Tolle Auskünfte vom Veterinäramt Düsseldorf

  • Themenstarter Themenstarter Vileana
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Na, wenn Du da mal nicht irrst. Wenn Du nicht an den Polen, in Oimjakon oder Hong Kong einige Kamele triffst, wirst Du wohl Recht haben. Ansonsten, wo es Kamele gibt, da gibt es auch Hunde und Katzen. Und von denen wird alles zwangsgerettet, was nicht schnell genug auf den nächsten Baum klettern kann.
Egal wohin Du gehst, germanische Tierretter sind schon da- und Flugpaten brauchen die immer.

Ehrlich gesagt, hätte ich von jemandem, der beruflich ständig mit sachlicher Argumentation konfrontiert ist, etwas mehr erwartet.

Eigentlich sollte ich auf sowas nicht mehr eingehen, aber naja:

wenn Du einige Organisationen benennen kannst, die mir z.B. in Mauretanien, Niger, Oman, Yemen, Sudan etc. einen Hund oder ne Katze ausreisefertig machen - bitte her damit.
 
A

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Das ist sehr praktisch, wenn das TH keine Ausländer aufnehmen darf. Man deklariert sie als nicht gekennzeichnete Fundtiere und germanisiert sie mittels deutschem Ausweis und Chip mit D- Kennung. Unsw. unsw......

Welches deutsche Tierheim sollte keine Ausländer aufnehmen dürfen? Es mag Tierheime geben die keine aufnehmen wollen, aber dürfen:glubschauge:
Wer will es ihnen verbieten? Das Veterinäramt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Um zum Eingangspost zurückzukehren, ich finde es zwar schade, dass es so einseitig vom VET-Amt dargestellt wurde, aber andererseits ist es doch ein guter Ansporn sich mit der ganzen Thematik genauer zu befassen.

Im ersten Moment hätte ich nämlich auch gesagt "Flugpatenschaft? Sofort im nächsten Urlaub", jetzt werde ich mich nochmal genauer durch die Seiten stöbern, Haftung klingt nicht gut, da tendiere ich wohl grad auch eher zu nein.



PS: einige Aussagen von manchen Tierhilfen verstehe ich auch nicht, einige Handlungen noch weniger, aber das ist ja hier nicht das Diskutierte...

Zudem: ich würde an eurer Stelle den Namen auf Seite 2(3?) rausnehmen...
 
Denn die gehen davon aus, dass jemand nicht seine eigenen Tiere einführt. Und da gelten dann bestimmte, verschärfte Bedingungen (Auflagen für Tierhandel etc.).
Bei einer Flugpatenschaft ist es aber so, dass derjenige offiziell seine eigenen Tiere einführt.
Und dann muss nichts beim VetAmt angemeldet werden und es gelten lediglich die Einreisevorschriften des Landes.

Also handelt man prinzipiell illegal/am Rande der Illegalitaet, denn es sind eben nicht die eigenen Tiere. Tierschutz hin oder her, ich glaube, das wuerde ich auch nicht machen, weil ich mit diesem Wissen beim Zoll vor Angst sterben wuerde. 😳
 
Also handelt man prinzipiell illegal/am Rande der Illegalitaet, denn es sind eben nicht die eigenen Tiere. Tierschutz hin oder her, ich glaube, das wuerde ich auch nicht machen, weil ich mit diesem Wissen beim Zoll vor Angst sterben wuerde. 😳

Hallo enemenemuh,

ich hatte ein paar Seiten vorher die EU-Verordnungen hierzu gepostet. VERORDNUNG (EU) Nr. 388/2010 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2010
In voller Länge http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:114:0003:0004:DE:PDF
Das kann man sich ja mal durchlesen, auch wenn solche Gesetzestexte zugegebenermaßen anstrengend sind.🙂
Auszugsweise:

"Damit die Verbringung zu Handelszwecken nicht in betrügerischer
Absicht als Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 verschleiert werden kann, sieht Artikel 12 der genannten Verordnung vor, dass Heimtiere, die aus einem nicht in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden, den Anforderungen und Kontrollen der Richtlinie 92/65/EWG unterliegen, wenn die Anzahl der Heimtiere fünf übersteigt."


Das heißt für mich: die Unterscheidung in privat/Handelszwecke wird anhand der Anzahl der Tiere (fünf) unterschieden.
Und wenn ich als Flugpate nicht mehr einführe, dann ist das privat.

Obige Verordnung wurde zur Durchführung einer schon bestehenden Verordnung: (EG) Nr. 998/2003 erlassen.
In dieser heißt es: "Heimtiere: Tiere der in Anhang I genannten Arten, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein"
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/998_2003_EG.htm?mainPage=1
Das heißt für mich: Ich als Privatperson (Flugpate) darf nicht nur meine eigenen Heimtiere einführen, sondern auch im Auftrag eines Eigentümers begleiten, vorausgesetzt sie übersteigen die Zahl 5 nicht und die Tiere sind nicht zum Verkauf oder einer Eigentumsübertragung bestimmt. Denn sonst würde das Mitführen eines Heimtierausweises nicht mehr reichen und die Einfuhr müßte beim VetAmt angemeldet werden.

Ich kann ja nicht mehr, als mir geltende Gesetze durchzulesen. Und nach denen ist eben nicht jeder illegal, der für jemand anderes Haustiere einführt.
Die Sache ist kompliziert. Leider gibt es für die Einfuhr von Tierschutztieren keine gesonderte Regelung. Darin sehe ich das Problem - es wird nur in privat/handel unterschieden.

Die Male, in denen ich Flugpate gemacht habe wollte der Zoll die Heimtierausweise sehen, mehr nicht. Und in denen stand nie mein Name - warum gab es da keine Probleme?
Ausgegangen wird halt davon, dass es meine eigenen Tiere sind. Das hatte ich verkürzt auch so geschrieben.

Jeder Flugpate tut gut daran, sich die entsprechende Tierschutzorga genau anszuschauen.
Wenn auf meine Fragen nicht richtig eingegangen wird, ich keinen gültigen Heimtierausweis ausgehändigt bekomme etc. dann würde ich das auch nicht machen.

Ich bestreite auch nicht, dass Schwarzhändler versuchen, Haustiere betrügerisch als privat einzuführen.
Und leider gibt es für Tierschutz keine expliziten Verordnungen - damit wäre das ganze Tohuwabohu schnell vom Tisch.
Aber gleich mal jeder Tierschutzorga wildeste Sachen zu unterstellen (Fälschung von Impfungen), Tötungsstationen sind nur Propaganda "germanischer Zwangsretter" etc.. das ist mehr als abenteuerlich.
 
Welches deutsche Tierheim sollte keine Ausländer aufnehmen dürfen? Es mag Tierheime geben die keine aufnehmen wollen, aber dürfen:glubschauge:
Wer will es ihnen verbieten? Das Veterinäramt?

Das trifft auf Tierheime zu, die der Stadt/der Kommune gehören oder durch diese gefördert werden oder, bei denen es mit der Stadt/der Kommune Vertragsbedingungen gibt, aufgrund derer nur eine bestimmte Anzahl von Tieren aufgenommen werden dürfen, die nicht aus den nominellen Einzugsgebiet des Vereins/Tierheims stammen. Z.Bsp. Tierheim Hilden(privat, aber durch die Stadt gefördert oder, Tierheim Gütersloh (Das Tierheim gehört der Stadt, wird aber von Dem TSV gefühert). selbstverständlich gibt es auch Auflagen des Veterinäramtes für Tierheime, denn das Veterinäramt trägt schlussendlich die Verantwortung.
Doppelpack: Um zum Eingangspost zurückzukehren, ich finde es zwar schade, dass es so einseitig vom VET-Amt dargestellt wurde, .
Wieso einseitig? Die Aussage ist fachlich und juristisch völlig korrekt.
....ein guter Ansporn sich mit der ganzen Thematik genauer zu befassen.
Ohja! Bitte!!!
 
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Wieso einseitig? Die Aussage ist fachlich und juristisch völlig korrekt.

WAS bitte soll daran korrekt sein?
- Dass die faktische Existenz von Tötungsstationen bestritten wird?
Das grenzt an Realitätsverlust. Da empfehle ich einen schönen Kurztripp nach Cadiz, Malaga, Madrid..
Wäre doch mal ne kleine Bildungsreise für die Amtsveterinäre - vielleicht sponsert es sogar die Stadt.
Ich bin mir sicher, dem einen oder anderen gehen dann mal die Augen auf.

- Oder das sich ein lokales VetAmt daran stört, dass nicht alle eingeführten Tiere bei ihm angemeldet werden?
Was ist das Problem?
Angst vor Verlust der Deutungshoheit?
Ehrlicherweise könnte dieses Amt dann auch mal sagen, dass NICHT ALLE eingeführten Tiere bei ihm angemeldet werden müssen.

- Oder meinst Du mit korrekter Aussage, dass Auslandstierschutz pauschal mit organisiertem Schwarzhandel gleichgesetzt wird?

- Oder etwa Deine Zynismen: "germanische Zwangsretter"?

Fachlich und juristisch korrekte Aussagen sind durch ein gewisses Maß an Sachlichkeit und differenzierter Betrachtungsweise gekennzeichnet.
Das kann ich beim besten Willen nicht erkennen!
 
WAS bitte soll daran korrekt sein?
- Dass die faktische Existenz von Tötungsstationen bestritten wird?
Das grenzt an Realitätsverlust. Da empfehle ich einen schönen Kurztripp nach Cadiz, Malaga, Madrid..

Es ist doch überhaupt nicht bestritten worden. Es ist nur gesagt worden, das man nicht "glaubt", das es Tötungsstationen in diesem Sinne gibt. Das ist formal sogar richtig- mit wenigen Ausnahmen. Die Perreras töten die, die nicht an ihre Eigentümer oder neue Besitzer abgegeben werden können. Das Recht dazu hat auch "jedes deutsche" Tierheim. Der Unterschied liegt allein in der Quantität der Populationen und der Euthanasierungen. Nichtmal die Qualität der Unterbringung unterscheidet sich wesentlich von so manchem Tierschutz in D.

Oder das sich ein lokales VetAmt daran stört, dass nicht alle eingeführten Tiere bei ihm angemeldet werden?
Was ist das Problem?
Angst vor Verlust der Deutungshoheit?
Ehrlicherweise könnte dieses Amt dann auch mal sagen, dass NICHT ALLE eingeführten Tiere bei ihm angemeldet werden müssen.

Jetzt nervt aber langsam. Die Aussagen des Vetamtes kritisieren, aber selbst die Begriffe nicht auseinanderhalten können.
Nochmal:
"Einreise" = privat und eigenes Tier = nicht meldepflichtig.
"Einfuhr" = Handel;Tierschutz; Forschung; Diagnose etc. = meldepflichtig.

Oder meinst Du mit korrekter Aussage, dass Auslandstierschutz pauschal mit organisiertem Schwarzhandel gleichgesetzt wird?

Wodurch unterscheidet sich nach Deiner Meinung der Handel von den Tierschützern, die sich offensichtlich mit Händen und Füßen dagegen wehren, Gesetze zum Schutz von Tieren einzuhalten? Mit dem T-Shirt- Aufdruck "Ich bin Tierschützer, ich darf das" steht man noch lange nicht über dem Gesetz. Erst recht nicht, wenn man erwartet, das sich alle anderen daran halten.

Es gibt völlig legale Wege, Tiere einzuführen. Warum nutz die so gut wie kein TSV? Denke mal darüber nach und stelle nicht jeden als blöd oder bösartig dar, der rechtskonform arbeiten möchte.
 
Obige Verordnung wurde zur Durchführung einer schon bestehenden Verordnung: (EG) Nr. 998/2003 erlassen.
In dieser heißt es: "Heimtiere: Tiere der in Anhang I genannten Arten, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein"
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/998_2003_EG.htm?mainPage=1
Das heißt für mich: Ich als Privatperson (Flugpate) darf nicht nur meine eigenen Heimtiere einführen, sondern auch im Auftrag eines Eigentümers begleiten, vorausgesetzt sie übersteigen die Zahl 5 nicht und die Tiere sind nicht zum Verkauf oder einer Eigentumsübertragung bestimmt. Denn sonst würde das Mitführen eines Heimtierausweises nicht mehr reichen und die Einfuhr müßte beim VetAmt angemeldet werden.

Also, wenn ich mal überlege, was ich unter Eigentumsübertragung verstehe, stellt sich das für mich anders da.
Ich als Flugpate werde beim Eintragen in den Ausweis zum Eigentümer.
Komme ich in Deutschland an, werde ich wieder aus dem Pass entfernt und jmd anders bekommt das Tier und hat hierfür zuvor eine SG bezahlt.
Das ist für mich Eigentumsübertragung, also eigentlich verboten.
Oder, Fall 2, die Orga bleibt im Ausweis stehen, aber gibt dieses Tier ja auch ab, bleibt also nicht Eigentümer, dann ist das Endresultat das Gleiche.

Man bewegt sich scheinbar also schon am Rande...
Wieso einseitig? Die Aussage ist fachlich und juristisch völlig korrekt.

Ohja! Bitte!!!

Einseitig auch i.S. von pauschal. Aussagen wie "Tötungsstationen gibt es nicht bzw. ihre Existenz ist stark zu bezweifeln" kann ich nicht Recht glauben.

Nun ja, wie gesagt, vlt sollte ich einfach mal einen meiner Dozenten fragen, ob er mir die genauen rechtlichen Konsequenzen i.V.m. der tätsächlich angewendeten Rechtswirklichkeit nicht erläutern mag 😀
 
Also, wenn ich mal überlege, was ich unter Eigentumsübertragung verstehe, stellt sich das für mich anders da.
Ich als Flugpate werde beim Eintragen in den Ausweis zum Eigentümer.
Komme ich in Deutschland an, werde ich wieder aus dem Pass entfernt und jmd anders bekommt das Tier und hat hierfür zuvor eine SG bezahlt.
Das ist für mich Eigentumsübertragung, also eigentlich verboten.
Oder, Fall 2, die Orga bleibt im Ausweis stehen, aber gibt dieses Tier ja auch ab, bleibt also nicht Eigentümer, dann ist das Endresultat das Gleiche.

Doppelpack,
hast Du schon einmal Flugpate gemacht?
Wurde Dein Name in den Heimtierausweis eingetragen?
Mein Name wurde noch nie in den Ausweis des Tieres eingetragen.
Bei unserem Adoptivkater aus Spanien stand der Name des Flugpaten auch nicht im Heimtierausweis.

Aber es würde mich schon mal interessieren, wie es allgemein gehandhabt wird.
Wie wäre es mit einer Umfrage hier im Forum - es scheint ja einige zu geben, die Tiere aus dem Ausland adoptiert haben.

Eigentlich fände ich es auch mal interessant, was die Tierschutzorgas dazu sagen.
Es werden hier ja immer wieder Notfellchen aus dem Ausland vorgestellt.
 
Es gibt völlig legale Wege, Tiere einzuführen. Warum nutz die so gut wie kein TSV? Denke mal darüber nach und stelle nicht jeden als blöd oder bösartig dar, der rechtskonform arbeiten möchte.

Liebe(r) Hades,
zu Dir wirklich abschließend:
die Arbeit von Menschen, die sich um Tierschutz im Ausland kümmern als "germanische Zwangsrettung" zu diffamieren kann ich nur als bösartig bezeichnen.
Und Dir bleibt es zugestanden rechtskonform arbeiten zu dürfen.
Das gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, Auslandstierschutzorganisationen pauschal als Schwarzhändler, Urkundenfälscher und Rechtsbrecher zu verleumden.

Ob Dich das nun nervt oder nicht ist mir ganz einerlei😛
 
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Doppelpack,
hast Du schon einmal Flugpate gemacht?
Wurde Dein Name in den Heimtierausweis eingetragen?
Mein Name wurde noch nie in den Ausweis des Tieres eingetragen.
Bei unserem Adoptivkater aus Spanien stand der Name des Flugpaten auch nicht im Heimtierausweis.

Aber es würde mich schon mal interessieren, wie es allgemein gehandhabt wird.
Wie wäre es mit einer Umfrage hier im Forum - es scheint ja einige zu geben, die Tiere aus dem Ausland adoptiert haben.

Eigentlich fände ich es auch mal interessant, was die Tierschutzorgas dazu sagen.
Es werden hier ja immer wieder Notfellchen aus dem Ausland vorgestellt.

Nein, das ging ja auch aus meinen Post hervor.

Dann habe ich es wohl falsch verstanden, war der Meinung, dass es so gehandhabt wird, weil es einige Male geschrieben wurde...
 
Eigentlich sollte ich auf sowas nicht mehr eingehen, aber naja:

wenn Du einige Organisationen benennen kannst, die mir z.B. in Mauretanien, Niger, Oman, Yemen, Sudan etc. einen Hund oder ne Katze ausreisefertig machen - bitte her damit.

Auf diese Frage würde ich gerne ne richtige Antwort und nicht nur pauschalisierte Vorverurteilungen (germanisierte Tierretter - huch, in welchem Jahr leben wir denn?) von Hades bekommen... Und ich weiß, ich sollte mich mit den Sachen anders auseinandersetzen können 😉 - sorry, kann ich aber nicht
 
.
Das gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, Auslandstierschutzorganisationen pauschal als Schwarzhändler, Urkundenfälscher und Rechtsbrecher zu verleumden.

Oh, ich würde Schwarzhändler, Urkundenfälscher und Rechtsbrecher niemals als ernstzunehmende Tierschützer bezeichnen. Nur als Pseudotierschützer, die die Arbeit rechtskonform, politisch sinnvoll und effizient agierender Tierschutzorganisationen erschwehren und teilweise zunichte machen.

Aber Du hast meine Frage noch nicht beantwortet: Was spricht für so viele "Tierschutzorganisationen" dagegen, Gesetze zum Schutz von Tieren zu beachten und sich an diese zu halten?

Wenn der Impfstatus mit den Angaben in den Papieren (Titer) und alle anderen Angaben übereinstimmen, kann man die Einfuhr/Einreise doch ohne schlechtes Gewissen anmelden. Es sei denn, man macht etwas, was besser nicht aktenkundig oder publik werden sollte. Und wenn man Flugpaten korrekt informiert, haben sie auch kein Problem mit entsprechenden Kontrollen.

Die neue EU- Verordnung die Du selbst zitierst bzw. verlinkt hast, zeigt doch davon, dass die EU einen Handlungsbedarf sieht. Einen Handlungsbedarf, der durch kriminelle und/oder dumme Tierschützer erst erzeugt wurde.

Mit diesem Beitrag bringst Du es doch selbst auf den Punkt.
Hallo enemenemuh,

ich hatte ein paar Seiten vorher die EU-Verordnungen hierzu gepostet. VERORDNUNG (EU) Nr. 388/2010 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2010
In voller Länge http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0004:DE:PDF
Das kann man sich ja mal durchlesen, auch wenn solche Gesetzestexte zugegebenermaßen anstrengend sind.
Auszugsweise:

"Damit die Verbringung zu Handelszwecken nicht in betrügerischer
Absicht als Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 verschleiert werden kann, sieht Artikel 12 der genannten Verordnung vor, dass Heimtiere, die aus einem nicht in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden, den Anforderungen und Kontrollen der Richtlinie 92/65/EWG unterliegen, wenn die Anzahl der Heimtiere fünf übersteigt."

Das heißt für mich: die Unterscheidung in privat/Handelszwecke wird anhand der Anzahl der Tiere (fünf) unterschieden.
Und wenn ich als Flugpate nicht mehr einführe, dann ist das privat.

Obige Verordnung wurde zur Durchführung einer schon bestehenden Verordnung: (EG) Nr. 998/2003 erlassen.
In dieser heißt es: "Heimtiere: Tiere der in Anhang I genannten Arten, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein"
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetze...htm?mainPage=1
Das heißt für mich: Ich als Privatperson (Flugpate) darf nicht nur meine eigenen Heimtiere einführen, sondern auch im Auftrag eines Eigentümers begleiten, vorausgesetzt sie übersteigen die Zahl 5 nicht und die Tiere sind nicht zum Verkauf oder einer Eigentumsübertragung bestimmt. Denn sonst würde das Mitführen eines Heimtierausweises nicht mehr reichen und die Einfuhr müßte beim VetAmt angemeldet werden.

Ich kann ja nicht mehr, als mir geltende Gesetze durchzulesen. Und nach denen ist eben nicht jeder illegal, der für jemand anderes Haustiere einführt.
Die Sache ist kompliziert. Leider gibt es für die Einfuhr von Tierschutztieren keine gesonderte Regelung. Darin sehe ich das Problem - es wird nur in privat/handel unterschieden.

Die Male, in denen ich Flugpate gemacht habe wollte der Zoll die Heimtierausweise sehen, mehr nicht. Und in denen stand nie mein Name - warum gab es da keine Probleme?
Ausgegangen wird halt davon, dass es meine eigenen Tiere sind. Das hatte ich verkürzt auch so geschrieben.

Jeder Flugpate tut gut daran, sich die entsprechende Tierschutzorga genau anszuschauen.
Wenn auf meine Fragen nicht richtig eingegangen wird, ich keinen gültigen Heimtierausweis ausgehändigt bekomme etc. dann würde ich das auch nicht machen.

Ich bestreite auch nicht, dass Schwarzhändler versuchen, Haustiere betrügerisch als privat einzuführen.
Und leider gibt es für Tierschutz keine expliziten Verordnungen - damit wäre das ganze Tohuwabohu schnell vom Tisch.
Aber gleich mal jeder Tierschutzorga wildeste Sachen zu unterstellen (Fälschung von Impfungen), Tötungsstationen sind nur Propaganda "germanischer Zwangsretter" etc.. das ist mehr als abenteuerlich.
Du verstehst überhaupt nicht worum es geht, kannst keine rechtssicheren Texte interpretieren und nichtmal zwischen Verordnungen und Gesetzen unterscheiden. Du bist aber nicht bereit, Dich zu informieren und wenn Du Informationen erhälst, wie die des Vetamtes Düsseldorf, bezeichnest Du diese als falsch. Zu Deiner Information: Eine Behörde darf keine falschen Informationen herausgeben. Wenn Du der Ansicht bist, das Vetamt D.dorf hätte falsch informiert, kannst Du ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ich bin neugierig, wie weit Du damit kommst.
Und jetzt, Dich betreffend, mal Klartext: Deine Verteigungshaltung zu den unter Tierschützern weit verbreiteten Irrmeinung, das nur das gilt, was man gerne so hätte, sei Dir zugestanden. Auch wenn nicht jeder beweisen kann, das die Erde eine Scheibe ist, weil ihm die physikalischen Mittel dazu fehlen, wird die Erde aber nicht dadurch eine Scheibe, indem man sich wie ein hysterisches und debiles Kind an der Supermarktkasse auf den Boden wirft, und versucht, sie mit Händen und Füßen flachzuklopfen.
"Tierschützer" Deines Schlages sind genau die, die den Tierschutz boykottieren und ernstzunehmenden Tierschützern die Arbeit erschweren. Das es sinnvoll ist, das solche Leute die Verantwortung für andere Lebewesen übernehmen dürfen, halte ich für desaströs für alles was lebt.
 
Und jetzt, Dich betreffend, mal Klartext: Deine Verteigungshaltung zu den unter Tierschützern weit verbreiteten Irrmeinung, das nur das gilt, was man gerne so hätte, sei Dir zugestanden. Auch wenn nicht jeder beweisen kann, das die Erde eine Scheibe ist, weil ihm die physikalischen Mittel dazu fehlen, wird die Erde aber nicht dadurch eine Scheibe, indem man sich wie ein hysterisches und debiles Kind an der Supermarktkasse auf den Boden wirft, und versucht, sie mit Händen und Füßen flachzuklopfen.
"Tierschützer" Deines Schlages sind genau die, die den Tierschutz boykottieren und ernstzunehmenden Tierschützern die Arbeit erschweren. Das es sinnvoll ist, das solche Leute die Verantwortung für andere Lebewesen übernehmen dürfen, halte ich für desaströs für alles was lebt.

Hades,

dass Du Dir nicht anders zu helfen weißt, als mir gegenüber persönlich beleidigend zu werden macht Dich auch nicht glaubwürdiger.
Ich rate Dir allerdings ab hier Vorsicht walten zu lassen, denn ich werde mich von Dir nicht noch einmal als "hysterisches und debiles Kind" bezeichnen lassen.

Im Gegensatz zu Dir habe ich konkret argumentiert und die Quellen auf die sich meine Einschätzung stützen in voller Länge eingestellt.
Auch als Informationsmöglichkeit für alle, die das Thema interessiert.
Ich habe Dir explizit dargelegt, unter welchen Bedingungen ich als Flugpate fungiere und diese gehen sehr konform mit geltenden EU-Verordnungen.

Ich habe auch nie das VetAmt Düsseldorf der Falschaussage bezichtigt. Schon alleine deshalb nicht, weil ich die Infos dort nicht persönlich eingeholt habe.
Mehrmals habe ich geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass es sich dabei um ein Mißverständnis handelt.

Angesichts Deiner Beleidigungen hier werde ich mit Dir keinen Versuch einer sachlichen Diskussion mehr starten.

Aber da Du ja so rechtssicher und scheinbar auch klagefreudig bist: Warum nennst Du eigentlich nicht mal Ross und Reiter?
Offensichtlich hast Du Beweise für die Anschuldigungen, die Du hier pauschal gegenüber zahlreichen Auslandstierschutzorganisationen erhebst.
Oder wirfst Du hier nur mit Dreck und diffamierst?
Nach meiner bescheidenen Einschätzung würde das, was Du hier behauptest für einige Strafanzeigen reichen.
Oder hast Du Angst, Dir Verleumdungsklagen einzuhandeln, wenn Du hier mal konkret wirst: konkrete Orga - konkrete Tatsachen.

Achso, klar.. an Deiner Stelle würde ich das auch nur dann machen, wenn ich meine Behauptungen beweisen könnte - is klar...
 
Ich glaube mam braucht hier bald nen Rechsanwalt...einen der sich auskennt-!😀
 
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Ich habe auch nie das VetAmt Düsseldorf der Falschaussage bezichtigt. Schon alleine deshalb nicht, weil ich die Infos dort nicht persönlich eingeholt habe.
Mehrmals habe ich geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass es sich dabei um ein Mißverständnis handelt.
Doch, hast Du.
Ich finde es nur schade, dass jemand das machen möchte und dann durch verwirrende und unzutreffende VetAmtsinfos die ganze Sache sein läßt.

Ich habe Dir explizit dargelegt, unter welchen Bedingungen ich als Flugpate fungiere und diese gehen sehr konform mit geltenden EU-Verordnungen.
Das tun sie nicht. Die neue Verordnung sagt nur aus, das bei Einreise von mehr als 5 Tieren grundsätzlich davon auszugehen ist, das es "keine" private Einreise, sondern ein Import, also eine Einfuhr ist, und somit eine Meldepflicht besteht. Daraus ist aber nicht abzuleiten, das eine Einreise von weniger als 5 Tieren privat ist und somit die Meldepflicht entfallen würde.
Den Veterinärämtern und dem Zoll fehlen nur die Rechtsmittel, jede Verbringung nach D auf ihren Rechtscharakter zu prüfen. Nur deshalb werden Verbringungen von Tieren durch Tierschutzvereine zunächst als private Einreise behandelt. An möglichen Konsequenzen für den Flugpaten ändert das überhaupt nichts.
Das in den von Marlek angeführten Fallbeispielen, die Einfuhr durch formelle Darstellung der Sachverhalte praktisch nicht angreifbar ist, ändert nichts an der grundsätzlich rechtswidrigen Einfuhr.

Grundsätzlich kann jede Tierschutzorganisation, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Tiere in beliebiger Stückzahl nach Deutschland einführen.
Nötig sind dazu die rechtzeitige Anmeldung der einzuführenden Tiere, der Qualifikationsnachweis der Übernehmer und ordnungsgemäße Dokumente.
Allerdings würde dann jede Einfuhr durch den Zoll und die Veterinärbehörde überprüft und unter bestimmten Umständen könnte die Einfuhr auch verweigert werden.
Eine seriöse Tierschutzorganisation dürfte damit kein Problem haben.
Allerdings wird so gut wie kein Import ordnungsgemäß deklariert und angemeldet. Warum nicht? Darüber sollte jeder mal nachdenken.
Meine persönliche Schlussfolgerung und Erfahrung ist, dass kaum eine Tierschutzorganisation tatsächlich und grundsätzlich rechtskonform arbeitet. Ob aus Dummheit oder anderen Gründen, ist unerheblich.

Für seriöse Tierschutzorganisationen sind Flugpaten eine große Hilfe. Wer als Flugpate fungieren möchte, soll das bitte tun. Er sollte sich aber beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, ob die Einfuhr angemeldet ist. Ist sie es nicht. sollte er die Finger davon lassen.
 
Doch, hast Du.


Das tun sie nicht. Die neue Verordnung sagt nur aus, das bei Einreise von mehr als 5 Tieren grundsätzlich davon auszugehen ist, das es "keine" private Einreise, sondern ein Import, also eine Einfuhr ist, und somit eine Meldepflicht besteht. Daraus ist aber nicht abzuleiten, das eine Einreise von weniger als 5 Tieren privat ist und somit die Meldepflicht entfallen würde.
Den Veterinärämtern und dem Zoll fehlen nur die Rechtsmittel, jede Verbringung nach D auf ihren Rechtscharakter zu prüfen. Nur deshalb werden Verbringungen von Tieren durch Tierschutzvereine zunächst als private Einreise behandelt. An möglichen Konsequenzen für den Flugpaten ändert das überhaupt nichts.
Das in den von Marlek angeführten Fallbeispielen, die Einfuhr durch formelle Darstellung der Sachverhalte praktisch nicht angreifbar ist, ändert nichts an der grundsätzlich rechtswidrigen Einfuhr.

Grundsätzlich kann jede Tierschutzorganisation, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Tiere in beliebiger Stückzahl nach Deutschland einführen.
Nötig sind dazu die rechtzeitige Anmeldung der einzuführenden Tiere, der Qualifikationsnachweis der Übernehmer und ordnungsgemäße Dokumente.
Allerdings würde dann jede Einfuhr durch den Zoll und die Veterinärbehörde überprüft und unter bestimmten Umständen könnte die Einfuhr auch verweigert werden.
Eine seriöse Tierschutzorganisation dürfte damit kein Problem haben.
Allerdings wird so gut wie kein Import ordnungsgemäß deklariert und angemeldet. Warum nicht? Darüber sollte jeder mal nachdenken.
Meine persönliche Schlussfolgerung und Erfahrung ist, dass kaum eine Tierschutzorganisation tatsächlich und grundsätzlich rechtskonform arbeitet. Ob aus Dummheit oder anderen Gründen, ist unerheblich.

Für seriöse Tierschutzorganisationen sind Flugpaten eine große Hilfe. Wer als Flugpate fungieren möchte, soll das bitte tun. Er sollte sich aber beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, ob die Einfuhr angemeldet ist. Ist sie es nicht. sollte er die Finger davon lassen.

Na,das ist doch mal eine Aussage!!😀
 
Leider hat sich die Orga aus Sizilien bei mir ja nicht mehr gemeldet, ich hätte gerne eine Flugpatenschaft übernommen 😳... Allerdings wäre ich vorher nicht auf die Idee mit dem Vet Amt gekommen, danke mal hier an dieser Stelle für den Tipp....
 
Leider hat sich die Orga aus Sizilien bei mir ja nicht mehr gemeldet, ich hätte gerne eine Flugpatenschaft übernommen 😳... Allerdings wäre ich vorher nicht auf die Idee mit dem Vet Amt gekommen, danke mal hier an dieser Stelle für den Tipp....

Zuständig ist immer das Vetamt des Zielortes. Wenn z.Bsp. das Tier in Düsseldorf landet, von dort aus aber auf eine Pflegestelle in Krefeld weitertransportiert wird/werden soll, müssten beide Veterinärämter davon wissen. Damit wird es problematisch. So gut wie kein TSV meldet seine Pflegestellen dem Vetamt. Müssen sie auch nicht. Siehe hier. Auch darüber sollte man mal nachdenken: Warum arbeiten die Tierschutzvereine nicht freiwillig ausschließlich mit Pflegestellen die einen Qualifikationsnachweis gemäß §11 TSG haben? Wenn die Pflegestellen so kompetent sind, wie von den Tierschutzvereinen dargestellt, dürfte die Prüfung zur Sachkunde doch kein Problem sein. Es gibt Vorbereitungskurse bei der IHK, beim deutschen Tierschutzbund und einigen anderen Institutionen.
 

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