Tierverbot im Mietvertrag - BGH berät heute

  • Themenstarter Themenstarter neli_2013
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Mann, mann, mann. Wenn ich das hier so lese, Katzen abzugeben weil sie haaren oder sich nicht verstehen oder auf die Arbeitsplatte springen:

es wäre besser, wenn weniger Leute sich einfach so Tiere anschaffen und dann wieder entsorgen wollen.

Jeder Tierhalter sollte eine Prüfung machen müssen! Es müsste strenge Auflagen geben. :grr:

Dagmar
 
Schade..hilft mir bei Wohnungssuche trotzdem nicht ..
verschweigen kann ich die Fellnasen ja nicht, spätestens beim Einzug wirds bemerkt .. und das bei einer Wohnung die (noch) als "Haustiere nicht erlaubt" in der Zeitung/Inet steht, das wäre meiner Meinung nach nicht OK von mir.
Wenn ich dem potentiellen Vermieter sage: "Ich habe 2Katzen" , kann er ja so tun, als würde ihn das nicht stören .. sobald ich aber aus der Wohnung bin, ruft er mich nie wieder an oder wenn, dann als Absage ..
Im Endeffekt ändert es nur bei denen was, die schon Katzen haben, verschwiegenerweise, und es eigentlich nicht dürften. Die können jetzt aufatmen und wenn es mal Probleme geben sollte, sich auf das hier berufen.

Schade schade ..
 
tierhaltung immer erlauben JA, aber dann soll das veterinäramt dahinter sein, wenn man mal etwas ungerechtes anzeigt wie tierquälerei, hund 15h alleine, messitierhaltung etc.

wer schützt die tiere bei diesem gesetzt 🙄
 
Schade..hilft mir bei Wohnungssuche trotzdem nicht ..
verschweigen kann ich die Fellnasen ja nicht, spätestens beim Einzug wirds bemerkt .. und das bei einer Wohnung die (noch) als "Haustiere nicht erlaubt" in der Zeitung/Inet steht, das wäre meiner Meinung nach nicht OK von mir.
Wenn ich dem potentiellen Vermieter sage: "Ich habe 2Katzen" , kann er ja so tun, als würde ihn das nicht stören .. sobald ich aber aus der Wohnung bin, ruft er mich nie wieder an oder wenn, dann als Absage ..
Im Endeffekt ändert es nur bei denen was, die schon Katzen haben, verschwiegenerweise, und es eigentlich nicht dürften. Die können jetzt aufatmen und wenn es mal Probleme geben sollte, sich auf das hier berufen.

Schade schade ..
Ne, das siehste falsch.
Neue Mietverträge müssen anhand des heutigen Urteils geändert werden ... sprich, die Klausen entfernt werden.
 
Ja natürlich, das hat glaube ich jeder verstanden, dennoch muss man sich die Tierhaltung vom Vermieter erlauben lassen, er darf sie nur nicht mehr generell untersagen. Der BGH hat nicht entschieden, dass es eine generelle Erlaubnis zur Haltung von Hunden und Katzen gibt. --> "Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall."

Ohne Tierhaltern jetzt die Freude nehmen zu wollen, mag ich dieses (und die weiteren entsprechenden Beiträge) unterschreiben.

Das ist eine Grundsatzentscheidung, wie viele andere auch und wer sich rechtlich ein bisserl kundig macht oder beruflich diesbezüglich hier unterwegs ist, weiß, dass dieses eben kein PRO bezeichnet, sondern nur, dass es kein generelles Contra geben darf.

Konkret und aktuell ändert dies erstmal gar nix. Leider!

Zukünftig heißt das aber, dass sich die Wohnungssuche mit Tieren noch schwieriger gestalten wird und auch unverzüglich entsprechende neue Klauseln in den Verträgen auftauchen werden, die eben dann doch wieder wirksam sein können.

Weiter ist der Weg für viele viele Rechtsstreitigkeiten geebnet, die Mieter jetzt gegen ihre Vermieter führen werden. Nach wie vor mit unklarem Ausgang (Einzelfallentscheidung).

Die wirklich positive Wendung sehe ich da leider nicht. Solche Urteile sind eher fürs Gegenteil bekannt. 🙄
 
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Aber wenn der Vermieter die Katzen nicht will, dann findet er zufällig einen anderen Mieter. Und ich hätte auch keine Lust es mir beim Einzug schon mit dem Besitzer der Wohnung zu verscherzen, indem ich meine Haustiere mit reinklage. Das kann auch nach hinten losgehen. Da such ich lieber einen Vermieter, der wirklich einverstanden ist.
Aber ist schon gut, dass ein Vermieter jetzt Gründe braucht, um nein sagen zu dürfen. Die meisten, die ich bisher kennenlernen musste, haben die Tierhaltung nämlich ausgeschlossen, ohne drüber nachzudenken.
Wir haben bei uns einen extra-Vertrag für die Katze abschließen müssen, in dem steht, was als Belästigung definiert wird (Lärm, Hausflur als Klo benutzen etc.) Fänd ich bei einem Freigänger relativ riskant, denn beweis mal, dass es nicht deine Katze war, die vor die Tür gekackt hat, wenn deine Katze dort gerne die Sonne genießt.
 
Ne, das siehste falsch.
Neue Mietverträge müssen anhand des heutigen Urteils geändert werden ... sprich, die Klausen entfernt werden.

Doch, das seh ich richtig. Wenn ein Vermieter bisher keine Tiere haben wollte und ich da als Tierbesitzer jetzt zwar seine Wohnung beziehen dürfte (rein rechtlich gesehen), so habe ich trotzdem keine Chance.. denn er muss mir ja nicht sagen, warum er mich abgewiesen hat.
Das einzige was sich ändert: Es wird bei Anzeigen zu Wohnungen jetzt nichtmehr stehen: keine Tiere erlaubt.
Macht das suchen für mich wieder schwerer, weil ich diese Wohnungen nicht von vornherein ausschliessen kann.
Und das bezieht sich jetzt nur auf die Wohnungssuche.
 
Auch neue Mietverträge MÜSSEN nicht geändert werden (auch alte natürlich nicht). Diese grundsätzliche Tierverbotsklausel ist einfach nicht mehr haltbar, mehr nicht. D.h. nicht, dass sie nicht mehr verwendet werden darf und d.h. auch nicht, dass nicht andere (neue) Klauseln rechtlich relevant sein können. Und weiter heißt es nicht, dass es eine grundsätzliche Tierhaltungserlaubnis gibt.

Wer diese Klausel (dies betrifft nur diese oft benannte GENERELLE Klausel, nicht die speziellen Vereinbarungen) in seinem Vertrag hat, hat nun das "Recht" und die wahnsinnige Freude, vor Gericht zu ziehen und EVTL, nach Einzelfallprüfung, doch Tiere halten zu dürfen.
 
Für NEU Vermietungen ändert das Urteil gar nix, für BESTEHENDE schon.
Wohne ich schon seit Zeit X in einer Wohnung mit generellem Verbot von hund und Katz und möchte trotzdem eine Katze halten, darf mir das der Vermieter jetzt ohne wirklich triftigen Grund nicht verwehren.

Bei Neuvermietungen sehe ich allerdings die Gefahr, dass sich Mietwillige jetzt x mal unnötig die Hacken ablaufen müssen, weil der Vermieter ein Tierfeind ist, aber das durch das Urteil nicht mehr in die Anzeige schreiben darf.

Hier hilfe meines Erachtens nur eins ... bei Besichtigung Tiere nicht nur ansprechen, sondern 1. eine gültige Haftpflicht vorlegen aus der klar hervorgeht, dass Schäden durch die Tiere versichert sind und 2. ein Schriftstück des Altvermieters in dem bestätigt wird, dass keine Belästigung etc. durch die Tiere hervorgegangen ist in seiner Mietsache.
Außerdem dem Neuvermieter anbieten, einen besuchen zu kommen und sich vor Ort in der alten Bude überzeugen, dass die Tierhaltung sauber und frei von Belästigungen irgendeiner Art ist.
 
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Für NEU Vermietungen ändert das Urteil gar nix, für BESTEHENDE schon.
Wohne ich schon seit Zeit X in einer Wohnung mit generellem Verbot von hund und Katz und möchte trotzdem eine Katze halten, darf mir das der Vermieter jetzt ohne wirklich triftigen Grund nicht verwehren.

Tja... nur wird dieser (fast immer) zu finden sein oder es ihn tatsächlich geben. 🙄

Bei Neuvermietungen sehe ich allerdings die Gefahr, dass sich Mietwillige jetzt x mal unnötig die Hacken ablaufen müssen, weil der Vermieter ein Tierfeind ist, aber das durch das Urteil nicht mehr in die Anzeige schreiben darf.

Er darf weiterhin alles in die Anzeige schreiben und verlangen. DAS ist nicht mit dem Urteil geregelt. Es kann nur, im Einzelfall, ggf. nicht durchgesetzt werden.

Ich sehe auch die Gefahr, dass die Wohnungssuche dadurch erheblich erschwert wird (s.o.) und wenn man dieses in der Anzeige lesen würde, kann man sich nach wie vor eine Besichtigung ersparen. 🙄

Hier hilfe meines Erachtens nur eins ... bei Besichtigung Tiere nicht nur ansprechen, sondern 1. eine gültige Haftpflicht vorlegen aus der klar hervorgeht, dass Schäden durch die Tiere versichert sind und 2. ein Schriftstück des Altvermieters in dem bestätigt wird, dass keine Belästigung etc. durch die Tiere hervorgegangen ist in seiner Mietsache.
Außerdem dem Neuvermieter anbieten, einen besuchen zu kommen und sich vor Ort in der alten Bude überzeugen, dass die Tierhaltung sauber und frei von Belästigungen irgendeiner Art ist.

Genau DAS halte ich für den einzig gangbaren und von Erfolg gekrönten Weg, wenn der Vermieter interessiert sein sollte. Allerdings wird das nicht oft der Fall sein, da die Bewerbungen auf eine Wohnung die Angebote um ein Vielfaches übersteigen.

Und auch, wenn es vielen Tierhaltern nicht gefallen wird. Hinter all diesem Zinnober steckt oft nicht nur Willkür oder Tierablehnung, sondern oft Stress- und Kostenvermeidung. Von Mensch und Tier werden tatsächlich mehr als oft Wohnungen so sehr beschädigt und nicht für den Schaden bzw. die Belästigung eingestanden, dass es (als Vermieter) sinnvoller erscheint, dieses ausschließen zu wollen. Traurig, aber leider wahr.

D.h. auch, dass es in sehr absehbarer Zeit neue Klauseln geben wird, die individuell gestaltet werden, rechtlich noch nicht ausgehebelt wurden und dann stehen alle Parteien an der gleichen Stelle, wie vorher.
 
Macht das suchen für mich wieder schwerer, weil ich diese Wohnungen nicht von vornherein ausschliessen kann.
Und das bezieht sich jetzt nur auf die Wohnungssuche.

wenn ich eine Wohnung suchen würde, was ich nicht brauche, weil ich gerade erst im Dezember hier hin gezogen bin und vor Mietvertragsunterzeichnung etwas schriftliches von der Vermieterin über die Kater-Haltung erfragt und erhalten habe,

dann würde ich wohl eine Annonce in der Zeitung aufgeben oder Aushänge im Supermarkt machen, wo ich reinschreibe (zb "mit 2 Katzen"),

das würde mir eine Menge Zeit und Nerven sparen, meine ich.

oder wenn ich der durchdieGegendspazier-Typ wäre, würde ich im bevorzugten Stadtteil mal ein bißchen herumlaufen und da, wo Balkone mit Katzennetzen gesichert sind, fragen, ob man mir freundlicherweise sagen könnte, wer die dazugehörige Wohnungsgesellschaft/Vermieter sei.

Bevor ich mir hier die Wohnung (von innen) angeguckt habe, bin ich auch um die 3 Häuser (gleicher Vermieter) herumgelaufen und hab gegafft 😉, und ich habe entdeckt, dass hier noch mindestens 2 weitere Haushalte Katzen haben, das war schonmal eine ordentliche Grundlage. 🙂
 
wenn ich eine Wohnung suchen würde, was ich nicht brauche, weil ich gerade erst im Dezember hier hin gezogen bin und vor Mietvertragsunterzeichnung etwas schriftliches von der Vermieterin über die Kater-Haltung erfragt und erhalten habe,

dann würde ich wohl eine Annonce in der Zeitung aufgeben oder Aushänge im Supermarkt machen, wo ich reinschreibe (zb "mit 2 Katzen"),

das würde mir eine Menge Zeit und Nerven sparen, meine ich.

oder wenn ich der durchdieGegendspazier-Typ wäre, würde ich im bevorzugten Stadtteil mal ein bißchen herumlaufen und da, wo Balkone mit Katzennetzen gesichert sind, fragen, ob man mir freundlicherweise sagen könnte, wer die dazugehörige Wohnungsgesellschaft/Vermieter sei.

Bevor ich mir hier die Wohnung (von innen) angeguckt habe, bin ich auch um die 3 Häuser (gleicher Vermieter) herumgelaufen und hab gegafft 😉, und ich habe entdeckt, dass hier noch mindestens 2 weitere Haushalte Katzen haben, das war schonmal eine ordentliche Grundlage. 🙂

Ich suche seit über einem Jahr. Aushänge überall schon seit knapp 9 Monaten, keine Reaktion bisher.
 
wenn ich eine Wohnung suchen würde, was ich nicht brauche, weil ich gerade erst im Dezember hier hin gezogen bin und vor Mietvertragsunterzeichnung etwas schriftliches von der Vermieterin über die Kater-Haltung erfragt und erhalten habe,

dann würde ich wohl eine Annonce in der Zeitung aufgeben oder Aushänge im Supermarkt machen, wo ich reinschreibe (zb "mit 2 Katzen"),

das würde mir eine Menge Zeit und Nerven sparen, meine ich.

Sorry, aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass auch das nicht unbedingt hilft.
Mein Freund und ich haben ein Jahr lang in Zeitungen und Internet annonciert, mal lustig (Zwei Katzen und ihr Personal suchen...) mal seriös (solventes, festangestelltes Paar sucht für sich und seine zwei Katzen...) und es hat rein gar nichts gebracht, wir hatten nicht eine Reaktion 🙁

Jetzt renovieren wir unsere Wohnung und sparen auf ein Eigenheim in ferner, ferner Zukunft 😎
 
Ich denke, es wird schwierig für tierfeindliche Vermieter oder Mietparteien.
Sie müssen es ja begründen und mit "Tiere machen Wände kaputt, stinken, machen Lärm" kann man pauschal nichts verbieten.
Und wenn sie ein Tier rausklagen wollen, müssen sie diese Tatbestände nachweisen.
 
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Bei Neuvermietungen sehe ich allerdings die Gefahr, dass sich Mietwillige jetzt x mal unnötig die Hacken ablaufen müssen, weil der Vermieter ein Tierfeind ist, aber das durch das Urteil nicht mehr in die Anzeige schreiben darf.
Hacken würde ich mir trotzdem keine ablaufen. Bevor man die Wohnung besichtigt, telefoniert man ja in der Regel. Da würde ich gleich wegen den Katzen fragen und wenn dann rumgedruckst wird, hätte sich für mich das Thema erledigt.

Ich krieg vom Immo-Scout immer Newsletter (bin nicht zwingend auf Wohnungssuche, aber wenn sich was ergeben würde...). Da bekam ich nun zum 2. Mal dasselbe Inserat. Vor ein paar Wochen "Haustiere: Nein", gestern stand zu dem Thema gar nichts mehr.

Bin auch der Meinung, zum positiven verändert hat sich für Wohnungssuchende nix.:sad:
 
Kennt sich jemand mit juristischen Spitzfindigkeiten aus ?

Vorab: Meine Katzen sind in meiner jetzigen Wohnung genehmigt.
Aber: Während der ewig langen Wohnungssuche, da ich mit meinen Partner zusammenziehen werde, hatten wir den Plan, daß ich vorübergehend bei ihm in seine große Wohnung mit den Miezen einziehe, bis wir unsere gemeinsame Wohnung gefunden haben.
Nun erlaubt seine Vermieterin, die auch Eigentümerin ist, auch einen vorübergehenden Aufenthalt der Katzen von wenigen Wochen bis zwei, drei Monaten, nicht.
Heutige Begründung:
Sie habe eine starke Hunde- und Katzenallergie und müsse ja im Falle des geplanten Auszuges in der Wohnung eine Abnahme machen und wir sollen bitte Verständnis haben, daß sie sich diesem gesundheitlichen Risiko nicht aussetzen könne.
Sie wohnt nicht im gleichen Haus.
Bis wir einen Termin beim Mieterverein haben, wollte ich hier schon mal eine Tendenz der Statthaftigkeit dieser Begründung gegen Katzenhaltung erfragen.
Danke schön !
 
Kennt sich jemand mit juristischen Spitzfindigkeiten aus ?

Vorab: Meine Katzen sind in meiner jetzigen Wohnung genehmigt.
Aber: Während der ewig langen Wohnungssuche, da ich mit meinen Partner zusammenziehen werde, hatten wir den Plan, daß ich vorübergehend bei ihm in seine große Wohnung mit den Miezen einziehe, bis wir unsere gemeinsame Wohnung gefunden haben.
Nun erlaubt seine Vermieterin, die auch Eigentümerin ist, auch einen vorübergehenden Aufenthalt der Katzen von wenigen Wochen bis zwei, drei Monaten, nicht.
Heutige Begründung:
Sie habe eine starke Hunde- und Katzenallergie und müsse ja im Falle des geplanten Auszuges in der Wohnung eine Abnahme machen und wir sollen bitte Verständnis haben, daß sie sich diesem gesundheitlichen Risiko nicht aussetzen könne.
Sie wohnt nicht im gleichen Haus.
Bis wir einen Termin beim Mieterverein haben, wollte ich hier schon mal eine Tendenz der Statthaftigkeit dieser Begründung gegen Katzenhaltung erfragen.
Danke schön !

Ich bin der Meinung bei solchen Einzelfallentscheidungen solltest du dich auf jeden Fall professionell beraten lassen.
Und dann ist weiterführend die Frage wichtig: Wie weit wärt ihr bereit zu gehen? Selbst wenn die Begründung der Vermieterin rein juristisch gesehen nicht stichfest wäre: Würdet ihr euer Interesse dann auch anwaltlich/gerichtlich durchsetzen wollen? Das kann und würde definitiv dauern und sicherlich die Zeitspanne, bis ihr letztendlich in einer neuen Wohnung zusammenzieht, deutlich überschreiten. Von den Kosten mal abgesehen.

Rein vom Gefühl her könnte ich mir schon vorstellen dass sie mit einem gesunheitlichen Vorwand die Katzenhaltung untersagen könnte. Aber: Das ist meine Laienmeinung. Und ich denke selbst ein studierter Jurist kann ohne alle Einzelheiten und ohne den bestehenden Mietvertrag und genauere Aussagen da keine wirkliche Aussage treffen 🙁
 
Danke Dir, sowas habe ich schon befürchtet 🙁
Wir schauen mal, was die Experten beim Mieterverein dazu sagen.
 

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