Mietminderung bei ständigem Katzenbesuch möglich

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Das eine Mietminderung in diesem Fall berechtigt ist, hat ja erst das Gericht festgestellt.
Warum ging das denn überhaupt vor Gericht?
Doch wohl weil der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptieren wollte!
Vor Gericht standen ja der Vermieter und der Mieter - und nicht Nachbars Katze oder der Nachbar. Die kommen erst später dran wenn der Vermieter beim Nachbarn das Geld einklagen will.
 
A

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Wer möchte bei solchen Urteilen noch vermieten 😕
EBEN - das finde ich nämlich auch das schlimmste daran (wie ich auch gleich eingangs schrieb).
Irgendwann will niemand mehr an Katzenhalter vermieten. Und bei solchen Geschichten wo dann auch noch das gute Verhältnis mit dem Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen wird erst recht nicht.
 
Hab grad einen anderen Artikel gefunden zum Urteil (Text 99% gleich) bei dem aber die ÜBERSCHRIFT ganz gut ausdrückt wo ich das Hauptproblem sehe:

Miete mindern bei Besuch der Nachbarskatze

Ein Urteil des Potsdamer Amtsgerichts könnte direkte Auswirkungen auf das vielleicht bisher gute Verhältnis zwischen Katzenbesitzer und Vermieter haben. Laut des Urteils können nämlich andere Mieter die Miete mindern, wenn sie sich von der Katze des Nachbarn gestört fühlen.
Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Miete-mindern-bei-Besuch-der-Nachbarskatze
 
Warum ging das denn überhaupt vor Gericht?
Doch wohl weil der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptieren wollte!
Vor Gericht standen ja der Vermieter und der Mieter - und nicht Nachbars Katze oder der Nachbar. Die kommen erst später dran wenn der Vermieter beim Nachbarn das Geld einklagen will.

hmm, ok, trotzdem glaube ich nicht, dass dies der erste Beweggrund war. Der war einfach , dass er Ruhe vor der Katze haben wollte und vom Vermieter wollte, dass dieser seinem anderen Mieter irgendein Verbot bezüglich der Katze macht. Da gings noch nicht ums Geld. Da der Vermieter aber nicht drauf eingegangen ist, hat der Mieter halt geklagt. Ja und ab da ging es sicher ums Geld, denn wenn einem etwas an der Wohnsituation nicht gefällt, was vom Vermieter zu lösen wäre, geht es immer um eine Mietminderung.
 
Wie gut, dass ich hier einen lieben Vermieter habe und auf der Etage 3 nette Nachbarn.

Unsere Zicke ist ja vor zwei Wochen ausgezogen.

Ich hätte hier das Problem: 40 Wohneinheiten und alles Eigentumswohnungen, also hat fast jeder Mieter hier einen anderen Vermieter. Daher würde ich auch gar nicht auf den Trichter kommen, bei nachbarschaftlichen Problemen meine Vermieter zu belästigen.
Es wird entweder mit dem Nachbarn geregelt oder eben, im äußersten Notfall, über die Verwaltung.
Klar wenn an der Wohnung selber etwas wäre, was mein Vermieter nicht beheben will dann ist er in der Pflicht, aber Nachbarschaftsstreitigkeiten?

Edit: Ich sehe da ein Amtsgerichturteil, das heißt, das AG Köln könnte schon wieder ganz anders urteilen mit einem anderem Richter. Ist also nicht bundeseinheitlich
 
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Wie soll denn bitte der Vermieter die Katze davon abhalten beim Nachbarn durch die offene Tür oder Fenster zu marschieren? Soll er mit der Katze ein ernstes Wort reden oder ihr eine Unterlassungserklärung schreiben?

Leute, seid doch mal realistisch. Der Mieter, muss die Katzen eins, zweimal oder dreimal verjagen und die Katze will da nicht mehr hin. Was ist denn bitte daran so schwer?

Der Vermieter hat doch sehr vernünftig gehandelt, die beiden Streitparteien aufgefordert miteinander zu reden und dann kann der Halter dem Mieter Tipps geben wie man ganz einfach den Katzenbesuch verhindert.

Ist doch toll, dass der Vermieter nicht einfach dem Halter den Freigang seiner Katze unterbunden hat, weil sich Mieter X gestört fühlt. So was ist doch ein echtes Desaster. Jeder der Freigänger hat, weiss dass man doch nicht einfach so den Freigang streichen kann.
 
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Wer möchte bei solchen Urteilen noch vermieten 😕

Was man aber in diesem fall nicht weiß, ist, was der Mieter unternommen hat, bevor er sich an den Vermieter gewandt hat. Vielleicht hat er mit dem Nachbarn geredet, vielleicht sogar mehrmals. Vielleicht hat der Nachbar ihm direkt ins Gesicht gelacht? Und er hat sich in seiner Hilflosigkeit erst dann an den Vermieter gewendet, der ihm dann auch eine Abfuhr gab.
Wem man hier den schwarzen Peter für das Entstehen solcher Urteile zuschieben kann oder eben nicht kann, ist schwer zu sagen.
 
Der war einfach , dass er Ruhe vor der Katze haben wollte und vom Vermieter wollte, dass dieser seinem anderen Mieter irgendein Verbot bezüglich der Katze macht.
Langsam - Du gehst jetzt davon aus dass es sich um einen Nachbarn im selben Haus handelt. Das wiederum wäre - laut neuerer Rechtsprechung - recht einfach zu lösen für den Vermieter, da könnte er nämlich die Katze schlichtweg verbieten (ja, das gibt die neue Rechtsprechung leider her), selbst wenn die da schon 20 Jahre wohnt.
Ich bin jetzt die ganze Zeit davon ausgegangen dass es sich um die Katze des Nachbarn in einem anderen Haus handelt (vielleicht auch deshalb weil ich die Situation hier sozusagen live hab).
Dann hat der Vermieter eben keine Handhabe - außer mit dem Katzenhalter bzw. dessen Vermieter zu verhandeln bzw. im Ernstfall eben dann auch vor Gericht zu ziehen (wobei relativ klar sein dürfte dass die Katze da dann nicht abgeschafft werden muss - gibt ja genug Urteile bezüglich Häuflein im Nachbargarten usw.).

Letztendlich macht das zwar keinen Unterschied bezüglich der Rechtmässigkeit der Mietminderung - aber einen sehr großen im Nachbarschaftsverhältnis.

Ich find alles was in diese Richtung geht mittlerweile nur noch bescheuert - und kann jeden verstehen der deshalb keine Katzenhaltung mehr erlauben möchte, die Probleme werden ja immer hanebüchener die man dabei bekommen kann.

Da gings noch nicht ums Geld. Da der Vermieter aber nicht drauf eingegangen ist, hat der Mieter halt geklagt.
Dann würde mich aber echt mal interessieren wie genau die Klageschrift denn lautete...

Ja und ab da ging es sicher ums Geld, denn wenn einem etwas an der Wohnsituation nicht gefällt, was vom Vermieter zu lösen wäre, geht es immer um eine Mietminderung.
Wäre interessant zu erfahren ob man hier nicht auch mit "gemietet wie gesehen" argumentieren könnte - der Mieter hatte die Möglichkeit sich vorab über das Vorhandensein von Katzen in der Umgebung schlau zu machen. Und dass in einer Erdgeschosswohnung das Offenlassen der Fenster noch mehr bewirken kann als Luftaustausch und Reinregnen dürfte dem gesunden Menschenverstand bekannt sein.
Mag keiner in Revision gehen?
 
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Kalintje, Du bist wieder da:pink-heart:

Und ja, was soll der Vermieter tun? Sich auf die Lauer legen? Die Katze abmahnen?

So aus meiner naiven Sicht raus: Mietminderung wären für mich Geschmiere im Treppenhaus, ständig randalierende Mitmieter, Heizungsausfall, Ausfall von warmen Wasser, Müll, der nicht beseitigt wird.

Aber Katzenbesuch? Oki, klar, auch Katzenmenschen mögen keinen Besuch von fremden Katzen.

Aber mal weiter gedacht, wenn solche Urteile Schule machen: wer vermietet dann noch an Menschen, die Katzen haben??😕
 
Wem man hier den schwarzen Peter für das Entstehen solcher Urteile zuschieben kann oder eben nicht kann, ist schwer zu sagen.
Wer die wahren Leidtragenden sind ist aber blöderweise leicht zu sagen:
Es sind der Katzenhalter und der Vermieter.
 
Langsam - Du gehst jetzt davon aus dass es sich um einen Nachbarn im selben Haus handelt.

Das stimmt. Auf die Idee, dass es sich bei dem Vermieter gar nicht um den Vermieter beider Parteien handeln muss, bin ich überhaupt nicht gekommen. 😳
 
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Das stimmt. Auf die Idee, dass es sich bei dem Vermieter gar nicht um den Vermieter beider Parteien handeln muss, bin ich überhaupt nicht gekommen. 😳
Wie gesagt, ich hatte die Situation ja selbst schon: Erdgeschosswohnung an Allergikerin vermietet (da hatte ich selbst noch keine Katzen) und Nachbarskatze (also Katze des Eigentümers und Bewohners des Nachbarhauses) die dort regelmässig Besuche machen wollte. Die Mieterin hat sich darüber aber nie beschwert sondern die Katze einfach verscheucht - so wie es wohl jeder normale Mensch tun würde.
 
Das stimmt. Auf die Idee, dass es sich bei dem Vermieter gar nicht um den Vermieter beider Parteien handeln muss, bin ich überhaupt nicht gekommen. 😳

Genau das Problem hätten wir hier im Haus: Mehrere Wohnungen, mehrere Vermieter.
Das einzige was bei rumkommen könnte, wäre dass die Eigentümergemeinschaft beschließen könnte Katzenhaltung zu verbieten.
Und wer ist dann der gearschte? Der Katzenhalter und die Vermieter mit Mietern die Katzen haben. Und dann kann ich sagen, werden sie ihre Wohnungen leerstehen haben, denn hier bekommt man seine Wohnungen nicht so schnell vermietet (sehe ich an den drei leerstehenden Wohnungen)
 
Genau das Problem hätten wir hier im Haus: Mehrere Wohnungen, mehrere Vermieter.
Das einzige was bei rumkommen könnte, wäre dass die Eigentümergemeinschaft beschließen könnte Katzenhaltung zu verbieten.
Und wer ist dann der gearschte? Der Katzenhalter und die Vermieter mit Mietern die Katzen haben.
Selbst wenn es einen solchen Beschluss gäbe, dann geh ich mal davon aus, dass zumindest die "alten" im Bestand befindlichen Katzen, Bestandsschutz haben.
Dann dürften die Halter nur keine neuen anschaffen.
Also wenn man damit anfangen will ... leider alles Mist.
 
EBEN - das finde ich nämlich auch das schlimmste daran (wie ich auch gleich eingangs schrieb).
Irgendwann will niemand mehr an Katzenhalter vermieten. Und bei solchen Geschichten wo dann auch noch das gute Verhältnis mit dem Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen wird erst recht nicht.

Stimmt, du hattest es gleich geschrieben. Ist mir halt auch sofort aufgestoßen.

Was man aber in diesem fall nicht weiß, ist, was der Mieter unternommen hat, bevor er sich an den Vermieter gewandt hat. Vielleicht hat er mit dem Nachbarn geredet, vielleicht sogar mehrmals. Vielleicht hat der Nachbar ihm direkt ins Gesicht gelacht? Und er hat sich in seiner Hilflosigkeit erst dann an den Vermieter gewendet, der ihm dann auch eine Abfuhr gab.
Wem man hier den schwarzen Peter für das Entstehen solcher Urteile zuschieben kann oder eben nicht kann, ist schwer zu sagen.

Ich muss da echt lachen ..'in seiner Hilflosigkeit an den Vermieter gewendet'.. ich finde das echt süß. Und ich schreibe das mal als Vermieter, der schon Mieter hatte, die wollten sogar die Glühbirnen von mir gewechselt haben... :grr:

Ein Vermieter kann doch nicht für alles verantwortlich sein, das macht mich echt wütend. Was sollen solche hirnrissigen Urteile?
Der Mieter hätte den Nachbarn doch genauso verklagen können, wieso wird der Vermieter mit reingezogen?

Mal völlig davon abgesehen, wie katzenfeindlich ein solches Urteil ist..
 
Das einzige was bei rumkommen könnte, wäre dass die Eigentümergemeinschaft beschließen könnte Katzenhaltung zu verbieten.
Nö - das dürfen sie ja dank neuerer Rechtsprechung eben nicht. Katzenhaltung verbieten geht ja nur noch wenn ein Nachbar sich gestört fühlt (was blöderweise immer erst dann der Fall ist, wenn die Katze schon da wohnt - aber sowas interessiert Juristen wohl weniger).

... denn hier bekommt man seine Wohnungen nicht so schnell vermietet (sehe ich an den drei leerstehenden Wohnungen)
Alles eine Frage des Preises...
 
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Selbst wenn es einen solchen Beschluss gäbe, dann geh ich mal davon aus, dass zumindest die "alten" im Bestand befindlichen Katzen, Bestandsschutz haben.
Sowas wie Bestandsschutz gibt's da nicht. Wenn ein Nachbar sich gestört fühlt kann die Katzenhaltung verboten werden, egal wie lang die Katze und der Gestörte da wohnen.
 
Der Mieter hätte den Nachbarn doch genauso verklagen können, wieso wird der Vermieter mit reingezogen?
Nö, den Nachbarn hätte er ja eben nicht verklagen können. Der hat 'ne Freigangskatze und so wie andere Urteile dann besagen kann man sich über Häufchen im Garten nicht beschweren, die "Hausbesuche" müssten da in die gleiche Schublade gehören.
Deshalb ja die Mietminderung und die Argumentation dass der Wohnwert durch die Katzenbesuche niedriger wäre - so kann erzwungen werden dass was passiert.
Nächster Schritt wäre dass der Vermieter den Nachbarn verklagt um die Mietminderung wieder reinzukriegen - was mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht klappen wird.
Ob der Mieter unter diesen Umständen da noch lange wohnen bleibt wäre die nächste Frage...

Außerdem würde mich interessieren wie hoch die Mietminderung eigentlich ist...
 
Trifiliv;4666570 Ich muss da echt lachen ..'in seiner Hilflosigkeit an den Vermieter gewendet'.. ich finde das echt süß. ..[/QUOTE hat gesagt.:
Ich stelle mir gerade bildich vor, wie der Mieter den Vermieter anruft:

Mieter: Hilfe, auf der Terasse sitzt eine echte Hauskatze, mindestens 4 kg und sie schaut durch das Fenster. Was soll ich tun? Man weiss doch, dass diese Raubtiere Verwandte in Afrika haben, die Tiger und Löwe heissen. Jezt hat sie mich gesehen und kommt auf mich zu. Oh Gott, sie kommt durch die offene Terassentür. Helfen sie mir!!!!!!!!!!!!!11

Vermieter: Bitte sprechen sie sich mit dem Halter ab. Ansonsten verscheuchen sie die Katze einfach. Klatschen sie laut in die Hände und rufen sie "Raus mit Dir"'.

Mieter: Nein, nein, nein. Diese Verantwortung lehne ich ab. Nachher bekommt die Katze noch ein Trauma weg durch das Klatschen. Je genauer ich sie mir anschaue, desto mehr gleicht sie einer teueren Rassekatze. Nachher verklagt mich der Besitzer noch, weil die Katze einen Hörsturz bekommt durch meine Klatscherei. Nee, ich gehe lieber zum Anwalt. Möge ein deutsches Gericht mir helfen, die haben eh so wenig zu tun.
 
Ich stelle mir gerade bildich vor, wie der Mieter den Vermieter anruft:

Mieter: Hilfe, auf der Terasse sitzt eine echte Hauskatze, mindestens 4 kg und sie schaut durch das Fenster. Was soll ich tun? Man weiss doch, dass diese Raubtiere Verwandte in Afrika haben, die Tiger und Löwe heissen. Jezt hat sie mich gesehen und kommt auf mich zu. Oh Gott, sie kommt durch die offene Terassentür. Helfen sie mir!!!!!!!!!!!!!11

Vermieter: Bitte sprechen sie sich mit dem Halter ab. Ansonsten verscheuchen sie die Katze einfach. Klatschen sie laut in die Hände und rufen sie "Raus mit Dir"'.

Mieter: Nein, nein, nein. Diese Verantwortung lehne ich ab. Nachher bekommt die Katze noch ein Trauma weg durch das Klatschen. Je genauer ich sie mir anschaue, desto mehr gleicht sie einer teueren Rassekatze. Nachher verklagt mich der Besitzer noch, weil die Katze einen Hörsturz bekommt durch meine Klatscherei. Nee, ich gehe lieber zum Anwalt. Möge ein deutsches Gericht mir helfen, die haben eh so wenig zu tun.

:omg: :muhaha::muhaha::muhaha:
 

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