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Es mag keine große Rolle spielen, aber wenn ein Anwalt ein Urteil über einen gleichgelagerten Fall vorlegt, kannst du nicht ausschließen, dass es das Gericht beeinflusst.
Mir fällt hier gerade echt die Kinnlade runter. Mir ist nicht ganz klar, weshalb hier auch vertragswidrigen Gebrauch geurteilt wurde.
Der Vermieter tut mir leid; der hat jetzt noch mehr Ärger am Hals und sollte tunlichst in Berufung gehen - mit einem richtig guten Anwalt.
Daneben natürlich auch die Mieterin mit der Katze; ich hoffe sie ist Mitglied beim deutschen Mieterbund oder hat eine Mietrechtschutzversicherung.
Und da wundert sich noch wer; wenn Vermieter Interessenten mit Katzen ablehnen?
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