Hilfe! Brief von Gemeinde wegen neuem Zaun, die lieben Nachbarn... :(

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Verstehe überhaupt nicht , wie sich Leute darüber aufregen können........ich finde den ganz normal.....ich hoffe , Ihr dürft ihn stehen lassen .
 
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Ich finde ihr habt das richtig toll gelöst. Ein Traumgarten für die Katzen 😍

Ich drücke die Daumen, dass das Bauamt nochmal bestätigt, dass alles rechtlich okay ist und du wieder ruhig schlafen kannst!
 
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Ich finde den Zaun auch völlig normal und relativ unaufällig. Ich wäre noch nicht mal drauf gekommen, dass das ein extra 'Katzenzaun' sein soll. Ich drücke dir alle Daumen, dass alles gut geht
 
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Moment mal. Wenn die Mauer die Grenze zu den Nachbarn ist, dann ist die Mauer eure gemeinsame Einfriedung!
Oder bin ich jetzt blöd?

In dem Falle wäre nämlich euer Zaun genau wie im Beispiel von @Tina_Ma keine Einfriedung und eure netten Nachbarn könnten euch mal geschmeidig den Buckel runter rutschen 🥳
 
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Ich finde den Zaun völlig normal und üblich.
Haben viele hier (ausser den Überkletterschutz).

Und dann dazu Büsche davor - dann sehen die Nachbarn doch eh nichts davon.

Lasst' euch da nicht den Schneid abkaufen. ☘️ Toi toi toi!
 
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Moment mal. Wenn die Mauer die Grenze zu den Nachbarn ist, dann ist die Mauer eure gemeinsame Einfriedung!
Oder bin ich jetzt blöd?

In dem Falle wäre nämlich euer Zaun genau wie im Beispiel von @Tina_Ma keine Einfriedung und eure netten Nachbarn könnten euch mal geschmeidig den Buckel runter rutschen 🥳
Ui, könnte man so sehen...danke für den Gedanken!
Wäre ja zu witzig 😀
Warum aber grundsätzlich eine Einfriedung einen Zaun in gewisser Höhe ermöglicht, keine Einfriedung aber nicht, bleibt dann das Geheimnis der Bürokratie.
Bleibt jedenfalls richtig spannend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube ehrlich gesagt auch, dass die Euch gar nix können und das mit der Besichtigung ne reine Formalie ist.

Die ärgern sich halt einfach, weil ihr was macht, was die doof finden und die wahrscheinlich eh so drauf sind, dass sie überall den Daumen drauf haben wollen und alles soll so laufen, wie sie es sich vorstellen.

Ich wohne ja nur zur Miete, aber die Eigentümerin des Nachbarhauses hat hier vor ein paar Jahren ein echt großes Gartenhaus in ihren Garten gebaut. Seit dem schaue ich auf dieses blöde Gartenhaus statt in die "Ferne".

Also habe ich dann zwei Rankgitter mit Abstand (so dass man halt noch von hinten an das Gartenhaus rankommt) davor in den Boden gespießt (!), damit ich da ein bisschen Grün wachsen lassen kann. Da kam die Schnepfe auch an und meinte mich über Grundstücksgrenzen - und noch alles mögliche andere - sinnlos belehren zu müssen. Ich habe ihr dann ganz freundlich gesagt, dass ihr Gartenhaus ja jetzt nicht sooo ansehnlich ist und ein bisschen Grün davor doch viel schöner ist und dass vor allem der "Müll" den sie hinter ihrem Gartenhaus ablegen (da liegen ganz viele alte Bretter und so, mit Planen um die sich keiner kümmert notdürftig mal verdeckt und gammelt vor sich hin) wirklich nicht so schön anzuschauen ist. Da wurde sie dann schon ein bisschen stiller und meinte angepickt, dass der Müll ja bald weg kommt (der liegt immer noch dahinter und wird immer mehr, das Gespräch ist mittlerweile Jahre her) und wer denn dann dahinter Rasen mähen soll? Als ob sie dahinter wirklich Rasen gemäht hätte, zumal da eh kein Rasen wächst, weil viel zu dunkel und ihre Scheiß Bretter halt dauernd drauf fallen die ich dann wieder hoch räume und sortiere....

Reine Schikane. So Leute sind lästig, aber in der Regel können sie einem nix. Das ist pure Wichtigtuerei.
 
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Da habt ihr aber einen richtigen Traumgarten!

Gut ist, dass die Matten noch nicht bis oben gehen, u.U. könnte man sich mit dem Bauamt darauf einigen (vorrausgesetzt es wird überhaupt zum Problem), dass ihr oben nur Netz anbringt und es somit im oberen Bereich nicht als festes Bauwerk eingestuft wird. Wäre zwar nicht das was ihr bevorzugt aber ihr hättet somit überhaupt die Chance abzusichern aber wie gesagt warte erstmal ab.

Und nochmal, selbst wenn es nicht als Zaun auf der Grundstücksgrenze eingestuft wird sondern als sontige bauliche Errichtung so unterliegt es dann stattdessen Regelungen zu Abstand von der Grenze und (da zusammenhängend) maximaler Größe (Stichwort umbauter Raum).
Das doofe ist halt auch, dass zwischen fester und mobiler Errichtung unterschieden wird. 2m hingestellter Bauzaun wäre völlig egal und einbetonierte Doppelstabmatte völlig anders zu bewerten.

Schade wenn man solche Nachbarn hat... ich drück Euch die Daumen, dass es nur eine Formalie ist.
 
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@KatzeK Das ist ja echt ätzend. Ja, die beiden hier sind auch ziemlich finster drauf. Wir mussten einen kleinen Sichtschutz pflanzen, weil sie uns ständig ins Fenster geschaut haben, hinter dem mein Schreibtisch steht. Kein Witz, die stehen dann einfach da und glotzen, obwohl sie sehen, dass man sie sieht. Ständiges Gemotze bzgl. unserer Gartengestaltung inkl. natürlich.

@Napfsülze Danke 🙂 das ist soooooo kompliziert scheinbar. Aber kann ich mich nicht darauf berufen, was man uns dazu für Auskünfte gegeben hat? Was soll man denn sonst machen, als auf dem Bauamt nachzufragen, ob das so okay geht?

Der Überkletterschutz wäre inzw. wegen der schwierigen Umsetzung (Stichwort Hügel) nicht mit Doppelstabmatten gemacht worden, sondern mit kleinmaschigem, sehr feinem Maschendraht.
 
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Das sieht ja richtig toll aus!
 
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Und nochmal, selbst wenn es nicht als Zaun auf der Grundstücksgrenze eingestuft wird sondern als sontige bauliche Errichtung so unterliegt es dann stattdessen Regelungen zu Abstand von der Grenze und (da zusammenhängend) maximaler Größe (Stichwort umbauter Raum).
Ein Zaun ist eine bauliche Anlage, ja.

Aber ist umbauter Raum nicht das Volumen von Gebäuden? Wie soll man denn den Rauminhalt eines Zauns errechnen?

Oder sprichst du von Grenzabständen, die sich durch die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe ergeben?
(Also als Beispiel: einen Zaun von max 1,50m Höhe darf ich in 50cm Entfernung von der Grundstücksgrenze setzen. Ist mein Zaun höher, muss der Grenzabstand sich entsprechend dem Mehr an Höhe anpassen. Ist mein Zaun also 2m hoch, muss ich die 50cm zu viel an Höhe rechnerisch dem Grenzabstand hinzufügen. Also müsste ich in diesem Beispiel einen Grenzabstand von 1m wahren)
 
Der Zaun sieht toll aus und stört m. E. nur sehr wenig. Über die rechtliche Seite kann ich nichts hilfreiches beitragen. Mir ist nur noch ein Gedanke gekommen. Möglicherweise sind die Nachbarn für derartige Anzeigen bei der Gemeinde schon "bekannt". Das Bauamt ist möglicherweise verpflichtet, der Anzeige nachzugehen, auch wenn sie von " solch einem" Zeitgenossen kommt. Alles Gute für euch 🍀 ✊ .
 
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@Kaydeigh ja einfach logisch ist es defitiv nicht.
Wir haben damals (als wir unser Haus kauften welches im Außenbereich liegt) auch versucht beim gemeindeeigenen Bauamt schlau zu werden wegen Garage/Carport.
Offiziell schriftlich sind die nicht zuständig (wegen Außenbereich) und inoffiziell mündlich hieß es wir sollen uns doch einfach mal anschauen was die Nachbarn so im Garten stehen haben. XD

Im Laufe der Jahre beschäftigt man sich dann wegen diverser Kleinigkeiten immer mal wieder damit.
Du hast es schon richtig gemacht beim Bauamt anzufragen. Eine offizielle schriftliche Antwort wäre jetzt natürlich mehr Wert als eine mündliche. Es bleibt einfach abzuwarten was beim Gespräch rumkommt, vielleicht stimmt ja alles mit der mündlichen Auskunft des Bauamtleiters überein und die Nachbarn haben in ihrer Beschwerde falsche Angaben gemacht. Geprüft werden muss es halt von Amtswegen, selbst wenn dabei rumkommt, dass alles okay ist.
 
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Hallo,
je Baugebiet gibt es einen Bebauunsplan und der ist grundsätzlich erstmal verbindlich. Es kann sein, dass dein Nachbar einen Zaun bauen darf, der für dich nicht erlaubt wäre, weil sein Grundstück in einen anderen Bebauungsplan fällt. Wenn du mit dem Bauamt telefoniert hast und dir im Vorfeld die Info geholt hast, dass Euer Vorhaben nicht gegen den Bebauungsplan geht, solltest du gut durch die Prüfung kommen.
Wir haben seinerzeit den Stabmattenzaun, den mit gemeinsam mit den Nachbarn zwischen unseren Grundstücken errichten wollten, als Bauuantrag in den Gemeinderat eingebracht. Wurde erstmal abgelehnt 🙄 - ob denn da auch noch Kleintiere durchkommen und so. Wir haben dann mehr Infos über die Beschaffenheit zugeliefert, dann wurde er genehmigt.
Nachbarn ein paar Grundstücke weiter haben einen Zaun um ihr Grundstück zur Straße hin errichtet, ohne Genehmigung. Die mussten eine Strafe zahlen, aber der Zaun durfte stehenbleiben. Die Summe war überschaubar. Sogar wenn euer Zaun kein Okay kriegen würde, heißt das nicht unbedingt, dass Ihr ihn rückbauen müsst.
 
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Aber ist umbauter Raum nicht das Volumen von Gebäuden? Wie soll man denn den Rauminhalt eines Zauns errechnen?
Ich schätze das hängt davon ab wie es definiert ist in der örtlichen Vorschrift, im Zweifelsfall kann das schon sein Aussenmass mal Höhe (gilt bei uns für die Pergola obwohl offen) aber ich weiß es in dem konkreten Fall nicht.
Oder sprichst du von Grenzabständen, die sich durch die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe ergeben?
Ich meinte damit, dass bauliche Errichtung (die nicht als Zaun gewertet werden) je nach örtlicher Vorschrift nicht näher als x Meter (hier bei uns 3m) an der Grenze errichtet werden dürfen. Also, dass die Einstufung als nicht Zaun sondern was auch immer ggf. andere Nachteile bringen kann (nicht muss).
 
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Die mussten eine Strafe zahlen, aber der Zaun durfte stehenbleiben. Die Summe war überschaubar. Sogar wenn euer Zaun kein Okay kriegen würde, heißt das nicht unbedingt, dass Ihr ihn rückbauen müsst.
Wenn es sich dadurch lösen würde, hätte ich gar kein Problem damit...ich wäre niemals drauf gekommen, dass sowas möglich ist.
 
ich wäre niemals drauf gekommen, dass sowas möglich ist.
Ist wie gesagt sehr individuell - vielleicht ist das bei Euch eine Option, vielleicht nicht. Und vielleicht stellt sich die Frage ja gar nicht, weil Euer Bebauungsplan im Gegensatz zu Euren Nachbarn mit dem Zaun gar kein Problem hat ;-)
 
UPDATE: Zaun bleibt.

Ich habe heute Morgen mit dem Bauamt telefoniert. Der Leiter des Amtes meinte, dass der Zaun tatsächlich okay im Sinne des B-Plans wäre, wir könnten jede Höhe machen (okay?), aber es gäbe einen Paragraphen bzgl. "Verunstaltung" und der Zaun, besser gesagt, der Überkletterschutz, wäre schlicht schockierend hässlich, der sollte weg, Katzen würden keine Stabmatten hocklettern können. Er hätte sich das so nicht so hässlich vorgestellt.
Ich habe erklärt, dass wir sehr genau erläutert hatten, wie der Zaun werden soll und uns der Zaun ohne Überkletterschutz leider nichts bringt, weil die Kater das leider sehr wohl können und welche Konsequenzen das für uns hat - nämlich, dass wir selbst quasi nicht mehr in den Garten können und auch nichts auflassen können im Sommer.
Außerdem, dass wir bepflanzen, damit es nicht so sichtbar ist.
Er hat dann zugestimmt, dass es so bleiben kann und wird uns das auch noch schreiben - ich entspanne mich erst zu 100%, wenn das Schreiben mit eben diesem Inhalt auch da ist.
 
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Immer wieder schön, wenn ein Bauamtsleiter meint, nach seinem persönlichen Geschmack Dinge entscheiden zu können 🤐

Zum Glück konntest du ihn noch umstimmen. Ich hoffe die schriftliche Bestätigung kommt schnell!
 
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