Bes
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 4. Dezember 2009
- Beiträge
- 498
- Ort
- München
Hallo zusammen,
ich wollte nur kurz meine Erfahrung vom Wochenende mit Euch teilen, falls mal jemandem das gleiche passiert.
Mein Putzelchen ist am Freitag nacht in das gekippte Kellerfenster eines Nachbarn geplumpst und kam nicht mehr raus. Nachdem wir am Samstag erfolglos die ganze Nachbarschaft auf den Kopf gestellt hatten, saßen wir nachts ratlos (und nach einigen Gläsern Verzweiflungs-Wein) im Garten und haben auf ein Zeichen gehofft - und siehe da, nachdem er ausgeschlafen hatte, hat er sich lautstark zu Wort gemeldet; es war schon weit nach Mitternacht.
Der Keller gehört einem Nachbarn, der gerade in den Ferien ist, also hatten wir nicht die Möglichkeit, dass er vom Eigentümer geöffnet wird.
Nun standen wir vor der Wahl:
- Kellerfenster einschlagen und am Montag ersetzen lassen 🙄
- Schlüsseldienst anrufen und Kellerschloss öffnen lassen
Der Schlüsseldienst hat uns mitgeteilt, er würde in diesem Fall ohne Polizei überhaupt nicht handeln - da beides als versuchter Einbruch bzw. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung geltend gemacht werden kann.
Nun, wir hatten große Bedenken, wegen einer Katze die Polizei zu rufen, dachten uns, die lachen uns doch aus...?! 😳
Nun denn, die Streife war 5 Minuten später vor Ort, und der Schlüsseldienst noch nicht da. Wir haben kurz die Sachlage geschildert, und das Purzelchen saß mit gaanz großen Augen auf der anderen Seite des Fensters. Einer der beiden Polizisten hat sofort selbst das Kellerfenster ausgehebelt und entfernt. Wir rein, Katze ins Körbchen, er Fenster wieder eingehoben.
Fazit: Die Polizei darf das. 😎 Als Privatperson kann man deswegen eine Anzeige riskieren, vor allem, wenn man wie in diesem Fall, die Nachbarn nicht kennt und nicht weiss, wie sie reagieren würden. Wenn der Besitzer z.B. des Kellers nicht zu ermitteln oder verreist ist - rechtlich auf Nummer sicher gehen und die Polizei rufen.
Das gilt natürlich nicht nur für Kellerfenster, sondern auch für Garagen etc...
Natürlich weiss man das ja -eigentlich- aber bei einer verlorenen Miez sind ja immer auch Emotionen im Spiel, da kann man die Rechtslage im Eifer des Gefechts schon mal vergessen.
P.S. Wieder Mal ein großes Danke an die Münchner Polizei - ihr seid spitze.
ich wollte nur kurz meine Erfahrung vom Wochenende mit Euch teilen, falls mal jemandem das gleiche passiert.
Mein Putzelchen ist am Freitag nacht in das gekippte Kellerfenster eines Nachbarn geplumpst und kam nicht mehr raus. Nachdem wir am Samstag erfolglos die ganze Nachbarschaft auf den Kopf gestellt hatten, saßen wir nachts ratlos (und nach einigen Gläsern Verzweiflungs-Wein) im Garten und haben auf ein Zeichen gehofft - und siehe da, nachdem er ausgeschlafen hatte, hat er sich lautstark zu Wort gemeldet; es war schon weit nach Mitternacht.
Der Keller gehört einem Nachbarn, der gerade in den Ferien ist, also hatten wir nicht die Möglichkeit, dass er vom Eigentümer geöffnet wird.
Nun standen wir vor der Wahl:
- Kellerfenster einschlagen und am Montag ersetzen lassen 🙄
- Schlüsseldienst anrufen und Kellerschloss öffnen lassen
Der Schlüsseldienst hat uns mitgeteilt, er würde in diesem Fall ohne Polizei überhaupt nicht handeln - da beides als versuchter Einbruch bzw. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung geltend gemacht werden kann.
Nun, wir hatten große Bedenken, wegen einer Katze die Polizei zu rufen, dachten uns, die lachen uns doch aus...?! 😳
Nun denn, die Streife war 5 Minuten später vor Ort, und der Schlüsseldienst noch nicht da. Wir haben kurz die Sachlage geschildert, und das Purzelchen saß mit gaanz großen Augen auf der anderen Seite des Fensters. Einer der beiden Polizisten hat sofort selbst das Kellerfenster ausgehebelt und entfernt. Wir rein, Katze ins Körbchen, er Fenster wieder eingehoben.
Fazit: Die Polizei darf das. 😎 Als Privatperson kann man deswegen eine Anzeige riskieren, vor allem, wenn man wie in diesem Fall, die Nachbarn nicht kennt und nicht weiss, wie sie reagieren würden. Wenn der Besitzer z.B. des Kellers nicht zu ermitteln oder verreist ist - rechtlich auf Nummer sicher gehen und die Polizei rufen.
Das gilt natürlich nicht nur für Kellerfenster, sondern auch für Garagen etc...
Natürlich weiss man das ja -eigentlich- aber bei einer verlorenen Miez sind ja immer auch Emotionen im Spiel, da kann man die Rechtslage im Eifer des Gefechts schon mal vergessen.
P.S. Wieder Mal ein großes Danke an die Münchner Polizei - ihr seid spitze.