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Ui, könnte man so sehen...danke für den Gedanken!Moment mal. Wenn die Mauer die Grenze zu den Nachbarn ist, dann ist die Mauer eure gemeinsame Einfriedung!
Oder bin ich jetzt blöd?
In dem Falle wäre nämlich euer Zaun genau wie im Beispiel von @Tina_Ma keine Einfriedung und eure netten Nachbarn könnten euch mal geschmeidig den Buckel runter rutschen 🥳
Ein Zaun ist eine bauliche Anlage, ja.Und nochmal, selbst wenn es nicht als Zaun auf der Grundstücksgrenze eingestuft wird sondern als sontige bauliche Errichtung so unterliegt es dann stattdessen Regelungen zu Abstand von der Grenze und (da zusammenhängend) maximaler Größe (Stichwort umbauter Raum).
Ich schätze das hängt davon ab wie es definiert ist in der örtlichen Vorschrift, im Zweifelsfall kann das schon sein Aussenmass mal Höhe (gilt bei uns für die Pergola obwohl offen) aber ich weiß es in dem konkreten Fall nicht.Aber ist umbauter Raum nicht das Volumen von Gebäuden? Wie soll man denn den Rauminhalt eines Zauns errechnen?
Ich meinte damit, dass bauliche Errichtung (die nicht als Zaun gewertet werden) je nach örtlicher Vorschrift nicht näher als x Meter (hier bei uns 3m) an der Grenze errichtet werden dürfen. Also, dass die Einstufung als nicht Zaun sondern was auch immer ggf. andere Nachteile bringen kann (nicht muss).Oder sprichst du von Grenzabständen, die sich durch die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe ergeben?
Wenn es sich dadurch lösen würde, hätte ich gar kein Problem damit...ich wäre niemals drauf gekommen, dass sowas möglich ist.Die mussten eine Strafe zahlen, aber der Zaun durfte stehenbleiben. Die Summe war überschaubar. Sogar wenn euer Zaun kein Okay kriegen würde, heißt das nicht unbedingt, dass Ihr ihn rückbauen müsst.
Ist wie gesagt sehr individuell - vielleicht ist das bei Euch eine Option, vielleicht nicht. Und vielleicht stellt sich die Frage ja gar nicht, weil Euer Bebauungsplan im Gegensatz zu Euren Nachbarn mit dem Zaun gar kein Problem hat ;-)ich wäre niemals drauf gekommen, dass sowas möglich ist.