bei dem Urteil des BGH geht es um Hunde- und Katzenhaltung. Nicht um "nicht genehmigungspflichtige Kleintiere"
Ich rede da von der Diskussion aus den 80ern - von wegen Katzen seien Kleintiere... Das ist wirklich lange her dass das noch diskutiert wurde, damals gab's aber dann gleich mehrere Urteile die das klargestellt haben. Daran erinnere ich mich noch gut, weil ich mich damals erstmalig mit dem Thema auseinandersetzen musste...
Ich nehme an Du meinst das BGH-Urteil das durch die Presse ging von wegen "Katzenhaltung darf nicht mehr verboten werden"? Das ist für alle Beteiligten das blödeste was passieren konnte. Die Vermieter sitzen danach in der Klemme wenn sich jemand beschwert und er Katzenhaltung erlaubt hat - damit ist er dann nämlich von beiden Seiten angreifbar geworden. Leider ziehen viele Vermieter daraus die Konsequenz garkeine Tierhaltung mehr zu erlauben (abgesehen von den fraglichen "Kleintieren" die ja nicht verboten werden dürfen).
Die Mieter mit Katzen können nicht mehr auf die Erlaubnis des Vermieters verlassen - denn letztendlich sitzt der Nachbar am längeren Hebel als dere Vermieter, der sich nach dem "gestörten" Nachbarn richten muss.
Und die Katzen? Tja, die sind die großen Leidtragenden...
Aber in Sachen Mietrecht gibt's ja leider so einige behämmerte Urteile...
und ich kenne den Mietvertrag der TE nicht. Kann mir daher kein Urteil darüber erlauben, ob es Standardmietvertrag oder die Tierhaltung individuell geregelt ist.
Klar, den kennen wir alle nicht. Und ob einer der vielen, vielen "Standardmietverträge" als Vorlage gedient hat wissen wir auch nicht.
Aber wenn wir mal annehmen dass da drin steht "nach Absprache" (was schon deshalb Standard ist, weil Katzenhaltung ja nicht grundsätzlich verboten werden darf) tut man gut daran das tatsächlich abzusprechen, denn sich daran nicht zu halten wäre ein Verstoß gegen den Mietvertrag und der kann tatsächlich für eine fristlose Kündigung schon reichen.
Ist ähnlich wie wenn der Lebensgefährte dazu ziehen will - das darf der Vermieter nicht verbieten. Aber er muss gefragt werden. Wird er nicht gefragt bevor der Lebensgefährte einzieht, kann das zur Kündigung führen... Schwer nachvollziehbar, aber juristische Realität.
Aber das Thema bleibt schwierig - wenn man sich Katzen zulegen möchte, sollte man am besten von vornherein eine Wohnung mieten in der das auch erlaubt wird. Blöd nur dass man womöglich vor Jahren, als man die Wohnung gemietet hat, noch nicht wusste dass man sich irgendwann Katzen zulegen möchte... Letztendlich tut man sich keinen Gefallen wenn man gegenüber dem Vermieter die Erlaubnis erzwingen will - wenn der Vermieter das nicht möchte, wird das in jedem Fall Konsequenzen haben, womöglich an ganz anderer Stelle...
Was ich nicht verstehe ist diese Entscheidung "nur eine Katze" - da ist für mich klar dass der Vermieter keine Ahnung von Katzen hat.
Andererseits: Ich bin schon richtig hart angegangen worden weil ich gefragt habe ob die Katzen denn kastriert seien. Das ginge mich nichts an. OK, dann halt nicht, es gibt auch andere Mieter... Klingt jetzt scheiße, ich weiss. Aber wir hatten schon mal einen Schaden durch zwei unkastrierte Kater, da mussten wir nicht nur den Bodenbelag sondern auch den Estrich darunter komplett austauschen und außerdem noch den Putz an den Wänden...
Und da wären wir auch wieder bei der Frage ob der Vermieter "artgerechte Haltung" fordern kann. Ich werde sicher keine Katzenhaltung in unserer kleinsten Wohnung unterm Dach erlauben - die ist meiner Meinung nach einfach zu klein. Das schreib ich jetzt hier, das würde ich aber nie zu den fraglichen Interessenten sagen, denn dafür könnte ich wirklich Ärger kriegen.
Wieviel man sich da einmischen darf bzw. muss als Vermieter ist weniger eine juristische Frage als eine moralische. Und letztendlich natürlich eine der eigenen Einstellung dazu - es könnte mir ja egal sein wenn in der Winzwohnung eine Katze in Einzelhaltung vor sich hin vegetiert.
Es gibt halt keine allgemeingültigen oder irgendwie "von oben" abgesegneten Richtlinien zur "artgerechten Haltung". Und selbst wenn es die gäbe wäre es fraglich ob sich Vermieter da überhaupt einmischen sollten bzw. überhaupt dürften...