Verbot von Kratzbaum auf Balkon

  • Themenstarter Themenstarter Callysta
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Ich vermute wirklich du bist auf der sicheren Seite. In der Hausordnung ist es nicht verboten und damit darfst du das Netz anbringen.
Wenn die Eigentümer nun nachträglich etwas anderes beschließen, können sie das nur für sich und für neu einziehende Mieter beschließen.
Und die Vermieterin musst du nicht mit reinziehen, es ist nur gut, dass sie nicht aktiv selbst gegen das Netz ist. Dann wird sie auch nicht aktiv dir an den Karren pissen wollen.
Ich würde an deiner Stelle sowohl Kratzbaum als auch Netz lassen wo sie sind.
 
A

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Ich hoffe noch drauf, dass der Eigentümerbeirat mir eine Genehmigung aussprechen wird. Zumal es ja Netze gibt - wenn auch an nicht so einsehbaren Balkonen, aber wenn, gilt es ja für alle gleichermaßen.

Gleich gehe ich zu meinem Nachbarn rüber - der ist Eigentümer. Mal sehen, ob der diesen Beschluss kennt.

Wenn Möbel, die über die Balustrade hinaus sichtbar sind generell verboten werden, so müsste dies doch auch in der HO stehen, oder nicht? Steht da definitiv nicht drin. Und wo kommt man da hin, wenn man seinen Balkon bezahlt, aber nicht nutzen darf.

Im übrigens steht ein hässlichen Schwerlastregal drauf, das keinerlei Erwähnung findet!

Ich bin mir SEHR sicher, dass Du keine offizielle Erlaubnis bekommen wirst (siehe Tigger). WENN, wird es höchstens geduldet, sofern nichts nachhaltig beschädigt wird. Ich würde also tatsächlich nicht soooo ein großes Fass aufmachen, weil ich fürchte, es wird eher nachteilig für Dich ausgehen.

Auch die Nachbarn notieren und mit anführen, geht vermutlich nach hinten los. 🙄

Wenn Dein Nachbar selbst Eigentümer ist, umso besser. Dann ist dieser ja bestens über alle Beschlüsse informiert. 😉

Und, um mit einem immer wieder kehrenden Irrtum aufzuräumen. Diese (und andere) Urteile sind schlichte Amtsgerichts- oder Landsgerichtsurteile. KEINE Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes.

D.h. eben auch, dass es definitiv nicht auf jede ähnlich gelagerte Streitigkeit anzuwenden ist. Auch nicht auf entsprechende Bundesländer.

Das ist, im Falle eines Rechtsstreites, zwar vorteilhaft, div. ähnliche Entscheidungen ins Feld führen zu können, die ähnlich gelagert sind, aber eben kein Garant und schon gar kein Rechtsanspruch. Das ist NUR eine Entscheidung. Nicht mehr oder weniger.

@ thuri, das ist so nicht richtig!

Davon abgesehen, würde ich, solange ich nichts Schriftliches in der Hand habe, dennoch vernetzen. Wäre halt nur blöd für die Katzen, wenn Du´s wieder abbauen musst. Mehr kann aber nicht passieren.
 
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Ich werde (Tipp des Hausmeisters) am WoE mal die Anlage ablaufen und notieren, wo noch Katzennetze angebracht sind.

Nimm einen Zeugen mit zu Deiner Begehung und mache Fotos von den Balkonen 😉

Auch von den anderen Balkonen, wo irgendwas draufsteht
 
Wie geschrieben ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten, wie es bei uns hier gehandhabt wird.
Ich habe direkt beim Einzug im Mietvertrag unter sonstige Absprachen schriftlich eintragen lassen, dass die Katzenhaltung erlaubt und das Anbringen eines Netzes gestattet ist.(Kleine Anekdote: meine Katzen sind sogar namentlich im Mietvertrag festgehalten und der Neuzugang nachgetragen worden).
Ich habe aber auch ein herzliches Verhältnis zu meinen Vermietern in den letzten 7 Jahren aufgebaut.
Allerdings unter der Auflage ohne Bohrungen.
 
Nimm einen Zeugen mit zu Deiner Begehung und mache Fotos von den Balkonen 😉

Auch von den anderen Balkonen, wo irgendwas draufsteht

Das meinte ich mit "kein Fass aufmachen". 🙄

Nicht böse gemeint, aber ich fürchte, das führt mitnichten dazu, dass die TE selbst Netz und Kratzbaum anbringen/aufstellen darf, sondern dass ein Rauschen durch die Wohnanlage geht und alle anderen Mieter aufgefordert werden, ihre Netze etc. zu demontieren.

Dass SO eine "Beweisführung" jemals einen Erfolg gebracht hätte, wäre mir neu.
 
Ich bin mir SEHR sicher, dass Du keine offizielle Erlaubnis bekommen wirst (siehe Tigger). WENN, wird es höchstens geduldet, sofern nichts nachhaltig beschädigt wird. Ich würde also tatsächlich nicht soooo ein großes Fass aufmachen, weil ich fürchte, es wird eher nachteilig für Dich ausgehen.

Auch die Nachbarn notieren und mit anführen, geht vermutlich nach hinten los. 🙄

Wenn Dein Nachbar selbst Eigentümer ist, umso besser. Dann ist dieser ja bestens über alle Beschlüsse informiert. 😉

Davon abgesehen, würde ich, solange ich nichts Schriftliches in der Hand habe, dennoch vernetzen. Wäre halt nur blöd für die Katzen, wenn Du´s wieder abbauen musst. Mehr kann aber nicht passieren.

Genau so. Wie gesagt, der Versuch, eine schriftliche oder auch nur mündliche offizielle Genehmigung zu erhalten hätte bei uns mit einem Verbot für uns UND auch alle Anderen geendet. 😱

Vielleicht kannst Du mit Deinem Nachbarn mal die Beschlussgeschichte klären und zeitweise den KB entfernen. Möglicherweise hat sich das Thema dann schon erledigt.

Wie Nick schon schrieb sind die Gerichtsentscheide jeweils Einzelfallentscheidungen. Und hier findet man wie gesehen genau so viel Verbote von Netzen wie Erlaubnisse.
 
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Läuft das alles über die gleiche Verwaltung oder gibt es unterschiedliche Eigentümer? Falls nein, dann ist es schon relevant, was bei den anderen geduldet wird (oder auch nicht, vlt wurde denen auch schon was gesagt).
 
Es betrifft doch Hamburg ? 😕
Wenn die TE zum Mieterbund geht, ist dieses Urteil für die Stadt Hamburg maßgebend.

Wird ein Urteil gefällt, dann ist die Hausordnung nicht mehr maßgebend.

Das stimmt nicht.
Maßgebend ist nur z.b die BGH - Rechtsprechung. Sitzt da jetzt am kleinen Gericht irgendein anderer Hansel als der, der das letzte Urteil entschieden hat, kann der Neue schon ganz anders entscheiden.
 
Läuft das alles über die gleiche Verwaltung oder gibt es unterschiedliche Eigentümer? Falls nein, dann ist es schon relevant, was bei den anderen geduldet wird (oder auch nicht, vlt wurde denen auch schon was gesagt).

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es eine Eigentümergemeinschaft. Diese wiederum wird durch eine Verwaltung vertreten. Einige Eigentumswohnungen sind selbst bewohnt, andere wiederum vermietet (so ist es bei mir auch).

D.h. es sind die Eigentümerbeschlüsse relevant. Die Verwaltung führt diese nur aus bzw. achtet auf die Umsetzung und führt die Kommunikation mit den Mietern.

@ Tigger, genau SO wird es aussehen! Die werden einen Teufel tun, Genehmigungen auszusprechen. 🙄
 
Ja, eine WEG. Und der Beschluss ist mir nicht bekannt. Aber auch mein Nachbar kennt sie nicht. In der Hausordnung steht definitiv nichts von Netzen oder Möbeln - das muss wenn dann in den Unterlagen der Versammlungen zu finden sein.

Der Kratzbaum fällt optisch wenig auf, der ist vermutlich nur durch das Netz zur Sprache gekommen. Im Schreiben werden gleich mehrere Katzenmöbel erwähnt, aber da ist nur der eine Baum, was auch dafür spricht, dass die angebliche "Begehung der Wohnanlage" nur eine Worthülse ist.

Ach das ist alles doof, weil ich weiß, dass es Willkür einer Eigentümerin ist, die mal im Beirat war. Die verjagt sogar Kinder vom Spielplatz, wenn die nicht zur Wohnanlage gehören. :grr:
 
Ehrlich gesagt würde ich auf dieses Verbot nicht besonders viel geben.

Wenn sie das wirklich kontrollieren und du keine Vereinbarung treffen kannst, stell den Kratzbaum doch für ein paar Tage/Wochen an eine andere Stelle, und danach wieder auf den Balkon. Ich denke bis dahin dürfte die Hausverwaltung das Problem vergessen haben (oder wird es zumindest nicht mehr probieren). Mehr als einen Anschnauzer hast du dann sowieso nicht zu erwarten, also schadet ein Versuch nicht!
 
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Ja, eine WEG. Und der Beschluss ist mir nicht bekannt. Aber auch mein Nachbar kennt sie nicht. In der Hausordnung steht definitiv nichts von Netzen oder Möbeln - das muss wenn dann in den Unterlagen der Versammlungen zu finden sein.

Der Kratzbaum fällt optisch wenig auf, der ist vermutlich nur durch das Netz zur Sprache gekommen. Im Schreiben werden gleich mehrere Katzenmöbel erwähnt, aber da ist nur der eine Baum, was auch dafür spricht, dass die angebliche "Begehung der Wohnanlage" nur eine Worthülse ist.

Ach das ist alles doof, weil ich weiß, dass es Willkür einer Eigentümerin ist, die mal im Beirat war. Die verjagt sogar Kinder vom Spielplatz, wenn die nicht zur Wohnanlage gehören. :grr:

Dass Deinem Nachbarn ein solcher Beschluss nicht bekannt ist, heißt ja nicht, dass es ihn nicht gibt. Vllt. hat es den vor vielen Jahren gegeben und ihn nicht interessiert o.ä. Ich würde (höchstens!) mal freundlich bei der Verwaltung nachfragen.

Die "Begehung der Wohnanlage" ist tatsächlich meist ein Pseudonym. 😉 Ändert aber ja nix an der Beschwerde.

Vllt. war das Schreiben an Dich auch nur nicht ganz stimmig (mehrere Katzenmöbel), da es ein Schreiben an alle Mieter war, die Netze angebracht oder Katzenmöbel auf dem Balkon haben und nur die Adressaten wurden ausgetauscht. Ist zumindest naheliegend.

Hattest Du denn bereits ein Netz dran und hast es demontiert?

Und Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaften können tatsächlich vorschreiben, dass keine Möbel auf dem Balkon (Treppenhaus, Trockenboden etc.) aufzustellen sind. Da geht es zum einen wieder mal um die Fassade, um einen "ordentlichen Gesamteindruck" einer Wohnanlage bzw. auch im Unfall- bzw. Versicherungsangelegenheiten. Balkone etc. sind KEINE Wohnräume, die ausschließlich individuell genutzt werden dürfen.
 
Und Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaften können tatsächlich vorschreiben, dass keine Möbel auf dem Balkon (Treppenhaus, Trockenboden etc.) aufzustellen sind. Da geht es zum einen wieder mal um die Fassade, um einen "ordentlichen Gesamteindruck" einer Wohnanlage bzw. auch im Unfall- bzw. Versicherungsangelegenheiten. Balkone etc. sind KEINE Wohnräume, die ausschließlich individuell genutzt werden dürfen.

Das ist so eine Sache - wieso zahle ich dann Miete dafür? Und warum muss ich mich an Beschlüsse halten, von denen ich nichts weiß? In der HO wird auch auf keinen Beschluss hingewiesen.

Das Schreiben ging an mich persönlich. Allerdings erst heute (vom Hausmeister an meinen Türrahmen geklebt), datiert ist es vom 15.05. und ich habe eine Frist bis 29.05., alles zu beseitigen.

Übrigens wussten jetzt mindestens 3 langjährige Eigentümer nichts von dem Beschluss!? Ich bin dennoch sicher, dass es ihn geben wird.

Ich habe meinen Balkon mal geknipst. Bei Betrachtung des Fotos finde ich die kränkelnde Yukkapalme übrigens am schlimmsten. Die Häuserfassade ansich ist potthässlich, aber das tut ja nicht zur Sache.

Aber das hier wäre der Anblick, den jeder 15 Sekunden maximal erträgt, wenn er von der Straße zum Hauseingang läuft. Allerdings habe ich den Fehler gemacht und rangezoomt, so groß und direkt sieht man es vom Weg aus bei weitem nicht. Ich lade gerade den Cam-Akku auf und mache morgen nochmal eins aus der richtigen Persepktive

14595065ee.jpg
 
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Die Yukka kann mir aber keiner verbieten :aetschbaetsch1:

Das Netz kriegt nunmal keine Spannung, ansonsten müsste ich Bohrlöcher setzen, was mir ja auch untersagt ist.
Und warum klagt man sowas über die Verwaltung an, anstatt mal den "Verursacher" direkt anzusprechen?
 
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Also ich finde die Hausfassade echt hässlich, das ist für mich der wahre Schandfleck 😛, aber dafür kann callysta ja nichts. 😀
 
Warte mal bis morgen, doppelpack, bis Du das Gesamtbild siehst. Ist eh ohne Worte, dass sich die Anlage Wohnpark schimpft.

Die Variante mit Teleskopstäben funktioniert übrigens noch viel weniger, das haben wir ja zuerst versucht.
 
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Ok, Hausfassade eh hässlich, aber das tut wirklich nicht zur Sache. Insgesamt aber, das tut mir leid, dass zu sagen, sieht es wirklich recht rummelig im Gesamteindruck aus. 🙁

Ich kanns zwar nicht sicher sagen, aber mir vorstellen, wenn alles insgesamt etwas unauffälliger und "schöner" gestaltet worden wäre, dass da gar nix passiert wäre. SO fällt ein Balkon natürlich wirklich unschön auf.

Und die Eigentümer haben eine Verwaltung und zahlen auch dafür. Da wollen sie sich (verständlicherweise) nicht um die Ausführung der getroffenen Beschlüsse und Vorschriften kümmern. Dafür ist die Verwaltung zuständig.
 
Ich denke, dass Du wenig Chancen hast, das Netz und die Möbel so durchzubekommen.

Alles, was höher als die Balkonbrüstung und somit sichtbar ist, beeinflusst das optische Erscheinungsbild des Hauses, hässliche Fassade hin oder her, und ist somit genehmigungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft. Und wenn eine Eigentümerin schon Alarm geschlagen hat, wirst Du keine Chance haben. Falls es den Beschluss noch nicht gibt, wird sie ihn bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen.

Die einzige Möglichkeit ist hier der Verweis auf die anderen Netze in der Anlage. Hier muss aber beachtet werden, dass es sich um die selbe WEG handelt. Manchmal gibt es auch innerhalb einer Wohnanlage mehrere WEG's.

Mit "andere Katzenmöbel" ist sicherlich das Regal gemeint. Und ehrlich gesagt, so würde ich das hier bei mir auch nicht geduldet bekommen.

Ich habe aus genau den Gründen - keine Genehmigung durch die WEG für ein Katzennetz - ein Teleskopstangen-Netz wählen müssen, was ich nur stundenweise hochfahre. Ich hab das damit begründet, dass ich ja stoßlüften muss. Da sind immer alle Eigentümer ganz wild drauf.
 
Das Regal steht da witzigerweise schon viel länger! Und das hat niemanden gestört.

Bei den anderen Netzen ist es ganz sicher die selbe WEG. Ich habe mit der Verwaltung/WEG nämlich auch beruflich zu tun.

Aber wieso dürfen denn dann Wohnungen, die niedriger sind und damit einsehbar, diese Auflage bekommen? Fair ist das nicht!

Das Regal sollte übrigens abgebaut werden, aber das ging bislang noch nicht. Das kann ich durchaus verstehen, weil´s hässlich ist.

Aber: Wer beurteilt denn, was häßlich ist? Auf anderen Balkonen stehen auch große Schränke oder Pflanzregale, die über die Balustrade hinausragen?
 
Was genau funktioniert da nicht?

Die Stäbe halten nicht sicher, wackeln. Somit ist keine Spannung auf das Netz zu erzeugen und es gibt überall Schlupflöcher. Im übrigens sieht man die Stäbe sehr deutlich, die hätten auch Anlass zur Beschwerde gegeben
 

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