Mietminderung bei ständigem Katzenbesuch möglich

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Muss man akzeptieren. Nicht jeder will eine fremde Katze in der Wohnung haben.
 
Auch wenn ich mich damit in die Nesseln setze, ich finde die Entscheidung gut.
Dann kommt's aber wirklich irgendwann so weit dass niemand mehr an Leute mit Katzen vermieten möchte - denn die Probleme sind ja vorprogrammiert und wenn dann der Nachbar kommt und die Mietminderung bei einem einklagt (und genau das wird ja durch das Urteil möglich) ist doch klar wie's weitergeht...
 
Man muss aber auch Verständnis haben, wenn jemand keine Lust auf Katzenbesuch hat.

Allergiker, Leute mit Phobien oder ganz einfach jemand, der keine Katzen in der Wohnung möchte.

Man kann nicht erwarten, dass jeder Katzen gut findet und sich über Katzenbesuch freut. Ich fände es ganz schön dreist, wenn ich erwarten würde, dass man das einfach dulden muss.

Ich möchte ja auch nicht, dass Nachbars unerzogener Hund hier "einbricht" und meine Katzen herumscheucht.....
 
Ich finde die Entscheidung eher traurig, weil sie überhaupt nicht berücksichtigt, dass wir alle aufgrund unseres Wohlstands mit asphaltierten Straßen, fahrenden Autos etc. pp den Lebensraum der Tiere immer mehr einschränken. Und weil das so ist, finde ich, sollte vom Spezis Mensch ein klein wenig mehr Toleranz aufgebracht werden, die sich in Verantwortung gerade auch für andere Lebewesen ausdrückt. Man kann das auch gegeneinander halten: "Mich stört die Anwesenheit dieses Tieres. Aber wieviel Leid tue ich dem Tier an, wenn ich durch meinen Willen seinen Lebensradius verkleinere, indem ich das verbieten lasse? Steht das überhaupt im Verhältnis? Für den gestörten Nachbarn natürlich nicht. Er hat vermutlich gar nicht drüber nachgedacht oder es ist ihm egal. Vielleicht weil ihm Tiere grundsätzlich egal sind. ... Für mich ist das eine arme Welt.

Durch so ein Urteil wird die Möglichkeit, Freigängern ein Leben zu ermöglichen schon wieder erschwert. Ich hätte mir gewünscht, dass es keinen Anspruch an Vermieter gäbe und das Nachbarn das untereinander klären dürften. Und wem es nicht passt, müsste dann notgedrungen ausziehen. Wen darf man denn anklagen, wenn gerade mal eine Taube etwas auf der Windschutzscheibe hinterlässt?
 
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Durch so ein Urteil wird die Möglichkeit, Freigängern ein Leben zu ermöglichen schon wieder erschwert. Ich hätte mir gewünscht, dass es keinen Anspruch an Vermieter gäbe und das Nachbarn das untereinander klären dürften. Und wem es nicht passt, müsste dann notgedrungen ausziehen. Wen darf man denn anklagen, wenn gerade mal eine Taube etwas auf der Windschutzscheibe hinterlässt?

Ach nein. Der Nachbar muss ausziehen, wenn er sich an einer fremden Katze in seiner Wohnung stört? Na das ist ja dann wirklich einer guten Nachbarschaft förderlich 🙄
Eine Taube gehört niemanden - blöder Vergleich.
Wenn es meine Katze wäre, die in eine andere Wohnung geht, würde ich anbieten Fliegengitter für Fenster bzw. Terrassentüre zu bezahlen.
 
Man muss aber auch Verständnis haben, wenn jemand keine Lust auf Katzenbesuch hat.

Allergiker, Leute mit Phobien oder ganz einfach jemand, der keine Katzen in der Wohnung möchte.
Klar, keine Frage.
Aber wenn man ein Fenster offen lässt, muss man schon gucken was da so alles reinkommt.
Man kann ja auch nicht die Miete mindern weil's zum Fenster reinregnet wenn man's offen stehen lässt.
Die Funktion eines Fensters ist eben nicht nur dass man's aufmachen kann sondern eben auch dass man's zumachen kann.

Bei mir sind auch schon Vögel uneingeladen in der Bude rumgeflattert - von Nachbarskatz ganz zu schweigen.

Ich denke hier geht's in der Hauptsache schon drum dass da Geld rauszuholen ist - und beim Nachbarn kann man's ja dann einklagen.
 
Ach nein. Der Nachbar muss ausziehen, wenn er sich an einer fremden Katze in seiner Wohnung stört? Na das ist ja dann wirklich einer guten Nachbarschaft förderlich 🙄
Eine Taube gehört niemanden - blöder Vergleich.
Wenn es meine Katze wäre, die in eine andere Wohnung geht, würde ich anbieten Fliegengitter für Fenster bzw. Terrassentüre zu bezahlen.
Der Nachbar muss doch gar nichts. Ich meinte, wenn es keinen Rechtsanspruch auf Mietminderung in dieser Frage gäbe, dann müsste man sich halt arrangieren. Dein Vorschlag dazu ist ja ausgesprochen nett. Nur wenn mir grundsätzlich irgend etwas nicht gefällt in meinem häuslichen Umfeld, was ich nicht ändern kann, dann käme ich auf die Idee, langfristig etwas anderes suchen zu wollen, wo dieses Problem vielleicht nicht auftritt.

Und was die Taube angeht, das war jetzt so dahin gesagt, aber so abwegig ist es letztlich nicht. Wenn jeder verinnerlicht hätte, dass er Mitverantwortung für Tiere trägt, dann könnte man das mit in den Vergleich ziehen. Wenn ich mich um eine herumstreunende Katze kümmere und mich ihrer annehme, dann bin ich gleich in der Haftung gegenüber anderen Menschen, wenn zufällig dieses Tier etwas kaputt macht oder sonstwas. Dadurch dass ich mich kümmere, ist das Tier in meinen "Besitz" übergegangen. Gegen diese Denke sträube ich mich innerlich. Weil ich denke: Ich habe in dem Moment des Kümmerns ein Bisschen von unser aller Verantwortung übernommen und ich finde es dann überzogen, mich auch noch für die Taten des Streuners belangen zu können.

Ich weiß nicht, ob Du nachvollziehen kannst wie ich hier denke. Wenn ich die Taube aus dem Beispiel von vorhin vor meinem Haus anfüttern würde und Nachbars Auto hätte jeden Tag einen Klecks drauf. Ja - dann wärs auf einmal meine Taube. Zumindest wäre sie durch mein Zutun öfter da und in dem Fall könnte man mich zur Rechenschaft ziehen, das Füttern zu unterlassen. Das wäre dann rechtlich etwas anders zu bewerten, geht aber in die Richtung.
 
Wenn das Wetter sich zuzieht und man Regen erwarten kann, macht man zu, klar. Das passt also nicht, der Vogel auch nicht, denn das ist ein Wildtier, dass sich aus Versehen in deiner Wohnung befunden hat. Der war bestimmt auch froh, das er mit heiler Haut davongekommen ist.
Eine fremde Katze aber, die einfach so reinkommt ist schon was Anderes. Das muss man nicht dulden und auch nicht mögen. Würde ich auch nicht wollen. Deswegen ist man aber kein Unmensch oder schränkt das arme arme Tier furchtbar in seinem Freiheitsdrang ein.
Wenn eine fremde Katze mich in meiner Freiheit so sehr einschränkt, das ich nicht einmal bei offenem Fenster dösen oder ein Buch lesen oder what ever tun kann, wobei ich eben das Fenster nicht direkt im Auge habe, wäre ich auch not amused. Und das Fenster immer geschlossen halten, ist ja wohl nicht zumutbar.
Und was Katzen alles so an Unsinn im Kopf haben, wo nachher überall Haare liegen und womöglich sogar Pipiunfälle zu finden sind, wissen wir alle.
Ich würde mich auch wehren. Ums Geld würde es dabei nicht gehen.
 
Ums Geld würde es dabei nicht gehen.
Bei diesem Urteil ging's aber ja ganz klar um's Geld...

Ansonsten hast Du natürlich Recht, aber dann muss man halt schauen dass man Abwehrmaßnahmen trifft, z.B. Fliegengitter.
 
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Wieso muss man bei sowas immer den Rechtsweg gehen?
Ich bin eigentlich eher der meinung man sollte immer zuerst versuchen das Gespräch zu führen.
Aber gut unsere Gerichte haben ja nicht genug zu tun und dann noch

Nachbarn
 
Das hat sich aber erst bei dem Gerichtsverfahren ergeben. Dem Nachbarn ging es primär nicht um Geld, sondern um seine Ruhe vor der Katze.
Da er mit dem Vermieter nicht weitergekommen ist (und wahrscheinlich auch mit dem katzenbesitzendem Nachbarn nicht) blieb nur der Gang vors Gericht.
 
Wieso muss man bei sowas immer den Rechtsweg gehen?
Ich bin eigentlich eher der meinung man sollte immer zuerst versuchen das Gespräch zu führen.
Der Mieter hat ja anscheinend versucht mit seinem Vermieter zu reden - der ihn an die Nachbarn verwiesen hat und selbst darin keinen Grund für eine Mietminderung sah.
Ich tippe mal daraufhin hat der Mieter über die Ankündigung einer Mietminderung den Vermieter unter Druck gesetzt...

Ich versteh garnicht wie das so weit kommen kann - ich hatte hier in der Einliegerwohnung auch mal eine Allergikerin und Nachbarskatz hat regelmässig versucht einen Besuch zu machen - die wurde dann halt ein paar Mal ausdrücklich verscheucht (auch mit der Wasserspritze) und hat's dann gelassen...
Ganz so unerziehbar sind Katzen ja nun auch nicht dass man ihnen da keine Grenzen setzen könnte...
 
Da er mit dem Vermieter nicht weitergekommen ist (und wahrscheinlich auch mit dem katzenbesitzendem Nachbarn nicht) blieb nur der Gang vors Gericht.
Warum dann die Mietminderung und nicht eine Unterlassungsklage oder sowas?
Sinn ergibt das in meinen Augen nicht. Durch die Mietminderung ist der Vermieter gezwungen den Nachbarn zu verklagen, dem Mieter kündigen kann er im Normalfall ja nicht.
Die Mietminderung hilft dem Mieter auch nicht wirklich weiter gegen die Katzenbesuche - im Geldbeutel aber schon.

Ich bin überzeugt dass es da nur ums Geld ging.
Oder darum den Vermieter zu ärgern.
 
Was hat denn der Vermieter mit Nachbarskatze zu tun?
Ich sehe da mal eindeutig den Nachbarn in der Pflicht und nicht den vermieter
 
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Ich verstehe das Problem gar nicht. Wenn man eine Katze verscheucht mit lautem Klatschen, von mir aus noch mit ne Wasserpistole, dann bleiben die von selber weg. Einer meiner Kater schaut auch gerne mal in fremde Wohnungen. Eine Nachbarin will das nicht und hat ihn zweimal verscheucht und schon macht er um diese Wohnung einen Bogen. Katzen sind doch nicht blöd und lernen so was sehr schnell.

Und mir ist sowieso lieber, dass meine Katzen lernen, dass sie nicht überall ihre Nasen reinstecken als wenn Nachbarn sie anlocken oder sogar füttern wollen, das ist nämlich eigentlich das grössere Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat denn der Vermieter mit Nachbarskatze zu tun?
Die Mietminderung schmälert die Miete die im Normalfall ja an den Vermieter bzw. Eigentümer geht. Der Vermieter wird so gezwungen etwas zu unternehmen, in diesem Fall eben mit dem Nachbarn wegen der Katze zu sprechen.
 
Warum dann die Mietminderung und nicht eine Unterlassungsklage oder sowas?
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Ich bin überzeugt dass es da nur ums Geld ging.
Oder darum den Vermieter zu ärgern.

Das eine Mietminderung in diesem Fall berechtigt ist, hat ja erst das Gericht festgestellt.
 
Klar, dass das wieder zur Vermieter-Sache gemacht wird :grr:
Was hat der denn damit zu tun?

Können das nicht Katzenbesitzer und Mieter untereinander klären.. meine Güte..
Wer möchte bei solchen Urteilen noch vermieten 😕
 

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