Mietminderung bei ständigem Katzenbesuch möglich

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Ja, alles verständlich.
Und andere Leute stören sich an laut spielenden Kindern auf der Straße, an morgendlichem Vogelgezwitscher (was so weit geht, daß man den Vermieter auffordert, gefälligst den Haselnußstrauch in der Nähe des Schlafzimmerfensterns zu fällen - kein Scherz!), an Vogelkot auf der Terrasse usw.

Irgendwo ist es auch mal gut.

Und auch hier sehe ich das Problem, in Zukunft mit Katze eine Wohnung zu bekommen.

Aber das ist ja genauso wie das Urteil zu den Fettleibigen am Arbeitsplatz. Wer stellt so jemanden noch ein?
 
A

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Wobei wie gesagt im Fall des gleichen Vermieters alles ja ganz einfach wäre und es das Urteil so garnicht geben würde, denn dann könnte der Vermieter dem Katzenhalter ja eine Abmahnung mit Fristsetzung schicken und das Thema wäre erstmal gegessen.

Abmahnung wofür? Dazu müsstest du erstmal die Mieterverträge und deren Inhalte kennen.

Wenn die Katzenhalterin einen entsprechenden Mietvertrag mit Haltungserlaubnis hat; was soll der Vermieter da bitte abmahnen?😕
 
Wen können Eigenheimbewohner verklagen? 😀
 
So einfach nicht. So ein normales Klavier wiegt rund 200 kg. Das sollte eigentlich in jeder Wohnung möglich sein ( hatte ich auch im Altbau) - ausser in einem Baumhaus.

Ich weiss, ich habe welche 😉 Daher war die Frage auch eher rhetorischer Natur.
 
Aus statischen Gründen ? Also ich bitte dich. Kein Klavier der Welt wiegt so viel, dass es der Statik Probleme macht.
Hab ich am eigenen Leib erlebt in meiner Studentenbude - da wurde es mir nicht erlaubt das Klavier mitzubringen, weil die Decke bzw. der Boden das nicht verkraften würde.

Flügel ok, da könnte man nochmal darüber nachdenken, aber Klavier ... näääää.
Das schwerste an Klavier und Flügel ist der gusseiserne Rahmen, auf den die Saiten gespannt werden - und der ist bei Klavier und durchschnittlich großem Flügel gleich groß (beim Konzertflügel natürlich größer - aber sowas passt eh nicht in normale Wohnungen).
Mein Klavier wiegt kaum weniger als der (zugegebenermaßen etwas kleinere) Flügel der hier auch schon stand.

Statisch gesehen: Das Gewicht verteilt sich beim Klavier anders als beim Flügel - das Klavier bringt das Gewicht deutlich kompakter auf den Punkt, beim Flügel verteilt sich das mehr.

Ich kenne übrigens einen Fall in dem die Tischfüsse des Tischs, auf dem ein großes Aquarium stand, im Altbau durch die Decke gekommen sind. Schade dass es kein Foto davon gibt.
 
Und aus statischen Gründen lässt sich ein normales Klavier-oder gar so ein dämliches E-Piano- ganz einfach verbieten? Das ist ja wohl so nicht zu pauschalisieren.
Kann man dann auch den schweren Bauernschrank verbieten? oder das gut gefüllte Bücherregal?

oder den Besuch der stark übergewichtigen Freundin? 😀
 
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Wenn es z. B. einem Berufsmusiker gehört.
Da wäre ich mir garnicht so sicher, die Berufsmusiker haben nämlich meistens Proberäume. Hab mich mal lang mit jemand auseinandergesetzt der eine Wohnung mieten wollte, der hat mir das lang und breit erklärt.

Das mit dem Klavier sollte aber nur ein Spässle am Rande sein.
 
Du führst hier teilweise Gründe auf, die einem die Fussnägel hochrollen.
Häng Dich nicht am Klavier auf - das könnte zu niedrig sein.

Statikprobleme sollten bei Anschaffung mehrere grosser Aquarien ( oder einem Aquarium ab 300 l ) besprochen werden und ja, da kann man aus Statikgründen das Aufstellen verbieten.
Siehste - ist beim Klavier bzw. Flügel dasselbe. Dazu gibt's auch so einige Urteile.
 
So ein normales Klavier wiegt rund 200 kg.
Meins wiegt (laut Hersteller) etwa 250kg und ist eigentlich eher ein kleines Klavier...
Aber egal - das mit dem Klavier sollte eigentlich ein Spässle sein wie gesagt.
Ich wollte veranschaulichen dass man Gegenstände problemlos verbieten kann, es bei Lebenwesen wie Katzen aber drauf ankommt was die Nachbarn sagen...
 
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Schließlich geht es nicht um einen direkten Mangel wie Schimmel, sonstige Mängel die ein Vermieter zu verantworten bzw. zu beseitigen hat.

Hier ist natürlich die Mietminderung eine Möglichkeit auf einen Vermieter Druck auszuüben seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie aber soll der Vermieter verhindert, dass eine Nachbarkatze in die Wohnung kommt.

Man kann aber die Miete auch wegen Mängeln mindern, die der Vermieter nicht zu verantworten hat. Das betrifft zum Beispiel Baulärm, wenn gegenüber ein Neubau hochgezogen wird. Der Gebrauch der Mietsache wird dann unter Umständen eingeschränkt, also Mietminderung.

Trotzdem finde ich das Katzenurteil jetzt absolut aberwitzig.

Wie Kalintje schon schreibt: Die Nachbarskater, die sich hier bereits in meiner Küche eingefunden hatte, habe ich ganz zackig verjagt. Und das haben die sich nach dem 3. Versuch gemerkt.
 
Meins wiegt (laut Hersteller) etwa 250kg und ist eigentlich eher ein kleines Klavier...
Aber egal - das mit dem Klavier sollte eigentlich ein Spässle sein wie gesagt.
Ich wollte veranschaulichen dass man Gegenstände problemlos verbieten kann, es bei Lebenwesen wie Katzen aber drauf ankommt was die Nachbarn sagen...


Problemlos verbieten kannst du eben nicht. Ggf. musst lässt sich das mit der Statik überprüfen.😉

Nur mal am Rande:

http://www.wasserbetten-versand2000.de/Wasserbett-Gewicht-_-24.html

interessant:

"Wenn zwei Erwachsene Männer in der Mitte dieses Raumes stehen drücken Sie schon eine Bodenlast von 180 KG/1/2qm. Bei den Häusern, die nach 1945 Hergestellt wurden wurde die Verkehrslast mit 150 KG/qm zusätlich +125 KG/qm = 275 KG/qm für Belastende Gegenstände wie Waschmaschienen, Tresore usw. vorgeschrieben. Mit einem Wasserbett mit den Maßen 200 cm x 200 cm hätten Sie pro qm noch ca. 100 KG Luft. "

Also 3 Männer wären dann schon ein Klaviergewicht. 😀
 
Abmahnung wofür? Dazu müsstest du erstmal die Mieterverträge und deren Inhalte kennen.
Das mit der Abmahnung bezieht sich auf die neuere Rechtsprechung und darauf, dass wenn ein Nachbar sich gestört fühlt, die Katzenhaltung verboten werden kann. Das steht nicht in den Mietverträgen.
Üblicherweise würde man da so rangehen, dass man den Katzenhalter erstmal abmahnt mit Fristsetzung den Missstand zu ändern.
Wenn der Missstand nicht geändert wird, kann dann gekündigt werden.

Wenn die Katzenhalterin einen entsprechenden Mietvertrag mit Haltungserlaubnis hat; was soll der Vermieter da bitte abmahnen?😕
Siehe aktuelle Rechtsprechung bezüglich Störung der Nachbarn.
Auch wenn die Haltung erlaubt wurde dürfen die Nachbarn nicht gestört werden.

Letztendlich ist diese Rechtsprechung in meinen Augen echt Mist.

Allein daran wie wir jetzt da drumrumdiskutieren sieht man doch dass das sehr problematisch ist - warum sollte man sich das als Vermieter antun sich damit rumschlagen zu müssen? Ein klares Ja oder Nein wie früher seitens demjenigen, dem die Wohnung gehört, finde ich da viel sinnvoller, da weiss man woran man ist und ist nicht irgendwelchen missgünstigen Nachbarn ausgeliefert.
 
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Man kann aber die Miete auch wegen Mängeln mindern, die der Vermieter nicht zu verantworten hat. Das betrifft zum Beispiel Baulärm, wenn gegenüber ein Neubau hochgezogen wird. Der Gebrauch der Mietsache wird dann unter Umständen eingeschränkt, also Mietminderung.

Stimmt, hast du auch wieder Recht.

Kam mir halt nicht in Gedanken, weil ich Vermieter nicht für Dinge verantwortlich machen würde die sie nicht direkt zu verantworten haben.

Das Problem bei den Berichten über das Urteil sehe ich darin, dass nur das Endergebnis schlagwortartig präsentiert wird.

Wie ist tatsächlich überhaupt zu der Klage z.B. gekommen ist erfährt man so nicht.
Meine Vermutung ist; hier könnte auch ohne Katzenbesuch schon das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht gut gewesen sein - warum auch immer.
 

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