit deinem Faden hier hoffst, dass sich unter den Usern ein ausgebildeter Tierarzt findet, der dir für Emma eine Ferndiagnose stellt, dürfte nach meiner Einschätzung diese Hoffnung enttäuscht werden. Selbst wenn hier im Forum ein Haufen Tierärzte aktiv wäre, wäre eine Ferndiagnose wohl kaum möglich, weil es einfach zu viele Umstände gibt, die über Emmas Gesundheit nicht bekannt sind. Z. B. ob sie einen zuvor unbekannten Herzschaden hatte, der zu ihrem Kollaps nach der OP geführt haben könnte. Das wäre reine Spekulation und würde dir in Sachen Nichtbezahlen der Rechnung etc. auch nicht weiter helfen, weil du vor Gericht damit nichts anfangen könntest.

Du könntest aber anhand der Klinikunterlagen zu Emma (Krankenakte) herausfinden, wie Emmas Gesundheitszustand vor der Narkose, also am Morgen und Vormittag der OP, gewesen war. Und im Gespräch könntest du auch direkt nachhalten, was genau unternommen wurde, um Emmas Narkosefähigkeit zu beurteilen.

Bei meinen Katzen wird vor geplanten Operationen immer nochmal Blut abgenommen und u. a. die Nierenwerte bestimmt, weil diese Einfluss auf die Narkosefähigkeit haben. Und wenn ich mit meinen Katzen in der Praxis Kattinger bin (die Herzschallpraxis), sehe ich dort immer wieder tierische Patienten, die vor einer geplanten OP extra einen Herzschall erhalten sollen, weil bei ihnen ein Herzproblem vermutet wird oder bereits bekannt ist, das Auswirkungen auf die Beurteilung der Narkosefähigkeit hat.

Sowas alles kann man vor einer geplanten OP machen lassen, aber das ist nicht in allen Praxen bzw. Kliniken Standard. Zum einen muss es jeweils extra bezahlt werden, und das wollen viele Patientenbesitzer nicht, und zum anderen kann natürlich nicht jede Praxis Blutwerte direkt vor der OP ermitteln oder gar einen Herzschall mit Farbdoppler durchführen.
Daher bleibt es überwiegend bei der "normalen" Allgemeinuntersuchung der Katze vor der Einleitung der Narkose. Also Herz und Lunge abhören, Schleimhäute, Fell usw. und den Allgemeinzustand beurteilen, Fieber messen und das.
Wenn sich aus der Allgemeinuntersuchung keine Hinweise auf besondere Auffälligkeiten bzw. Risiken ergeben (z. B. Herzgeräusche), ist es auch kein ärztlicher Kunstfehler, auf Blutwerte, Herzschall usw. zu verzichten. Sondern die Narkose kann direkt eingeleitet und die OP begonnen werden.

Hohes Fieber und eine massive Verschlechterung des Allgemeinzustands am Morgen vor der OP wäre IMHO sicherlich ein Grund gewesen, auf die OP zu verzichten und sie zu verschieben. Außer: es hätten Gründe vorgelegen für eine Not-OP aufgrund eines lebensbedrohlichen Zustands. Aber dafür hatte es ja anscheinend keine Anhaltspunkte gegeben.
Aber ohne entsprechende Nachweise in Emmas Patientenakte wirst du mit so einem Verdacht leider nicht weit kommen.
 
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Ich habe dann sämtliche Befunde (Blut, Ultraschall und OP-Bericht) angefordert.
Den Bericht habe ich nach der 2. Aufforderung erhalten. Allerdings falsche Daten und andere Angaben als im persönlichen Gespräch.

Diesen Teil finde ich besonders fragwürdig. Falsche Daten und andere Angaben. Ich denke, belegen, was du gesagt hast, wird schwierig, aber was für falsche Daten wurden denn festgehalten? Denn Daten sind normalerweise Werte, welche überprüfbar sind und somit kannst du da vielleicht Fehler lückenlos nachweisen, aber eben, kommt drauf an was für Daten das sind.
 
Diesen Teil finde ich besonders fragwürdig. Falsche Daten und andere Angaben. Ich denke, belegen, was du gesagt hast, wird schwierig, aber was für falsche Daten wurden denn festgehalten? Denn Daten sind normalerweise Werte, welche überprüfbar sind und somit kannst du da vielleicht Fehler lückenlos nachweisen, aber eben, kommt drauf an was für Daten das sind.

Zum Beispiel wurde Emma am 7.10. untersucht und stationär aufgenommen. Am 8.10. ist sie operiert worden und gestorben.
Im Bericht steht: stationäre Behandlung am 9.10.

Ebenso steht bei der Eingangsuntersuchung Fieber 39,8 und im Teil der stationären Behandlung fieberfrei.

In der Rechnung sind Infusionen mehrfach aufgeführt am gleichen Tag. Ebenso Verabreichung von Injektionen für Ziergeflügel und Eingabe von Medikamenten in Euter. Alles äußerst suspekt.
 
Das finde ich jetzt auch speziell. Natürlich kann ein Datumfehler passieren, aber dass sie fieberfrei war und so was... Ich würde die Klinik damit konfrontieren.
 
Auf jeden Fall Klinik konfrontieren😕
 
Zum Beispiel wurde Emma am 7.10. untersucht und stationär aufgenommen. Am 8.10. ist sie operiert worden und gestorben.
Im Bericht steht: stationäre Behandlung am 9.10.

Ebenso steht bei der Eingangsuntersuchung Fieber 39,8 und im Teil der stationären Behandlung fieberfrei.

In der Rechnung sind Infusionen mehrfach aufgeführt am gleichen Tag. Ebenso Verabreichung von Injektionen für Ziergeflügel und Eingabe von Medikamenten in Euter. Alles äußerst suspekt.

Ich finde in der Rechnung, was deine Zitate angeht, keine Widersprüche.

"Eingabe von Medikamenten ins Euter" ist eine verkürzte Darstellung der Ziff. B501 GOT. Vollständig heißt die Ziffer:
"Eingeben von Medikamenten, z. B. Instillation von Medikamenten in das Euter"; Kostenpunkt im einfachen Satz 2,58 Euro netto.
Das beinhaltet insofern auch z. B. die orale Gabe von Tabletten bei der Katze.

Die "Injektion für Ziergeflügel" ist ebenfalls so eine verkürzte Darstellung, in diesem Fall von Ziff. B504 GOT:
"Injektion, Installation, Infusion,
a) subkutan, intrakutan, intramuskulär, intrainguvial (Ziergeflügel)
aa) Pferd, Hund, Katze....... 5,77 [Euro netto]
bb) Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Heimtiere, Geflügel, Wildtiere, Zootiere.... 3,85" Euro netto.

An einem Tag, wo operiert wird, kann die Ziff. B504 ohne weiteres mehrfach anfallen:
- Injektion der Einleitungsnarkose (vor der Inhalationsnarkose, falls eine solche durchgeführt wurde; sonst die Narkose für die OP insgesamt)
- evtl. Injektion des "Aufwachmedikaments"
- Infusion mit Kochsalzlösung und Päppelmitteln, damit die Narkosemedis schneller und schonend den Organismus verlassen; auch allgemein zur Stabilisierung und Stärkung des OP-Patienten
- Injektion von Schmerzmitteln
- Injektion von Antibiotika
usw.
Die Ziffer B504 schließt, soweit mir bekannt ist, auch Medikamente ein, die nicht subkutan gegeben werden, also direkt "in" den Patienten, sondern in die Braunüle, wenn zuvor ein venöser Zugang gelegt worden war (dies wiederum ist eine eigene Ziffer der GOT).

Dass jede Spritze einzeln abgerechnet wird, rechtfertigt sich m. E. auch daraus, dass es Medis gibt, die mit zeitlichem Abstand gegeben werden müssen; ein "Medikamentencocktail" kann durchaus schädlich für den Patienten sein.

Die GOT muss die gesamte Fauna abdecken, also vom Zierfisch bis zum Elefanten! Von daher werden in den einzelnen Ziffern jeweils mehrere Varianten von ärztlichen Handlungen (selbst wenn die Helferin sie durchführt - wie z. B. die subkutane Infusion von Kochsalzlösung) zusammengefasst, und die Ziff. B501 ("Euter" ^^) ist insofern nur ein Beispiel, was natürlich auch die orale Gabe von Tabletten bei Hund und Katze (oder auch Elefant und Tiger) abdeckt.

Wenn du dich selbst überzeugen willst, Happykatz, hier ist der Link zur GOT:
http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html
😉

Ich wühle derzeit in der GOT, weil ich Schwierigkeiten habe, die Rechnung für den Klinikaufenthalt meiner Katze Mercy jeweils in die Einzelheiten aufzudröseln. Glücklicherweise sind dort für die einzelnen Positionen auch die GOT-Ziffern aufgeführt, so dass ich nicht anhand von Stichworten die gesamte Liste durchforsten muss, aber bei einer Woche Klinikaufenthalt mit CT und OP und Intensivstation sind da eine Menge Einzelpositionen zusammengekommen, die ich durchchecken muss.... 🙄

Sicherlich sind die Stichworte, die bei deiner Rechnung für Emma aufgeführt werden, erst einmal irreführend, aber wenn man sich den kompletten Text in der GOT durchliest, der zu den Ziffern mit dem Euter und dem Ziergeflügel gehört, versteht man die Zusammenhänge besser. Und natürlich ist jeweils eine Katze behandelt worden und nicht eine Kuh oder ein Huhn namens Emma! 😉
 
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Darf ich mal kurz anmerken? Weder Tierklinik noch Tierarzt sind der natürliche Feind des Katzenhalters...

Ich kenne keinen Tierarzt, der diesen Beruf ergriffen hat, weil er Tiere nicht mochte... Und natürlich müssen Praxis und Klinik wirtschaftlich überleben können, aber habt ihr euch nie gefragt, warum es immer weniger Tierkliniken gibt?
 
Darf ich mal kurz anmerken? Weder Tierklinik noch Tierarzt sind der natürliche Feind des Katzenhalters...

Ich kenne keinen Tierarzt, der diesen Beruf ergriffen hat, weil er Tiere nicht mochte... Und natürlich müssen Praxis und Klinik wirtschaftlich überleben können, aber habt ihr euch nie gefragt, warum es immer weniger Tierkliniken gibt?

Nun ja, aber wenn ich feststelle, dass "Geld machen" vor Tierwohl steht, dann sind meine Zweifel berechtigt. Inzwischen habe ich von mehreren Seiten gehört, dass diese Klinik bekannt ist, gut Kasse zu machen.

Mein Fall geht jedenfalls zur Tierärztekammer und ist schon beim Rechtsanwalt.
 
Kann beide Seiten verstehen, kenne auch beide Seiten Tierärzte und Kliniken. Schon aus Pferdezeiten.

Es kann bei einer so kranken Katze schlichtweg ALLES passieren, auch dass sie in oder nach der Narkose "wegbleibt". Dafür hast Du mein Mitgefühl, das trifft einen hart.

Saudumm und übel und geradezu verdächtig finde ich, dass man so empathielos und unverschämt erst Daten zurückhält, dann falsche Angaben herausrückt. Wer sein Bestes gibt, kann auch alle Karten auf den Tisch legen: Schaut hier, wir haben ALLES getan.... das wäre authentisch, ehrlich und auch tröstlich für Dich.
Letztlich steht Aussage gegen Aussage - und wenn da nicht schon mehrere ähnliche Fälle wie der Deine aufgelaufen sind, wirst Du nicht weit kommen.
Ich würde ein sachliches Gespräch suchen - so viel Zeit muss sein, für Dein Geld.
 
Darf ich mal kurz anmerken? Weder Tierklinik noch Tierarzt sind der natürliche Feind des Katzenhalters...

Ich kenne keinen Tierarzt, der diesen Beruf ergriffen hat, weil er Tiere nicht mochte... Und natürlich müssen Praxis und Klinik wirtschaftlich überleben können, aber habt ihr euch nie gefragt, warum es immer weniger Tierkliniken gibt?

Es liegt an verschiedenen Umständen.

Zum einen greift die Seuche von Klinikketten immer weiter um sich, auch in Schland, zum anderen sind leider auch die Arbeitsbedingungen für die angestellten Tierärzte nicht wirklich erbaulich. Das ist Schichtdienst, auch am Wochenende, und die weitaus meisten Veterinärmedizinstudenten (und auch -absolventen) sind inzwischen Frauen. Da spielt es dann früher oder später auch eine große Rolle, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Nicht einfach in einer Zeit, in der immer noch hauptsächlich die Frau in Elternzeit geht, weil ihr Verdienst hinter dem des Mannes zurückbleibt.... 😉

Die Sätze der GOT sind vor ca. zwei Jahren seit mehr als 10 Jahren das erste Mal wieder erhöht worden; das bringt etwas Entspannung für die niedergelassenen Tierärzte, soweit sie einen etablierten Kundenstamm haben (oder Großtierspezialisten sind, also klassische Landtierärzte), aber die Kliniken mit ihrer größeren Infrastruktur, dem Schicht- und Wochenenddienst und (soweit zu einer Kette gehörig) mit dem Druck, möglichst viel Rendite zu erwirtschaften, werden im Zweifel mit den einfachen Sätzen der GOT auch weiterhin nicht auskommen können.
Beispiel:
Meine langjährige Haustierärztin ist auf Kleintiere spezialisiert und hat sich hier im Berliner Süden schon vor langer Zeit ein Alleinstellungsmerkmal als mobile Tierärztin erarbeitet. Sie hat zwar auch einen Behandlungsraum, wo sie auch operiert (z. B. Kastrationen oder andere kleinere Operationen), aber es ist keine klassische Praxis; es handelt sich um einen kleinen Raum in ihrem privaten Wohnhaus, der außer Behandlungstisch und Küchenzeile v. a. ihre Fachbücher, einen Schreibtisch und einen mobilen Käfig als Unterbringung für Aufwachpatienten beinhaltet. Für die Patientenbesitzer ist im "Praxisbereich" kein Stuhl vorhanden; der Raum ist also im Grunde für ambulante Besuche gar nicht gedacht, sondern rein zur Behandlung der Tiere, die zur OP gebracht und zu vereinbarter Zeit wieder abgeholt werden.
Eine private Tierklinik (hier habe ich aktuell die in Berlin-Reinickendorf im Gedächtnis, wo meine Katze Pfötchen im Sommer Blutspenden war) muss beispielsweise viel mehr Platz vorhalten, sei es gemietet, sei es ein Gebäude im Eigentum der Klinik. OP-Räume, Wartezimmer, Krankenställe. Wenn man nur einmal an Kleintiere denkt. Dazu Röntgen- und CT-Geräte und spezielle Räume dafür.
Die mobile Tierärztin hat zwar ein mobiles Ultraschallgerät, hält aber kein Röntgengerät vor, soweit mir bekannt ist. Das US-Gerät wohnt in einem Koffer, der entweder im Auto liegt oder sonst im Behandlungsraum in einer Ecke steht.

Dadurch, dass sie Praxismiete spart (und ihren Kunden auch die Fahrtkosten, zumindest teilweise, in Rechnung stellen kann), hat meine mobile Tierärztin weitaus geringere Fixkosten als andere niedergelassene Tierärzte. Sie hat auch keine festangestellte TFA, sondern greift bei geplanten Operationen und ähnlichen Fällen auf befreundete TFAe zurück, die sich dann stundenweise nebenberuflich anheuern lassen.
Deswegen verdient sie trotzdem keine Reichtümer, weil sie in ihrer Praxis weit weniger Patientendurchlauf hat als andere niedergelassene Tierärzte (von einer TK ganz zu schweigen). Aber sie kann Familie und Beruf auf diese Weise besser unter einen Hut bringen, soweit ich weiß.

Viele Praxen nehmen, soweit ich das beurteilen kann, auch weiter den einfachen GOT-Satz (= die Zahlenwerte, die neben jeder Ziffer aufgeführt werden; das ist der Nettopreis für die betreffende Leistung), während die Kliniken z. T. deutlich darüber liegen.



Happykatz, reines "Geldmachen" ist mit Sicherheit bei den wenigsten Tierkliniken das Motiv.

Bestenfalls bei den Ketten kann man von einer eher renditeorientierten Firmenstrategie reden, denke ich. Aber die meisten privaten Kliniken werden dennoch von Tierärzten geführt, die sich dem Tierwohl vorrangig verpflichtet fühlen. Trotzdem kann es die Behandlung natürlich nicht für lau geben, egal wie die Behandlung oder OP ausgeht!
Tierkliniken stellen Ressourcen bereit, die die niedergelassenen Tierärzte nicht aufbringen müssen, so dass kompliziertere Fallgestaltungen in der Klinik diagnostiziert und behandelt werden können. Deswegen geht man ja im Regelfall auch nicht zum Impfen in die Tierklinik, sondern lässt das beim Haustierarzt machen. Genauso Krallenschneiden oder die Behandlung eines blutigen Kratzers an der Nase, die von einer Auseinandersetzung mit dem Katzenkumpel herrührt.

Mein Sternchen Jeannie beispielsweise wurde wegen Brustkrebs von meiner Haustierärztin und ambulant in ihrem Haus operiert (Entfernung der Milchleiste); vorher ging Jeannie aber in die Tierklinik zum Lungeröntgen (prüfen, ob Metastasen in der Lunge sind).

In Emmas Fall habe ich inzwischen den Eindruck, dass du eine vorgefasste Meinung hast und diese Meinung nun strikt durchziehen willst, egal, was hier im Forum an Antworten kommt. Eine Beschwerde bei der Tierärztekammer ist für dich zumindest der weniger kostenträchtige Weg, eine Zweitmeinung zu erhalten; die Beauftragung eines Rechtsanwalts dagegen löst auf jeden Fall neue Kosten aus, von denen ich persönlich der Meinung bin, dass du sie nicht von der Klinik wirst erstattet bekommen können, weil du einen Prozess um die Rechnung der Klinik verlieren würdest.
 
Eben drum ein sachliches Gespräch erbitten, ruhig auch sagen warum, aber eben erst, wenn Du innerlich etwas "abgekühlt" bist. Etwas meh Kommunikation wäre im Fall der armen Emma evt. angebracht gewesen, wobei... ich war ja nicht dabei. Wer weiß genau, wie schnell sich alles zum Schlechten gewendet hat? :sad:

Habe eben beides erlebt, total liebe, empathische TÄ, die alles tun !!!! und andere, die alles probieren, was Geld bringt. Die einen rücken mit allen Fakten freiwillig heraus - die anderen kommen auf Fragen schon mal mit der Ansage: Ja SIE haben das nicht studiert, aber ich... da ist dann für mich Übungsende und ich werde böse.

Insgesamt fände ich mich bei vielen Tierärzten um Längen besser aufgehoben als bei vielen zynischen, ignoranten Humanmedizinern... und wie hier sehr richtig gesagt wurde, sie sind nicht die Feinde der Tierhalter. Wie überall gibts auch hier Flachpfeifen und ganz hervorragende Vertreter ihres Fachs. Mit dieser Tatsache muss man leben.
 
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Ich habe lang genug in der Praxis gearbeitet...

Der Grund für das Kliniksterben ist übrigens ein anderer... Aber das ist jetzt zu OT
 
Emma hätte so oder so nicht überlebt. Das ist mir bewusst. Und „abgekühlt“ bin ich auch. Es geht mir nur darum, dass ich angelogen wurde, was den Zustand vor der OP betrifft. Und da mir die Befunde trotz mehrfacher Aufforderung nicht ausgehändigt werden, verhärtet das meinen Verdacht.
Letzten Endes werde ich die Rechnung bezahlen müssen. Ist mir auch klar.
Aber ich erwarte für die geforderte Summe Transparenz. Ich soll Labor bezahlen, dann will ich auch die Werte haben. Und ich will, dass man ehrlich zu mir ist. Sollen die doch zugeben, dass sie mir unterschiedliche Aussagen gemacht und auch schriftlich niedergelegt haben.
 
Aber ich erwarte für die geforderte Summe Transparenz. Ich soll Labor bezahlen, dann will ich auch die Werte haben. Und ich will, dass man ehrlich zu mir ist. Sollen die doch zugeben, dass sie mir unterschiedliche Aussagen gemacht und auch schriftlich niedergelegt haben.
Verstehe Deinen Standpunkt da voll und ganz.
Selbst wenn die Fehler gemacht haben - dann müssen sie dazu stehen, verdammt nochmal. Niemand ist unfehlbar, aber auf der anderen Seite will niemand verkohlt werden, gerade wenns die eigene und die Gesundheit lieber Familienmitglieder betrifft.
 
Verstehe Deinen Standpunkt da voll und ganz.
Selbst wenn die Fehler gemacht haben - dann müssen sie dazu stehen, verdammt nochmal. Niemand ist unfehlbar, aber auf der anderen Seite will niemand verkohlt werden, gerade wenns die eigene und die Gesundheit lieber Familienmitglieder betrifft.

Ganz genau. Hätte man mir Dienstag morgen vor der OP ehrlich gesagt, dass sich der Zustand von Emma über Nacht verschlechtert hätte, dann hätte ich das Einverständnis zur OP von Montag Abend widerrufen und hätte Emma friedlich in meinen Armen gehen lassen. Dann wäre der ganze OP-Stress inkl. Reanimation etc. nicht nötig gewesen.

Dieses "Anlügen" sehe ich als Arbeit gegen das Tierwohl. Es war wohl aufgrund des Zustandes klar, dass sie die Narkose kaum überleben wird. Und im Ultraschall war schon zu sehen, dass der ganze Bauchraum entzündet war. Da hat man mir aber Hoffnung gemacht. Im Nachhinein hätte ich da schon reagieren müssen. Aber mir wurde die OP förmlich aufgezwungen als einzige Option für Emma irgendwas zu tun.
 

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