...auch wieder so eine Geschichte, warum man einfach mal mit dem Landwirt, wenn man sich irgendwo über den Weg läuft eine Runde ratschen kann. Und mal zuhören kann, was er so über sich und seine Landwirtschaft und die Landwirtschaft im allgemeinen, Sorgen und Nöte, Verordnungen, politsches etc. erzählt.
Da lernt man so einiges Neues dabei und auch das Landwirtschaft und Landwirtschaft und Landwirtschaft nicht pauschal über einen Kamm zu scheren ist. Das es total unterschiedliche Betriebe gibt wie die sehr großen voll durchtechnisierten bis hin zum handwerklichen Demterbauern im Nebenerwerb. Vom grossen Massenhühnerbetrieb zum kleinen Waldschweinebauern etc.
Auch kannst du erfagen wann so seine Zeiten sind, wann er mit schwerem Gerät bei dir vorm Haus unterwegs ist und kannst dich dann besser darauf einstellen.
...und ist seit 2015 in Europa zum Glück nur noch sehr stark eingeschänkt anwendbar. Für den Haus-und Kleingartenbereich bekommt man es z.B gar nicht mehr angeboten. Und wer dennoch seine Altbestände in seiner Einfahrt vernebelt und dabei erwischt wird kann (kein Scherz) mit bis zu 50.000 Euro strafe belegt werden. Was natürlich der Höchstsatz ist und bei Haus-/Gartenbesitzern nicht in der Höhe angwendet wird, aber Strafen von irgendwas um die 1000,00 bis 5000,00 Euro wurden hier durchaus schon verhängt. Nachweißpflicht liegt hier auch nicht bei den Behörden, sondern der Haus-/Gartenbesitzer muss beweisen, dass er die Mittel nicht eingesetzt hat.
In der Regel nimmt das Amt eine kleine Bodenprobe und die bringt dann die Wahrheit recht schnell zu tage.