Kater von Hund gebissen

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Tja und da sieht es dann rechtlich doch anders...

Hundeverordnung NRW sagt:

Ein Hund, der Wildtiere, Katzen jagt etc wird als gefährlich eingestuft, egal wo und wie das passiert...

Und genau das will ich ja vermeiden, das er Ärger kriegt !
ich möchte die Situation für uns beide gütlich lösen!


Danke für die Genesungswünsche, er ist auf dem Wege der Besserung, der Biss ging nicht weit GsD. Das Selbstewußtsein ist angekratzt o.k., aber ich hoffe auch, das er zukünftig Hunden aus dem Weg geht, besonders so Großen...

Dann bitte genau lesen:
§2 Begriffsbestimmungen

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,
Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,
Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,
Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Um Licht ins Dunkle zu bringen, würde ich dir mal raten, beim Amtstierarzt anzurufen. Es kann nämlich auch hier einen Ermessungsspielraum geben. Dann hättest du das mit den Konsequenzen geklärt.
Mein Rechtsempfinden und meine persönliche Erfahrungen sagt, dass bei einmaligem Vorfall der Hund nicht als gefährlich i.S. des §2 eingestuft wird (Nachbarshund-Story).

Zudem spricht man bei Tieren immer von einer Haftungsverteilung, wenn oder da sich die typenspezifische Gefahr des Tiere (Hund und Katze) verwirklicht hat. (§833BGB) Dies wurde aber oben schon angeführt. Dann hättest du das mit den Kosten geklärt.

Wie gesagt, telefoniert lieber mit den passenden Stellen, die können euch wirklich weiterhelfen.
 
Es steht auch drin nach § 3, das die Vermutung nach Absatz 2 ausreicht..

Das könnte bei der Rasse der Fall sein und das bedeutet Ärger

Ich hoffe Ihr bekommt mit, das ich es für beide Seiten veträglich regeln,
ich habe nichts davon, wenn er das Amt auf dem Hals hat wegen einer Unachtsamkeit ( der Garten ist nicht entsprechend gesichert )

Vielleicht ist es gar nicht ratsam, seine Versicherung zu beanspruchen, da die dann diese Prüfungen veranlassen...
Ich wollte nur Erfahrungsberichte....keinen Streit
 
Um welche "Rasse" handelt es sich denn überhaupt?

Und wie hoch ist denn besagte Tierarztrechnung? Gibt es keine Möglichkeit sich hierzu einigen ohne dem anderne ans Bein zu pis.sen und ihn beim Ordnungsamt oder Vet-Amt oder sonst wo anzuschwärzen?
Besteht keine Möglichkeit die Rechnung einfach durch 2 zu "teilen" - beide zahlen 50% oder einer 75% und der andere 25%? Dann kann man das alles wunderbar ohne irgendwelche Versicherungen und Ämter erledigen und keiner bekommt Wind von dieser "Sache".

Ich finde es gibt nichts schlimmeres als diese bescheuerte Anschwärzerei vor irgendwelchen Ämtern weil irgendwas vorgefallen ist und man partout meint das nur auf Amtswegen kären zu können. 🙄

Der Hundehalter wird doch sicher nach diesem Vorfall einsichtig sein und seinen Hund eben nicht mehr ableinen oder andere Vorkehrungen treffen, oder?
Wir wohnen auch sehr ländlich, hier laufen überall Katzen frei herum, in unserem Komplex wohnen div. Hunde- und Katzenhalter, die Katzen sind Freigänger, hier kam es bis dato noch nicht zu solchen Problemen. Sollte so etwas passieren würde man sicher nicht zu Ämtern gehen oder Versicherungen mit einbeziehen, sondern das privat untereinander klären bei nem Glas Wein und fertig.
 
Es steht auch drin nach § 3, das die Vermutung nach Absatz 2 ausreicht..

Das könnte bei der Rasse der Fall sein und das bedeutet Ärger

Ich hoffe Ihr bekommt mit, das ich es für beide Seiten veträglich regeln,
ich habe nichts davon, wenn er das Amt auf dem Hals hat wegen einer Unachtsamkeit ( der Garten ist nicht entsprechend gesichert )

Vielleicht ist es gar nicht ratsam, seine Versicherung zu beanspruchen, da die dann diese Prüfungen veranlassen...
Ich wollte nur Erfahrungsberichte....keinen Streit

Ich finde nichts in §3, dass die Vermutung ausreicht.
Nun ja, für Erfahrungsberichte müsstest du schon genauer schreiben, welche Rasse, wie der Vorgang war, wie hoch die Rechnung (reden wir jetzt hier von 100€ oder 1000€), ob der Halter bezahlen will etc. Du gibst nur so krümelige Infos, damit kann man kaum was anfangen....

Wie gesagt, ruf mal lieber beim Ordnungsamt oder Amtstierarzt an.

Ich bin jetzt raus, es dreht sich im Kreis...
 
Um welche "Rasse" handelt es sich denn überhaupt?

Und wie hoch ist denn besagte Tierarztrechnung? Gibt es keine Möglichkeit sich hierzu einigen ohne dem anderne ans Bein zu pis.sen und ihn beim Ordnungsamt oder Vet-Amt oder sonst wo anzuschwärzen?
Besteht keine Möglichkeit die Rechnung einfach durch 2 zu "teilen" - beide zahlen 50% oder einer 75% und der andere 25%? Dann kann man das alles wunderbar ohne irgendwelche Versicherungen und Ämter erledigen und keiner bekommt Wind von dieser "Sache".

Ich finde es gibt nichts schlimmeres als diese bescheuerte Anschwärzerei vor irgendwelchen Ämtern weil irgendwas vorgefallen ist und man partout meint das nur auf Amtswegen kären zu können. 🙄

Der Hundehalter wird doch sicher nach diesem Vorfall einsichtig sein und seinen Hund eben nicht mehr ableinen oder andere Vorkehrungen treffen, oder?
Wir wohnen auch sehr ländlich, hier laufen überall Katzen frei herum, in unserem Komplex wohnen div. Hunde- und Katzenhalter, die Katzen sind Freigänger, hier kam es bis dato noch nicht zu solchen Problemen. Sollte so etwas passieren würde man sicher nicht zu Ämtern gehen oder Versicherungen mit einbeziehen, sondern das privat untereinander klären bei nem Glas Wein und fertig.

Vielen Dank für deinen Beitrag,
die Rasse ist englische Bulldogge ( sie steht nicht (mehr)auf der Liste, gilt aber im weiteren Sinne als Kampfhund aus Ihrer Geschichte heraus )
Regeln möchte ich es ohne Ämter, ich wollte nur wissen, ob es ratsam ist, der Versicherung das mitzuteilen, damit der Halter keinen Ärger bekommt. Es kann ja auch sein, das die Versicherung dann diesen ganzen Quatsch in Gang setzt und das möchte ich nicht.
Die Rechnung steht derzeit bei 700,00 Euro und wir wollen die Sache gütlich regeln.

Allerdings muß er aus meiner Sicht schon einen befestigten Auslauf für sie jetzt haben, das werden allein schon die anderen Nachbarn erwarten...
 
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Englische Bulldoggen standen (soweit ich das weiss) bis dato noch in keinem Bundesland auf der Liste. Americanische Bulldoggen dagegen schon, von den Franzosen und den Engländern ging bis dato noch keine "Gefahr" aus (aus Sicht der ach so tollen Politiker 🙄), weswegen sie da nicht aufgeführt waren.

In NRW gibt es allerdings noch die 20/40 (oder umgekehrt) Regel, also wenn der Hund grösser als 40cm und/oder schwerer als 20kg ist muss ein Sachkundenachweis abgelegt werden, anders ist das natürlich bei den Liste 1 Hunden, da steht aber die englische Bulldogge nicht mit drauf. Unter die 20/40er Regel könnte der Hund unter Umständen fallen, allerdings kenne ich mich bei den englischen Bulldoggen zu wenig aus um sagen zu können, ob diese grösser als 40cm und/oder schwerer als 20kg werden. Wenn sie nicht grösser ist als 40cm und/oder mehr als 20kg wiegt fällt sie unter keine der in NRW gültigen Verordnungen und gilt als normaler, harmloser Hund.

700 Euro sind natürlich kein Pappenstil, da würde ich auf jeden Fall den Halter des Hundes mit ins Boot zu nehmen.
Ich meine, du kannst ihm ja die Wahl lassen was er machen möchte, das liegt dann nicht mehr in deiner Hand, also ob er die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen möchte oder ob er den Fall der Versicherung melden möchte und er unter Umständen dadurch weitere Probleme mit den Ämtern oder ähnlichem bekommen könnte.
 
Als jemand, dessen eigenem Hund durch einen anderen bissigen Hund ein Beinchen komplett zerstört wurde, so dass er seit seinem 3. Lebensjahr schwerst behindert durchs Leben tappern musste, ein ganz klares: JA! Und selbst wenn es ein 37-ster sein sollte.
ist das in deinem garten passiert? denn: erstens würde kein tier, welches meinen tieren schaden zufügen würde, oder aber denen schaden zugefügt werden würde in meinen garten gelassen werden. und zweitens: außerhalb meines gartens habe ich meinen hund immer soweit unter kontrolle, dass ich diese vorfälle wie ud sie schilderst nahezu ausschließen kann. im gegenteil, auch hier gab es schon einige fälle, in denen mein hund beißwunden davon getragen hat, der andere aber unversehrt blieb. und das sicherlich nicht, weil mein hund nicht wehrhaft wäre.
 
Das Ergebnis

So, für alle die es interresiert:

Dioe Sache ist nun ausgestanden und das Ergebnis ist wie folgt, da über den rechtlichen Hintergrund ja Uneinigkeit herrschte:

Die Versicherung hat zunächst versucht, nichts zu zahlen..
Ich habe mich dann nach ausführlichen Rescherchen auf den § 833 berufen, der besagt, das ...Hundebesitzer in jedem Fall für den Schaden haften, den ihr Hund verursacht... Über die Höhe wird dann gestritten, hier werden dann Örtlichkeit und Hergang geprüft.
Ebenso habe ich den § 2 der Hundeverordnung bemüht, Absatz 3 das Hunde, die nachweislich Tiere schon gehetzt oder gebissen haben....
Daraufhin kam das Angebot der Versicherung über Übernahme der Kosten von 50 %.
Damit habe ich mich nur zufrieden gegeben, weil es noch eine private Abmachung gibt. Es sind also bis zu 70 % Schadensersatz drin, 50 % garantiert...
Für alle die meinen, ein Hund darf auf seinem Grundstück zerbeißen was geht,
diese Aussage gilt für NRW nicht!!! Es gilt eine sogenannte Mitverschuldung des Freigängers, aber 50 % minimum.
Also nicht ins Bockshorn jagen lassen...bei völliger Uneinsichtigkeit des Hundehalters auch das Ordnungsamt anrufen, die gehen den Fall nach..
 

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