Hallo enemenemuh,
ich hatte ein paar Seiten vorher die EU-Verordnungen hierzu gepostet. VERORDNUNG (EU) Nr. 388/2010 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2010
In voller Länge
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0004:DE:PDF
Das kann man sich ja mal durchlesen, auch wenn solche Gesetzestexte zugegebenermaßen anstrengend sind.
Auszugsweise:
"Damit die Verbringung zu Handelszwecken nicht in betrügerischer
Absicht als Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 verschleiert werden kann, sieht Artikel 12 der genannten Verordnung vor, dass Heimtiere, die aus einem nicht in Anhang II Teil B Abschnitt 2 der genannten Verordnung aufgeführten Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden, den Anforderungen und Kontrollen der Richtlinie 92/65/EWG unterliegen, wenn die Anzahl der Heimtiere fünf übersteigt."
Das heißt für mich: die Unterscheidung in privat/Handelszwecke wird anhand der Anzahl der Tiere (fünf) unterschieden.
Und wenn ich als Flugpate nicht mehr einführe, dann ist das privat.
Obige Verordnung wurde zur Durchführung einer schon bestehenden Verordnung: (EG) Nr. 998/2003 erlassen.
In dieser heißt es: "Heimtiere: Tiere der in Anhang I genannten Arten, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein"
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetze...htm?mainPage=1
Das heißt für mich: Ich als Privatperson (Flugpate) darf nicht nur meine eigenen Heimtiere einführen, sondern auch im Auftrag eines Eigentümers begleiten, vorausgesetzt sie übersteigen die Zahl 5 nicht und die Tiere sind nicht zum Verkauf oder einer Eigentumsübertragung bestimmt. Denn sonst würde das Mitführen eines Heimtierausweises nicht mehr reichen und die Einfuhr müßte beim VetAmt angemeldet werden.
Ich kann ja nicht mehr, als mir geltende Gesetze durchzulesen. Und nach denen ist eben nicht jeder illegal, der für jemand anderes Haustiere einführt.
Die Sache ist kompliziert. Leider gibt es für die Einfuhr von Tierschutztieren keine gesonderte Regelung. Darin sehe ich das Problem - es wird nur in privat/handel unterschieden.
Die Male, in denen ich Flugpate gemacht habe wollte der Zoll die Heimtierausweise sehen, mehr nicht. Und in denen stand nie mein Name - warum gab es da keine Probleme?
Ausgegangen wird halt davon, dass es meine eigenen Tiere sind. Das hatte ich verkürzt auch so geschrieben.
Jeder Flugpate tut gut daran, sich die entsprechende Tierschutzorga genau anszuschauen.
Wenn auf meine Fragen nicht richtig eingegangen wird, ich keinen gültigen Heimtierausweis ausgehändigt bekomme etc. dann würde ich das auch nicht machen.
Ich bestreite auch nicht, dass Schwarzhändler versuchen, Haustiere betrügerisch als privat einzuführen.
Und leider gibt es für Tierschutz keine expliziten Verordnungen - damit wäre das ganze Tohuwabohu schnell vom Tisch.
Aber gleich mal jeder Tierschutzorga wildeste Sachen zu unterstellen (Fälschung von Impfungen), Tötungsstationen sind nur Propaganda "germanischer Zwangsretter" etc.. das ist mehr als abenteuerlich.