Verbot von Kratzbaum auf Balkon

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Callysta

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Hamburg
Hallöchen Community,

vielleicht kennt sich ja der ein oder andere von Euch aus?

Mir untersagt die Verwaltung (ich bin Mieter innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft) die Anbringung meines Katzennetzes und (!) das Aufstellen meines Kratzbaumes auf dem Balkon, weil es "von der Gemeinschaft per Beschluß (den ich nicht kenne) nicht gewünscht ist, dass große Möbel im von außen sichtbaren Bereich der Hausfassade aufzustellen oder Balkonnetze anzubringen"!

Mit den Netzen ist das so eine Sache, das hab ich schon gegooglet - aber ich weiß von drei Wohnungen in der Anlage, die ein Katzennetz haben.

Und wie kann man mir untersagen, Möbel auf dem Balkon aufzustellen - da ich im 1. OG wohne und das im ersten Block, an dem nunmal ein Weg zur Anlage vorbeiführt, kann man fast alles auf meinem Balkon einsehen.

Kennst sich jemand rechtlich aus? Vom Hausmeister weiß ich, dass sich drei Eigentümer beschwert haben.

Zornige Grüße
Katrin
 
A

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Alles was das Aussenbild eines Gebäudes beeinflusst, kann reguliert werden.
Ob das jetzt auch auf Kratzbäume zutrifft, kann dir nur ein Rechtsanwalt richtig beantworten. Nach Gefühl ja, wenn ein Großer von der Strasse aus zu sehen ist.

Nur frage ich mich, was ein Kratzbaum ohne Schutznetz für Sinn macht?
 
Wieder mal dumm gelaufen wie man so schön sagt .Neu suchen ausziehen wäre die richtige Lösung.
 
Oh man arme Welt in der sich über Katzennetze beschert wird. Ist dein Balkon ansonsten zu oder gibt es untenrum Abstände? Dann könntest du da wenigstens etwas Netz hinhängen.

Warum dein Kratzbaum jetzt direkt auf dem Balkon steht kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, aber als Alternative könntest du ja kleinere Kratzelemente auf den Balkon stellen die nicht hervorragen. Z.B diese Kratzwelle oder eine Kratztonne.

Das mit dem Netz solltest du nochmal recherchieren. Ruf doch mal bei der Stadt an ob es da ein Gesetz dagegen gibt
 
Wieder mal dumm gelaufen wie man so schön sagt .Neu suchen ausziehen wäre die richtige Lösung.

Einfach gesagt, wenn man in Hamburg wohnt.

@tiha: Derzeit habe ich einen großen Kratzbaum UND das Schutznetz. Der Baum steht hinten an der Fensterfront, also nicht zum Absprung geeignet, sondern als Aussichtsplattform.
 
Einfach gesagt, wenn man in Hamburg wohnt.

@tiha: Derzeit habe ich einen großen Kratzbaum UND das Schutznetz. Der Baum steht hinten an der Fensterfront, also nicht zum Absprung geeignet, sondern als Aussichtsplattform.

In Berlin ist es auch nicht besser vor allem in den Westlichen Stadtbezirken.
Da bin ich doch glücklich über meine Wohnung und Nachbarn.Grade festgestellt sind jetzt 14 Jahre hier und immer noch wie am ersten Tag.Ja Willy Hund wird auch 13 und Feho Kater schon 7 .Paula auch schon 4 Jahre.Meine Güte und alles richtig gemacht.Hier werden Wir alt zusammen.
 
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Das freut mich für Dich, hilft mir aber leider im Moment nicht weiter :sad:
 
Am besten zum Mieterbund gehen und sich beraten lassen.
Das mit dem Katzennetz könnte schwierig werden. Aber du schreibst ja, dass in deiner Anlage schon Netze angebracht sind. Dann sehe ich es wieder locker.
Den Kratzbaum könne sie dir nicht verbieten. Du darfst auf deinem Balkon stellen, was du möchtest. Ansonsten müsste der Vermieter ja auch für einheitliche Balkonmöbel und Sonnenschirme sorgen... :omg:
 
Die Beschwerde war von Eigentümern über dein Netz?
Du schriebst von einem Beschluss, den du nicht kennst. Du hast bei EInzug eine Hausordnung bekommen. Da muss das drinstehen. Wenn es erst später beschlossen wurde, kann es dir so einfach nicht verboten werden. Ich bin aber kein Anwalt und zudem wäre es sinnvoll zu wissen, welche Meinung dein Vermieter zu der Frage hat. Steht er auf deiner Seite, kann kaum etwas passieren. Ist er auch gegen das Netz, ist der Gang zum Anwalt wichtig.
Wenn es aber schon in der Hausordnung steht, die du bei Einzug bekommen hast, musst du dich dran halten. Du hast mit deiner Unterschrift die Hausordnung anerkannt.
 
In Hamburg gab es ein Gerichtsurteil zu dem Thema:

Befestigt der Mieter auf dem Balkon ein Katzennetz, so stellt das keine vertragswidrige Handlung dar und ist vom Vermieter zu dulden. Insbesondere, wenn das Mauerwerk nicht angebohrt wurde. (AG Hamburg, Az. 40a C 2229/90).

http://www.123recht.net/Katzennetz-am-Balkon-__f358758.html
 
Da musst du aber auch die anderen Urteile zitieren.
Wicthig ist, was in der Hausordnung steht.
 
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Es betrifft doch Hamburg ? 😕
Wenn die TE zum Mieterbund geht, ist dieses Urteil für die Stadt Hamburg maßgebend.

Wird ein Urteil gefällt, dann ist die Hausordnung nicht mehr maßgebend.
 
Auch wenn die anderen Urteile nicht in Hamburg waren, ging es bei denen um ein Katzennetz, welches ausdrücklich in der Hausordnung untersagt war. Und ein einzelnes Urteil hebt noch nicht automatisch alle Verbote auf.
Erst wenn das Verbot von Katzennetzen per Urteil kassiert wird, ist man auf der sicheren Seite.
 
@Petterson:
Termin beim Mieterverein habe ich Montagnachmittag. Da bin ich auch gespannt, ob WEGs sich über geltendes Wohnrecht hinwegsetzen dürfen!Letztlich ist mein Balkon im 1. OG und da ist alles einsehbar - in den oberen Stockwerken nichts. Da können die doch nicht unterschiedlich vorschreiben, oder?

Die Beschwerde war von Eigentümern über dein Netz?
Du schriebst von einem Beschluss, den du nicht kennst. Du hast bei EInzug eine Hausordnung bekommen. Da muss das drinstehen. Wenn es erst später beschlossen wurde, kann es dir so einfach nicht verboten werden. Ich bin aber kein Anwalt und zudem wäre es sinnvoll zu wissen, welche Meinung dein Vermieter zu der Frage hat. Steht er auf deiner Seite, kann kaum etwas passieren. Ist er auch gegen das Netz, ist der Gang zum Anwalt wichtig.
Wenn es aber schon in der Hausordnung steht, die du bei Einzug bekommen hast, musst du dich dran halten. Du hast mit deiner Unterschrift die Hausordnung anerkannt.

Die Beschwerde kam von drei Eigentümern aus der Anlage (die in einer ganz anderen Ecke wohnen und meine Wohnung gar nicht sehen. Und wenn 15 Sekunden, die sie von der Tiefgarage zur Haustür gehen). Aber das weiß ich nur vom Hausmeister - die Verwaltung schreibt von einer Anlagenbegehung. Also Blödsinn!

In der Hausordnung steht kein Verbot von Netzen oder großen Möbeln. Nur etwas bezüglich Bohrlöcher an der Fassade. Im Schreiben beziehen die sich auf einen Beschluß, der aber allen bislang gefragten Eigentümern nicht bekannt ist. Mir eh nicht, da ich Mieterin bin. Mietvertrag ist der Standard-Hamburger Mietvertrag ohne Extra-Klausel und die Vermieterin hat mir Katzenhaltung erlaubt.

Die Vermieterin möchte ich aber nicht einschalten, wenn es irgendwie geht, da die sich aus allem raushalten will und sicher eher der Gemeinschaft fügen würde.

Ich werde (Tipp des Hausmeisters) am WoE mal die Anlage ablaufen und notieren, wo noch Katzennetze angebracht sind. Und wo andere Verstöße vorliegen. Blumentöpfe auf der Balustrade sind bei Todesstrafe verboten, und eine der Eigentümerinnen, die sich beschwert hat, hat da Stein-Buddhas drauf stehen.

Über den Mieterverein habe ich ja den Kontakt zu Anwälten des Mietwohnrechts und bin Rechtschutzversichert - dennoch bin ich für alle Tipps, Urteile und Erfahrungen (dickes Danke, Königscobra!!!) sehr dankbar. Ich will keinesfalls den Ausgang auf den Balkon beschränken für meine Mietzen!
 
Ja, leider gibt es aber auch andere Urteile.....
🙁
Wird durch ein Katzennetz das optische Erscheinungsbild des Hauses gestört und sind Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes gemäß Hausordnung untersagt, kann der Vermieter die Entfernung des Katzennetzes verlangen. (AG Hamburg, Az. 42 C 384/99)

Wird das optische Erscheinungsbild beeinträchtigt, muss das Katzennetz entfernt werden. (AG Wiesbaden. Az. 93 C 3460/99; AG Hamburg, Az. 48 C 329/01)

Die Eigentümerversammlung kann Miteigentümern per Beschluss verbieten, Katzennetze auf den Balkons anzubringen, um den optischen Eindruck der Fassade zu erhalten. (BayOLG, Az. 2 ZR 38/03)

Der Vermieter kann die Entfernung eine ohne seine Zustimmung angebrachten großen Katzennetzes verlangen, auch wenn der Mieter dadurch seine wertvolle Katze schützen wollte.
AG Wiesbaden, 93 C 3460/99-25


@Callysta: Hat sich jemand bei Euch beschwert oder habt Ihr um Erlaubnis gebeten und dann diese Ansage bekommen? Vielleicht geht ein Kompromiss, großen Kratzbaum runter und Netz dranlassen. Gerade unter der Prämisse, dass bereits Netze an der Anlage vorhanden sind.
Eine Hauseigentümergemeinschaft kann durchaus beschließen, dass äußere Erscheinungsbild - und damit auch die Balkone - einheitlich zu gestalten.
Hier können sogar die einheitlichen Blumenkübel vorgeschrieben werden.

Wir hatten bei unserer alten Mietwohnung nicht gefragt und niemand hat sich beschwert. Nun hatten wir sowieso ein Taubenproblem (Jarrestadt) und an vielen Balkonen hing ein Netz.

Bei der neuen Wohnung wollten wir ordnungsgemäß bei der Verwaltung anfragen. Antwort da: "Fragen Sie mich nicht offiziell, das Fass will keiner aufmachen. Bringen Sie es einfach an.".

Wenn Ihr direkt eine Beschwerde hattet, versucht den Weg "großen Kratzbaum weg, Netz dran lassen". Ich drück die Daumen.
 
Katzennetze dürfen verboten werden, wenn per Eigentümerbeschluss festgestellt und es der optischen Gesamtansicht entgegen wirkt (dazu gehören auch Markisen oder, wie bei mir, eigene Balkonverkleidungen). Es gibt dazu aber unterschiedliche Urteile. Mehr, als dass Du aufgefordert wirst, es wieder abzubauen, kann aber eigentlich nicht passieren.

Kratzbaum-/Möbelverbote sind schwieriger, aber nützt Dir ja eh nix, wenn kein Netz da ist. 🙄

Schau mal, hier sind einige Beispiele.


Katzennetze zum Schutz von Haustieren dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters am Balkon angebracht werden. AG Wiesbaden (Az.: 93 c 3460/99-25).

Befestigt der Mieter auf dem Balkon ein Katzennetz, so stellt das keine vertragswidrige Handlung dar und ist vom Vermieter zu dulden. Insbesondere dann, wenn das Mauerwerk nicht beschädigt wurde. (AG Hamburg, Az 40a C 2229/90; AG Köln, Az 222 C 227/01, aus: WM 2002, S. 605).

Wird durch ein Katzennetz das optische Erscheinungsbild des Hauses gestört und sind Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes gemäß Hausordnung untersagt, kann der Vermieter die Entfernung des Katzennetzes verlangen. (AG Hamburg, Az 42 C 384/99) Eine Eigentümerversammlung kann Miteigentümern per Beschluss (Anfechtung Eigentümerbschluss) verbieten, Katzennetze auf den Balkonen anzubringen, um den optischen Eindruck der Fassade zu erhalten. (BayOLG, Az 2 ZR 38/03)



Was andere Mieter tun, ist leider nicht relevant. Ggf. handeln dann ja alle vertragswidrig, was Dich dann wiederum auch nicht weiter bringt.

Ich würde mal bei der Verwaltung eine Abschrift dieses Beschlusses anfordern. Vllt. gibt es einen solchen ja auch gar nicht und ist nur ein Bluff, um diese zu untersagen.
 
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letztes Jahr habe ich eine Wohnung gesucht. Beim Besichtigen einer Genossenschafts-Siedlung (der Häuser von Außen) fiel mir auf, dass alle Balkone deutlich "aufgeräumt" aussahen.

Nirgends gab es auch nur 1 Katzennetz, und auch keine Rankgitter etc.

Als ich daraufhin mich bei der betreffenden Wohnungsgenossenschaft erkundigte, wurde mir gesagt, dass auf den Balkonen nichts erlaubt ist, was sichtbar über die Balkonbrüstung herausragt. Es wäre also weder ein Katzennetz und auch kein höherer Kratzbaum gestattet gewesen.

Ich habe dann eine andere Wohnung gesucht und gefunden.

Das scheint es also zu geben, dass solche "Gebote/Verbote" festgelegt sind.

Unstimmig finde ich hier in dem beschrieben Fall dann allerdings, wenn es schon 2 Katzennnetze an anderen Balkonen der gleichen "Siedlung" gibt. da würde ich mal nachfragen.
 
Es betrifft doch Hamburg ? 😕
Wenn die TE zum Mieterbund geht, ist dieses Urteil für die Stadt Hamburg maßgebend.

Wird ein Urteil gefällt, dann ist die Hausordnung nicht mehr maßgebend.

Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt eben auch darauf an, ob es Beschlüsse gibt oder bisher gar keine Regelungen. Weiter kommt es auch darauf an, ob es die Fassade optisch "verschandelt". In den 70er-Jahre-Bausünden hier in Hamburg sieht man überall Netze, Schüsseln, Müll etc., bei Altbauten in gehobenen Wohngegenden ist dies i.d.R. verboten.
 
Ich hoffe noch drauf, dass der Eigentümerbeirat mir eine Genehmigung aussprechen wird. Zumal es ja Netze gibt - wenn auch an nicht so einsehbaren Balkonen, aber wenn, gilt es ja für alle gleichermaßen.

Gleich gehe ich zu meinem Nachbarn rüber - der ist Eigentümer. Mal sehen, ob der diesen Beschluss kennt.

Wenn Möbel, die über die Balustrade hinaus sichtbar sind generell verboten werden, so müsste dies doch auch in der HO stehen, oder nicht? Steht da definitiv nicht drin. Und wo kommt man da hin, wenn man seinen Balkon bezahlt, aber nicht nutzen darf.

Im übrigens steht ein hässlichen Schwerlastregal drauf, das keinerlei Erwähnung findet!
 
Da du Mieterin einer Eigentumswohnung bist, ist maßgeblich was die Eigentümerversammlung beschließt. Dies muss schriftlich festgehalten werden und dann als Nachtrag in der Hausordnung aufgenommen werden.
Diese ist nach dem Beschluss dem Mieter auszuhändigen.
Auch das nachträgliche Verbot eines Katzennetzes oder sonstiger Veränderung der Außenfassade sind dann gültig.
Solange du nichts schriftliches darüber hast, lass das Netz dran.
Ich lebe selber in einer gemieteten Eigentumswohnung und kenne daher die Rechte und Pflichten von mir, der Verwaltung und der Eigentümergemeinschaft.

Edit: Nach Rücksprache mit meiner Verwaltung, könnten sie mir das Netz gar nicht verbieten, wenn der Vermieter, also der Eigentümer es erlaubt hat und auch schriftlich im Vertrag festgehalten ist. Dies ist bei mir der Fall.
Weiß nicht wie es bei dir aussieht? Die Verwaltung kann immer nur Beschlüsse der Eigentümer durchsetzen und das kann nicht nur von 3 Besitzern kommen, wenn dort mehr sind sondern muss von der Mehrheit festgelegt werden. So meine Verwaltung
 
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