Wo bitte steht, dass sie alleine ist? Ich habe doch zwei! Aber danke fürs motzen!
Mir geht es auch nicht im geringsten darum jemandem zu schaden, ich will einfach nur vermeiden, dass anderen Tieren so etwas auch angetan wird!!!! Eine Katze gewaltsam auf den Boden zu drücken (die Ärztin tat dies ja ebenfalls) und sie eine Stunde zu quälen und immer wieder zu jagen wenn sie wegläuft ist einfach nicht in Ordnung.
Und ich behaupte auch nicht, dass ich keine Mitschuld trage. Aber wenn ich jemanden vor mir habe der eigentlich Ahnung haben müsste dann erwarte ich auch, dass er mich kritisiert und aufklärt. So läuft ein Miteinander nunmal, und so lernt man!
Aber ist schon gut, ich frag hier nichts mehr. Überall das selbe...irgendwelche Hasskommetare kommen wohl in jeden Forum. Arme Menschheit!
Wenn deine Katze tatsächlich von der TÄin so schrecklich behandelt wurde (was ich einmal heftig zu bezweifeln wage): warum hast du dann nicht die Behandlung abgebrochen und die Frau rausgeschmissen? Du bist der Auftraggeber, und du bist der Hausherr/die Hausherrin. D. h. wenn du sagst "Ende Gelände", ist es das gewesen, und die TÄin darf ihre Rechnung schreiben, du bezahlst (oder auch nicht), und gut ist. Und die Frau ist wieder draußen.
Auf der Basis, wie du den Sachverhalt schilderst, wirst du nimmer einen Schadensersatz (und wofür denn nun genau?) erfolgreich einklagen können. Da ist sogar der Gang zum Anwalt völlig sinnfrei.
Wenn du nicht einschätzen kannst, ob du gemeinsam mit dem TA und ohne Helfer das Tier händeln kannst, ist das dein eigenes Risiko. Der TA kommt im Regelfall ohne Begleitung (jedenfalls kenne ich das so von fahrenden TÄen, die motorisiert anreiten), es sei denn, dass dies vorher abgesprochen wurde. Normalerweise fragt der TA das bei der Terminsvereinbarung auch ab, genauso wie er nach den Symptomen/nach der anstehenden Behandlung fragt.
Es sagt einem letztlich auch der gesunde Menschenverstand, dass der TA nicht gleichzeitig das Tier festhalten UND behandeln kann (z. B. abhören, abtasten, ins Mäulchen gucken usw.). Da muss dann schon jemand mit festhalten, und das bist genau du als Patientenbesitzer.
Und natürlich wird der TA versuchen, das Tier, das ja offenbar einer Behandlung bedarf, einzufangen und wenigstens genauer anzusehen, wenn der Besi keine Anstalten dazu macht. Und der TA muss das Tier fest packen und fixieren, schon aus Eigenschutz, damit er nicht durch Krallen und Zähne des Tieres verletzt wird, wenn er es festhält.
Das sind ganz normale Abläufe - ob nun in der Praxis oder beim Besi zuhause.
Und kein TA wird direkt in die Wohnung stolpern, ohne wenigstens guten Tag zu sagen und zu fragen, wo denn der Patient ist. Kein TA betritt die Wohnung, geht wortlos an dem Besi vorbei und stürzt sich direkt auf die Katze.
Von daher: bitte überprüf nochmal deine Erinnerung hinsichtlich der tatsächlichen Abläufe, ob sich wirklich alles so gräßlich und schrecklich zugetragen hat, oder ob dich nach der ganzen Zeit nicht doch deine Erinnerung trügt.
Ich halte es ohne weiteres für möglich, dass dich die ganze Situation mit dem Festhalten der Katze und Helfen bei der Untersuchung - so ohne TFA - schlicht überfordert hat und du nun eine echte Horrorvorstellung daraus entwickelt hast, unbeabsichtigt. Denn deine Schilderung passt mit dem, was ein TA macht (jedenfalls wenn er nicht komplett bekloppt ist!) so gar nicht überein.
Es gibt sicherlich TÄe, die flott zur Sache kommen und sich dem Tier nicht in Ruhe vorstellen, sondern zügig zugreifen und mit der Untersuchung beginnen. Da ist jeder anders, und es gibt solche und solche. Aber so schrecklich, wie du es hier schilderst, macht es nach meinem Dafürhalten wirklich keinen Sinn, wirkt es absolut realitätsfern.
Und selbst falls die TÄin wirklich so massiv grenzüberschreitend geworden sein sollte, bleibt immer noch das Faktum, dass du es dann widerstandslos zugelassen und dich mit der Untersuchung und Behandlung einverstanden gezeigt hast. Du hast ja anscheinend auch die Rechnung bezahlt, die die TÄ gestellt hatte am Ende des Besuchs.
Und was genau willst du nun mit einer Klage erreichen? Willst du die Behandlungskosten zurück gezahlt bekommen wegen Schlechtleistung? Und wie genau soll diese Schlechtleistung des TA ausgesehen haben? Was genau sollte behandelt werden, was genau wurde behandelt? Was genau wurde auf der Rechnung aufgeführt als Rechnungsposten und was davon wurde von dir bezahlt? Genau solche Fragen werden Grundlage einer Klage sein müssen, und wenn du die nicht beantworten kannst, kannst du das Ganze getrost knicken.
Es geht hier um einen Vertrag, eine Dienstleistung, die der TA auf deinen Auftrag hin an deinem Tier vollbracht hat (ärztliche Behandlung). Und den Richter interessiert da eben der genaue Umfang des Auftrags, also der Vertragsgegenstand und die Frage, wie die Leistung erbracht wurde. Das alles darzulegen und zu beweisen, ist dein Job.
Und da sehe ich absolut schwarz für dich.
Dich hier auszuk****zen über die TÄin und ihre mangelnde Sensibilität gegenüber deiner Katze, ist eine andere Sache und sicherlich viel sinnvoller, als Rache schreiend durch die Gegend zu ziehen und alle Welt verklagen zu wollen. Aber auch da finde ich es durchaus legitim, danach zu fragen, ob dich deine Erinnerung nicht doch trügt, also dass der eigentliche Sachverhalt letztlich weniger gräßlich gewesen ist, als es dir inzwischen erscheint.
Ich hoffe, dass es deiner Katze bald wieder gelingt, Vertrauen in dich und in ihr Revier zu haben.... je weniger Aufriss du um die Kleine machst, sondern einfach eurem Tagewerk nachgehst (feste Routinen), desto eher kann die Kleine auch selbst wieder runterkommen und zur Tagesordnung übergehen.