Katze zurückgeben?

  • Themenstarter Themenstarter Mia75
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Servus,

ich hoffe ich kann ein wenig helfen. Wenn die Eigentümerin (Besitzer bist ja du) die Katze wieder haben will, kann das sehr gut sein, dass du sie aushändigen musst. Allerdings muss sie dir die angefallenen Kosten erstatten, da du die Katze ja gepflegt hast zwecks gesundes Leben und so. Ich denke, das wird sie nicht machen.

Oder du lässt es über "Gewohnheitsrecht" laufen. Die Katze lebt seit 1 Jahr bei dir und in der Zeit kam Nachbar nicht einmal rum bzw. die Katze nie zu denen gegangen. Das is dann so, dass die Katze sich bei dir wohl fühlt. Außerdem stillschweigen angenommener "Schenkungsvertrag". Also fachlich nich ganz korrekt, aber die Nachbarin hat dir die Katze nicht ausgeliehen aber zur Kenntnis genommen, dass die Katze bei dir lebt. Betonung auf LEBT, d.h. sie hat sie dir quasi geschenkt.

Das sind nur Möglichkeiten, ich weiß nicht ob das alles ganz sauber ist, aber die Lücken sind da und "wo kein Kläger, da kein Richter"

ich denke nicht, dass die Nachbarin Stress macht.
 
A

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na dann bin ich ja froh...
obwohl ich hätte dieser frau ohne aufforderung keinen cent gegeben für die katze...

was hatte die denn für kosten? heizung in der garage, mäuse, regenwasser?

jetzt will ich aber auch mal ein bild von ihr sehen..

@manuela
sowas kann brenzlig werden. auch wenn sie privat rat gegeben hat, verstößt das gegen den wettbewerb. da hier aber keiner ihren namen weiß und dir hier niemand was böses will, ist es egal
 
Zuletzt bearbeitet:
hey, das ist ja toll gelaufen, ja manchmal ist es das beste, wenn man ganz vernünftig und ruhig an die Sache rangeht...freue mich für dich.

So, nun, da diese Formalität geklärt ist, würde ich aber dennoch die Katze chippen lassen und bei Tasso auf deinen Namen registrieren lassen. Das ist ja für einen Freigänger sowieso nie verkehrt.

Ja, ein Bild wär jetzt natürlich noch die Krönung hier!:yeah:
 
Ich weiß, dass das Problem zum Glück friedlich gelöst werden konnte, aber mich interessiert trotzdem noch was:

.
Alle Rechnungen (TA etc.) als Kopie vorlegen und
komplette Kostenerstattung fordern.........
Spätestens dann sieht man in wiefern man das
arme Fellchen wirklich wieder haben will.......
Und, ...... keine Diskussionen über die Höhe der
Rechnungsbeträge ..... Kompletterstattung und basta.

Wäre das überhaupt rechtens?
Ein Beispiel: mein Pferd hatte mal eine Augenentzündung und die Besitzerin eines anderen Pferdes hat ihren TA draufschauen lassen (der halt gerade bei ihrem Pferd war). Dieser TA ist mir unsympathisch *g* und hat außerdem eine falsche Diagnose gestellt - dafür wollte er aber recht viel Geld 😱 Die Bekannte hat das für mich ausgelegt, und weil sie es ja gut gemeint hat, hab ich es ihr natürlich auch bezahlt, aber eigentlich hätte ich es nicht müssen, oder? Ich mein, es kann doch dem TA egal sein, wer der Besitzer ist, der Auftraggeber ist doch der, mit dem er abrechnet. Nicht? 😕
 
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Ich weiß, dass das Problem zum Glück friedlich gelöst werden konnte, aber mich interessiert trotzdem noch was:



Wäre das überhaupt rechtens?
Ein Beispiel: mein Pferd hatte mal eine Augenentzündung und die Besitzerin eines anderen Pferdes hat ihren TA draufschauen lassen (der halt gerade bei ihrem Pferd war). Dieser TA ist mir unsympathisch *g* und hat außerdem eine falsche Diagnose gestellt - dafür wollte er aber recht viel Geld 😱 Die Bekannte hat das für mich ausgelegt, und weil sie es ja gut gemeint hat, hab ich es ihr natürlich auch bezahlt, aber eigentlich hätte ich es nicht müssen, oder? Ich mein, es kann doch dem TA egal sein, wer der Besitzer ist, der Auftraggeber ist doch der, mit dem er abrechnet. Nicht? 😕

kommt wohl auf die TA-rechnungen an. wenn man vor gericht glaubhaft machen kann, dass die behandlungen notwendig waren, dann kann man wohl auch das geld zurück fordern. aber zumindest die Futterkosten könnte man geltend machen, denn eigentlich ist man als halter verpflichtet, das tier zu versorgen (die soll nur mäuse fangen ist glaube ich nicht rechtens) und das läppert sich bei einem jahr ja auch ganz schön. letztendlich kann man die unterhaltskosten sowieso eher vor gericht geltend machen und die frage ist, ob sich das lohnt.

grundsätzlich ist es so, dass niemand einfach dein tier von einem tierarzt behandeln lassen kann, wenn du ihn dazu nicht bevollmächtigst. eine ausnahme ist, wenn ein notfall vorliegt (zB.: unfall). also theoretisch hättest du deiner bekannten das geld nicht geben müssen, sie war ja selbst schuld, dass sie dem TA das geld gegeben hast. wenn er unaufgefordert das tier anschaut, dann ist das sein problem.

die frage ist auch, ob die alte besitzerin die katze nicht eigentlich schon vor einem jahr abgetreten hat, als sie der TE erlaubt hat, sich um sie zu kümmern. aber das tut jetzt aber nichts mehr zur sache, denn die angelegenheit ist ja geklärt.
 
Sagt jemand, der nicht mal weiß, was der Unterschied zwischen einer Fundsache und einem abgegebenen/überlassenen Tier kennt 🙄.


Das Tier wurde werder abgegeben , noch überlassen🙄

lediglich due Nutzungsrechte wurden geteilt. bzw eine Mitbenutzung geduldet
 
Das Tier wurde werder abgegeben , noch überlassen🙄

lediglich due Nutzungsrechte wurden geteilt. bzw eine Mitbenutzung geduldet

warst du dabei, als die beiden sich damals unterhalten haben? kann doch durchaus sein, dass die frau gesagt hat "nehmen sie das tierchen ruhig mit zu sich. ist mir egal". das könnte man durchaus als schenkung interpretieren. ist ja aber auch egal, sie hat die katze ja noch abgekauft zur sicherheit.
 
Das Tier wurde werder abgegeben , noch überlassen🙄

lediglich due Nutzungsrechte wurden geteilt. bzw eine Mitbenutzung geduldet

Und dann ist ein Tier natürlich eine Fundsache, wenn man den Eigentümer kennt, schon klar 🙄.
 
Hallo Ihr Lieben,
ich war gerade bei der Nachbarin und habe mit ihr gesprochen. Sie war total nett und vernünftig und hat mir nochmal ganz deutlich gesagt, dass sie die Katze auf gar keinen Fall zurückhaben will, da sie sich jetzt 2 Hunde angeschafft haben. Ich habe sie dann gefragt, ob ich ihr die Katze abkaufen kann, damit sie auch ganz offiziell mir gehört. Sie war sofort damit einverstanden und ich habe ihr 50 Euro gegeben. Ich habe mir das schriftlich bestätigen lassen und ihr gesagt, dass ihr Sohn auch gerne mal zum Spielen kommen kann.

Ich glaube, jetzt sind wir alle glücklich und die Sache ist geklärt!
Vor allem bleiben mir jetzt Nachbarschaftsstreitigkeiten und juristische Kleinkriege erspart!

Eure Ratschläge und Meinungen waren wirklich toll und ich hätte nie gedacht, dass man hier so viel Hilfe bekommt. Danke nochmal an alle!!!
Lieben Gruß

Besser geht es nicht.:smile:

Nun aber schnell kennzeichnen und auf deinen Namen bei Tasso registrieren lassen.
 
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Ich weiß, dass das Problem zum Glück friedlich gelöst werden konnte, aber mich interessiert trotzdem noch was:



Wäre das überhaupt rechtens?
Ein Beispiel: mein Pferd hatte mal eine Augenentzündung und die Besitzerin eines anderen Pferdes hat ihren TA draufschauen lassen (der halt gerade bei ihrem Pferd war). Dieser TA ist mir unsympathisch *g* und hat außerdem eine falsche Diagnose gestellt - dafür wollte er aber recht viel Geld 😱 Die Bekannte hat das für mich ausgelegt, und weil sie es ja gut gemeint hat, hab ich es ihr natürlich auch bezahlt, aber eigentlich hätte ich es nicht müssen, oder? Ich mein, es kann doch dem TA egal sein, wer der Besitzer ist, der Auftraggeber ist doch der, mit dem er abrechnet. Nicht? 😕

Denke schon. Der Besitzer ist letztendlich für sein Tier verantwortlich und muss anfallende Tierarztkosten bezahlen.

Bei Fundtieren die ärztlich behandelt werden müssen die angefallenen Kosten schon vom Besitzer getragen werden, sofern der Besitzer ausfindig gemacht werden kann.
 
Und dann ist ein Tier natürlich eine Fundsache, wenn man den Eigentümer kennt, schon klar 🙄.

Theoretisch schon. Ist zwar vielleicht etwas komisch der Vergleich, aber Tiere werden ja nunmal rechtlich als Fund"sache" behandelt.

Angenommen du findest einen Ring, kennst zwar den Besitzer - möchtest aber den Fund nicht persönlich abgeben. Also bringst du den Ring ins Fundbüro; der Besitzer des Ringes wird vom Fundbüro über den Fund informiert.
Holt der Besitzer dann seinen Ring nicht innerhalb der 6-monatige Frist ab, hat er Pech gehabt. Wenn du dich als Finder hast eintragen lassen, gehört dir der Ring nach Ablauf der 6-monatigen Frist wenn du einen entsprechenden Anspruch gleich bei Fundabgabe gemacht hast.
 
Theoretisch schon. Ist zwar vielleicht etwas komisch der Vergleich, aber Tiere werden ja nunmal rechtlich als Fund"sache" behandelt.

Angenommen du findest einen Ring, kennst zwar den Besitzer - möchtest aber den Fund nicht persönlich abgeben. Also bringst du den Ring ins Fundbüro; der Besitzer des Ringes wird vom Fundbüro über den Fund informiert.
Holt der Besitzer dann seinen Ring nicht innerhalb der 6-monatige Frist ab, hat er Pech gehabt. Wenn du dich als Finder hast eintragen lassen, gehört dir der Ring nach Ablauf der 6-monatigen Frist wenn du einen entsprechenden Anspruch gleich bei Fundabgabe gemacht hast.

Sorry, aber das ist Quatsch und das mit dem Ring ist absolut nicht vergleichbar.
Eine Fundsache ist dann eine Fundsache, wenn der Besitzer nicht weiß, wo sich die Sache befindet. Oder, um es (juristisch) korrekt auszudrücken: Eine Fundsache ist eine Sache die herrenlos, aber nicht besitzlos ist. Das heißt, dass der Eigentümer zwar sich immernoch als Eigentümer sieht, aber keine Herrschaftsmacht über den Gegenstand ausüben KANN (wohlgemerkt, kann!, nicht will!).
Das heißt in dem Sachverhalt, dass der Eigentümer die Katzen nicht verloren hatte, da er wusst, wo sie sich aufhält und jederzeit seine Herrschaftsmacht darüber hätte ausüben können. Bei dem Ring hingegen weiß der Eigentümer nicht, wo er sich befindet, solange sich das Fundbüro nicht bei ihm gemeldet hat, in dem Fall kann er die Herrschaftsmacht über den Ring nicht ausüben.
Das ist ein komplett anderer Fall.
Ich dachte eigentlich, dass der Begriff "Fundsache" sich schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, aber gut, da schein ich mich geirrt zu haben 😉.
 
Und dann auch noch einem wohl möglich frechem rotzbengel :stumm:zu überlass der es auch noch quält!


ICh glaube , jetzt reichts aber langsam!
Woher nimmst du das Recht, dem Jungen zu unterstellen, dass er 1,. ein "frecher Rotzbengel" sei, und 2. das Tier quäle?

Du kennst doch weder die TE, noch den Jungen... vielleicht hat er sich ja immer liebevollum das Tier gesorgt, durfte es nur nicht ins Haus nehmen?!
 
Sie schrieb "womöglich".
 
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letztendlich kann man die unterhaltskosten sowieso eher vor gericht geltend machen und die frage ist, ob sich das lohnt.

ich hab noch nie von Unterhaltskosten für ein Tier gehört!

grundsätzlich ist es so, dass niemand einfach dein tier von einem tierarzt behandeln lassen kann, wenn du ihn dazu nicht bevollmächtigst. eine ausnahme ist, wenn ein notfall vorliegt (zB.: unfall). also theoretisch hättest du deiner bekannten das geld nicht geben müssen, sie war ja selbst schuld, dass sie dem TA das geld gegeben hast. wenn er unaufgefordert das tier anschaut, dann ist das sein problem.

Na, das mein ich eben auch. Entweder der TA streitet dann mit dem Auftraggeber oder er bleibt auf seinen Kosten sitzen - die Frage ist vielleicht noch, ob der TA überhaupt verpflichtet ist, zu fragen, ob Auftraggeber und Besitzer ident sind oer sozusagen in gutem Glauben handelt...😕


Denke schon. Der Besitzer ist letztendlich für sein Tier verantwortlich und muss anfallende Tierarztkosten bezahlen.

Bei Fundtieren die ärztlich behandelt werden müssen die angefallenen Kosten schon vom Besitzer getragen werden, sofern der Besitzer ausfindig gemacht werden kann.

Wenn der Besitzer sich aber weigert? Ich mein natürlich theoretisch 😉
(kommt vermutlich auch auf die Diagnose an)
 
ICh glaube , jetzt reichts aber langsam!
Woher nimmst du das Recht, dem Jungen zu unterstellen, dass er 1,. ein "frecher Rotzbengel" sei, und 2. das Tier quäle?

Du kennst doch weder die TE, noch den Jungen... vielleicht hat er sich ja immer liebevollum das Tier gesorgt, durfte es nur nicht ins Haus nehmen?!

sie hat doch gesagt "wohl möglich" von daher sagt sie ja nicht, dass es so ist. aber wenn man nach nem jahr ankommt und die mietz mal für ein paar tage zum spielen holt würde ich mir da auch gedanken machen. wie gesagt: ein jahr war die katze egal. und auch wenn eine katze nicht ins haus darf kann man sich kümmern. meine durften auch jahrelang nicht ins haus sondern erst, seit ich im haus meine eigene wohnung hab. und trotzdem sind sie nicht abgewandert.
 
ich hab noch nie von Unterhaltskosten für ein Tier gehört!

ich hatte das problem noch nicht, ein anderer user hat beschrieben, dass sie zwischendurch kurz bei ihrer freundin gewohnt hat, die nun ihre tiere nicht wieder rausrückt. und irgendwie gning es dann darum, dass sie die freundin zwar auf rückgabe der katzen verklagen könnte, diese aber dann für die zeit, de sie bei ihr waren unterbringungskosten geltend machen könnte. also für futter, streu und so.

und auch das tierheim kann ja anfallende kosten zum teil vom halter zurückfordern, soweit ich weiß

von daher besteht doch ein gweisser anspruch auf kostenübernahme würde ich mal sagen.
 

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