Deutsches Gesetz zum Thema Katzen-Freigang....
Die derzeitigen Gesetze machen es solchen Typen aber auch leicht. Es gibt zwar schon vereinzelt anderslautende Urteile, aber der Hauptgrundsatz lautet im Strassenverkehr leider immer noch draufhalten und überfahren, wenn man nicht selbst als Unfallverursacher angeklagt werden möchte. Und solche Leute nutzen das halt einfach schamlos aus.
Zum Thema "schamlos ausnutzen" kann ich Dir aus eigener leidvoller Erfahrung noch VIIIIIIIIEL SCHLIMMERES berichten!! In Kurzform:
Ortsbekannter Raser überfährt vor meiner Gartentüre meine kleine Baby-Katie, welche dadurch bewußtlos auf der Straße liegt --- und gibt Gas, haut ab.
Wir rennen alle hinterher (ich hab's live gesehen, hatte sie gerade hereingerufen), mein Männe kann ihn einige hundert Meter weiter stellen (er hat vor Schiß angehalten, da er im Rückspiegel sah, daß drei Erwachsene mit sechs Hunden ihm folgten)
Die Bamberger Polizei hat sich (mehrfach) kategorisch geweigert, meine Anzeige aufzunehmen. "GUTE FRAU, jetzt regen 'se sich mal nicht auf .....ist doch nur 'ne Katze -- gibt doch so viele davon....."
Meine kleine Katie hat den Unfall überlebt; aber sie ist behindert seither - und es waren die schrecklichsten Momente meines und ihres jungen Lebens
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Am nächsten Abend steht die Rotznase vor meiner Tür und behauptet, beim Unfall mit meiner Mieze sei sein Sch***BMW kaputtgegangen - ich hätte den Schaden zu begleichen 😱😱😱
Auf die Frage, weshalb er nicht angehalten habe (dazu ist nämlich per Gesetz jeder Autofahrer verpflichtet, der ein Tier an- oder überfährt), antwortete er: gibt doch so viele Katzen hier, ich wußte ja nicht, daß es Ihre ist.
Er ging zum Anwalt, forderte von mir 1.000,- . Das Ganze zog sich über mehrere Monate: das Ende vom Lied war, daß meine Versicherung zahlen mußte!!! Weshalb? Der Unfall sei unbestritten - es kam zum Zusammenstoß - es sei nachweislich meine Katze - und es bestehe die Möglichkeit, daß das Auto durch den Zusammenprall den Schaden "erlitten" habe
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Aufgrund der "geringen" Schadenssumme sei es nicht wirtschaftlich für die Versicherung, einen Gutachter einzuschalten und es auf eine Klage ankommen zu lassen........... da haben sie lieber gezahlt.
Kleine Anmerkung am Rande: die TK- und TA-Kosten durfte ich selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlen - ich kann den A*** nämlich noch nicht einmal auf Sachbeschädigung verklagen!!!!
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