Tierverbot im Mietvertrag - BGH berät heute

  • Themenstarter Themenstarter neli_2013
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Danke Dir, sowas habe ich schon befürchtet 🙁
Wir schauen mal, was die Experten beim Mieterverein dazu sagen.

Ja, mach das mal...viel Erfolg!

Ob ein Grund als angemessen oder nicht anerkannt wird, ist ja weiterhin Ermessensfrage...eine Liste mit gültigen Gründen gibts ja nicht.

Ich hoffe ihr könnt die Situation regeln! Berichte doch mal wie es weitergeht, ich denke das ist für viele hier interessant 🙂
 
A

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Catlady, eine gute Entscheidung, sich beim Mieterverein beraten zu lassen.

Sollte das Ergebnis bzw. die Tendenz positiv ausfallen, wäre es ja auch eine nette "Geste", dies der Vermieterin mitzuteilen. 😀 Das Mietverhältnis ist ja eh absehbar...

Problem ist, hatte ja Fellmull (und ich vorher an anderen Stellen hier) bereits gesagt, dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt und jedes diesbezügliche Mietverhältnis und jede gesonderte Situation neu verhandelt bzw. anwaltlich/gerichtlich ausgefochten werden müsste, sofern es zu keiner Einigung kommmt.

Das BGH-Urteil MUSSTE gefällt werden, weils bezüglich der Tierverbotsklausel die letzten Jahre einfach zu sehr gebrodelt hat, zu viele Rechtsstreitigkeiten geführt wurden und es zuviele unterschiedliche Entscheidungen gab (sonst hätte sowas nie zum BGH gelangen können).

Damit ist aber leider keinem einen Gefallen getan. Ganz im Gegenteil. Die Richter werden sich dankbar verbeugen.... 🙄 (Und auch alle Mieter, Vermieter und Anwälte und Wohnungssuchende)

Tendenziell aus jahrelanger Erfahrung (auch im Mietrecht) würde ich die vorsichtige Einschätzung abgeben wollen, dass die Vermieterin damit nicht durchkommt und das Entfaltungsrecht des Mieters damit unbegründet eingeschränkt wird.

Würde sie mit im Haus leben und ärztlich ein gesundheitliches Problem nachweisen können, hättet Ihr schlechte Karten; auch für ne Übergangszeit.

So aber hat sie dadurch keinerlei gesundheitliche Einschränkungen und kann für die Übergabe eine Verwaltung / einen Dienstleister beauftragen, der vereinbarungsgemäß sogar kostenmäßig von Euch übernommen werden könnte. Für meinen Geschmack hat sie diesen Grund an den Haaren herbei gezogen (war die Aussage NACH dem BGH-Urteil?).

Nu müsst Ihr halt überlegen, auf was Ihr Euch einlassen wollt/könnt.

Die Wohnung ist zu Deinem Einzug eh schon gekündigt bzw. wird alsbald?

Was soll dann passieren? Kündigen kann sie nicht bzw. sich sparen? Fristlose Kündigung? Ähm... glaub ich nicht

Erst danach könnte sie einen Rechtsstreit anstrengen, aber auf was? Ausziehen wollt Ihr eh, Übergabe könntet Ihr übernehmen bzw. die Kostenübernahme bestätigen.

Schadensersatz wg. Totumfall bei Übergabe? 😀

Wenn Ihr eh im Mieterverein seid, nehm dessen Dienste in Anspruch. Andernfalls würde ich das gaaaanz entspannt aussitzen. 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Deine Einschätzung 🙂

Unsere beiden Wohnungen sind noch ungekündigt, weil wir gerade heute wieder bitter erfahren mußten, daß selbst kurz vor Unterzeichnung eines neues Mietvertrages noch Unglaubliches dazwischenkommen kann 🙄

An monatelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen haben wir eher wenig Interesse.
Das erste Nein kam vor dem BGH-Urteil und nachdem heute unser Termin zur Unterzeichnung des neuen MVs unschön geplatzt ist, hatte mein Partner bezugnehmend auf die erste Ablehnung eine Konkretisierung gewünscht.
Diese kam quasi postwendend mit bereits erwähntem Wortlaut.

Ich hatte in meinem drei Mal mit dem Mieterverein zu tun und jedes Mal gab es eine für mich unbefriedigende schwammige Aussage à la "Letztendlich müssen Sie es wissen, versuchen Sie es...."

Hmmmm.
 
Danke für Deine Einschätzung 🙂

Unsere beiden Wohnungen sind noch ungekündigt, weil wir gerade heute wieder bitter erfahren mußten, daß selbst kurz vor Unterzeichnung eines neues Mietvertrages noch Unglaubliches dazwischenkommen kann 🙄

An monatelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen haben wir eher wenig Interesse.
Das erste Nein kam vor dem BGH-Urteil und nachdem heute unser Termin zur Unterzeichnung des neuen MVs unschön geplatzt ist, hatte mein Partner bezugnehmend auf die erste Ablehnung eine Konkretisierung gewünscht.
Diese kam quasi postwendend mit bereits erwähntem Wortlaut.

Ich hatte in meinem drei Mal mit dem Mieterverein zu tun und jedes Mal gab es eine für mich unbefriedigende schwammige Aussage à la "Letztendlich müssen Sie es wissen, versuchen Sie es...."

Hmmmm.

Ok, ich dachte, Dein Mietverhältnis wäre eh gekündigt, seines auch bald und Du ziehst in der Übergangszeit zu Deinem Freund. Alles absehbar und in Sack und Tüten.

Darum sprach ich auch von "Aussitzen", weil auch Vermieter kein Interesse an einem Rechtsstreit haben, so das Mietverhältnis eh absehbar endet.

Ist jetzt natürlich wirklich die Frage, wie lange Ihr noch in dieser Wohnung bleibt (bleiben müsst), denn davon hängen vermutlich so einige Dinge ab.

Darf ich fragen, warum das neue Mietverhältnis nicht zustande kam?

Ist es in Eurer Wohngegend absehbar, alsbald eine neue Wohnung zu beziehen oder kann sich das über einen längeren Zeitraum hin ziehen?

Würde die Vermieterin mitbekommen (Nachbarn etc.?), wenn Du die Katzen mit in die Wohnung bringst?

Ist die Vermieterin der Wohnung Deines Freundes Einzelvermieterin oder hat sie mehrere Wohnungen/Häuser?

Hat sie eine Verwaltung dazwischen geschaltet oder regelt sie das unmittelbar und selbst?

Wie lange lebt Dein Freund bereits dort? Gab es schonmal Probleme? Wenn ja, WER hat das geregelt? Die Vermieterin selbst? Verwaltung? Grundeigentümerverein?

(Alles auch gern per PN, wenns Dir hier zu konkret wird. Denke nur, es könnte Foris interessieren)

Ihr erstes "Nein" und die jetzige, schwammige Begründung (nach dem Urteil) passt in meine Vorstellung und Einschätzung. 😉

M.E. KANN sie einfach für diesen Einzelfall keinen konkreten Hinderungsgrund zur Katzenhaltung anführen und wühlt sich jetzt die Übergabe raus. Der einzige Berührungspunkt, den sie mit den Tieren hätte. 🙄

Ich möchte mich hier nicht zuuu weit aus dem Fenster lehnen, weil das auch nicht absehbare Folgen haben könnte, die ich nicht verantworten kann, aber ich wäre an Eurer Stelle wirklich recht entspannt.

Ein zerrüttetes Mietverhältnis ist natürlich nicht wirklich tragbar und entsetzlich belastend. Von daher müsst Ihr gut abwägen.

Zum Mieterverein sag ich mal nicht viel.🙄 Die können schon gute Arbeit leisten und sind verdammt erfahren. Allerdings hab ich da so meine eigene Meinung zu den dort beschäftigten Anwälten (nicht alle, aber das Gros).
 
Wir suchen seit Monaten die perfekte Wohnung, in der wir uns die nächsten 10 Jahre wohlfühlen werden.
Das ist in Berlin in den von uns favorisierten Bezirken nicht wirklich einfach.
Viele Wohnungen, für die wir uns beworben haben, gingen lt. Aussagen der jeweiligen Vermieter an Familien mit Kind(ern).

Der MV heute platzte, weil der Sachbearbeiter, mit dem wir gestern ein "Vorstellungsgespräch" (Assessment-Center trifft es eher...) einige unserer Fragen wie Kellergröße, Dauer der Arbeiten an Fassade, Treppenhaus und Innenhof und Staffelmiete etc. irgendwie dahingehend interpretierte, als daß wir kein ernsthaftes Interesse an der Wohnung hätten.
Ein klärendes Telefonat heute vergrößert unsere Chancen auf die Wohnung auch nicht wirklich 😎
Allerdings verabschiedeten wir uns gestern unmißverständlich mit einem Termin heute oder morgen zur Unterschrift des MV. Nun ja.....

Die Wohnung meines Partners liegt in einem Haus, das der Vermieterin komplett gehört, sie wohnt im Nebenhaus mit separatem Eingang.
Die Katzen würden keine halbe Stunde vor ihr verborgen bleiben...
Zuschulden kommen lassen hat sich mein Freund nie etwas.

Tja, vermutlich wird der Mieterverein auch zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen.
Wir möchten die Situation wohl nicht eskalieren lassen, da die fruchtlose Wohnungssuche schon genug an den Nerven zerrt.
 
Hmm ich kann mir nicht ernstlich vorstellen, dass das Argument der Vermieterin, dass sie bei einer Abnahme den Allergenen ausgesetzt sei, einen triftigen Grund darstellt, Katzenhaltung zu verbieten. Sie wohnt ja nicht im gleichen Haus.

Eine Abnahme der Wohnung kommt genau - wie oft vor? 1x, oder? Und es gehört auch nicht zur "üblichen Nutzung der Mietsache", während hingegen das Halten von Tieren durchaus zur "üblichen Nutzung der Mietsache" gehört. Also ich meine, etwas zu verbieten, weil die Vermieterin dadurch bei einer einmalig stattfindenden Abnahme beeinträchtigt sein könnte, das könnte sie sicher vor Gericht nicht durchsetzen.

Somit würde ich - heisst jetzt nicht, dass Du das als Rat beherzigen sollst - einfach die Katzen mit in die Bude schleppen und es darauf ankommen lassen. Aber bei mir ist die Situation natürlich nochmal anders. Ich wohne in einer Wohnanlage einer große Vermietungsgesellschaft, und ich streite mich oft mit der Hausverwaltung 🙂
Weil sie mir egal sind. Meine Rechte setze ich durch. Bei einem Einzelvermieter, der im Nebenhaus wohnt, ist sowas natürlich blöd.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Jo, sowas zerrt, das kann ich mir vorstellen. 🙄

Von daher lass Dich durch meine "sachlichen" Äußerungen nicht runter ziehen. Ich in da berufsgeschädigt manches Mal etwas pragmatisch. 😎

Ich meinte auch nicht, dass sich Dein Freund "etwas zu schulden hat kommen lassen". Aber manches Mal gibt es ja aus diversen Gründen Schriftverkehr und der Grund meiner Fragen war eher der, einzuschätzen, wie erfahren die Vermieterin ist bzw. ob sie erfahrene Verwalter (Grundeigentümerverein) dazwischen hat. Das ist oft ein wirklich erheblicher Unterschied im Vermieterwesen.

Nu scheint sich ja ganz konkret nix abzuzeichnen für Euch.

Mein ganz persönlicher Weg (!!!). Ich würde es durchziehen. Die Gefahr erscheint mir gering für Euch.

Heimlich geht eh nix mehr, also würde ich in die Offensive gehen.

Mitteilung über Dich als Untermieterin + Katzenhaltung. Sich auf ihre Ablehnung beziehen und die Kostenübernahme für die Wohnungsabnahme bzw. die Organisation dieser (wird sie eh ablehnen) anbieten (wird nicht viel, dauert nicht mehr, als eine Stunde). Alles schriftlich aushebeln, was sie anführt und sie auf den Rechtsweg verweisen. Ich glaub nicht, dass sie auf dieses dünne Eis geht.

Alle Vermieter kennen dieses BGH-Entscheidung und es wird ihr klar sein. Ich würde da pokern und sich natürlich nebenbei beim Mieterverein absichern.
 
@ NickKnatterton:
Wow, Deinen Rat finde ich gerade wirklich klasse und es könnte vermutlich auch genauso funktionieren.
Ich werde das meinem Freund mal so weitergeben und er soll dies mit dem Mieterverein besprechen.
Die Dame sollte eigentlich froh sein, daß die Wohnung in absehbarer Zeit frei wird. In der Lage kann sie eine ordentliche Mietsteigerung bei Neuvermietung draufschlagen.
Wahrscheinlich muckt sie jetzt so auf, weil sie immer noch keine Kündigung erhalten hat 😉

Danke für Deine wertvollen Hinweise 🙂
 
Wollte dieses Thema nur noch kurz beenden....
Wir haben nun tatsächlich eine tolle und ziemlich perfekte Wohnung gefunden und werden im Mai umziehen.
Schade eigentlich, daß nun keine Konfrontation mit besagter Vermieterin mehr nötig ist 😀
Danke nochmal für die guten Hinweise !
 
Freut mich sehr sehr sehr für Dich, Anne Kathrin!!!! 😉

die Konfrontation wäre nur gut für uns bzw. unseren Erfahrungsreichtum gewesen. Für Euch sicher nicht.

Danke für die Rückmeldung. So macht es Freude, Ratschläge zu geben. 😉
 
Wollte dieses Thema nur noch kurz beenden....
Wir haben nun tatsächlich eine tolle und ziemlich perfekte Wohnung gefunden und werden im Mai umziehen.
Schade eigentlich, daß nun keine Konfrontation mit besagter Vermieterin mehr nötig ist 😀
Danke nochmal für die guten Hinweise !
Das sit schön zu hören 🙂 Ganz viel Erfolg beim Umzug. Ich leider mit dir 😀
 
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was wurde denn jetzt aus diesem BGB gesetzt? den ersten artikel vom ersten post kann man nicht mehr finden.
 

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