Nachbarin allergisch?

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Zusammenfassung unserer Redaktion

Hinweis: Die ursprüngliche Fragestellung wurde entfernt. Es sind noch weitere Antworten vorhanden.
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Fakt ist eins: Klagt die Nachbarin, bekommt sie Recht.

KC, was macht dich das so unglaublich sicher? Ich finde im Netz nur ein einziges Urteil, wo wegen der Allergie eines Nachbarn die Katze weg mußte, das war das schon verlinkte Urteil aus München von 2004.
Ich finde aber andere Urteile, zB das hier:

Eine Katzenallergie des Nachbarn ist kein Grund, die Tierhaltung zu verbieten. Voraussetzung ist, dass die Katze nicht in unerlaubter Weise in dieser Wohnung streunt. Für Katzen, die Freilauf gewöhnt sind, ist ein Beschluss der Eigentümer, die Tiere künftig in der Wohnung zu halten, nicht zulässig. Wenn die Katzenhaltung rechtmäßig ist, dann muss auch eine artgerechte Haltung der Katzen möglich sein.
AG Hannover Az: 8611 76/86

Ich meine, dass solche Urteile immer individuell entschieden werden, je nachdem, wer die besseren Argumente vorbringt - und ob der Richter Katzen mag oder nicht 😉

Es ist natürlich zu hoffen, dass es hier gar nicht so weit kommt.
 
Schade, mich hätte die Entwicklung schon auch weiterhin interessiert... wenn auch schwierig für die Betroffenen.
Da ich ja selber eigentlich Allergikerin bin.... aber in der glücklichen Lage, die "unter Kontrolle" zu haben. Man kann viel probieren, schafft es aber nicht immer bis zu diesem Punkt. Grad bei multiplen und sehr starken Allergien.
 

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