Tierverbot im Mietvertrag - BGH berät heute

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Bundesgerichtshof berät über Tierverbot im Mietvertrag

Karlsruhe (dpa) - Das generelle Verbot von Hunden und Katzen in Mietverträgen beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH).

Die Richter müssen entscheiden, ob generelle Klauseln zum Verbot von Haustieren zulässig sind. Im konkreten Fall geht es um einen kleinen Mischlingshund in einer Wohnung in Gelsenkirchen. Ein Urteil des BGH hätte aber grundsätzliche Bedeutung für Tausende ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland.


Hunde und Katzen sind nach Angaben des Hauseigentümerverbandes Haus & Grund ein häufiger Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern.

Quelle:
http://www.t-online.de/nachrichten/...f-beraet-ueber-tierverbot-im-mietvertrag.html


Da bin ich ja gespannt. Ich hoffe, es kommt es etwas (für Tierhalter) dabei heraus.

Edit: Hatte diese Meldung separat gepostet und nun gebeten, beide Posts zusammen zu bringen. Ich hoffe, es ist für neli 2013 ok. Hier ist der Text der Meldung einfach auch noch einmal ausgeschrieben. Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
bei demVerhandlungstermin: 20. März 2013 VIII ZR 168/12 (runterscrollen) geht es gegenstandlich allerdings nicht um Katzen, sondern um Hunde in Verbindung mit generellem Haustierverbot, ob das dann auf Katzenhaltung übertragbar ist, muss erst abgewartet werden 😉
 
Oh, das war mir nicht bekannt. Danke für den Zusatz. Aber ich denke, dass es Katzen auch irgendwie betreffen wird *hoff*
 
... dürfen per se nicht verboten werden. Das ist die Entscheidung, so weit ich weiß/in den Nachrichten gehört habe.
 
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Na das ist doch mal was. Ein generelles Verbot hält also der Inhaltskontrolle des § 307 BGB nicht statt, jedoch kann, wie auch der BGH klarstellt, jetzt nicht jeder nach Belieben Tiere halten.

Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

Wenn ich das richtig interpretiere, liegt es aber nun am Vermieter darzulegen, dass und inwiefern die Haltung von z.B. zwei Wohnungskatzen die Interessen der übrigen Nachbarn und Hausbewohner derart beeinträchtigt, dass deren Haltung in der Wohnung untersagt werden kann. Ich behaupte jetzt mal aus dem Bauch, dass er das bei nur zwei "normalen" Katzen nicht können wird. Hängt aber auch vom Einzelfall ab, wenn die beiden Fellis nichts anderes machen, als den ganzen Tag zu raufen und zu "schreien" und sich darüber alle Nachbarn beschweren, kann auch die Haltung von nur zwei Katzen untersagt werden.

Wichtig dürfte auch sein, dass man die Entscheidung zumindest bis auf Weiteres (bislang liegt ja lediglich die Pressemitteilung vor) nicht dahingehend auslegen sollte, sich erst Haustiere anzuschaffen und dann abzuwarten, ob es "Knatsch" gibt. Nach meiner Lesart geht auch der BGH davon aus, dass die Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, der sie aber nicht aus pauschalen Erwägungen oder den Verweis auf die (unwirksame) Klausel im Mietvertrag verweigern darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Urteil habe ich händeringend erwartet.
Mein Freund und ich wollen zusammenziehen und da sich die Wohnungssuche als sehr zäh erweist, wollte ich in der Suchphase für drei oder vier Monate mit meinen Katzen in seiner viel größeren Wohnung unterschlüpfen.
Wir haben höflich bei seiner Vermieterin nachgefragt und sie antwortete schriftlich lapidar: Nein, auch übergangs- und besuchsweise genehmigt sie die Katzen nicht.
Wir werden nun mit dem Mieterverein und diesem Urteil mal sehen, was geht und was nicht geht 😎
 
Was sich jetzt aber großartig ändern wird ist mir nicht klar.

Der Vermieter kann ja grundsätzlich immernoch entscheiden wer bei ihm einzieht und wer nicht 😕
 
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Ich freue mich über das Urteil, und natürlich ändert sich etwas, und zwar etwas ganz entscheidendes.

Klauseln im Mietvertrag, wonach die Haltung von Hunden und Katzen generell verboten sind, sind unwirksam! Der Vermieter darf die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten, und auch nur dann, wenn die Störfaktoren überwiegen (n-tv.de).
 
Ich freue mich über das Urteil, und natürlich ändert sich etwas, und zwar etwas ganz entscheidendes.

Klauseln im Mietvertrag, wonach die Haltung von Hunden und Katzen generell verboten sind, sind unwirksam! Der Vermieter darf die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten, und auch nur dann, wenn die Störfaktoren überwiegen (n-tv.de).

Ja natürlich, das hat glaube ich jeder verstanden, dennoch muss man sich die Tierhaltung vom Vermieter erlauben lassen, er darf sie nur nicht mehr generell untersagen. Der BGH hat nicht entschieden, dass es eine generelle Erlaubnis zur Haltung von Hunden und Katzen gibt. --> "Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall."
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vermieter kann aber z. B. die Hundegröße bestimmen oder bestimmte Rassen ausschließen. D. h., er sagt, er möchte keine Hunde ab 30 cm Schulterhöhe und schon sind wir da wo wir vorher auch waren.

Finde das Urteil etwas schwammig, wie so häufig
 
Alle Gerichte entscheiden immer nur den Einzelfall. Der BGH konnte gar nichts anderes machen. Was hätte er denn machen sollen? Pro vollendete 10qm Wohnfläche ist das Halten von einer Katze und einem halben Hund mit einer Schulterhöhe ab 20 cm erlaubt und Belange anderer Nachbarn spielen keine Rolle.
 
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Naja aber nur weil es kein generelles Haustierverbot mehr gibt kann der Vermieter ja trotzdem noch sagen, dass er einen nicht als Mieter will.
Außer ich verschweige dem Vermieter dass ich Tiere habe.. - aber ob das soo gut ist?

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sich großartig was ändert 😕 (lieber wärs mir natürlich..)
 
Bei einem seriösen Radiosender haben sie das eben so interpretiert

Aber dann nimmt der Vermieter ja auch keine Einzelfallentscheidung vor, wenn er Hunde ab 30cm Schulterhöhe untersagt. Das ist dann ja auch ein pauschaler Ausschluss. Wenn er jetzt argumentieren kann, dass er die Hütte voller Kinder hat, die vor großen Hunden Angst haben, daneben noch von 20 Mietern 5 den Hausflur nicht mehr betreten können, weil sie vor lauter Tierhaarallergie nicht mehr atmen können und das von der Mietergemeinschaft bestätigt wird, zieht Dein Labrador nicht ein. Sagt er aber nur, dass ihm ein Hund der eine Schulterhöhe von 38cm hat zu groß ist und er Fußhupen ästhetischer findet und er sonst nichts hat, kannst Du seine Zustimmung einklagen.
 
Alle Gerichte entscheiden immer nur den Einzelfall. Der BGH konnte gar nichts anderes machen. Was hätte er denn machen sollen? Pro vollendete 10qm Wohnfläche ist das Halten von einer Katze und einem halben Hund mit einer Schulterhöhe ab 20 cm erlaubt und Belange anderer Nachbarn spielen keine Rolle.

Die Rechtssprechung des BGH wird aber meistens von den unteren Instanzen berücksichtigt.
 

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