Fluppes
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sich großartig was ändert 😕 (lieber wärs mir natürlich..)
So sehe ich das auch. Zu viele abers und wenns
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Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sich großartig was ändert 😕 (lieber wärs mir natürlich..)
Ne, das siehste falsch.Schade..hilft mir bei Wohnungssuche trotzdem nicht ..
verschweigen kann ich die Fellnasen ja nicht, spätestens beim Einzug wirds bemerkt .. und das bei einer Wohnung die (noch) als "Haustiere nicht erlaubt" in der Zeitung/Inet steht, das wäre meiner Meinung nach nicht OK von mir.
Wenn ich dem potentiellen Vermieter sage: "Ich habe 2Katzen" , kann er ja so tun, als würde ihn das nicht stören .. sobald ich aber aus der Wohnung bin, ruft er mich nie wieder an oder wenn, dann als Absage ..
Im Endeffekt ändert es nur bei denen was, die schon Katzen haben, verschwiegenerweise, und es eigentlich nicht dürften. Die können jetzt aufatmen und wenn es mal Probleme geben sollte, sich auf das hier berufen.
Schade schade ..
Ja natürlich, das hat glaube ich jeder verstanden, dennoch muss man sich die Tierhaltung vom Vermieter erlauben lassen, er darf sie nur nicht mehr generell untersagen. Der BGH hat nicht entschieden, dass es eine generelle Erlaubnis zur Haltung von Hunden und Katzen gibt. --> "Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall."
DNA - Test 🙂.... denn beweis mal, dass es nicht deine Katze war, die vor die Tür gekackt hat, wenn deine Katze dort gerne die Sonne genießt.
Ne, das siehste falsch.
Neue Mietverträge müssen anhand des heutigen Urteils geändert werden ... sprich, die Klausen entfernt werden.
Für NEU Vermietungen ändert das Urteil gar nix, für BESTEHENDE schon.
Wohne ich schon seit Zeit X in einer Wohnung mit generellem Verbot von hund und Katz und möchte trotzdem eine Katze halten, darf mir das der Vermieter jetzt ohne wirklich triftigen Grund nicht verwehren.
Bei Neuvermietungen sehe ich allerdings die Gefahr, dass sich Mietwillige jetzt x mal unnötig die Hacken ablaufen müssen, weil der Vermieter ein Tierfeind ist, aber das durch das Urteil nicht mehr in die Anzeige schreiben darf.
Hier hilfe meines Erachtens nur eins ... bei Besichtigung Tiere nicht nur ansprechen, sondern 1. eine gültige Haftpflicht vorlegen aus der klar hervorgeht, dass Schäden durch die Tiere versichert sind und 2. ein Schriftstück des Altvermieters in dem bestätigt wird, dass keine Belästigung etc. durch die Tiere hervorgegangen ist in seiner Mietsache.
Außerdem dem Neuvermieter anbieten, einen besuchen zu kommen und sich vor Ort in der alten Bude überzeugen, dass die Tierhaltung sauber und frei von Belästigungen irgendeiner Art ist.
Macht das suchen für mich wieder schwerer, weil ich diese Wohnungen nicht von vornherein ausschliessen kann.
Und das bezieht sich jetzt nur auf die Wohnungssuche.
wenn ich eine Wohnung suchen würde, was ich nicht brauche, weil ich gerade erst im Dezember hier hin gezogen bin und vor Mietvertragsunterzeichnung etwas schriftliches von der Vermieterin über die Kater-Haltung erfragt und erhalten habe,
dann würde ich wohl eine Annonce in der Zeitung aufgeben oder Aushänge im Supermarkt machen, wo ich reinschreibe (zb "mit 2 Katzen"),
das würde mir eine Menge Zeit und Nerven sparen, meine ich.
oder wenn ich der durchdieGegendspazier-Typ wäre, würde ich im bevorzugten Stadtteil mal ein bißchen herumlaufen und da, wo Balkone mit Katzennetzen gesichert sind, fragen, ob man mir freundlicherweise sagen könnte, wer die dazugehörige Wohnungsgesellschaft/Vermieter sei.
Bevor ich mir hier die Wohnung (von innen) angeguckt habe, bin ich auch um die 3 Häuser (gleicher Vermieter) herumgelaufen und hab gegafft 😉, und ich habe entdeckt, dass hier noch mindestens 2 weitere Haushalte Katzen haben, das war schonmal eine ordentliche Grundlage. 🙂
wenn ich eine Wohnung suchen würde, was ich nicht brauche, weil ich gerade erst im Dezember hier hin gezogen bin und vor Mietvertragsunterzeichnung etwas schriftliches von der Vermieterin über die Kater-Haltung erfragt und erhalten habe,
dann würde ich wohl eine Annonce in der Zeitung aufgeben oder Aushänge im Supermarkt machen, wo ich reinschreibe (zb "mit 2 Katzen"),
das würde mir eine Menge Zeit und Nerven sparen, meine ich.
Hacken würde ich mir trotzdem keine ablaufen. Bevor man die Wohnung besichtigt, telefoniert man ja in der Regel. Da würde ich gleich wegen den Katzen fragen und wenn dann rumgedruckst wird, hätte sich für mich das Thema erledigt.Bei Neuvermietungen sehe ich allerdings die Gefahr, dass sich Mietwillige jetzt x mal unnötig die Hacken ablaufen müssen, weil der Vermieter ein Tierfeind ist, aber das durch das Urteil nicht mehr in die Anzeige schreiben darf.
Kennt sich jemand mit juristischen Spitzfindigkeiten aus ?
Vorab: Meine Katzen sind in meiner jetzigen Wohnung genehmigt.
Aber: Während der ewig langen Wohnungssuche, da ich mit meinen Partner zusammenziehen werde, hatten wir den Plan, daß ich vorübergehend bei ihm in seine große Wohnung mit den Miezen einziehe, bis wir unsere gemeinsame Wohnung gefunden haben.
Nun erlaubt seine Vermieterin, die auch Eigentümerin ist, auch einen vorübergehenden Aufenthalt der Katzen von wenigen Wochen bis zwei, drei Monaten, nicht.
Heutige Begründung:
Sie habe eine starke Hunde- und Katzenallergie und müsse ja im Falle des geplanten Auszuges in der Wohnung eine Abnahme machen und wir sollen bitte Verständnis haben, daß sie sich diesem gesundheitlichen Risiko nicht aussetzen könne.
Sie wohnt nicht im gleichen Haus.
Bis wir einen Termin beim Mieterverein haben, wollte ich hier schon mal eine Tendenz der Statthaftigkeit dieser Begründung gegen Katzenhaltung erfragen.
Danke schön !