balulutiti
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Kann rein theoretisch geklagt werden - wird praktisch aber wohl kaum gemacht.
Ja, aber vermutlich nur, wenn es zB eine Versorgung nach einem Knochenbruch war, nicht aber bei Augentropfen oder irgendwas, was warten hätte können. Denk ich mir halt. (ich hab dem TA damals die Visite bezahlt, also der Bekannten, hab ihn dann aber angerufen und gesagt, dass ICH ihm nichts bezahlt hätte *lach*)