Ich sehe es so:
Wenn der Kater von der Wohnung des TE aufs Dach kommt (Dachfenster/Balkon/o.ä.) finde ich, dass es Aufgabe des TE ist dies zu verhindern.
Kommt der Kater aufs Dach über Kletterhilfen, auf die der TE keinen Einfluss hat (Bäume, fremde Balkone, Vordächer, Balken, Regenrinnen was weiß ich), muss entweder der Kater komplett drinnen bleiben oder der Nachbar muss halt selbst Maßnahmen ergreifen bzw. erlauben (Fenster zulassen, Fenster sichern, etc.).
Ob es jetzt angemessen ist, dass man eine Katze drin behält weil sie draußen als Freigänger zu viel Blödsinn macht (z.B. laufend in fremde Wohnungen eindringen), muss man dann als Besitzer selbst entscheiden. Ich bin aber auch eher der Meinung, dass Freigang ein Privileg für Katzen ist und kein Recht. Sprich wenn dieses Privileg zu Problemen führen würde, wäre ich als Besitzer (wenn ich Freigänger hätte, werde ich aber niemals haben) eher geneigt die Katze drinzulassen und wenn das nicht geht, weil Freigänger zur Wohnungskatze zu machen ist halt nicht so einfach, der Katze ein besser für Freigang geeignetes Zuhause suchen (sprich selber umziehen oder vermitteln).