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AnBiMi
Forenprofi
- Mitglied seit
- 8. Dezember 2010
- Beiträge
- 2.964
Ist das jetzt eure endgültige Entscheidung, habt ihr ihn schon zurückgebracht damit er getötet wird.
Wenn er wirklich eingeschläfert werden soll, könntet ihr das mir eurem Gewissen vereinbaren. Könnt ihr wirklich sagen dass ihr alles versucht habt um so einem jungen Kater ein Leben zu bieten. Wurden Bachblüten versucht, gab es einen rundum Check beim TA, nicht nur Abtasten sondern auch Röntgen, Blutbild...., habt ihr beobachtet wenn er angreift, warum nur deine Freundin angegriffen wurde (Wachmittel, Parfum, Räume, Kleidung...) wurde ein/e Verhaltenstherapeut/in zu Rate gezogen, wurde eine Vergesellschaftung versucht, wurde versucht ihn zu vermitteln. Wurde irgendetwas versucht bevor er nun getötet werden soll.
Ich finde das so schrecklich, so unvorstellbar. Soll das ein deutsches Tierheim sein, das einfach so aus Platzmangel einen 4jährigen Kater einschläfert, ich kann das gar nicht glauben. Wenn ihr nicht mehr könnt bitte versucht wenigstens ihn zu vermitteln.
So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, sind die Menschen in diesem Fall KatzenNEUhalter. Dieser Umstand macht es ihnen meiner Ansicht nach unmöglich die komplette Palette von Hilfen durchzuprobieren, denn es fehlt einfach an Erfahrung - und damit an Kompetenz, Sicherheit, Ruhe, Ausdauer und Feingefühl (bitte fasst das nicht als Beleidigung auf! Es ist nur eine Tatsache, die euch niemand - zumindest ich nicht - vorwirft!).
Dass ein Tierheim ein Tier aus Platzmangel oder aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten tötet, kann ich mir absolut nicht vorstellen. Tötung von Tieren "ohne rechtfertigenden Grund" ist widerrechtlich und strafbar.
Ein anderer User bat schon um genaue Nennung des Tierheimnamen inkl. Adresse und am besten auch noch inkl. Kontaktdaten.
Ich möchte diese Bitte nochmal wiederholen.
Den Kater "einfach" woandershin zu vermitteln könnte Schwierigkeiten geben, sollte im Vermittlungsvertrag eine Klausel drin stehen - bei meinem TH "um die Ecke" ist das so - dass das Tier im Falle von Wiederabgabewunsch nur zurück ins vermittelnde TH abgegeben werden darf. Das möchte ich an dieser Stelle nur zu bedenken geben.
Alles in allem kommt mir die Sache aber auch in gewissem Maße suspekt vor...
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