Die Genehmigung ist ja auch nicht alles. Der Vorbereitungskurs kostet schon 'ne Stange Geld, dann bekommt man eine Bescheinigung, muss jedoch damit zum zuständigen Vet, der auch noch eine weitere Prüfung machen kann - wahrscheinlich weitere Gebühren...
Das stimmt so nicht ganz. Die Schulungen kosten zwar Geld, enden aber mit der Prüfung, die in fast allen Fällen von dem zuständigen Veterinäramt anerkannt werden. Die zweite Option ist die Bescheinigung eines genehmigten und ordnungsgemäß geführten Tierheims, das man über drei Jahre unter Fachlicher Anleitung/Aufsicht die Tierart XY betreut und gepflegt hat. Oder, man verfügt über eine, mit der Tierpflege verwandte Ausbildung/Fortbildung/Weiterbildung. So z.Bsp. Jagdschein, Tierarzthelfer(in), Zoofachverkäfer, Tierwirt(in), Zooologie, Tiermedizinischer Fachangestellter(in) o.ä. Dann kann nach einem Fachgespräch beim Veterinäramt die Prüfung abgelegt werden.
Das meinte ich mit: Wenn die Fachkenntnis vorhanden ist, ist die Prüfung kein Problem.
Dann die Frage: §11 für Verein als juristische Person (also eine standordunabhängige Genehmigung) oder für jede PS? Für die PS bedeutet dies, dass der Vet jederzeit in die Wohnung kann zum kontrollieren
Nach meiner Meinung mindestens für so viele Mitarbeiter des Vereins, das jede Pflegestelle mindestens zweimal wöchentlich besucht und betreut werden kann. Besser natürlich, jede Pflegestelle. Worin liegt denn, die Fachlompetenz, mit oder ohne Nachweis, das Problem, wenn das Vetamt nach dem Rechten sieht? Ist doch kein Problem wenn alles O.K. ist. Oder?
Dann, Hades, würde mich noch interessieren, was Du als
Zitat:Qualifikationsnachweis der Übernehmer
verstehst?Qualifikationsnachweis der Übernehmer Sachkundenachweis der künftigen Hundehalter? Und bei Katzen?
Eine Pflegestelle braucht gemäß dem Urteil des BVG keinen §11 mehr. Das gilt aber nicht für die Transporteure. Nominell braucht jeder, der Tiere regelmäßig für Dritte transportiert, eine Genehmigung nach §11 TSG. Ob Hund, Katze, Frettchen oder Leguan ist egal. Die Prüfung muss für jede einzelne Tierart abgelegt werden.
Da möchte ich aber gerne noch zwei Fragen zum Thema Pflegestellen einflechten. Das vor dem Hintergrund, dass die Tierschutzvereine, die überhaupt über wenigstens eine Qualifizierte Kraft verfügen, inzwischen zur Minderheit werden.
Warum sollten Tierschutzvereine ohne Tierheim weniger Qualifiziert arbeiten dürfen, als Tierschutzverein mit Tierheim, Züchter, Transporteure, Tierparks etc.?
Wer sollte darüber entscheiden, mit welcher Qualität die Tiere betreut werden.
Hier nochmal drei Beispiele aus meinem Kommentar zum Urteil des BVG:
Tierheim A ist in seinen Räumen auf die Unterbringung von max. 12 Hunden, 20 Katzen und 30 Kleintieren ausgelegt. In dem Tierheim arbeiten die Tierheimleiterin, zwei ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und eine 1Euro Kraft. Die Anzahl der zu betreuenden Tiere pro Person beträgt also 15,5. Tierheim A bedarf der Genehmigung zur Führung eines Tierheims durch das Veterinäramt. Qualifikation erforderlich: ja
Der Musher B hat ein A-Team von 12 Schlittenhunden mit denen er Rennen fährt. Ein angestellter Doghandler betreut das B-Team mit 16 Hunden. Vier weitere alte Hunde leben im Haus des Mushers. Der Musher nimmt von einem Tierschutzverein 3 weitere Hunde in Pflege. Zusammen hat der Musher also 35 Tiere. Die Anzahl der zu betreuenden Tiere pro Person beträgt also 17,5. Musher B bedarf keiner Genehmigung durch das Veterinäramt. Qualifikation erforderlich: nein
Familie C besteht aus dem berufstätigen Familienvater, der Mutter, einer 16jährigen Tochter und einem 7jährigem Sohn. Im Zimmer des Sohnes steht ein Hamstergehege mit aktuell 8 Tieren. Die Tochter züchtet Farbmäuse- aktuell 26 Tiere. Im Wohnzimmer steht ein Meerwasseraquarium mit 21 Tieren. Außerdem gehören 4 Freigängerkatzen und 2 Hunde zur Familie. Von dem Tierschutzverein XY übernimmt Familie C einen Pflegehund. Insgesamt also 62 Tiere. Die Anzahl der zu betreuenden Tiere pro rechtsfähiger Person beträgt also 62. Familie C bedarf keiner Genehmigung durch das Veterinäramt. Qualifikation erforderlich: nein
Barbarossa: Wie dir - gut verschanzt hinter Ordnern, Paragraphen und wahrscheinlich einem Bittstellerthresen - entgangen ist, haben die Tierschützer im Moment mit der jährlichen Flut an ungewolltem Nachwuchs mehr als genug zu tun und daher denkbar wenig Nerv, sich mit zeitraubenden Nebensächlichkeiten auseinanderzusetzen.
Verstehe ich das richtig: Du bist also für einen Tierschutzverein tätig, der trotz einer jährlichen Flut von ungewolltem Nachwuchs,die Auseinandersetzung mit Gesetzen zum Schutz von Tieren und eine qualifizierte Pflege dieser Tiere für "zeitraubende Nebensächlichkeiten" hält?
Ich nehme an, Dein Verein finanziert sich großenteils aus Spenden. Einen, zumindest theoretischen Nachweis, über die sinnvolle und qualifizierte Verwendung des Geldes möchte Dein Verein den Spendern aber nicht geben. Ist das so richtig?
HappyKerky
Hallo,
Ich habe eben in die spanischen Pässe meiner Miezen reingeschaut. Als Besitzer steht niemand drin, die Seite ist leer. Die Tierärztin bezweifelte nach einer Wurmerkrankung meines Katers, dass er in Spanien ordentlich entwurmt wurde, wie es in seinem Pass steht. Die Katzen wurden mit einem Transporter nach Deutschland gebracht, vom Tierschutz.
Ich bin verwirrt.
Irgendwo sagte doch jemand, er oder sie hätte einen juristischen Beruf. Wie ist es denn nun? Wer hat die volle Verantwortung?
Und ist der Katzenschutzverein, von dem ich die Katzen vermittelt bekommen habe, unseriös? Wobei ich sagen muss, dass zwischen dem spanischen Tierheim und dem deutschen Katzenschutzverein eine Partnerschaft besteht und beide nicht "der gleiche Verein" sind.
Alles in allem bereue ich keine Sekunde, mich für zwei Spanier entschieden zu haben, aber etwas beunruhigt bin ich nun schon. Es war zwischenzeitlich im Gespräch, dass die zwei eingeflogen werden sollten per Flugpaten.
Dir kann garnichts passieren. Offenbar gingen die Tiere dem Mitarbeiter am Airport am A... vorbei. Die Ein- und Ausreise ist nur mit gültigem Impfpass (EU-Heimtierausweis) rechtmäßig. Dazu gehört selbstverständlich die Haltereintragung.
Nach meiner Meinung, ja. Der Verein ist entweder unseriös oder unfähig- oder ein, als Tierschutzverein getarnter Händler, der das Mitleid der Menschen ausnutz um Kasse zu machen.