ciari
Erfahrener Benutzer
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So haben wir das auch immer gehalten und sind damit gut gefahren.Meines Wissens nach kommt es drauf an, ob im Mietvertrag steht "Tiere auf Nachfrage beim Vermieter" oder "Tierhaltung verboten". Sollte die Tierhaltung im Mietvertrag grundsätzlich verboten sein, dann ist die Klausel nichtig. Aber wenn es auf Rücksprache ist, dann hat der Vermieter meines Wissens nach schon eher Möglichkeiten was dagegen zu sagen. Aber so oder so müsste man das im schlimmsten Fall vor Gericht austragen und ob man dann noch ein angenehmes Mietverhältnis hat ist die andere Sache. Daher hab ich immer ausschließlich geklärt vorher was der Vermieter gerne hätte, auch wenn mir bewusst war, dass er eigentlich Haustierhaltung nicht pauschal verbieten kann.
und wie Du richtig sagst, das Verhältnis wird sich dadurch nicht eben bessern und uns ist immer an einem angenehmenVor allem weiß ich leider mittlerweile auch aus Erfahrung, zwar mit einer anderen Thematik, dass so ein Gerichtsverfahren mit Vermieter sich Mal eben 2 Jahre lang ziehen kann.
Joa und in der Zwischenzeit KANN es auch nach hinten losgehen glaube ich, wenn trotz vorliegendem Verbot (sei mal dahingestellt ob wirksam oder nicht) und wirksamer "Zustimmungs-Klausel" (sprich es gibt eine gültige Klausel im Mietvertrag, die die Zustimmung voraussetzt), dann doch eine oder zwei Katzen in die Wohnung einziehen.Vor allem weiß ich leider mittlerweile auch aus Erfahrung, zwar mit einer anderen Thematik, dass so ein Gerichtsverfahren mit Vermieter sich Mal eben 2 Jahre lang ziehen kann.
Das klang vielleicht ein wenig falsch, natürlich möchte ich der Züchterin das Tier nicht einfach abnehmen um ihr zu helfen, absolut nicht!
Ich habe mich ausgiebig umgeschaut, selbstverständlich auch in unseren Tierheimen. Aber aufgrund dessen, dass sie in Einzelhaltung abgegeben werden soll, passte sie ja eben perfekt zu unserer Situation, ebenfalls vom Charakter her. So war das eigentlich gemeint 🙂
Ich würde ja niemals ein Tier unüberlegt oder aus Mitleid kaufen, um Gottes Willen!
Aber zwei aktive Abessinierkitten, Bauernhofkatzen die ständig draußen waren, ein Kater oder anderes würde beispielsweise überhaupt nicht zu uns passen, daher unsere Wahl.
Hey,
Ich hab tatsächlich noch nie etwas in ein Forum geschrieben, möchte jedoch jetzt mal eine Frage loswerden. Bitte lest euch meine komplette Situation durch, vielen lieben Dank! 🙂
Ich lebe seit kurzem in einer Mietwohnung und wollte mir nun eine Katze anschaffen. Ich habe viel Katzenerfahrung und im Elternhaus momentan zwei Bengalen und ehemals eine geliebte Siamkatze gehabt.
Die beiden Bengalen habe ich bei meinen Eltern gelassen, da sie es dort aufm Dorf echt gut haben und ich ihnen das tolle Leben nicht nehmen wollte.
Achtung: Ich rede hier von einer Katze, da diese WIRKLICH begründet als Einzelkatze abgegeben wird!
Nun habe ich den Vermieter gefragt, ob Katzenhaltung okay wäre, woraufhin er meinte dass das ginge und er dann nur die Angaben zum Tier braucht (Alter, Geschlecht und Rasse).
Daraufhin fing ich an mich umzuschauen, wollte erst gerne wieder zwei Siamkitten, bin dann jedoch auf eine Anzeige für eine bereits 1,5 Jahre alte Bengalin gestoßen, die in Einzelhaltung abgegeben werden soll/muss.
(Nur als Info: Die Züchterin ist wirklich ein Herzensmensch und kennt sich extrem aus, sie kennt ihr Tier und weiß, dass sie in Einzelhaltung ein tolles Leben haben wird, da andere Katzen mit ihr nicht klarkommen (nicht nur ihre eigene Bengal-Gruppe) und ihr irgendwie die Kommunikation zu anderen Katzen fehlt.)
Ich wollte ihr gerne helfen und ihr die Katze abnehmen, daher habe ich sie mir angeschaut und mich auch in den kleinen Engel verliebt. Dem Vermieter teilte ich dann alle Angaben zur Katze mit. Er wollte mir dann eine Genehmigung senden.
Schließlich telefonierte ich mit dem Vermieter (wegen einem Problem) und fragte ihn dann am Ende des Gespräches, wie es jetzt mit der Genehmigung aussieht. Seine Antwort war “sieht gut aus, sollte kein Problem sein. Ich schicke Ihnen dann die Genehmigung.” Für mich klare Worte. Er erwähnte nicht, dass er nochmal seinen Chef oder sonstigen Fragen müsse!
Tja, Katze angezahlt, 4 Tage (!) später bekam ich dann eine Mail. Da hieß es, dass im Haus gerne Katzen erlaubt sind, jedoch nach Absprache mit dem Chef und dem Eigentümer rauskam, dass eine Bengalkatze leider nicht gehalten werden dürfte. Bei Hunden kann ich’s ja verstehen wenn ein Rottweiler oder sowas nicht gehalten werden soll, aber bei Katzen? Das Ding ist halt, dass die Bengalin (kastriert) ein mega ruhiges Wesen hat, was sehr untypisch für Bengalen ist. Sie ist eher die Stille und kuschelige. Meiner Meinung nach ist doch jede Katze unterschiedlich. Ob ich jetzt eine ruhige Bengalin halte oder eine komplett verrückte EKH aus dem Tierheim die dann in der Gardine rumhängt und Wände zerkratzt, jede Katze hat doch ihr eigenes Wesen?
Darf der Vermieter einzelne Rassen verbieten? Im Internet habe ich das Thema nur für Hunde gefunden, wo es sich dann um eine von der EU (oder so) erstellte Liste mit gefährlichen Rassen handelt.
Darf der Vermieter mir überhaupt nach seiner mündlichen Bestätigung absagen, obwohl er über die Rasse schon Bescheid wusste und ich die Katze bereits angezahlt habe?
Musstet ihr die Rasse der Katze bei eurer Genehmigung angeben?
Was ist denn, wenn ich sage, es würde sich um eine EKH-Mischlingskatze handeln, das kann er doch gar nicht kontrollieren?
Liebe Grüße
Bengalen gehören nicht in reine Wohnungshaltung
Frag die Admin – jemand anders wird dir nichts mehr dazu sagen dürfen. Die Auskunft eines sachkundigen, selbst Katzen haltenden Vermieters gilt hier ja als unzulässige Rechtsberatung.Ich würde z.B. aus moralischen Gründen keinen Vermehrer in meinem Haus haben wollen, aber ist das ein gesetzlich srsndfester Grund Katzenhaltung zu untersagen?
Ich hab recht zu Anfang glaube ich zwei Links gepostet, auf anderen Seiten, auch von Fachanwälten steht es aber glaube ich ähnlich:Nicht desto trotz, ist für mich die Frage was darf der Vermieter und was nicht. Würde mir ein Haus gehören. Ich würde z.B. aus moralischen Gründen keinen Vermehrer in meinem Haus haben wollen, aber ist das ein gesetzlich srsndfester Grund Katzenhaltung zu untersagen?
Versuchen würde ich es definitiv auch erst persönlich....wobei man meiner Meinung nach nicht außen vor lassen darf dass es hier um ein persönlichen Verhältnis geht. Klar kann man jemanden per Gericht zu etwas zwingen, aber danach ist sehr wahrscheinlich das zwischenmenschliche Verhältnis kaputt und die ganze Vermietangelegenheit hochgradig problematisch.
Darum würde ich als erstes ein persönliches Gespräch suchen.
Nein das ist nicht fair und ich würde sowas nicht machen, da man als Vermieter darauf achtet, alle Mieter gleich zu behandeln.Ich hätte mal eine Frage an die Vermieter:
Findet ihr es okay, einem Mieter Katze, Hund UND mehrere meldungspflichtige Frettchen, die in der Wohnung rumlaufen, zu erlauben, und einem anderen Mieter keine dritte Katze? Ich finde das ziemlich willkürlich und nicht fair und weiß nicht, ob ich mich weiter um die Genehmigung einer dritten Katze bemühen sollte oder ob drei meldepflichtige Tierarten, von einer Art gleich 5 oder 6, was gaaanz anderes sind als drei Katzen … 😐
Hoffe, das passt hier in den Thread, sonst einfach löschen.
hab dir PN geschriebenFinde ich auch, @Pattsy. Und vor allem wurde mir gesagt, wenn sie mir eine dritte Katze erlauben, müssten sie das ja bei allen so machen, deswegen keine Ausnahme. Und dann hat diese große Wohnungsgesellschaft ein Magazin, wo über eine Mieterin mir drei Tierarten und der großen Tierfreundlichkeit als Vermieter geworben wird. Die Dame ist nicht aus der direkten Nachbarschaft, aber eben auch Mieterin dieser Wohnungsgesellschaft in der selben Stadt, und ihre Wohnung sogar kleiner als meine. Ja, es ist ein anderer Stadtteil und ein anderer Wohnbock, der vielleicht jemand anderem gehört – ich komm mir trotzdem leicht ver****** vor …
Was würdest du machen, wenn ein Mieter dich fragt, ob er eine 3. als Bindeglied dazu nehmen kann? Ich mein, hier im Forum haben sehr viele 2+ 🤔Also nicht mehr wie 2 Katzen pro Wohnung