Paula_am_Strand
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Tiere werden als Sache bewertet. Ob Topf oder Katze ist egal. Es gilt gleiches Recht. Für strittige Gegenstände gilt, diese dürfen nicht aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden. Denn das trifft den Tatbestand der Unterschlagung. Es muß dann der Weg vors Gericht gewählt werden, wo der Richter dann entscheidet.
Dafür müsste es allerdings überhaupt erstmal strittig sein, wem die Katzen gehören und das hätte der Exfreund nachweisen müssen, was wiederum schwierig geworden wäre, wenn alles auf Sarahs Namen läuft.
Die Entscheidung hier ist aber nun gefallen und so wie es sich die Posts von Sarah lesen, auch weil sie die Konfrontation mit ihrem Exfreund beenden wollte.
Jetzt bleibt also nur zu hoffen, dass sich beide Katzen mit ihren neuen Kumpels verstehen und vorher nicht zu lange allein bleiben.