Ja, da scheiden sich die Geister.
Katzen fallen mitunter unter das Kleintiergesetz und insofern ist deren Haltung nicht auszuschließen. Wichtig ist hier, was das zuständige Amtsgericht sagt. Wenn ich in Kiel wohne, kann ich keine Urteile aus München heranziehen.
Es gibt - nur zur Info - sogar Urteile, die die Haltung von Chiwawas (heißen doch so, die kleinen Paris Hilton Handtaschenersatz-Hunde, oder?) erlauben, obwohl ein generelles Hundeverbot ausgesprochen wurde, weil diese unter das Kleintiergesetzfallen (wegen Schulterhöhe und Gewicht).
Am besten also einfach mal beim Amtsgericht schlau machen, wie die Urteile dazu aussehen bzw. mal ein wenig rumgoogeln.
Ähm, entschuldige bitte, aber das was du da schreibst ist gelinde gesagt Quatsch.
Bevor du solche Tipps gibst solltest du dich vieleicht mal mit der Funktionsweise des deutschen Gerichtssystems auseinandersetzen. Es gibt mitlerweile übrigens einschlägige BGH Urteile zur Haustierhaltung, da kann es einem ziemlich egal sein was irgendein AG sagt. Die Urteile wurden hier im Forum auch schon des Öfteren zitiert, einfach mal die Suche bemühen.
Edit: Hier mal die Definition von Kleintieren mit Angabe des BGH Urteils:
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.