Bea
Forenprofi
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Also es gibt jede Menge Urteile bezüglich Häufchen von der Nachbarskatz im Garten - die sind aber alle "pro Katze"...
Moment; so einfach ist das auch nicht.😉
"Ein Grundstücksbesitzer muss grundsätzlich eine Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden (vgl. LG Hildesheim, Az.: 1 S 48/03). Danach muss der Besitzer mehrerer Katzen verhindern, dass mehr als ein Tier auf dem Nachbargrundstück herumläuft. Nach Auffassung des LG Darmstadt (LG Darmstadt 17.3.1993 - 9 O 597/92) besteht sogar eine Duldungspflicht gegenüber zwei Katzen "pro Nachbar". Das Amtsgericht Neu-Ulm (AG Neu-Ulm, 2 C 947/98) hat entschieden, dass drei Katzen eines Nachbarn nicht vom Gartenbesitzer geduldet werden müssen. Der Nachbar muss demnach dafür sorgen, dass nicht mehr als zwei seiner Katzen auf einem fremden Grundstück streunen."
Quelle: http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Tierhaltung_Nachbarrecht-d3381107.html
Auch wieder so Urteile, bei denen ich mich Frage wie da die Umsetzung erfolgen soll.😕
Also 2 Katzen pro Nachbar.
Bei mir wohnen schräg über der Strasse 3 Freigänger einer Nachbarin. Hinter meinen Grundstück auch ein Nachbar mit 3 Freigängern.
Wenn ich also böse wäre, könnte ich beide Nachbarn dafür verklagen das jeweils nur zwei Katzen auf mein Grundstück dürfen ( wären dann aber schon 4 ingesamt... grübel).
Praktisch würde so ein Urteil aber die Abschaffung jeweils einer Katze bedeuten; ansonsten wäre eine Kontrolle ja schlecht möglich.