Kalintje
Forenprofi
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- Amsterdam
Hier noch ein interessanter Artikel:
http://www.heartandsoul.de/barf-alleinfutter.htm
"Die Geschäftsführung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) Deutschlands führt zu Alleinfutter aus: "Ein Alleinfutter gemäß der futtermittelrechtlichen Definition kann es nicht geben. Ein solches Futter müßte alle Nähr- und Wirkstoffe in einem dem Bedarf des jeweiligen Tiers entsprechenden Mengenverhältnis enthalten .... In bezug auf die sonstigen Nähr- und Wirkstoffe gibt es eine ständige Diskussion über den tatsächlichen Bedarf. Diese Diskussion ist letztlich sinnlos, da es zwar standardisiertes Futter, jedoch - glücklicherweise - keine Standardkatze und keinen Standardhund gibt."
Wenn der ZZF aussagt, daß es kein Alleinfutter geben kann, stellt sich die Frage, weshalb ein Großteil der Hunde und Katzen, aber auch andere Heim- und Nutztiere mit diesem Futter allein versorgt werden. Die Aussage des ZZF bedeutet, daß gegen geltendes Recht verstoßen wird, weil durch Alleinfutter die Gesundheit der Tiere nicht garantiert werden kann."
Staatliche Daumenschrauben
Eine besondere Brisanz birgt in diesem Zusammenhang die Futtermittelverordnung bei Mischfuttermitteln für Hunde und Katzen. Während generell kein Alleinfutter für Tiere vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für Hunde und Katzen. Mischfutter für Hunde und Katzen müssen laut Futtermittelverordnung als Alleinfutter deklariert werden. Auch dazu äußert sich die Geschäftsführung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe: "Das Futtermittelrecht zwingt die Hersteller, denen dieses Problem sehr wohl bewußt ist und die deshalb ja auch Ergänzungsfuttermittel anbieten, den unzutreffenden Begriff "Alleinfutter" für die vorgeschriebene Deklaration zu benutzen. Man würde nicht nur unter Tierschutzaspekten viel lieber einen Begriff verwenden, der auf die Notwendigkeit zur Ergänzung deutlich hinweist, beispielsweise den Begriff "Hauptfutter" ... Wir haben es hier also wieder einmal mit einem Beispiel für die relativ häufige Parallelität von Tierschutz und Kommerz zu tun und müssen bedauernd zur Kenntnis nehmen, daß rechtliche Bestimmungen im Wege stehen. Das Futtermittelrecht beinhaltet insofern einen gravierenden Widerspruch in sich selbst."
Auf der Basis dieser Aussage wird deutlich, daß Hersteller von Hunde- und Katzenfutter staatlicherseits gezwungen werden, den irreführenden Begriff "Alleinfutter" zu benutzen.
http://www.heartandsoul.de/barf-alleinfutter.htm
"Die Geschäftsführung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) Deutschlands führt zu Alleinfutter aus: "Ein Alleinfutter gemäß der futtermittelrechtlichen Definition kann es nicht geben. Ein solches Futter müßte alle Nähr- und Wirkstoffe in einem dem Bedarf des jeweiligen Tiers entsprechenden Mengenverhältnis enthalten .... In bezug auf die sonstigen Nähr- und Wirkstoffe gibt es eine ständige Diskussion über den tatsächlichen Bedarf. Diese Diskussion ist letztlich sinnlos, da es zwar standardisiertes Futter, jedoch - glücklicherweise - keine Standardkatze und keinen Standardhund gibt."
Wenn der ZZF aussagt, daß es kein Alleinfutter geben kann, stellt sich die Frage, weshalb ein Großteil der Hunde und Katzen, aber auch andere Heim- und Nutztiere mit diesem Futter allein versorgt werden. Die Aussage des ZZF bedeutet, daß gegen geltendes Recht verstoßen wird, weil durch Alleinfutter die Gesundheit der Tiere nicht garantiert werden kann."
Staatliche Daumenschrauben
Eine besondere Brisanz birgt in diesem Zusammenhang die Futtermittelverordnung bei Mischfuttermitteln für Hunde und Katzen. Während generell kein Alleinfutter für Tiere vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für Hunde und Katzen. Mischfutter für Hunde und Katzen müssen laut Futtermittelverordnung als Alleinfutter deklariert werden. Auch dazu äußert sich die Geschäftsführung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe: "Das Futtermittelrecht zwingt die Hersteller, denen dieses Problem sehr wohl bewußt ist und die deshalb ja auch Ergänzungsfuttermittel anbieten, den unzutreffenden Begriff "Alleinfutter" für die vorgeschriebene Deklaration zu benutzen. Man würde nicht nur unter Tierschutzaspekten viel lieber einen Begriff verwenden, der auf die Notwendigkeit zur Ergänzung deutlich hinweist, beispielsweise den Begriff "Hauptfutter" ... Wir haben es hier also wieder einmal mit einem Beispiel für die relativ häufige Parallelität von Tierschutz und Kommerz zu tun und müssen bedauernd zur Kenntnis nehmen, daß rechtliche Bestimmungen im Wege stehen. Das Futtermittelrecht beinhaltet insofern einen gravierenden Widerspruch in sich selbst."
Auf der Basis dieser Aussage wird deutlich, daß Hersteller von Hunde- und Katzenfutter staatlicherseits gezwungen werden, den irreführenden Begriff "Alleinfutter" zu benutzen.