Umzug, Trennung. Hilfe!

  • Themenstarter Themenstarter Prinzessin306
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Tiere werden als Sache bewertet. Ob Topf oder Katze ist egal. Es gilt gleiches Recht. Für strittige Gegenstände gilt, diese dürfen nicht aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden. Denn das trifft den Tatbestand der Unterschlagung. Es muß dann der Weg vors Gericht gewählt werden, wo der Richter dann entscheidet.

Dafür müsste es allerdings überhaupt erstmal strittig sein, wem die Katzen gehören und das hätte der Exfreund nachweisen müssen, was wiederum schwierig geworden wäre, wenn alles auf Sarahs Namen läuft.

Die Entscheidung hier ist aber nun gefallen und so wie es sich die Posts von Sarah lesen, auch weil sie die Konfrontation mit ihrem Exfreund beenden wollte.

Jetzt bleibt also nur zu hoffen, dass sich beide Katzen mit ihren neuen Kumpels verstehen und vorher nicht zu lange allein bleiben.
 
A

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Tiere werden als Sache bewertet. Ob Topf oder Katze ist egal. Es gilt gleiches Recht. Für strittige Gegenstände gilt, diese dürfen nicht aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden. Denn das trifft den Tatbestand der Unterschlagung. Es muß dann der Weg vors Gericht gewählt werden, wo der Richter dann entscheidet.

Zu 1: Richtig
zu 2: Vollkommener Quatsch. Wenn du beweisen kannst, dass du ein stärkeres Recht an dem Tier hast (Zumindest hat die TE Beweise wie Rechnungen auf ihren Namen, der Exfreund dagegen nix), bist du gerechtfertigt und gut ist.

Sorry, ich weiß dass der Kram rum ist, aber sowas kann ich nicht stehen lassen.


§ 246 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(...)

Merkmal fremd kann hier zulasten der TE NICHT bewiesen werden.
Der nächste kritische Punkt wäre die Rechtswidrigkeit.
 
Stimmt nicht. Wenn beide behaupten Eigentümer zu sein, muß die Katze in der Wohnung bleiben bis ein Gericht entschieden hat. Alles andere wäre Unterschlagung. Ich denke doch das sich ein Rechtsanwalt, welcher für den Tierschutz tätig ist, schon weiß was er sagt und welches Recht anzuwenden ist.
 
Es gibt kein "bis dahin ist es eine Unterschlagung". Entweder die Sache ist fremd oder sie ist nicht fremd. Ist sie fremd, ist und bleibt es eine Unterschlagung, ist sie nicht fremd, ist und bleibt es keine Unterschlagung. Das geht doch wohl auch jedem Laien auf oder?!
Wo die Katze nach der Rechtshängigkeit (wenn es vor Gericht steht) eigentlich bleiben sollte ist kein strafrechtliches Problem, sondern kommt aus der Zivilprozessordnung.
Nimmt sie die Katze (und erfüllt deiner Ansicht nach den Tatbestand der Unterschlagung) und das Gericht entscheidet am Ende für sie, war es vllt nicht rechtens, dass sie die Kleine an sich genommen hat, aber doch nicht plötzlich eine Unterschlagung?! Das sind zwei Paar Schuhe.

Unterschlagung, nein nein nein!
Dass das Tier vllt zunächst in der gemeinschaftlichen Wohnung hätte bleiben müsste (nach der Zivilprozessordnung), ja vllt. Ist aber auch egal, wenn am Ende für die TE entschieden wird und das ist ja anhand der dargelegten Tatsachen sonnenklar.

und nein, ich denke nicht, dass jeder Volljurist alles weiß.
Ein im Tierschutz tätiger RA wird wohl kaum sein Fachgebiet im Strafrecht haben & deswegen ist es auch okay, da mal was nicht zu wissen. Schließlich verändert sich die Gesetzeslage laufend.
 
Wo ist sie egoistisch? Sie stellt fest, dass sie mit ihrem Ex nicht mehr reden kann. Das kommt vor. Sie übernimmt Verantwortung für ihre Katze, indem sie nach wie vor für ihre Katze sorgt. Sehr egoistisch. Und sie will dafür sorgen, dass ihre Katze wieder einen Kumpel bekommt. Egoismus kann ich hier nicht sehen.

Danke.
Im Endeffekt ändert sich auch nichts, wenn ich mit ihm rede.
Ich habs einmal durch und ich weiß, das er mir sonst ewig hinterher läuft und stalkt und ich bin froh das Ruhe ist.
 
Ich geb auch noch mal meinen schlauen Senf dazu (hab nur den Anfang und jetzt die letzet Seite des Threads gelesen, bitte also um Entschludigung, wenn cih hier etwas zum Xten Male wiederhole):

Lass es so wie es von seiner Seite aus gewuenscht wird und versuch vielleicht zu einem spaeteren Zeitpunkt das Katzenthema anzusprechen. Katzen haben schon ein Gedaechtnis und sie sind koennen auch nach einer zwischenzeitlichen Trennung durchaus wieder gluecklich miteinander sein. Vielleciht sieht der Ex ja, dass es nicht gut ist, eine Einzelkatze zu haben, da er bestimmt sehr beschaeftigt ist und keine Zeit fuer das Tier hat oder was weiss ich.

Kommt erstmal beide zur Ruhe und dann seht Ihr, was mit den Tieren geht. Wenn er seine Katze absolut nicht rausruecken will, dann hole Dir eben noch eine andere Katze hinzu, damit deiner nicht so allein ist. Doof fuer die, die beim Ex bleibt, aber das geht dann manchmal eben nicht anders, so seh ich das.

Viel Glueck und Mut - Trennungen sind in den seltensten Faellen schoen und einfach. Da geht es um Geld und gemeinsam angeschaffte Dinge. Vielleicht kannst Du die Katze aber auch gegen Sofa und Bett eintauschen, welche dann beim Ex bleiben koennten und Du mit beiden Katzen von dannen ziehen kannst? ..... 🙁
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich hab mir auch gerade den ganzen Thread durchgelesen.
Aus persönlicher Sicht finde ich es sehr schade, dass beide Katzen nun allein bleiben müssen. Auch wenn es erstmal vorrübergehend ist, Zusammenführungen können auch arg in die Hose gehen.
Sowas sollte man im besten Fall vorher klären, bei dem genau die Katzen bleiben im Fall einer Trennung.
Die Ausrede mit dem Alter finde ich persönlich ziemlich daneben. Ich bin auch 19, habe eine eigene Wohnung und lebe mit meinem Freund zusammen. Wenn man mit 19 eine eigene Wohnung hat, dann sollte doch jeder in der Lage sein auch sowas Banales wie die "Aufteilung" der Katzen auf die Reihe zu bekommen?
Natürlich ist eine Trennung ist ein schlimmes Ereignis, aber Dritte darunter Leider zu lassen finde ich unangebracht.
Dennoch viel Glück der TE, vor allem im Bezug auf die Zusammenführungen.


Hehe, das ist doch wirklich eine sorry etwas naive Ansicht. Bei einer Trennung kochen die Emotionen und man krallt sich ploetzlich so sehr an solche Dinge wie z.B. Salatbesteck fest, dass man das auf keinen Fall dem anderen ueberlassen kann/will/moechte ..... Trennungen sind einfach psychische Ausnahmezustaende und in den seltenstens Faellen erinnern sich wirklich alle Beteiligten an mal getaetigte Absprachen .... ist leider so. im Falle von gemeinsam angeschafften Tieren und gemeinsamen Kindern ist es noch umso einiges schlimmer ..... Schau dir die ganzen Scheidungsurteile an - das sind alles erwachsene Menschen ! 😱
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallöchen,

ich habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, sondern auch einige übersprungen, aber im Endeffekt finde ich es sehr schade für deine Katze.

Mein Freund ist auch ein Dickkopf und als wir damals zusammen gezogen sind und uns Katzen angeschafft haben, haben wir sofort geklärt, dass es meine sind. 😉 Habe sie auch bezahlt und der Vertrag läuft auch auf meinen Namen (Tierschutzkatzen). Man weiß ja nie, was passiert und es gibt immer gute Gründe für eine Trennung und wenn du sagst, dass du mit deinem Freund nicht mehr reden kannst/willst, habe ich dafür zu 100 % Verständnis.

Man kann nur hoffen, dass ihm irgendwann die Decke auf den Kopf fällt und er vielleicht vor Geldnöten dich doch bittet, die Miez zu nehmen.

Drücke dir die Daumen, auch für eine eventuelle neue Katzenzusammenführung!
 
Ich kann verstehen, dass du deine Katze unbedingt mitnehmen möchtest. Gibt es keine Möglichkeit für einen Kompromiss? Ich mein wenn ud eine Katze aus dem Tierheim holst ist ja auch noch nicht garantiert, dass die beiden sich gut verstehen.
 

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