Mietminderung bei ständigem Katzenbesuch möglich

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Das Amtsgericht Potsdam.

Oki, ich hab aus anderen Gründen mit denen zu tun.
Aber ich hatte es selten mit einer lahmarschigen und rechthaberischen Besetzung zu tun.

Mich wundert nicht, dass die solche Urteile fällen.
Nach äußerst langjähriger Überlegung, vermute ich.

Da kriegt jeder Kaktus einen Bart.

Boah.
 
A

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Ich stelle mir gerade bildich vor, wie der Mieter den Vermieter anruft:

Mieter: Hilfe, auf der Terasse sitzt eine echte Hauskatze, mindestens 4 kg und sie schaut durch das Fenster. Was soll ich tun? Man weiss doch, dass diese Raubtiere Verwandte in Afrika haben, die Tiger und Löwe heissen. Jezt hat sie mich gesehen und kommt auf mich zu. Oh Gott, sie kommt durch die offene Terassentür. Helfen sie mir!!!!!!!!!!!!!11

Vermieter: Bitte sprechen sie sich mit dem Halter ab. Ansonsten verscheuchen sie die Katze einfach. Klatschen sie laut in die Hände und rufen sie "Raus mit Dir"'.

Mieter: Nein, nein, nein. Diese Verantwortung lehne ich ab. Nachher bekommt die Katze noch ein Trauma weg durch das Klatschen. Je genauer ich sie mir anschaue, desto mehr gleicht sie einer teueren Rassekatze. Nachher verklagt mich der Besitzer noch, weil die Katze einen Hörsturz bekommt durch meine Klatscherei. Nee, ich gehe lieber zum Anwalt. Möge ein deutsches Gericht mir helfen, die haben eh so wenig zu tun.

Ich hab' Dich echt vermisst, Kalintje - und jetzt weiß ich wieder genau warum:yeah:
 
Sowas wie Bestandsschutz gibt's da nicht. Wenn ein Nachbar sich gestört fühlt kann die Katzenhaltung verboten werden, egal wie lang die Katze und der Gestörte da wohnen.
Ich stelle mir gerade vor, ich wäre ein solcher Mieter und sollte wegen eines solchen Beschlusses den Freigang meiner Katze, die schon 20 Jahre draußen rum stromert, mit sofortiger Wirkung unterlassen. Abgesehen davon, dass ich dann am Rad drehen würde, würde ich sofort meinerseits dagegen klagen, und zwar auf Unzumutbarkeit, weil es bedeuten würde, dass ich dann diese Katze abschaffen müsste, weil ich sie in der Wohnung nicht halten kann. Das weiß ja wohl jeder Katzenhalter hier. Mich würde ja mal interessieren, ob da schon mal jemand geklagt hat und wie dann das Urteil ausgefallen ist.
 
Ich frage mich gerade...ob ich als Vermieter demnächst
auch für die Fliegen und Mücken in der Wohnung zuständig bin.😕

Und die Spinnen nicht zu vergessen....:dead:
 
Ich frage mich gerade...ob ich als Vermieter demnächst
auch für die Fliegen und Mücken in der Wohnung zuständig bin.😕

Und die Spinnen nicht zu vergessen....:dead:

Ich glaube ich bereite ein Musterklage gegen die Stadt Amsterdam vor, weil die nichts gegen die verwilderten Sittiche tun, die mit ihrem Geschrei meine Konzentration stören. Wenn ich schon mal dabei bin, dat Singvögel-Konzert ist ja auch nicht auszuhalten, die beginnen bereits um 5 Uhr im Sommer! Die Grachten und Kaden sind sofort zu betonieren, denn Libellen und andere Insekten stören auch den Hausgebrauch! Schrecklich, dass es noch so viel Natur gibt. Und Kindergeschrei und Hundegekläffe gehört auch verboten. Und warum spielt meine Nachbarin in ihrer Wohnung Klavier, das ist doch kein Konzertsaal. Zweckentfremdung ist das!
 
... würde ich sofort meinerseits dagegen klagen, und zwar auf Unzumutbarkeit, weil es bedeuten würde, dass ich dann diese Katze abschaffen müsste, weil ich sie in der Wohnung nicht halten kann.
Tatsächlich ist es so dass man Dir - dank neuerer Rechtsprechung (über die viele Katzenhalter ja gejubelt haben, weil die Überschrift immer lautete "Katzenhaltung darf nicht mehr grundsätzlich verboten werden") - die Katzenhaltung in dieser Wohnung komplett verbieten kann wenn Du den Störfaktor nicht abschaffst. Konkret würde das ja bedeuten dass Du Dir 'ne andere Wohnung suchen musst bei der kein Nachbar sich durch Deine Katze gestört fühlt (was aber natürlich nach 'nem halben Jahr auch noch kommen kann).

Solche Urteile sind echt ätzend und helfen absolut NIEMANDEM (außer vielleicht den Katzenhassern).
 
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Ich frage mich was von dem Katzenbesitzer erwartet wird? Soll er der Katze verbieten in Nachbars Wohnung einzubrechen🙄
Also meine Katzen würden das bestimmt verstehen und Nachbars Wohnung in Ruhe lassen.
Wenn ich jetzt nachts die Fenster aufmachen und ein paar Stechmücken in mein Schlafzimmer kommen, wen kann ich verklagen? Ach ja, nicht zu vergessen die Spinnen!! Ich hab ne Phobie und kann die Viehcher absolut nicht leiden, wer könnte das unterbinden???
Was mir noch einfällt..... Die Meerschweinchen der Nachbarskinder schauen mich immer so böse aus ihrem Gehege an, wenn ich an deren Garten vorbei laufe. Meint ihr ich sollte mal vor Gericht ziehen? Fragen über Fragen😀
 
Ich bin jetzt die ganze Zeit davon ausgegangen dass es sich um die Katze des Nachbarn in einem anderen Haus handelt (vielleicht auch deshalb weil ich die Situation hier sozusagen live hab).
Dann hat der Vermieter eben keine Handhabe - außer mit dem Katzenhalter bzw. dessen Vermieter zu verhandeln bzw. im Ernstfall eben dann auch vor Gericht zu ziehen (wobei relativ klar sein dürfte dass die Katze da dann nicht abgeschafft werden muss - gibt ja genug Urteile bezüglich Häuflein im Nachbargarten usw.).

Letztendlich macht das zwar keinen Unterschied bezüglich der Rechtmässigkeit der Mietminderung - aber einen sehr großen im Nachbarschaftsverhältnis.

Davon wäre ich jetzt auch ausgegangen.

Fragt sich jetzt aber, was genau mit so einem Urteil bewirkt werden soll und ob das auch Bestand hat wenn der Vermieter in die nächste Instanz geht.
Schließlich geht es nicht um einen direkten Mangel wie Schimmel, sonstige Mängel die ein Vermieter zu verantworten bzw. zu beseitigen hat.

Hier ist natürlich die Mietminderung eine Möglichkeit auf einen Vermieter Druck auszuüben seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie aber soll der Vermieter verhindert, dass eine Nachbarkatze in die Wohnung kommt.
 
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Wenn ich jetzt nachts die Fenster aufmachen und ein paar Stechmücken in mein Schlafzimmer kommen, wen kann ich verklagen? Ach ja, nicht zu vergessen die Spinnen!! Ich hab ne Phobie und kann die Viehcher absolut nicht leiden, wer könnte das unterbinden???
Stechmücken und Spinnen haben halt keine Halter, auf die Du den Vermieter hetzen könntest...

Was mir noch einfällt..... Die Meerschweinchen der Nachbarskinder schauen mich immer so böse aus ihrem Gehege an, wenn ich an deren Garten vorbei laufe. Meint ihr ich sollte mal vor Gericht ziehen? Fragen über Fragen😀
Du brauchst einen Sichtschutz der Dich vor den Blicken der gefährlichen Bestien schützt!
 
Doch, kann man - aus statischen Gründen.


Wann ist ein Klavier zweckgebunden?

Wenn es z. B. einem Berufsmusiker gehört.
Aber auch so kann einem ein Klavier nicht verboten werden, solange sich der Mieter an die Einhaltung der Ruhezeiten hält.


Aus statischen Gründen ? Also ich bitte dich. Kein Klavier der Welt wiegt so viel, dass es der Statik Probleme macht.


Flügel ok, da könnte man nochmal darüber nachdenken, aber Klavier ... näääää.
 
Bei einem Profimusiker sehe ich das als Zweckgebunden an.
 
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Und aus statischen Gründen lässt sich ein normales Klavier-oder gar so ein dämliches E-Piano- ganz einfach verbieten? Das ist ja wohl so nicht zu pauschalisieren.
Kann man dann auch den schweren Bauernschrank verbieten? oder das gut gefüllte Bücherregal?
 
Fragt sich jetzt aber, was genau mit so einem Urteil bewirkt werden soll und ob das auch Bestand hat wenn der Vermieter in die nächste Instanz geht.
Ich fänd das super wenn das in die nächste Instanz geht - vielleicht kommt dann ja mal was Vernünftiges bei raus.

Leider findet man nicht das komplette Urteil, aber hier:

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Miete-mindern-bei-Besuch-der-Nachbarskatze

könnte man das wieder anders verstehen.
Das hatte ich schon weiter vorn verlinkt eben wegen der Überschrift...

Da würde ich jetzt wieder so verstehen, dass Katzenbesitzer und klagender Mieter den gleichen Vermieter haben.
Ist vermutlich sehr subjektiv - ich würde auch da nicht vom gleichen Vermieter ausgehen.

Wobei wie gesagt im Fall des gleichen Vermieters alles ja ganz einfach wäre und es das Urteil so garnicht geben würde, denn dann könnte der Vermieter dem Katzenhalter ja eine Abmahnung mit Fristsetzung schicken und das Thema wäre erstmal gegessen.
 
cmc: Viell. doch noch mal mit dem Mietrecht auseinander setzen ?

Du führst hier teilweise Gründe auf, die einem die Fussnägel hochrollen.


Statikprobleme sollten bei Anschaffung mehrere grosser Aquarien ( oder einem Aquarium ab 300 l ) besprochen werden und ja, da kann man aus Statikgründen das Aufstellen verbieten.
 
Und aus statischen Gründen lässt sich ein normales Klavier-oder gar so ein dämliches E-Piano- ganz einfach verbieten?

So einfach nicht. So ein normales Klavier wiegt rund 200 kg. Das sollte eigentlich in jeder Wohnung möglich sein ( hatte ich auch im Altbau) - ausser in einem Baumhaus.
 

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