Katzenhaltung in der Wohnung - mündliche Zusage

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Hilfe!
Hab meine beide gerade von der Kastra abgeholt und der Hausmeister hat sie gesehen und meinte "Katzenhaltung ist hier aber nicht erlaubt!".
Mir wurde von meinem Vermieter (eine Wohnbaugesellschaft) dies mündlich aber erlaubt. Ich hätte sogar einen Hund mit einziehen lassen können, was meine Freundin bestätigen kann weil wir zusammen gesucht haben.

Was mache ich nun wenn der Hausmeister petzt und der Vermieter das nun plötzlich vergessen haben will?

Und kennt sich jemand mit Anwälten aus. Bin BaFöGEmpfängern. Gibt es da Hilfen?

Liebe Grüße,
Kim
 
A

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Hallo liebe Kim,

jetzt beruhige Dich doch erst einmal. Was steht denn in Deinem Mietvertrag?
Hat Dich der Hausmeister nach Deinem Namen gefragt, oder weiß der überhaupt wer du bist? Liebe Grüße
 
Hilfe!
Hab meine beide gerade von der Kastra abgeholt und der Hausmeister hat sie gesehen und meinte "Katzenhaltung ist hier aber nicht erlaubt!".
Mir wurde von meinem Vermieter (eine Wohnbaugesellschaft) dies mündlich aber erlaubt. Ich hätte sogar einen Hund mit einziehen lassen können, was meine Freundin bestätigen kann weil wir zusammen gesucht haben.

Was mache ich nun wenn der Hausmeister petzt und der Vermieter das nun plötzlich vergessen haben will?

Und kennt sich jemand mit Anwälten aus. Bin BaFöGEmpfängern. Gibt es da Hilfen?

Liebe Grüße,
Kim

Hallo Kim

Wie Cora schon sagte, mach Dich nochmal bei allen schriftlichen Sachen schlau.
Ansonsten war Deine Freudin ja quasi als "Zeuge" dabei. Noch jemand, der das gehört hat oder vielleicht andere Mieter, zu denen er es gesagt hat? Da bist Du dann schon gut abgesichert.
Weiterhin würde ich sehen, wie sich das entwickelt und dann gleich den Vermieter bitten, das doch noch schriftlich im Vertrag festzuhalten.
Daran denken: Mit Freundlichkeit kommt man weiter. Bevor Du gleich mit einem Anwalt anrückst, würde ich es auf 'lockere' Art versuchen zu klären.
Gerne auch mit Betonungen wie "können sich gerne selbst überzeugen, die Wohnung ist in einem top Zustand" "andere Mieter befragen, sie haben sich nicht beschwert" o.ä.

Grüße
 
danke für die schnellen antworten!
im mietvertrag steht eindeutig das die hunde- und katzenhaltung untersagt ist.

der hausmeister müsste mich kennen weil er mit mir wohnungsübergabe gemacht hat.

ich denke immer sofort so weit und mache mich total verrückt. vielleicht sagt er dem vermieter ja auch gar nichts zumal er mir nicht nachweisen kann, dass ich katzen habe. er hat mich nur mit den transportboxen gesehen. vllt sind sie ja nur zur pflege da...
 
Also das nichts im Mietvertrag steht, ist schon ungeschickt. Ich würde jetzt trotzdem einfach abwarten, ob noch etwas kommt, oder nicht.
Sollte sich jemand melden, dann kann man immer noch weiter überlegen.

Falls es so sein sollte, dann bin ich auch dafür, dass Du das Gespräch mit dem Vermieter persönlich suchst, der Dir die Katzenhaltung mündlich erlaubt hat. Also mach Dir nicht so viele Gedanken. Und die Ausrede mit der Pflegekatze wäre nicht gut..... wenn keine Tiere erlaubt sind. Also einfach ruhig bleiben und ehrlich. Liebe Grüße
 
Wenn im Mietvertrag aussdrücklich Hunde- und Katzenhaltung untersagt ist, dann lebst Du auf einem Pulverfass wenn Du jetzt Katzen hältst!
Du musst das schleunigst mit Deinem Vermieter klären und Dir eine schriftliche (!) Zusage geben lassen!
 
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Wenn Du die mündliche Zusage im Beisein einer Zeugin bekommen hast, dann schreib einen netten Brief an die Wohnungsverwaltung (am besten direkt an den Sachbearbeiter, der auch Deinen Mietvertrag gemacht hat) und schreibe (sinngemäß)

In unserem Gespräch vom ... haben Sie mir die Katzenhaltung in der von mir gemieteten Wohnung ... zugesagt.

Zwischenzeitlich wurde ich jedoch darauf angesprochen, dass Katzenhaltung hier angeblich nicht erlaubt sei.

Ich fühle mich hierüber sehr irritiert, da ja auch die Katzenhaltung mit ein Grund war, die Wohnung anzumieten.

Bitte bestätigen Sie mir auf der Zweitschrift dieses Schreibens, dass in der vorgenannten Wohnung Katzenhaltung durch mich erlaubt ist.

Sinngemäß, wie gesagt, man könnte auch die Hundehaltung noch einbringen.

So hast Du es dann ein für alle Mal aus der Welt und keiner kann Dir mehr Angst machen.

Sollte die Wohnungsgesellschaft sich - trotz Zeugin - weigern, dann solltest Du Dich nach einer anderen Wohnung umsehen. Ich glaube nicht, dass Du die Nerven hast, auf Dauer Deinen Hausmeister oder andere böswikllige Mitmenschen zu "betuppsen".

Und immer im Dunkeln mit den Kenneln raus, klappt auch nicht. Gerade dann läuft man denen über den Weg.

Sieh das Gespräch mit dem Hausmeister als Anlaß, das Ganze auf den richtigen Weg zu bringen!

Liebe Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:
wird dir schon keiner steine in weg legen 😉

hier heist es bei neumieter...
"hunde und katzen nur nach anfrage, exoten verboten eben so das füttern von vögeln auf balkongelände"
oder so ähnlich...

nach tel anfrage hatte ich die zusage für 2 katzen ca. eine woche später im briefkasten 😉
ein jahr später bekam ich "für die von ihnen bewohnte mieteinheit"
eine gesonderte HO wo nur noch Hunde anfragepflichtig sind, rest halt wie gehabt 🙂
 
nach tel anfrage hatte ich die zusage für 2 katzen ca. eine woche später im briefkasten 😉

Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Die TE hat keine schriftliche Bestätigung.

Meiki hat sicher die praktikabelste und sicherste Lösung vorgeschlagen.
 
Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Die TE hat keine schriftliche Bestätigung.

Meiki hat sicher die praktikabelste und sicherste Lösung vorgeschlagen.

ist ja auch nur nett gemeiner hinweis das nette vermieter schnell sind 😉
und das gerne bestätigen 🙂
 
ich warte jetzt erstmal ab und sehe ob überhaupt etwas kommt.

danke für eure antworten 🙂 hier kommen grad neue studenten in die stadt. eine wohnungssuche wäre nicht machbar.
 
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