Umzug, Trennung. Hilfe!

  • Themenstarter Themenstarter Prinzessin306
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ich will deine entscheidung hier weder kritisieren noch unterstützen.

Aber ich habe noch einen kleinen Vorschlag/eine kleine Idee:
Grundsituation: dein Ex will sich noch eine 2. Mietzte zulegen und du auch.
Er will die eine Mietze nicht hergeben.
Also:
Warum lässt du nicht beide Mietzen bei ihm, wartest eine Zeit, ob das auch klappt und er sie behalten will.
Und nach deinem ganzen Umzugsstress nimmst du entweder die beiden zu dir oder holst dir zwei neue?!

Auch wenn es dir weh tun würde, ich finde die Idee gut 😉
 
A

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also ich finde in einerm forum ist man um sich tipps zu holen und rat zu suchen und nicht damit leute einem das leben vorschreiben, mit einem diskutieren oder einen beleidigen oder runter machen.
die sache ist doch gaaaanz zu verstehen...sie möchte gerne ihr katze behalten...da werden auch neue katzen die eine katze später nicht ersetzen können.
ich hoffe ihr wisst wie ich das meine???
es ist nun mal so das auch menschen sich trennen und dann auch tiere haben, ihr habt recht es ist genau wie mit kindern, die tiere sind dann auch "opfer" ...nur man kann ja schlecht sagen "wir bleiben wegen den katzen zusammen".
ich finde die lösung ok das beide katzen einen neuen partner bekommen.

ich habe seit heute auch wieder einen kater und ja er ist NOCH alleine, aber er wird auch noch einen freund bekommen.
so lange werde ich erst mal sehen das er sich hier eingewöhnt und ihn bespaßen und ablenken.
er war der einzigste der vom wurf noch übrig geblieben ist, gab also kein geschwisterchen mehr , bevor man jetzt gesagt bekommt wieso ich keinen zweiten vom wurf genommen habe.

ich hoffe einfach das ihr das versteht und nicht falsch versteht.
das hier soll niemanden angreifen, nur ich finde man sollte nett bleiben!!!
 
Das sehe ich anders... ich habe mir immer die Freiheit genommen, das Rad nciht neu erfinden zu müssen undn aus dem Fehlern anderer zu lernen...
:

Dito.

Wenn sich die Miezen gut verstehen: Bitte lasst sie zusammen. Die zwei Katzen sind die letzten Lebewesen, die für Eure Trennung etwas können! Auf der anderen Seite sollen sie die Leidtragenden sein, weil sich die Besitzer nicht einigen können.

Bitte setzt Euch nochmal in einer ruhigen Minute zusammen und diskutiert die Sache vernünftig aus. Unter der Fragestellung: Was ist das Beste für die Katzen und wo können sie dies eher als Paar für den Rest ihres Lebens haben?

Für die Zukunft hast Du sicher gelernt.

Grüße 🙂
 
Unser Tierarzt meinte damals, es wäre nicht nötig, wenn Sie ausschließlich in der Wohnung leben und das habe ich so hingenommen.
Hab mich aber die Tage ein wenig belesen und lasse Sie auf jeden Fall noch impfen und auch sterilisieren, zwecks rolligkeit.

Welcher TA sagt denn so etwas?
 
Ich kann's nicht drauf ankommen lassen, weil es hier nur einen Vermieter gibt und die sind relativ streng, von wegen renovierte Wohnung etc. etc. und wenn ich den Vermieter wechsel muss ich direkt in die Wohnung neben meinen Ex ziehen und das geht auf keinen Fall!
Es wird niemand kontrollieren, ob du ein oder zwei Katzen in der Wohnung hälst.

Eine Katze in Einzelhaft macht mit Sicherheit mehr kaputt, als zwei Katzen, welche sich miteinander beschäftigen können.
 
ich weiß halt nur nicht ob das so gut für den Mietvertrag ist aber ich werde nochmal reden..


Ich habe blos Überflogen aber sollte es darum gehen das Im Mitvertrag Katzenhaltung verboten ist dann habe ich das für dich.

Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil AZ: VIII ZR 34/06 entschieden, dass Mieter getrost die Klausel im Mietvertrag ignorieren dürfen, in der ihnen die Haltung von Katzen und anderen Kleintieren verboten wird.
Denn weder Katzen noch Kleintiere wie Vögel, Schildkröten oder Hamster und ähnliches beschädigen die Wohnung und belästigen in der Regel auch keine Nachbarn. Kleintiere und Katzen gehören also zur sachgemäßen Nutzung einer Wohnung.
Anders ist die Sachlage bei Hunden oder als gefährlich eingestuften Haustieren oder gar Gifttieren. Hier kann der Vermieter abmahnen und sogar kündigen. Also unbedingt schriftlich das Einverständnis des Vermieters einholen, ehe man sich das Tier anschafft.
Ausnahmen bilden zum Beispiel Blindenhunde.

Hoffe konnte helfen
 
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Die kleine Katze, die bei meinem Ex lebt bekommt einen neuen Kumpel, nächste Woche, das habe ich jetzt organisiert.
Meine Mietze bekommt später sicher auch wieder einen Partner, wenn Sie sich eingelebt hat, ich weiß halt nur nicht ob das so gut für den Mietvertrag ist aber ich werde nochmal reden..
Aus Fehlern lernt man, aber um zu lernen muss man sie gemacht haben.
Wie gesagt, sie bekommen beide einen neuen Partner, wenn euch das beruhigt 🙂

Und ich habe beide Katzen geliebt, er hatte nur Bezug zu seiner Katze - bei mir waren immer Beide.

Ich will ja nicht unken aber war nicht selbst schon für eine Katze das geld zu knapp bei deinem Ex?
Ich denke die beste Lösung wäre gewesen beide zusammen zu lassen
Dein Ex ist jetzt sauer und verletzt und will dir weh tun
Aber vllt hätte er sich überzeugen lassen wenn er ein paar tage durchatmen hätte können
Er lies sich ja nun auch zu ner 2ten Katze überreden
 
Ich habe blos Überflogen aber sollte es darum gehen das Im Mitvertrag Katzenhaltung verboten ist dann habe ich das für dich.

Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil AZ: VIII ZR 34/06 entschieden, dass Mieter getrost die Klausel im Mietvertrag ignorieren dürfen, in der ihnen die Haltung von Katzen und anderen Kleintieren verboten wird.
Denn weder Katzen noch Kleintiere wie Vögel, Schildkröten oder Hamster und ähnliches beschädigen die Wohnung und belästigen in der Regel auch keine Nachbarn. Kleintiere und Katzen gehören also zur sachgemäßen Nutzung einer Wohnung.
Anders ist die Sachlage bei Hunden oder als gefährlich eingestuften Haustieren oder gar Gifttieren. Hier kann der Vermieter abmahnen und sogar kündigen. Also unbedingt schriftlich das Einverständnis des Vermieters einholen, ehe man sich das Tier anschafft.
Ausnahmen bilden zum Beispiel Blindenhunde.

Hoffe konnte helfen

Vorsicht hierbei, Urteile sind keine Gesetze. Trotzdem spricht die Rechtslage für dich.

Ich verstehe dennoch nicht. VOrhin war ja noch der Vermieter der Grund und nun kann doch ein Kumpel her??! HÄ?
 
@Ina4482
Dein Post hat mich sehr beeindruckt - da muss eine unglaublich harte Zeit für dich gewesen sein und ich habe den größten Respekt für dein Handeln.

Ansonsten ist die Sache hier glaube ich gelaufen: die TE hat hier um Hilfe für ihre Situation gebeten und ihr ist geraten worden, die beiden Katzen zusammen zu lassen und zu sich zu holen. Dabei hat sie auch noch Tipps bekommen, wie sie es anstellen kann und wie die juristische Situation ist (nämlich günstig für sie).

Sie hat sich leider anders entschieden und will offensichtlich eine schon schwierige Trennung nicht weiter komplizieren und deshalb werden oder wurden die beiden Katzen jetzt getrennt. Das ist alles andere als schön, aber so wie sich das hier liest, will sie jetzt auch nichts mehr dazu hören.

@Prinzessin
Die Antworten, die du hier bekommen hast, haben sich daran orientiert, was die beste Lösung für eure beiden Katzen ist. Du bist einen anderen Weg gegangen und niemand kann dich daran hindern - dich darin bestärken allerdings auch nicht.
 
@Prinzessin
Die Antworten, die du hier bekommen hast, haben sich daran orientiert, was die beste Lösung für eure beiden Katzen ist. Du bist einen anderen Weg gegangen und niemand kann dich daran hindern - dich darin bestärken allerdings auch nicht.


Ja so siehts aus...
Ihre Wahl aber gut finden muss man diese nicht

Ich wünsche der TE dennoch das sich alles gut fügt gerade im Sinne der katzen ... irgendwie 🙁
 
Sorry, aber die rechtliche Situation ist doch vollkommen klar. Der Freund ist Besitzer, Eigentümer der Katze. Unabhängig davon wer beim Tierarzt gemeldet ist. Unabhängig davon wer bei Tasso registriert ist. Wenn das so einfach wäre, dann könnte ja jeder eine Katze entwenden, diese bei tasso registrieren und schon ist er Besitzer. Gut das es nicht so einfach ist. Der Freund braucht sie nur wegen Unterschlagung und Diebstahl anzeigen und dann wird es ziemlich eng. Ein Zeuge, der bestätigt das es seine Katze ist und die ganze Sache nimmt ein ziemliches böses Ende. Ich finde es ziemlich fahrlässig wie hier immer etwas falsches behauptet wird.
 
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Sorry, aber die rechtliche Situation ist doch vollkommen klar. Der Freund ist Besitzer, Eigentümer der Katze.

Ich denke, die rechtliche Situation ist klar, ja. Aber nicht er, sonder sie war die Besitzerin beider Katzen. Er war vielleicht MitBesitzer, aber ist ist irrelevant.
Er hat zwar mit den Katzen gewohnt, aber sie hat alles bezahlt, sich um alles gekümmert und er hat scheinbar nur alibimäßig mal gestreichelt. Das macht einen nicht zum Besitzer 😉

Besitzer einer Katze ist, wer in offiziellen Dokumenten wie Impfpass und Chipregistrierung eingetragen ist. Wer Rechnungen bezahlt, für die ärztliche Versorgung gerade steht und sich kümmert. Auch beim Arzt ist sie ja als Besitzer eingetragen. Nur, weil der Freund eben auch mit den Katzen lebte, kann man daraus keinen Besitzanspruch ableiten. Selbst im Falle einer Ehe ist das so geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber da muß ich dir klar widersprechen. Dem ist nicht so. Deiner Logik zufolge, bin ich weder Eigentümer einer Katze, noch zweier Hunde. Mit meinen Tieren gehe ich nie zum Tierarzt, da mein Freund flexible Arbeitszeiten hat und das für mich erledigt. Dort ist er auch gespeichert. Bei Tasso habe ich sie auch nicht registiert, so das er dieses schnell ohne mein Wissen erledigen könnte. Auch die Anmeldung bei der Stadt zur Hundesteuer ist nicht gültig, denn dort zahlt der Halter, nicht der Eigentümer.
 
Sorry, aber die rechtliche Situation ist doch vollkommen klar. Der Freund ist Besitzer, Eigentümer der Katze. Unabhängig davon wer beim Tierarzt gemeldet ist. Unabhängig davon wer bei Tasso registriert ist. Wenn das so einfach wäre, dann könnte ja jeder eine Katze entwenden, diese bei tasso registrieren und schon ist er Besitzer. Gut das es nicht so einfach ist. Der Freund braucht sie nur wegen Unterschlagung und Diebstahl anzeigen und dann wird es ziemlich eng. Ein Zeuge, der bestätigt das es seine Katze ist und die ganze Sache nimmt ein ziemliches böses Ende. Ich finde es ziemlich fahrlässig wie hier immer etwas falsches behauptet wird.

Nein, die rechtliche Situation ist hier nicht klar. Es gibt hier keinen Kauf- oder Überlassungsvertrag - nur dann wäre die Situation klar. In diesem Fall müsste also nachgewiesen werden, wem die Katze gehört und da hätte die TE mit einem dicken Stapel Rechnungen auf ihren Namen die deutlich besseren Chancen - auch gegenüber der Zeugenaussage eines Freundes des Exfreundes. Das ist weder fahrlässig noch falsch.
 
Sorry, aber da muß ich dir klar widersprechen. Dem ist nicht so. Deiner Logik zufolge, bin ich weder Eigentümer einer Katze, noch zweier Hunde. Mit meinen Tieren gehe ich nie zum Tierarzt, da mein Freund flexible Arbeitszeiten hat und das für mich erledigt. Dort ist er auch gespeichert. Bei Tasso habe ich sie auch nicht registiert, so das er dieses schnell ohne mein Wissen erledigen könnte. Auch die Anmeldung bei der Stadt zur Hundesteuer ist nicht gültig, denn dort zahlt der Halter, nicht der Eigentümer.

Wenn auch ihr keine Überlassungs- oder Kaufverträge für eure Tiere habt, die auf eure beiden Namen laufen und dein Freund der ist, auf den die Rechnungen vom Tierarzt und für Futter etc laufen, dann wäre es tatsächlich so, dass du im Trennungsfall Schwierigkeiten hättest nachzuweisen, dass du auch Eigentümerin bist.
 
Die Situation ist hier ist natürlich klar. Der Threadschreiber hat klar und deutlich gesagt, das der Freund der Eigentümer ist. Über was anderes braucht man doch gar nicht zu diskutieren. Wie viele Familienmitglieder, Freunde, Bekannte wie auch immer das Bestätigen können, das war doch nicht die Frage. Dazu müsste man dann die Sache genauer betrachten. Alleine die Aussage, wer die Tierarztrechnungen bezahlt ist der Besitzer ist Schlichtweg falsch. Und gerade in einem Forum, wo sich viele schlau machen, sollte man mit solchen Aussagen vorsichtig sein.
 
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Sorry, aber da muß ich dir klar widersprechen. Dem ist nicht so. Deiner Logik zufolge, bin ich weder Eigentümer einer Katze, noch zweier Hunde. Mit meinen Tieren gehe ich nie zum Tierarzt, da mein Freund flexible Arbeitszeiten hat und das für mich erledigt. Dort ist er auch gespeichert. Bei Tasso habe ich sie auch nicht registiert, so das er dieses schnell ohne mein Wissen erledigen könnte. Auch die Anmeldung bei der Stadt zur Hundesteuer ist nicht gültig, denn dort zahlt der Halter, nicht der Eigentümer.

Es geht hier um den Fall der Te, nicht deinen 😉
Ich hatte mich vertan zwischen Besitzer und Eigentümer habs schon korrigiert.
In deinem Fall wäre es wohl bei Unstimmigkeiten ne echt vertrackte Situation, es sei denn, du hast nen Kaufvertrag. Obwohl ich nicht weiss, was mehr wiegt: Kaufvertrag oder der überall eingetragene Freund.

Edit:
Alleine die Aussage, wer die Tierarztrechnungen bezahlt ist der Besitzer ist Schlichtweg falsch. .
Es geht hier nicht nur um die Artrechnungen, sondern um die gesamte Versorgung der Katzen. Es ist kein Kaufvertrag da, wer soll denn dann deiner Meinung nach der Besitzer sein? Derjenige, der ab und zu mal streichelt, oder derjenige, der sich komplett um die Katzen und all ihre Bedürfnisse und Rechnungen kümmert? Derjenige, der die Verantwortung trägt und gerade steht für die Katzen?

Nur, weil jemand sagt "Die Katze gehört mir", muss es noch nicht so sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Obwohl ich nicht weiss, was mehr wiegt: Kaufvertrag oder der überall eingetragene Freund.

Das müsste eigentlich der Kaufvertrag sein, der da dann gilt - es ist ein sehr blöder Vergleich, aber angenommen meine Eltern kaufen ein Auto und lassen dieses auf sich zu. Ich bin aber diejenige, die das Auto benutzt und Spritkosten, eventuelle Reperaturen und vllt. auch die Versicherung bezahlt. Anspruch auf das Auto hätte ich im Zweifelsfall dann aber trotzdem keinen, weil es auf meine Eltern zugelassen ist und sie es gekauft haben.

In etwa so dürfte es sich wohl auch bei den Katzen verhalten - in Gesetzen zählen Katzen ja leider als Sache... Von daher hätte ich gesagt, dass im Zweifelsfall wohl derjenige mit dem Kaufvertrag die Tiere zugesprochen bekommen müsste.

Wobei die Diskussion wohl auch eher weniger bringen dürfte - im Falle des TEs existiert sowieso kein Kaufvertrag und wie es schon jemand so schön ausgedrückt hat - der Drops ist gelutscht. Im Zweifelsfalle bekäme aufgrund der Tierarztrechnungen wohl sie die Tiere zugesprochen, aber auch das ist nicht in trockenen Tüchern.
Von daher finde ich die Lösung so auch in Ordnung. Ich finde es gut, dass sie sich drum kümmert, dass die Katze bei ihrem Exfreund wieder einen Kumpel bekommt und ich finde, das zeugt auch davon, dass sie sich um die Katzen sorgt. Daher gehe ich von aus, dass auch ihre eigene Katze wieder einen Spielgefährten bekommen wird.
Ich hätte es auch bevorzugt, wenn sie beide Katzen mitgenommen hätte, aber dass das nicht ging, kann wohl der TE am besten beurteilen. Ich drück dir die Daumen, dass alles gut endet! 🙂
 
Genau, es geht um den Fall der TE und diese hat doch klar gesagt, der Freund ist der Eigentümer. Aus welchen Gründen auch immer. Und ihr in dem Fall zu sagen, Katze nehmen und weg ist schlichtweg falsch.

Also, keine Angst, ich habe alles Veträge auf meinen Namen, ich habe mich da schon abgesichert. 🙂. Und natürlich zählen die und nicht wer damit zum Tierarzt geht.

Ich denke viele Denken eher mit dem herz als mit dem Verstand. Tiere sind rechtlich betrachtet immer noch eine Sache und so wird auch vor Gericht entschieden. Und ja, man sollte immer einen Vertrag machen. Sei es beim Kauf, bei einem Geschenk, wie auch immer. Darüber wird in guten Zeiten nicht geredet. Und wenn es dann zur Trennung kommt, dann ist der Ärger groß.
 
Das müsste eigentlich der Kaufvertrag sein, der da dann gilt - es ist ein sehr blöder Vergleich, aber angenommen meine Eltern kaufen ein Auto und lassen dieses auf sich zu. Ich bin aber diejenige, die das Auto benutzt und Spritkosten, eventuelle Reperaturen und vllt. auch die Versicherung bezahlt. Anspruch auf das Auto hätte ich im Zweifelsfall dann aber trotzdem keinen, weil es auf meine Eltern zugelassen ist und sie es gekauft haben.

In etwa so dürfte es sich wohl auch bei den Katzen verhalten - in Gesetzen zählen Katzen ja leider als Sache... Von daher hätte ich gesagt, dass im Zweifelsfall wohl derjenige mit dem Kaufvertrag die Tiere zugesprochen bekommen müsste.

Das ist ne schlüssige Argumentation. Wie gesagt: ich weiss es nicht, aber das hört sich logisch an.
 

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